Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.04.2016 Aktivitäten der rechtsextremen „Reichsbürgerbewegung “ in Bayern In den vergangenen Wochen häufen sich auch in Bayern Berichte über Aktivitäten der sogenannten „Reichsbürgerbewegung “. In dieser Bewegung sammeln sich – mehr oder weniger organisiert – Rechtsextremisten und (antisemitische ) Verschwörungstheoretiker, die Behörden, Gerichte und Verwaltungen – also letztlich den gesamten Staat – kategorisch ablehnen. In ihrer absurden Vorstellung erachten sie den deutschen Staat als nicht rechtmäßig und gehen davon aus, dass das Deutsche Reich weiter existiert. Da sie staatliches Recht als für sich nicht gültig betrachten , geraten sie immer wieder in Konflikt mit dem Gesetz – zuletzt in Dachau (http://www.sueddeutsche.de/muenchen/ dachau/amtsgericht-dachau-wenn-reichsbuerger-beamtebedrohen -1.2919115) und Kaufbeuren (http://www.sueddeut sche.de/bayern/kaufbeuren-stoerer-verursachen-chaos-imgerichtssaal -angeklagte-klaut-akten-1.2916759). Verbände der Landespolizei und das Bayerische Landeskriminalamt teilen – laut Süddeutscher Zeitung – mit, „dass sich das Spektrum der Delikte der ‚Reichsbürger‘ von Widerstandshandlungen über Bedrohung bis hin zur Körperverletzung erstreckt“. Auch ist von Verunsicherung und „diffusen Ängsten“ im Umgang mit den „Reichsbürgern“ die Rede. Und davon, dass sich die Fälle häufen. Der Präsident des Amtsgerichts München, Reinhard Nemetz, wird von der dpa wie folgt zitiert: „Unsere Gerichtsvollzieher haben regelrecht Angst.“ Um über die „Reichsbürger“ und den Umgang mit ihnen aufzuklären, wurde beispielsweise in Brandenburg und Sachsen ein entsprechendes Handbuch herausgegeben (http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de/media_ fast/4055/Reichsbuerger%20Ein%20Handbuch.pdf). Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Aktivitäten der sogenannten „Reichsbürgerbewegung“ in Bayern und über deren Entwicklung in den letzten drei Jahren? 1.2 Welche Organisationen und Zusammenschlüsse aus dem Spektrum der „Reichsbürgerbewegung“ sind in Bayern aktiv? 1.3 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Zahl der Personen, die in Bayern der sogenannten „Reichsbürgerbewegung“ zugeordnet werden können ? 2.1 Welche Daten/Statistiken liegen der Staatsregierung über die Entwicklung der Aktivitäten und Gesetzesverstöße von Personen aus der „Reichsbürgerbewegung“ vor? 2.2 Wie haben sich diese Daten/Statistiken in den vergangenen drei Jahren verändert bzw. entwickelt? 3. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen zwischen der „Reichsbürgerbewegung“ und anderen Akteuren der rechtsextremen Szene in Bayern? 4.1 Inwiefern bewertet die Staatsregierung die Aktivitäten der „Reichsbürgerbewegung“ als verfassungsfeindlich ? 4.2 Welche Gruppierungen der „Reichsbürgerbewegung“ werden vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) beobachtet? 5. Inwiefern stellt die Staatsregierung Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von staatlichen oder kommunalen Stellen (Behörden, Ämter, Gerichte etc.), die von den Aktivitäten der „Reichsbürger“ betroffen sind, Informationsmaterial bzw. Unterstützungsangebote für den Umgang mit „Reichsbürgern“ zur Verfügung? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 30.05.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: 1.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Aktivitäten der sogenannten „Reichsbürgerbewegung “ in Bayern und über deren Entwicklung in den letzten drei Jahren? 1.2 Welche Organisationen und Zusammenschlüsse aus dem Spektrum der „Reichsbürgerbewegung“ sind in Bayern aktiv? Die sogenannte „Reichsbürgerbewegung“ ist äußerst heterogen . Es existiert eine Reihe von unterschiedlichen Personen und Gruppierungen, die – mit zum Teil unterschiedlichen Begründungen – die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnen sowie ihrer Verfassung und ihren demokratisch gewählten Repräsentanten jegliche Legitimation absprechen. Vor diesem Hintergrund lehnen sie vielfach Maßnahmen, Bescheide, amtliche Schreiben von Behörden u. Ä. mit der Begründung ab, dass die jeweilige Behörde für sie nicht zuständig sei. Andere „treten“ aus der Bundesrepublik Deutschland „aus“ und werden „Selbstverwalter“. Oftmals stehen hierbei persönliche finanzielle Interessen im Vordergrund. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.08.2016 17/11736 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11736 Die „Reichsbürgerbewegung“ wird auch von verschiedenen Personenkreisen ohne politische Ambitionen als Bühne genutzt. Zudem treten Personen oder Gruppierungen als Helfer für angebliche Justizopfer auf. Angehörige der verschiedenen Kleinstgruppierungen weisen sich teilweise durch Fantasiepapiere wie z. B. „Reichsausweise“ aus und vergeben Pseudo-Ämter wie „Reichskanzler“, „Reichsminister “ u. Ä. Daneben werden auch amtlich anmutende Schreiben bzw. „Verfügungen“ versandt. Seit geraumer Zeit kam es auch bei Amtshandlungen von Justizorganen (vor allem Zwangsversteigerungen, Vollstreckungen durch Gerichtsvollzieher, aber auch in Zivil- und Strafsitzungen) wiederholt zu Störungen durch Personen, die den sog. „Reichsbürgern“ zuzurechnen sind. In diesem Kontext sei die „Malta-Masche“ erwähnt. Hier stellen von Vollstreckungsmaßnahmen betroffene Personen aus dem Umfeld der Reichsbürgerbewegungen „Schadensersatzforderungen “ an die Bediensteten der Justizbehörden. Danach ließen „Reichsbürger“ bzw. „Selbstverwalter“ ihre „Schadensersatzforderungen“ gegenüber Richtern und Justizbediensteten in ein Schuldenregister in den USA eintragen . Anschließend treten sie die Forderung an ein Inkassounternehmen in Malta ab. Durch dieses Vorgehen werden ein von Malta ausgehendes, automatisiertes Mahnverfahren eingeleitet und Mahnbescheide zugestellt, sodass sich die Betroffenen mit erfundenen und z. T. horrenden Geldforderungen sowie rechtlich haltlosen Vollstreckungsdrohungen auseinandersetzen müssen. Im Zusammenhang mit den „Reichsregierungen“ („Kommissarische Reichsregierung“ (KRR), „Exilregierung des deutschen Reiches“ etc.) wurden gegen einzelne Mitglieder bereits bundesweit Ermittlungsverfahren u. a. wegen des Verdachts der Amtsanmaßung, Nötigung, Beleidigung und Missbrauch von Titeln geführt. Nach eigenen Angaben auf der Homepage der „Exilregierung des deutschen Reiches“ (www.friedensvertrag.org) führt diese im gesamten Bundesgebiet regelmäßig sogenannte „Bürgertreffen“ durch. Nach dieser Eigendarstellung haben in Bayern in den letzten drei Jahren 30 Veranstaltungen stattgefunden. Datum Ort 10.04.2016 Tännesberg (Lkrs. Weiden/Opf.) 05.03.2016 Landsberg am Lech 20.06.2015 Raum Aschaffenburg 17.04.2015 Raum Aschaffenburg 12.04.2015 Raum Landsberg am Lech 29.03.2015 Raum Aschaffenburg 01.03.2015 Raum Aschaffenburg 15.02.2015 Raum Landsberg am Lech 25.01.2015 Raum Aschaffenburg 11.01.2015 Raum Landsberg am Lech 23.11.2014 Raum Aschaffenburg 16.11.2014 Raum Landsberg am Lech 12.10.2014 Raum Aschaffenburg 11.10.2014 Raum Aschaffenburg 31.08.2014 Raum Aschaffenburg 03.08.2014 Raum München 02.08.2014 Raum München 05.07.2014 Raum Aschaffenburg 08.06.2014 Raum München 07.06.2014 Raum München 25.05.2014 Raum Aschaffenburg Datum Ort 26.04.2014 Raum München 22.03.2014 Raum München 27.10.2013 Raum Schweinfurt 25.10.2013 Raum Schweinfurt 22.09.2013 Goldbach (Lkrs. Aschaffenburg) 20.09.2013 Goldbach (Lkrs. Aschaffenburg) 09.06.2013 Karlstein (Lkrs. Aschaffenburg) 21.04.2013 Eschau (Lkrs. Miltenberg/Ufr.) 24.02.2013 Raum Aschaffenburg Dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) liegen jedoch nur über die Veranstaltungen am 05.03.2016 und 10.04.2016 Erkenntnisse vor, die die Durchführung der Veranstaltung tatsächlich bestätigen. Darüber hinaus wurden Handlungen oder Aktionen von „Reichsbürgern“ überwiegend ohne erklärte, feststellbare bzw. nachweisbare Gruppenzugehörigkeit ausgeführt. Eine vom Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) durchgeführte Recherche ergab Hinweise auf folgende Organisationen : • Germaniten • Kommissarische Reichsregierung (KRR – zuletzt 2013) • Neue Gemeinschaft von Philosophen (auch: „Gesellschaft von neuen Philosophen“ – zuletzt 2012) • Republik Freies Deutschland (RFD) • Heimatgesellschaft Gemeinde Chiemgau • Amt Deutscher Heimatbund • Deutsches Polizei Hilfswerk (DPHW – löste sich im Juli 2013 auf) • Volksbewegung dem deutschen Volke (zuletzt 2012) 1.3 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Zahl der Personen, die in Bayern der sogenannten „Reichsbürgerbewegung“ zugeordnet werden können? An den als „Grundkurs I“ bezeichneten Veranstaltungen der „Exilregierung des deutschen Reiches“ am 05.03.2016 und 10.04.2016 haben nach den Erkenntnissen des BayLfV ca. 25–30 Personen teilgenommen. Da die „Reichsbürgerbewegung“ nicht vollständig dem Beobachtungsauftrag des BayLfV unterliegt, ist die Zahl der Anhänger insgesamt nicht bekannt. Wegen der beschriebenen äußerst heterogenen Gründe, die dazu führen, dass sich Personen als den „Reichsbürgern“ zugehörig bezeichnen , hätte eine solche Zahl auch kaum Aussagewert. 2.1 Welche Daten/Statistiken liegen der Staatsregierung über die Entwicklung der Aktivitäten und Gesetzesverstöße von Personen aus der „Reichsbürgerbewegung “ vor? Meldungen der örtlich zuständigen Staatsschutzdienststellen der Bayerischen Polizei werden im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) an das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) übermittelt und in Fallzahlendatenbanken erfasst . Derzeit enthält der KPMD-PMK bundesweit keine Datenfelder , die eine Zuordnung zur „Reichsbürgerbewegung“ ermöglichen. Insoweit ist eine zielgerichtete Recherche in den Fallzahlendatenbanken der Polizei nicht möglich. Sowohl die Justizgeschäftsstatistik der Staatsanwaltschaften in Bayern als auch die nach bundesweiten Vorgaben geführte bayerische Strafverfolgungsstatistik sind Drucksache 17/11736 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 grundsätzlich nach Delikten bzw. Deliktsarten gegliedert. Eine Differenzierung nach der Gesinnung des Täters erfolgt nicht. Dem Staatsministerium der Justiz stehen daher keine Daten/Statistiken über die Entwicklung der Aktivitäten und Gesetzesverstöße von Personen aus der „Reichsbürgerbewegung “ zur Verfügung. Eine Durchsicht und händische Auswertung sämtlicher Berichts- und Eingabevorgänge die Einzelfälle betreffen, würde einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand erfordern. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1.3 verwiesen . 2.2 Wie haben sich diese Daten/Statistiken in den vergangenen drei Jahren verändert bzw. entwickelt? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2.1 verwiesen. 3. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen zwischen der „Reichsbürgerbewegung “ und anderen Akteuren der rechtsextremen Szene in Bayern? Nach der Erkenntnislage des BayLfV ist derzeit nicht davon auszugehen, dass die Gedankenwelt der „Reichsbürger“ breiteren Anklang in der bayerischen rechtsextremistischen Szene findet. Vielmehr ist der weitaus überwiegende Teil der Rechtsextremisten ideologisch in klassischen rechtsextremistischen Denkmustern verhaftet wie Rassismus, Nationalismus, Antisemitismus oder der Verherrlichung des Nationalsozialismus und lehnt das politische System der Bundesrepublik aus diesen Gründen ab. Vereinzelt gibt es allerdings auch Berührungspunkte zu der Gedankenwelt der „Reichsbürger“. So postete der NPD- Kreisverband Neumarkt/Amberg am 28.04.2016 auf seinem Facebook-Profil ein Musterschreiben, in dem die Legitimation von Gerichtsvollziehern mit Argumenten aus der Ideologie der „Reichsbürger“ abgelehnt wird. 4.1 Inwiefern bewertet die Staatsregierung die Aktivitäten der „Reichsbürgerbewegung“ als verfassungsfeindlich ? 4.2 Welche Gruppierungen der „Reichsbürgerbewegung “ werden vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) beobachtet? Die „Exilregierung des deutschen Reiches“ begründet die Ablehnung des staatlichen Gewaltmonopols mit revisionistischen Denkmustern und verfolgt rechtsextremistische Zielvorstellungen . Sie unterliegt dem Beobachtungsauftrag des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz (BayLfV) als rechtsextremistische Vereinigung. Diese Gruppierung wird auch von weiteren Behörden für Verfassungsschutz aufgrund ihrer Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung beobachtet. Der Sitz der „Exilregierung des deutschen Reiches“ befindet sich derzeit in Berlin. Dem BayLfV sind derzeit keine weiteren bayerischen oder in Bayern aktive Gruppierungen aus dem Spektrum der „Reichsbürgerbewegung“ mit rechtsextremistischer Zielsetzung bekannt. Das BayLfV prüft jedoch fortlaufend, ob weitere Zusammenschlüsse aus der „Reichsbürgerbewegung“ die gesetzlichen Beobachtungsvoraussetzungen erfüllen. Zudem können durch das BayLfV Einzelpersonen aus dem rechtsextremistischen Spektrum beobachtet werden, unabhängig davon, ob eine Gruppierung insgesamt extremistisch in Erscheinung tritt. 5. Inwiefern stellt die Staatsregierung Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von staatlichen oder kommunalen Stellen (Behörden, Ämter, Gerichte etc.), die von den Aktivitäten der „Reichsbürger“ betroffen sind, Informationsmaterial bzw. Unterstützungsangebote für den Umgang mit „Reichsbürgern“ zur Verfügung? Die Gemeinden als Pass- und Personalausweisbehörden wurden 2013 und 2014 durch das Staatsministerium des Innern , für Bau und Verkehr über den Umgang mit Mitgliedern diverser Gruppierungen wie z. B. „Reichsbürger“ informiert. Insbesondere wurde auf die Beachtung der Ausweispflicht gemäß § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) und die Ahndung von vorsätzlichen Verstößen hingewiesen. Die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) stellt in ihrem Internetportal unter der Rubrik „Erste Hilfe“ Informationen und Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Organisationen der Reichsbürgerbewegung zur Verfügung. Bei Bedarf berät die BIGE betroffene staatliche Stellen auch vor Ort. Für derartige Beratungen steht bei der BIGE ein speziell auch zum Thema „Reichsbürger“ geschulter Mitarbeiter bereit. Das Staatsministerium der Justiz nimmt die Reichsbürgerbewegung und sämtliche Störungen von Gerichtsverhandlungen und anderer behördlicher Maßnahmen ebenfalls sehr ernst. Wenn und soweit strafrechtlich relevantes Verhalten im Raume steht, verfolgen die bayerischen Staatsanwaltschaften dieses mit Nachdruck und aller Konsequenz. Bereits vor dem Vorfall in Kaufbeuren und unmittelbar danach hat das Staatsministerium der Justiz Maßnahmen in die Wege geleitet bzw. getroffen, um entsprechende Vorfälle in Zukunft bestmöglich zu vermeiden. Unmittelbar nach dem Vorfall in Kaufbeuren haben auf mehreren Ebenen Gespräche stattgefunden, um die Kooperation von Polizei und Justiz in künftigen, vergleichbaren Fällen noch weiter zu verbessern. Darüber hinaus ist die Thematik insbesondere Gegenstand von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie von Dienstbesprechungen. Schließlich hat das Staatsministerium der Justiz im Zusammenwirken mit der gerichtlichen Praxis im Juli 2015 neue, interne Hinweise erarbeitet und dem nachgeordneten Bereich zur Verfügung gestellt. Diese schreiben die bereits im Jahr 2012 von einer Arbeitsgruppe erstellten Hinweise fort und erfassen auch die neuen Behinderungsstrategien der „Reichsbürger“. Ziel all dieser Maßnahmen ist es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Gerichten und Staatsanwaltschaften für die Thematik zu sensibilisieren und ihnen für typische Fallkonstellationen rechtliche und praktische Hilfestellungen im Umgang mit solchen Situationen zu geben. Damit soll auch vermieden werden, dass es künftig zu Überrumpelungssituationen kommen kann. Dabei wird selbstverständlich berücksichtigt , dass Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung einer Gerichtsverhandlung allein der Sitzungspolizeigewalt des Vorsitzenden obliegen und damit der richterlichen Unabhängigkeit unterfallen.