Bisher konnten sich diese Bio-Mulchfolien auf dem Markt nicht durchsetzen, weil sie für die Praxis erhebliche Schwächen zeigen: So erfolgt die gewünschte Zersetzung zu langsam oder zu schnell (bereits nach wenigen Wochen). Eine zu schnelle Zersetzung führt dazu, dass Flächen verunkrauten und zusätzliche Kulturmaßnahmen notwendig werden. Ebenso erhöht eine vorzeitige Zersetzung die Wasserverdunstung auf der Fläche und führt zu einem höheren Bewässerungsbedarf . Zudem zerfallen Bio-Mulchfolien beim Abbau in kleinere Stücke, die leicht vom Wind verweht werden können, wenn die Kulturen abgeräumt sind. Diese Folienstücke verbleiben auf der Bodenoberfläche oder werden eingearbeitet, wodurch eine steigende Verunreinigung der Flächen mit Kunststoff zu befürchten ist. Meist findet im Feld auch kein vollständiger Abbau der Folien statt, denn hierzu wären spezialisierte Kompostieranlagen mit sehr hoher Rottetemperatur nötig. Im Gegensatz dazu werden klassische Mulchfolien nach der Ernte komplett abgeräumt und ordnungsgemäß entsorgt. 2. a) Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wie viele Quadratmeter jährlich eingesetzt werden? Gesicherte statistische Daten über den Einsatz von Mulchfolien sind nicht verfügbar. Vor allem bei folgenden Kulturen werden derartige Folien verwendet: • Spargel: Bis zum Ende der Erntezeit werden die im Ertrag befindlichen Flächen mit wenigstens einer Folie bedeckt. • Einlegegurken: In der Praxis erfolgt die Kultur so gut wie ausschließlich auf Mulchfolien. Die meisten Betriebe verwenden klassische PE-Folien, nur vereinzelt wird Bio- Folie eingesetzt. • Kürbisse: Diese werden teilweise auf abbaubaren Folien angebaut. • Zucchini: Es findet ein vereinzelter Einsatz von Bio- Mulchfolie statt, vor allem wenn keine Tropfbewässerung auf der Fläche vorhanden ist. Bei allen genannten Kulturen werden nur die Pflanzreihen und damit nur ein Teil der Ackerfläche abgedeckt. Die Folie liegt meist 100 cm breit. Nach dem seitlichen Eingraben sind noch ca. 80 cm Breite mit Folie bedeckt. Da die Fahrgassen und Vorgewende nicht abgedeckt sind, ist weniger als 45 % der Kulturfläche mit einer Folie versehen. Nach Erhebungen des statistischen Bundesamts wurden im Jahr 2015 die o. g. Kulturen in folgendem Flächenumfang in Bayern angebaut: Spargel: 2.670 ha Einlegegurken: 1.411 ha Speisekürbis: 868 ha Zucchini: 229 ha 17. Wahlperiode 11.08.2016 17/11771 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 02.05.2016 Folienabdeckungen für Obst und Gemüse Folienabdeckungen für Obst und Gemüse werden verstärkt zur Ertragssteigerung in der Landwirtschaft eingesetzt. Ich frage die Staatsregierung: 1. Gibt es Überlegungen, verpflichtend den Einsatz von Mulchfolien aus biologisch abbaubaren Biokunststoffen vorzuschreiben? 2. a) Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wie viele Quadratmeter jährlich eingesetzt werden? b) Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, welche Menge davon einer korrekten Entsorgung zugeführt wird? 3. Wie kann eine ordnungsgemäße Entsorgung gewährleistet werden? 4. Welche Maßnahmen können ergriffen werden, damit Mulchfolien nach Gebrauch nicht in den bayerischen Gewässern landen und zur Gefahr für die Lebewesen werden? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01.06.2016 Die Schriftliche Anfrage wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wie folgt beantwortet : 1. Gibt es Überlegungen, verpflichtend den Einsatz von Mulchfolien aus biologisch abbaubaren Biokunststoffen vorzuschreiben? Ein verpflichtender Einsatz von Mulchfolien aus biologisch abbaubaren Biokunststoffen wird derzeit nicht als sinnvoll erachtet. Derartige Bio-Mulchfolien, die u. a. auf Basis von Mais- oder Kartoffelstärke hergestellt werden, sind bereits seit vielen Jahren erhältlich. Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) hat bereits vor über 15 Jahren den Einsatz dieser Folien untersucht. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11771 Im kleinstrukturierten Intensivgemüseanbau und im Obstbau werden auf einzelnen Flächen auch Salate sowie Erdbeeren auf Mulchfolien produziert. Insgesamt dient der Einsatz dieser Folien, neben der unkrautunterdrückenden Wirkung, auch der frühzeitigen und bedarfsgerechten Beschickung des Marktes mit heimischem Gemüse. Der dadurch erzielte Vorsprung in der Vegetation kann dazu beitragen, dass der Handel heimische Ware gegenüber importierter Ware vorzieht. b) Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, welche Menge davon einer korrekten Entsorgung zugeführt wird? Folienabdeckungen für Obst und Gemüse unterliegen der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) und sind, wie andere gewerbliche Siedlungsabfälle auch, grundsätzlich von anderen Abfällen getrennt zu halten und einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen. Für die Verwertung ist der Abfallerzeuger selbst verantwortlich. Nur gewerbliche Siedlungsabfälle, die nicht verwertet werden, sind nach § 7 GewAbfV dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Die Verwertung gewerblicher Siedlungsabfälle unterliegt dem Marktgeschehen; eine abfallrechtliche Mitteilungspflicht dafür gibt es nicht. Es liegen daher keine Informationen darüber vor, welche Menge an Folienabdeckungen für Obst und Gemüse als Abfall anfallen. Sammelstellen sind meist die regionalen Lagerhäuser, bei denen die aufgewickelte Folie besenrein und ohne Fremdbestandteile abgegeben werden kann. Seit 2013 besteht das ERDE Recycling (Erntekunststoffe Recycling Deutschland , www.erde-recycling.de), das inzwischen flächendeckend in Bayern (meist bei Lagerhäusern oder Landhändlern ) etabliert ist. 3. Wie kann eine ordnungsgemäße Entsorgung gewährleistet werden? Siehe Antwort zu Frage 2 b. Zur Erfüllung der Vorgaben der GewAbfV an eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung bieten Entsorgungsdienstleister landwirtschaftlichen Betrieben auch Entsorgungswege für Folienabdeckungen an. 4. Welche Maßnahmen können ergriffen werden, damit Mulchfolien nach Gebrauch nicht in den bayerischen Gewässern landen und zur Gefahr für die Lebewesen werden? Da die Folienbahnen meist mehr als 100 m lang sind, ist ein Abschwemmen oder eine Windfracht in Gewässer unwahrscheinlich . Durch die Zersetzung von Bio-Mulchfolien in kleine und kleinste Stücke kann eine Windverfrachtung und Abschwemmung in Gewässer bei diesem Folientyp grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.