Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Ritter SPD vom 14.03.2016 Illegaler Waffenbesitz in Bayern III Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie hoch ist die Anzahl der seit 2010 jährlich durch bayerische Behörden bei den in der Anfrage „Illegaler Waffenbesitz in Bayern II“ Drs. 17/11765 in den Fragen eins bis sieben jeweils genannten Personengruppen sichergestellten Waffen (Auflistung bitte nach Jahr der Sicherstellung, Regierungsbezirk, Personengruppe , Anzahl und Art der Waffen) für vollautomatische Kurzwaffen und vollautomatische Langwaffen? b) Wie hoch ist die Anzahl der seit 2010 jährlich durch bayerische Behörden bei den in der Anfrage „Illegaler Waffenbesitz in Bayern II“ Drs. 17/11765 in den Fragen eins bis sieben jeweils genannten Personengruppen sichergestellten Waffen (Auflistung bitte nach Jahr der Sicherstellung, Regierungsbezirk, Personengruppe , Anzahl und Art der Waffen) für halbautomatische Kurzwaffen und halbautomatische Langwaffen? c) Wie hoch ist die Anzahl der seit 2010 jährlich durch bayerische Behörden bei den in der Anfrage „Illegaler Waffenbesitz in Bayern II“ Drs. 17/11765 in den Fragen eins bis sieben jeweils genannten Personengruppen sichergestellten Waffen (Auflistung bitte nach Jahr der Sicherstellung, Regierungsbezirk, Personengruppe, Anzahl und Art der Waffen) für andere im Kriegswaffenkontrollgesetz aufgeführte Waffen unter Angabe der Waffenkategorie? 2. a) Wie hoch ist die Anzahl bzw. wie groß ist die Menge an Sprengmitteln in Kilogramm der seit 2010 jährlich durch bayerische Behörden bei den in der Anfrage „Illegaler Waffenbesitz in Bayern II“ Drs. 17/11765 in den Fragen eins bis sieben jeweils genannten Personengruppen sichergestellten Waffen (Auflistung bitte nach Jahr der Sicherstellung, Regierungsbezirk, Personengruppe , Anzahl und Art der Waffen bzw. Menge an Sprengmitteln in Kilogramm) für Explosionswaffen? b) Wie hoch ist die Anzahl bzw. wie groß ist die Menge an Sprengmitteln in Kilogramm der seit 2010 jährlich durch bayerische Behörden bei den in der Anfrage „Illegaler Waffenbesitz in Bayern II“ Drs. 17/11765 in den Fragen eins bis sieben jeweils genannten Personengruppen sichergestellten Waffen (Auflistung bitte nach Jahr der Sicherstellung, Regierungsbezirk, Personengruppe , Anzahl und Art der Waffen bzw. Menge an Sprengmitteln in Kilogramm) für Sprengstoffe? c) Wie hoch ist die Anzahl bzw. wie groß ist die Menge an Sprengmitteln in Kilogramm der seit 2010 jährlich durch bayerische Behörden bei den in der Anfrage „Illegaler Waffenbesitz in Bayern II“ Drs. 17/11765 in den Fragen eins bis sieben jeweils genannten Personengruppen sichergestellten Waffen (Auflistung bitte nach Jahr der Sicherstellung, Regierungsbezirk, Personengruppe , Anzahl und Art der Waffen bzw. Menge an Sprengmitteln in Kilogramm) für Stoffe, die zur Herstellung von Sprengmitteln geeignet sind? 3. a) Wie hoch ist die Anzahl der seit 2010 jährlich durch bayerische Behörden bei den in der Anfrage „Illegaler Waffenbesitz in Bayern II“ Drs. 17/11765 in den Fragen eins bis sieben jeweils genannten Personengruppen sichergestellten Waffen (Auflistung bitte nach Jahr der Sicherstellung, Regierungsbezirk, Personengruppe , Anzahl und Art der Waffen) für Hieb-, Schlag- und Stichwaffen? b) Wie hoch ist die Anzahl der seit 2010 jährlich durch bayerische Behörden bei den in der Anfrage „Illegaler Waffenbesitz in Bayern II“ Drs. 17/11765 in den Fragen eins bis sieben jeweils genannten Personengruppen sichergestellten Waffen (Auflistung bitte nach Jahr der Sicherstellung, Regierungsbezirk, Personengruppe, Anzahl und Art der Waffen) für Schreckschuss-, Reizstoff - und Signalwaffen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 24.05.2016 Vorbemerkung: Die vorliegende Schriftliche Anfrage ist eine von sechs Schriftlichen Anfragen vom 14.03.2016 des Abgeordneten Ritter jeweils mit dem Betreff Illegaler Waffenbesitz in Bayern . Die sechs Schriftlichen Anfragen umfassen bereits nach der formalen Untergliederung des Fragestellers 85 Einzelfragen , die ihrerseits weitere Differenzierungen – insbesondere zwischen Waffen- und Sprengstoffarten, Extremisten, Phänomenbereichen, Regierungsbezirken und Kombinationen dieser Differenzierungen – vorsehen. Zudem erfragen sie Daten teils rückwirkend ab 2006 bzw. ab 2010. Umfassende statistische Daten zu den Fragen liegen der Staatsregierung nicht vor. Die erfragten statistischen Auswertungen können auch nicht unmittelbar aus Datenbeständen der Polizei, des Landesamtes für Verfassungsschutz Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.08.2016 17/11766 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11766 (BayLfV), der Waffenbehörden oder dem Nationalen Waffenregister abgerufen werden. Die Beantwortung der Fragen erfordert mit wenigen Ausnahmen eine Aufarbeitung der betreffenden Einzelfälle durch Polizei, Verfassungsschutz und Waffenbehörden sowie einen Abgleich der jeweiligen Ergebnisse. Angesichts des Umfangs und der Differenzierungen der Fragen würde eine umfassende Beantwortung die davon betroffenen Arbeitseinheiten absehbar über einen erheblichen Zeitraum umfangreich binden. Aus Sicht des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr ist dieser Aufwand gerade bei den Arbeitseinheiten von Polizei und Verfassungsschutz, die mit Rechtsextremismus, islamistischem Terrorismus, Ausländerextremismus und organisierter Kriminalität befasst sind, nicht vertretbar. Die Antworten beschränken sich daher auf bereits vorhandene bzw. mit noch vertretbarem Aufwand recherchierbare Daten und Erkenntnisse. 1. a) Wie hoch ist die Anzahl der seit 2010 jährlich durch bayerische Behörden bei den in der Anfrage „Illegaler Waffenbesitz in Bayern II“ Drs. 17/11765 in den Fragen eins bis sieben jeweils genannten Personengruppen sichergestellten Waffen (Auflistung bitte nach Jahr der Sicherstellung, Regierungsbezirk , Personengruppe, Anzahl und Art der Waffen) für vollautomatische Kurzwaffen und vollautomatische Langwaffen? b) Wie hoch ist die Anzahl der seit 2010 jährlich durch bayerische Behörden bei den in der Anfrage „Illegaler Waffenbesitz in Bayern II“ Drs. 17/11765 in den Fragen eins bis sieben jeweils genannten Personengruppen sichergestellten Waffen (Auflistung bitte nach Jahr der Sicherstellung, Regierungsbezirk , Personengruppe, Anzahl und Art der Waffen) für halbautomatische Kurzwaffen und halbautomatische Langwaffen? c) Wie hoch ist die Anzahl der seit 2010 jährlich durch bayerische Behörden bei den in der Anfrage „Illegaler Waffenbesitz in Bayern II“ Drs. 17/11765 in den Fragen eins bis sieben jeweils genannten Personengruppen sichergestellten Waffen (Auflistung bitte nach Jahr der Sicherstellung, Regierungsbezirk , Personengruppe, Anzahl und Art der Waffen) für andere im Kriegswaffenkontrollgesetz aufgeführte Waffen unter Angabe der Waffenkategorie? 2. a) Wie hoch ist die Anzahl bzw. wie groß ist die Menge an Sprengmitteln in Kilogramm der seit 2010 jährlich durch bayerische Behörden bei den in der Anfrage „Illegaler Waffenbesitz in Bayern II“ Drs. 17/11765 in den Fragen eins bis sieben jeweils genannten Personengruppen sichergestellten Waffen (Auflistung bitte nach Jahr der Sicherstellung, Regierungsbezirk, Personengruppe, Anzahl und Art der Waffen bzw. Menge an Sprengmitteln in Kilogramm ) für Explosionswaffen? b) Wie hoch ist die Anzahl bzw. wie groß ist die Menge an Sprengmitteln in Kilogramm der seit 2010 jährlich durch bayerische Behörden bei den in der Anfrage „Illegaler Waffenbesitz in Bayern II“ Drs. 17/11765 in den Fragen eins bis sieben jeweils genannten Personengruppen sichergestellten Waffen (Auflistung bitte nach Jahr der Sicherstellung, Regierungsbezirk, Personengruppe, Anzahl und Art der Waffen bzw. Menge an Sprengmitteln in Kilogramm ) für Sprengstoffe? c) Wie hoch ist die Anzahl bzw. wie groß ist die Menge an Sprengmitteln in Kilogramm der seit 2010 jährlich durch bayerische Behörden bei den in der Anfrage „Illegaler Waffenbesitz in Bayern II“ Drs. 17/11765 in den Fragen eins bis sieben jeweils genannten Personengruppen sichergestellten Waffen (Auflistung bitte nach Jahr der Sicherstellung , Regierungsbezirk, Personengruppe, Anzahl und Art der Waffen bzw. Menge an Sprengmitteln in Kilogramm) für Stoffe, die zur Herstellung von Sprengmitteln geeignet sind? 3. a) Wie hoch ist die Anzahl der seit 2010 jährlich durch bayerische Behörden bei den in der Anfrage „Illegaler Waffenbesitz in Bayern II“ Drs. 17/11765 in den Fragen eins bis sieben jeweils genannten Personengruppen sichergestellten Waffen (Auflistung bitte nach Jahr der Sicherstellung, Regierungsbezirk , Personengruppe, Anzahl und Art der Waffen) für Hieb-, Schlag- und Stichwaffen? b) Wie hoch ist die Anzahl der seit 2010 jährlich durch bayerische Behörden bei den in der Anfrage „Illegaler Waffenbesitz in Bayern II“ Drs. 17/11765 in den Fragen eins bis sieben jeweils genannten Personengruppen sichergestellten Waffen (Auflistung bitte nach Jahr der Sicherstellung, Regierungsbezirk , Personengruppe, Anzahl und Art der Waffen) für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen? Zur Gesamtzahl der Sicherstellungen seit 2010 wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Ritter vom 14.03.2016 betreffend Illegaler Waffenbesitz in Bayern I Drs. 17/11751 verwiesen. Aussagen über mögliche extremistische Bezüge der von den Sicherstellungen betroffenen Personen, die eine Einordnung in die vom Fragesteller genannten Personengruppen entsprechend der Schriftlichen Anfrage „Illegaler Waffenbesitz in Bayern II“ Drs. 17/11765 ermöglichen, sind ohne eine manuelle Auswertung aller betreffenden Vorgänge nicht möglich. Aus den in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ritter vom 14.03.2016 betreffend Illegaler Waffenbesitz in Bayern II genannten Gründen ist eine solche umfassende manuelle Auswertung mit vertretbarem Aufwand nicht zu leisten. Auf die Vorbemerkung wird insoweit verwiesen.