Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 24.05.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz und nach Einbindung des Bayerischen Landeskriminalamtes (BLKA) wie folgt beantwortet : Vorbemerkung: Die vorliegende Schriftliche Anfrage ist eine von sechs Schriftlichen Anfragen vom 14.03.2016 des Herrn Abgeordneten Ritter jeweils mit dem Betreff Illegaler Waffenbesitz in Bayern. Die sechs Schriftlichen Anfragen umfassen bereits nach der formalen Untergliederung des Fragestellers 85 Einzelfragen, die ihrerseits weitere Differenzierungen – insbesondere zwischen Waffen- und Sprengstoffarten, Extremisten , Phänomenbereichen, Regierungsbezirken und Kombinationen dieser Differenzierungen – vorsehen. Zudem werden Daten teils rückwirkend ab 2006 bzw. ab 2010 erfragt. Umfassende statistische Daten zu den Fragen liegen der Staatsregierung zu nahezu allen Fragen nicht vor. Die erfragten statistischen Auswertungen können auch nicht unmittelbar aus Datenbeständen der Polizei, des Landesamtes für Verfassungsschutz und der Waffenbehörden sowie dem Nationalen Waffenregister abgerufen werden. Die Beantwortung der Fragen erfordert mit wenigen Ausnahmen eine Aufarbeitung der betreffenden Einzelfälle durch Polizei, Verfassungsschutz und Waffenbehörden sowie einen Abgleich der jeweiligen Ergebnisse. Angesichts des Umfangs und der Differenzierungen der Fragen würde eine umfassende Beantwortung die davon betroffenen Arbeitseinheiten absehbar über einen erheblichen Zeitraum umfangreich binden. Aus Sicht des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr ist dieser Aufwand gerade bei den Arbeitseinheiten von Polizei und Verfassungsschutz, die mit Rechtsextremismus , islamistischem Terrorismus, Ausländerextremismus und organisierter Kriminalität befasst sind, nicht vertretbar. Die Antworten zu den sechs Schriftlichen Anfragen Illegaler Waffenbesitz in Bayern beschränken sich daher auf bereits vorhandene oder aber mit noch vertretbarem Aufwand recherchierbare Daten und Erkenntnisse. Basierend auf dieser Vorbemerkung werden im Folgenden die vorliegenden Daten und Zahlen bei der Bayerischen Polizei dargestellt. Die Erhebung erfolgte auf der Basis maschinell auswertbarer Fälle und Zahlen. 1. Bei wie vielen Personen wurden seit 2010 (in Bayern ) Waffen sichergestellt (bitte auflisten nach Jahr und Regierungsbezirk) Durch das BLKA wurde eine entsprechende Auswertung der hier vorliegenden Daten vorgenommen. Das Ergebnis ist in der beigefügten Anlage zu ersehen. 17. Wahlperiode 11.08.2016 17/11751 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Ritter SPD vom 14.03.2016 Illegaler Waffenbesitz in Bayern I Ich frage die Staatsregierung: 1. Bei wie vielen Personen wurden seit 2010 Waffen sichergestellt (bitte auflisten nach Jahr und Regierungsbezirk )? 2. a) Wie hoch ist die Anzahl der seit 2010 jährlich durch bayerische Behörden sichergestellten Waffen (bitte gegliedert nach Art der Waffe und Jahr der Sicherstellung ) in Bezug auf vollautomatische Kurzwaffen und vollautomatische Langwaffen? b) halbautomatische Kurzwaffen und halbautomatische Langwaffen? c) andere im Kriegswaffenkontrollgesetz aufgeführte Waffen unter Angabe der Waffenkategorie? 3. a) Wie hoch ist die Anzahl bzw. wie groß ist die Menge an Sprengmitteln in Kilogramm der seit 2010 jährlich durch bayerische Behörden sichergestellten Waffen (bitte gegliedert nach Art der Waffe und Jahr der Sicherstellung ) in Bezug auf Explosionswaffen? b) Sprengstoffe? c) Stoffe, die zur Herstellung von Sprengmitteln geeignet sind? 4. a) Wie hoch ist die Anzahl der seit 2010 jährlich durch bayerische Behörden sichergestellten Waffen (bitte gegliedert nach Art der Waffe und Jahr der Sicherstellung ) in Bezug auf Hieb-, Schlag- und Stichwaffen? b) Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11751 Zu dieser Anlage ist Folgendes anzuführen: Die Datenbank unterscheidet nicht zwischen „Bekannten Tätern“, „Unbekannten Tätern“ und „Polizeilichen Sicherstellungen “ (z. B. bei Fundwaffen, die durch die Polizei sichergestellt werden). Eine diesbezügliche Unterscheidung/ Auflistung würde eine Einzelrecherche in jedem einzelnen Vorgang erfordern. Aufgrund einer EDV-Umstellung ist seit 01.04.2014 keine Aufschlüsselung nach Regierungsbezirken mehr möglich. 2. a) Wie hoch ist die Anzahl der seit 2010 jährlich durch bayerische Behörden sichergestellten Waffen (bitte gegliedert nach Art der Waffe und Jahr der Sicherstellung) in Bezug auf vollautomatische Kurzwaffen und vollautomatische Langwaffen? • vollautomatische Kurzwaffen (lediglich vollautomatische Faustfeuerwaffen, somit ausschließlich Pistolen): Im Jahre 2015 wurden drei vollautomatische Pistolen sichergestellt . • vollautomatische Langwaffen (hier werden alle anderen vollautomatischen Waffen, einschließlich Maschinenpistolen , subsumiert): 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 (einschl. 30.03.16) 11 32 72 28 8 23 9 b) halbautomatische Kurzwaffen und halbautomatische Langwaffen? • halbautomatische Kurzwaffen: (ausschließlich Pistolen, keine Maschinenpistolen, Revolver oder Einzellader) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 (einschl. 30.03.16) 230 200 240 202 177 453 95 • halbautomatische Langwaffen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 (einschl. 30.03.16) 16 9 50 12 8 13 6 c) andere im Kriegswaffenkontrollgesetz aufgeführte Waffen unter Angabe der Waffenkategorie? Die Frage wird dahingehend interpretiert, dass hier nach Waffen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz, also der Kriegswaffenliste, gefragt wird. Explizit handelt es sich hierbei um Teil B, VI und VII, der Kriegswaffenliste unter den Nummern 37 (Panzerabwehrwaffe) und 46 (Handgranaten ). Erfasst werden hierbei im BLKA Vorgänge unter den Begriffen Panzerfäuste und Handgranaten. Dies betrifft sowohl vollständig sprengkräftige als auch Teile davon oder Übungs- und Dekorationsgegenstände, bei bekannten oder unbekannten Tätern und Funde. • Panzerfäuste 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 (einschl. 30.03.16) 0 1 1 1 0 0 0 • Handgranaten 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 (einschl. 30.03.16) 11 17 12 24 1 27 0 3. a) Wie hoch ist die Anzahl bzw. wie groß ist die Menge an Sprengmitteln in Kilogramm der seit 2010 jährlich durch bayerische Behörden sichergestellten Waffen (bitte gegliedert nach Art der Waffe und Jahr der Sicherstellung) in Bezug auf Explosionswaffen ? b) Sprengstoffe? Die Fragen 3 a und 3 b werden gemeinsam beantwortet und dahingehend interpretiert, dass hier bei den Begriffen „Sprengmitteln“, „Explosionswaffen“ und „Sprengstoffen“ alle sichergestellten explosionsgefährlichen Stoffe und Gegenstände (militärisch, gewerblich, einschließlich Pyrotechnik ), die unter § 1 Abs. 1 des Sprengstoffgesetzes fallen, gemeint sind. Erfasst und unterteilt werden sichergestellte explosionsgefährliche Stoffe und Gegenstände in Vergehens - und Verbrechensbereichen mit Versuchen und auch Bombendrohungen mit bekannten und unbekannten Tätern und Funde. Zudem erfolgen die Meldungen der vorgenannten Gegenstände teils mit Stückzahlen, teils mit Gewichtsangaben . Aufgrund der vorliegenden Fragestellung kann auch bei einer eventuellen Präzisierung eine Beantwortung mittels maschineller Abfrage nicht erfolgen. Die Beantwortung dieser Fragen würde zwingend eine extrem zeit- und personalaufwendige Einzelauswertung aller Vorgänge seit 2010 erfordern. c) Stoffe, die zur Herstellung von Sprengmitteln geeignet sind? Die Frage wird dahingehend interpretiert, dass hier nach chemischen Grundsubstanzen gefragt wird, die grundsätzlich zur Herstellung explosionsgefährlicher Stoffe verwendet werden können. Seit 2010, mit Änderung im Jahr 2013, gilt die EU-Verordnung 98/2013, wonach verdächtige Transaktionen, erhebliches Abhandenkommen und Diebstähle von Stoffen und Gemischen oder Stoffen, die solche Chemikalien enthalten, im Rahmen eines sogenannten Monitorings der Polizei zu melden sind. Insgesamt handelt es sich um 15 chemische Grundsubstanzen, die diesem Monitoring unterliegen. In Bayern ist das BLKA die Meldedienststelle für den gewerblichen Chemikalienhandel. Im Folgenden werden gemeldete und bearbeitete Fallzahlen genannt: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 (einschl. 30.03.16) 3 1 2 160* 4 5 0 In Bayern waren dies alleine 95 Abnehmer. Durch das BLKA wurden diese Endabnehmer im Jahr 2013 mittels Gefährderansprachen oder Anzeigen bearbeitet. Gegen 14 Käufer wurden staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren eingeleitet . * Im Jahr 2013 wurden durch das BLKA zwei größere Verfahren bearbeitet . In einem Verfahren wurden durch das Landeskriminalamt (LKA) Schleswig-Holstein und das Bundeskriminalamt (BKA) mitgeteilt, dass ein Internet-Chemikalienhändler aus Polen im gesamten Bundesgebiet an mehr als 700 Endabnehmer chemische Grundsubstanzen , die grundsätzlich auch zur Herstellung von explosionsgefährlichen Stoffen geeignet sind, geliefert habe. Drucksache 17/11751 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Des Weiteren wurden durch das LKA Niedersachsen bundesweit Endabnehmer von Kaliumnitrat (Salpeter) mitgeteilt (ebenfalls Internetverkäufe). In Bayern waren dies 65 Käufer . Durch das BLKA wurden alle 65 Endabnehmer-Fälle in den Jahren 2013/2014 mittels Gefährderansprachen oder Anzeigen bearbeitet. Gegen 9 Käufer wurden staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren geführt. 4. a) Wie hoch ist die Anzahl der seit 2010 jährlich durch bayerische Behörden sichergestellten Waffen (bitte gegliedert nach Art der Waffe und Jahr der Sicherstellung) in Bezug auf Hieb-, Schlag- und Stichwaffen? Hieb-, Schlag- und Stichwaffen sind nach den Bundesrichtlinien für den Nachrichtenaustausch bei Waffen- und Sprengstoffsachen (Sondermeldedienst „Waffen- und Sprengstoffsachen “) nicht meldepflichtig. Aus diesem Grund ist hier eine Beantwortung nicht möglich. b) Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen? Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sind nach den in Frage 4 a angeführten Melderichtlinien nur meldepflichtig, wenn damit Straftaten begangen, sie abhandengekommen oder aufgefunden worden sind. Der Hauptumfang der Delikte ist das Führen solcher Waffen ohne sog. „Kleinen Waffenschein“. Im Folgenden werden die diesbezüglich registrierten Fallzahlen aufgeführt: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 (einschl. 30.03.16) 70 71 85 82 84 209 66 Sicherstellung von Waffen in Bayern – Anzahl Personen Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 (bis 31.03.2014) 2014 (ab 01.04.2014) 2015 2016 (bis 01.03.2016) Regierungsbezirk Oberbayern 144 110 122 153 22 Mit Umstellung der bisherigen Datenbankanwendung zum 01.04.2014 ist eine Aufschlüsselung nach Regierungsbezirken nicht mehr möglich. Niederbayern 50 52 42 68 10 Oberpfalz 50 57 55 49 18 Oberfranken 37 40 33 36 7 Mittelfranken 66 41 41 63 17 Unterfranken 28 28 22 14 4 Schwaben 26 36 36 48 11 Gesamt 401 364 351 431 89 174 249 36 263000 Anlage