Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn SPD vom 26.04.2016 Auswirkungen des Hochwasserrückhaltebeckens Feldolling auf das Grundwasser In der Diskussion um einschneidende Hochwasserschutz- Maßnahmen wie den Bau von Rückhaltebecken wird als Nachweis für deren Notwendigkeit häufig das Hochwasserereignis im Juni 2013 genannt. Im Falle des geplanten Hochwasserrückhaltebeckens Feldolling werden Befürchtungen geäußert, dass bei Flutung des Rückhaltebeckens durch vom gefüllten Becken ausgehendes Grundwasser innerhalb der auf der anderen Mangfallseite liegenden Wohnbebauung große Schäden entstehen könnten. Das Wasserwirtschaftsamt weist diese Befürchtungen derzeit als unbegründet zurück und beruft sich dabei auf Ergebnisse von Modellrechnungen. Ein Abgleich und eine Verifizierung der Ergebnisse dieses Modells am realen Hochwasserereignis im Juni 2013, wie dies sonst durchaus üblich ist, fand bisher offensichtlich noch nicht statt. Die Bevölkerung in Feldolling ist daher verunsichert. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wurde das vom Wasserwirtschaftsamt eingesetzte Grundwassermodell im Fall des geplanten Hochwasserrückhaltbeckens Feldolling mit dem Hochwasserereignis im Juni 2013 abgeglichen und verifiziert? b) Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam die Überprüfung? 2. a) Falls kein Abgleich und keine Verifizierung stattfand, aus welchen Gründen sieht die Staatsregierung dies für nicht notwendig an? b) Ist eine Verifizierung noch geplant (bitte um Nennung des Zeitrahmens)? c) Falls ja, aus welchen Gründen wurde sie bisher noch nicht vorgenommen? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 30.05.2016 Zu 1. a) und b): Eine Verifizierung des Grundwassermodells mit dem Hochwasserereignis 2013 fand nicht statt, weil sie nicht zielführend ist. Darauf wurde auch im Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern explizit eingegangen. Im Detail wird daher auf die Ausführungen unter C.V. 2.12.1 des Planfeststellungsbeschlusses (vgl. PFB S. 339 ff.) verwiesen (siehe Anlage). Zu 2. a) bis c): Auch nach Prüfung durch den amtlichen Sachverständigen hat sich bestätigt, dass die Einrechnung des Hochwasserereignisses 2013 nicht zielführend ist, da sich eine Verbesserung der Prognosefähigkeit mit einer erneuten Kalibrierung des Modells anhand der Daten aus dem Jahr 2013 gegenüber dem gewählten systematischen Ansatz nicht erreichen lässt (s. S. 342–343 des als Anlage beigefügten PFB). Eine geforderte Überprüfung des Grundwassermodells anhand des Hochwassers im Jahr 2013 erübrigt sich daher. Es gibt keine Anhaltspunkte, an der Richtigkeit der Auskünfte des amtlichen Sachverständigen zu zweifeln. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 08.08.2016 17/11729 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11729 Anlage Drucksache 17/11729 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11729 Drucksache 17/11729 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11729 Drucksache 17/11729 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11729