Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01.06.2016 1. a) Fließen bzw. flossen Mittel aus Agrarumweltmaßnahmen in die direkte oder indirekte Förderung des Glyphosat-Einsatzes, etwa für pfluglose Bodenbearbeitung bzw. Direktsaat oder Erosionsschutz? Nein, denn bei der einzelflächenbezogenen Förderung der Mulch- bzw. Streifen-/Direktsaatverfahren in Reihenkulturen (aktuell B37, B38) ist es nicht zulässig, die für die Erzielung einer hinreichenden Mulchabdeckung angebauten Zwischenfrüchte im Frühjahr mit chemischen Pflanzenschutzmitteln gezielt abzuspritzen. Auch bei den einzelflächenbezogenen Maßnahmen zur Winterbegrünung (aktuell B35, B36), die zum Zwecke des Erosionsschutzes und der Verminderung einer Nitratauswaschung angeboten werden, darf die Beseitigung des aus der Zwischenfrucht entstandenen Aufwuchses ausschließlich mechanisch erfolgen. Bereits ab der Aussaat der Zwischenfrucht ist eine Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel unzulässig. b) In welcher Höhe flossen diese Mittel in den Jahren 2011 bis 2015 (bitte nach Jahren getrennt aufführen )? Entfällt (s. Antwort zu Frage 1 a). c) Mit welcher Begründung? Entfällt (s. Antwort zu Frage 1 a). 2. a) Wie viele Betriebe wurden gefördert? Entfällt (s. Antwort zu Frage 1 a). b) Wie viele Betriebe waren dies, bezogen auf die Gesamtzahl der Betriebe in Prozent? Entfällt (s. Antwort zu Frage 1 a). c) Welche Größe (Hektar) hatten die geförderten Flächen ? Entfällt (s. Antwort zu Frage 1 a). 3. a) Strebt die Staatsregierung eine Minderung des Glyphosat-Einsatzes in Bayern an? Die Beratungsgrundlage des bayerischen Pflanzenschutzdienstes ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) nach den Regeln des Integrierten Pflanzenschutzes. Auch für den Einsatz von Glyphosat gilt daher das notwendige Maß als Ziel. 17. Wahlperiode 11.08.2016 17/11780 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.04.2016 Förderung des Einsatzes von Glyphosat im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen und Maßnahmen der Staatsregierung zur Glyphosat-Reduktion Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Fließen bzw. flossen Mittel aus Agrarumweltmaßnahmen in die direkte oder indirekte Förderung des Glyphosat -Einsatzes, etwa für pfluglose Bodenbearbeitung bzw. Direktsaat oder Erosionsschutz? b) In welcher Höhe flossen diese Mittel in den Jahren 2011 bis 2015 (bitte nach Jahren getrennt aufführen)? c) Mit welcher Begründung? 2. a) Wie viele Betriebe wurden gefördert? b) Wie viele Betriebe waren dies, bezogen auf die Gesamtzahl der Betriebe in Prozent? c) Welche Größe (in Hektar) hatten die geförderten Flächen ? 3. a) Strebt die Staatsregierung eine Minderung des Glyphosat -Einsatzes in Bayern an? b) Welche Maßnahmen wird sie dazu veranlassen? 4. a) Welche Alternativen zum Glyphosat-Einsatz sind der Staatsregierung bekannt? b) Welche Alternativen finden ihre Unterstützung? 5. a) Hat die Staatsregierung die Studie des Julius-Kühn- Institut zum Glyphosat-Verzicht in Deutschland ausgewertet ? b) Welche Konsequenzen wird sie daraus ziehen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11780 b) Welche Maßnahmen wird sie dazu veranlassen? Bereits bisher wird im Rahmen der verschiedenen Beratungswege , wie z. B. Pflanzenbautage, Fachartikel, Einzelund Gruppenberatung, regelmäßig darauf hingewiesen, den Einsatz und die Intensität der einzelnen Behandlungsmaßnahmen kritisch zu prüfen. Das Julius-Kühn-Institut (JKI) beabsichtigt, im Falle einer Wiederzulassung des Wirkstoffs Glyphosat die Ergebnisse seiner Studie zur „Folgenabschätzung für die Landwirtschaft zum teilweisen oder vollständigen Verzicht auf die Anwendung von glyphosathaltigen Herbiziden in Deutschland“ in Form konkreter Handlungsempfehlungen zusammenzufassen und diese der Landwirtschaft zugänglich zu machen. Mit der Ausformulierung der Handlungsempfehlungen soll eine Bund-Länder-Expertengruppe beauftragt werden. Der Bayerische Pflanzenschutzdienst hat seine Mitarbeit bereits zugesagt. 4. a) Welche Alternativen zum Glyphosat-Einsatz sind der Staatsregierung bekannt? Generell sind die Anwendungsgebiete von Glyphosat im Bereich der Landwirtschaft nur schwer substituierbar. So gibt es in der Regel keine Herbizide für gleichartige Anwendungen . Als Ersatz ist regelmäßig nur eine Intensivierung der Bodenbearbeitung und damit eine alternative mechanische Unkrautregulierung in Betracht zu ziehen. Als Konsequenz müssten bestimmte Anbauverfahren im Rahmen der konservierenden und bodenschonenden Bewirtschaftung aufgegeben oder angepasst werden. b) Welche Alternativen finden ihre Unterstützung? Die Entscheidung für eine Glyphosat-Anwendung oder eine alternativ intensivere Bodenbearbeitung ist standortspezifisch zu beurteilen und liegt in der Verantwortung des jeweiligen Landwirts. Aus Sicht des Pflanzenschutzdienstes sollte ein Verzicht auf Glyphosat allerdings nicht zu einem überproportional höheren Herbizideinsatz in den jeweiligen Ackerkulturen aufgrund eines verstärkten Unkrautbesatzes führen. Im Übrigen wird auf die vorgesehenen Handlungsempfehlungen des JKI gemäß Antwort zu Frage 3 b verwiesen. 5. a) Hat die Staatsregierung die Studie des Julius- Kühn-Instituts zum Glyphosat-Verzicht in Deutschland ausgewertet? Die Studie des JKI zur „Folgenabschätzung für die Landwirtschaft zum teilweisen oder vollständigen Verzicht auf die Anwendung von glyphosathaltigen Herbiziden in Deutschland “ ist bekannt und wurde intensiv, auch im Hinblick auf die bayerischen Verhältnisse, ausgewertet. b) Welche Konsequenzen wird sie daraus ziehen? Die JKI-Studie zeigt die Möglichkeiten und Grenzen für einen Verzicht des Glyphosat-Einsatzes auf. Die Schlussfolgerung , dass Glyphosat nicht als generelle Standardmaßnahme im Ackerbau vorgesehen werden sollte, entspricht der bayerischen Beratungs- und Produktionspraxis mit dem Ziel, den Einsatz auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken . Darüber hinaus wird auf die vom JKI vorgesehene Einrichtung einer Bund-Länder-Expertengruppe unter Mitwirkung des bayerischen Pflanzenschutzes hingewiesen (s. Antwort zu Frage 3 b).