Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr SPD vom 11.04.2016 Rückkehr von Asylbewerbern in Herkunftsländer Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wer bietet in Bayern Asylbewerbern Rückkehrberatung beziehungsweise Rückkehrhilfe an? b) Wie wird diese Rückkehrberatung beziehungsweise Rückkehrhilfe in Bayern finanziert? 2. Welche Projekte des Bayerischen Roten Kreuzes gibt es in Bayern für die Rückkehrberatung und die Rückkehrhilfe von Asylbewerbern? 3. Welche Projekte des Bayerischen Roten Kreuzes wurden von dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) noch nicht abgerechnet? 4. a) Wie hoch ist derzeit (Stichtag 01.04.2016) der Zahlungsrückstand für Projekte des Bayerischen Roten Kreuzes im Rahmen der Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe ? b) Wie hoch ist derzeit (Stichtag 01.04.2016) der Zahlungsrückstand für Projekte im Rahmen der Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe insgesamt? 5. Ist der Staatsregierung bekannt, wie die Fördermittel des BAMF für die Rückkehrberatung und für Rückkehrhilfen aufgestockt werden sollen? 6. Ist der Staatsregierung bekannt, in welcher Höhe sich die Fördermittel des BAMF für das Jahr 2016 belaufen sollen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 19.05.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wie folgt beantwortet: 1. a) Wer bietet in Bayern Asylbewerbern Rückkehrberatung beziehungsweise Rückkehrhilfe an? Die Beratung der Asylbewerber zur freiwilligen Rückkehr wird in Bayern in den Aufnahmeeinrichtungen von den Zentralen Ausländerbehörden Unterfranken, Mittelfranken, Oberfranken , Oberpfalz, Niederbayern, Oberbayern und Schwaben wahrgenommen. Darüber hinaus erfolgt die Rückkehrberatung auch von den Zentralen Rückkehrberatungsstellen (ZRB) in Nordbayern (Nürnberg), in Westbayern (Würzburg) und in Südbayern/Südostbayern (Augsburg, Deggendorf, Mühldorf am Inn) sowie durch das Rückkehrprojekt der Landeshauptstadt München „Coming Home“. b) Wie wird diese Rückkehrberatung beziehungsweise Rückkehrhilfe in Bayern finanziert? Die Rückkehrberatung in den Zentralen Ausländerbehörden wird durch den Freistaat Bayern finanziert, dies gilt auch für die neben den REAG/GARP-Mitteln diesen Stellen zur Verfügung stehenden Landesmittel zur Förderung der freiwilligen Ausreise. Die Zentralen Rückkehrberatungsstellen sowie das Rückkehrhilfeprojekt der Landeshauptstadt München „Coming Home“ werden aus Mitteln des Europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (bis zu 75 %), dem Eigenanteil der Projektträger (mindestens 10 %) sowie durch den Freistaat Bayern finanziert. 2. Welche Projekte des Bayerischen Roten Kreuzes gibt es in Bayern für die Rückkehrberatung und die Rückkehrhilfe von Asylbewerbern? Das Bayerische Rote Kreuz Nürnberg Stadt ist Kooperationspartner mit der Arbeiterwohlfahrt Nürnberg und dem Caritasverband Würzburg zur Durchführung des Projekts „Zentrale Rückkehrberatung für Flüchtlinge in Nordbayern und Westbayern“. Ebenfalls besteht eine Kooperation des Bayerischen Roten Kreuzes Augsburg Stadt mit dem Caritasverband Augsburg und der Diakonie Augsburg im Rahmen der Durchführung des Projekts „Zentrale Rückkehrberatung in Südbayern“. Das Bayerische Rote Kreuz Augsburg Stadt wird zum 01.05.2016 den Kooperationsverbund des Projektes „Zentrale Rückkehrberatung Südbayern“ verlassen. 3. Welche Projekte des Bayerischen Roten Kreuzes wurden von dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) noch nicht abgerechnet? Nach Auskunft der ZRB Nord und ZRB Süd wurde bei folgenden Projekten noch kein Schlussbescheid durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erlassen: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 08.08.2016 17/11739 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11739 Zentrale Rückkehrberatung Nordbayern (Die Kooperation zwischen der Arbeiterwohlfahrt Nürnberg und dem Bayerischen Roten Kreuz besteht seit Gründung der ZRB Nord im Jahr 2003. Ab dem Jahr 2015 wurde der Kooperationsverbund noch um den Caritasverband Würzburg erweitert, da die Zentrale Rückkehrberatung Nordbayern (ZRB Nord) und die Zentrale Rückkehrberatung Westbayern (ZRB West) eine Kooperation geschlossen haben.) Projekt ZRB Nord, Projektlaufzeit vom 01.07.2013 bis 31.12.2014 Zentrale Rückkehrberatung Südbayern (ZRB Süd) Projekt ZRB Süd, Projektlaufzeit vom 01.08.2011 bis 31.07.2012 Projekt ZRB Süd, Projektlaufzeit vom 01.08.2012 bis 31.07.2013 Projekt ZRB Süd, Projektlaufzeit vom 01.08.2013 bis 31.12.2014 Das aktuelle Projekt ZRB Nord/West sowie das Projekt ZRB Süd haben eine Gesamtlaufzeit von drei Jahren und enden am 31.12.2017. 4. a) Wie hoch ist derzeit (Stichtag 01.04.2016) der Zahlungsrückstand für Projekte des Bayerischen Roten Kreuzes im Rahmen der Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe? Bei den durch Zuwendungsbescheid anerkannten Zuwendungssummen aller Projekte, bei denen eine Beteiligung des Roten Kreuzes gegeben ist, wurde der auf das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration entfallende Anteil bereits ausbezahlt. Es besteht vonseiten des Sozialministeriums kein Zahlungsrückstand. Für die laufenden Projekte (Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2017) wurde der Anteil der Zuwendung für das Jahr 2015 ebenfalls bereits ausbezahlt. Der Anteil der Zuwendung für das Jahr 2016 wird nach Abruf der Zahlung durch die Projektträger ebenfalls erfolgen. Zu ggf. bestehenden Zahlungsrückständen vonseiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge , zuständige Behörde für EU-Fonds (AMIF), liegen der Staatsregierung keine Kenntnisse vor. b) Wie hoch ist derzeit (Stichtag 01.04.2016) der Zahlungsrückstand für Projekte im Rahmen der Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe insgesamt? Siehe Antwort auf Frage 4 a. 5. Ist der Staatsregierung bekannt, wie die Fördermittel des BAMF für die Rückkehrberatung und für Rückkehrhilfen aufgestockt werden sollen? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. 6. Ist der Staatsregierung bekannt, in welcher Höhe sich die Fördermittel des BAMF für das Jahr 2016 belaufen sollen? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.