Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Meyer FREIE WÄHLER vom 28.04.2016 Verlagerung von Teilen des Landesjugendamtes nach Schwandorf Im Rahmen der sog. Heimatstrategie sollen Teile des Landesjugendamtes nach Schwandorf verlagert werden. Dort soll ein neues Landesjugendamt Nord gebildet werden, welches zuständig sein soll für die Erfüllung überregionaler Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe inklusive deren Weiterentwicklung sowie die Ausarbeitung von Empfehlungen, Stellungnahmen, Arbeitshilfen und Konzepten für die Praxis in der Kinder- und Jugendhilfe. Hierzu frage ich die Staatsregierung: 1. Stimmt es, dass die neue Aufgabenbeschreibung des Landesjugendamtes Nord exakt der Aufgabenbeschreibung des jetzigen Landesjugendamtes entspricht? 2. Warum ist gerade diese Aufgabenbeschreibung gewählt worden und welche anderen Konzepte waren in der Überlegung? 3. Teilt die Staatsregierung die Bedenken, dass durch die Identität der Aufgabenbeschreibung nun Mehraufwand in beiden Landesjugendämtern entsteht, der auf das Fehlen der persönlichen Kommunikation der Mitarbeiter zurückgeht ? 4. Wie will die Staatsregierung eine einheitliche Entscheidungspraxis und einheitliche Anforderungsstandards in den beiden Landesjugendämtern sicherstellen? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 30.05.2016 Zu 1. und 2.: Im Rahmen der Heimatstrategie hat der Bayerische Ministerrat am 4. März 2015 und am 1. März 2016 die Umsetzung der im Konzept „Regionalisierung von Verwaltung – Behördenverlagerungen 2015“ aufgeführten Projekte beschlossen . Ein Teil dieses Behördenverlagerungskonzeptes ist die Teilverlagerung der Produktgruppe II/Bayerisches Landesjugendamt des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) nach Schwandorf mit 20 Beschäftigten. Hierbei war und ist es keineswegs geplant, zukünftig völlig identische, inhaltsgleiche Aufgaben an zwei voneinander entfernt liegenden Standorten vollziehen zu lassen. Auch eine reine rechnerische Teilung ist nicht vorgesehen. Es entstehen keine zwei Landesjugendämter mit identischen Aufgabenbeschreibungen. Das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wird in enger Abstimmung mit dem Zentrum Bayern Familie und Soziales geeignete Aufgaben und Arbeitsbereiche des Landesjugendamtes für die Verlagerung nach Schwandorf festlegen. Zu 3. und 4.: Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.07.2016 17/11600 Bayerischer Landtag