Die Neuregelung soll den bewährten geltenden Grundsatz übernehmen, dass das Recht, Behindertenparkplätze zu benutzen, nur unter engen Voraussetzungen eingeräumt werden darf. Dafür spricht insbesondere, dass Parkraum in den Innenstädten nicht beliebig vermehrbar ist, ebenso wie auch der verkehrsrechtliche Ansatz seiner grundsätzlichen „Privilegienfeindlichkeit“, sodass mit Mitteln des Straßenverkehrsrechts nur ein Nachteilsausgleich eingeräumt werden kann. Behindertenparkplätze müssen denjenigen schwerbehinderten Menschen vorbehalten bleiben, die sich dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeugs bewegen können. Das sind Menschen, die für ihre mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung einen Grad der Behinderung von mindestens 80 haben. Für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft soll es künftig nicht mehr auf das Vorliegen einer bestimmten Diagnose ankommen, sondern darauf, ob eine Gesundheitsstörung im Einzelfall zur Teilhabebeeinträchtigung führt. Als Maßstab soll hierfür künftig die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) zugrunde gelegt werden. Durch den neuen Ansatz sollen die bisherigen, sich ausschließlich auf das orthopädische Fachgebiet beziehenden Beispiele entfallen. Dies hat den Vorteil, dass dann keine Fallgestaltung von vornherein bevorzugt oder ausgeschlossen wird, auch nicht dem Anschein nach. Denn ganz unterschiedliche Gesundheitsstörungen können dazu führen, dass sich jemand dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeuges fortbewegen kann. Die beabsichtigte Neufassung des § 146 Abs. 3 SGB IX ist das Ergebnis der Bund/Länder-Arbeitsgruppe, die infolge der Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales (ASMK) im Jahr 2012 auf Initiative Bayerns eine (behutsame) Neuausrichtung des parkberechtigten Personenkreises gefordert hatte. Zu 4.: Die Arbeitsgruppe trat zu insgesamt drei Sitzungen zusammen . Zu 5.: Nach Auskunft des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur beabsichtigt der Bund, das Ergebnis der Arbeitsgruppe umzusetzen. Die notwendigen Regelungen sollen hierzu Eingang in das Bundesteilhabegesetz finden, das unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ausgearbeitet wird. Mit einer Umsetzung könne nach aktuellem Kenntnisstand bis Anfang 2017 gerechnet werden. Nach Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes sei beabsichtigt, die bislang im Straßenverkehrsrecht verankerten Regelungen zu verschlanken bzw. aufzuheben. 17. Wahlperiode 11.08.2016 17/11790 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Klaus Adelt SPD vom 21.04.2016 Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung Aus meiner Anfrage zur bundeseinheitlichen Regelung von „Behindertenparkausweisen“ (Drs. 17/7975) geht hervor , das 2012 eine Bund/Länder-Arbeitsgruppe eingeführt wurde, um unter Beteiligung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizin Vorschläge für eine Neubestimmung des Personenkreises zu erarbeiten, dem unter medizinischen Gesichtspunkten Parkerleichterungen eingeräumt werden können. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Hat die Bund/Länder-Arbeitsgruppe ihre Arbeit mittlerweile abschließen können? 2. Falls ja, welche Vorschläge hinsichtlich etwaiger Modifikationen von Parkerleichterungen hat sie unterbreitet? 3. Falls nein, was sind die Gründe? 4. Wie häufig hat die Bund/Länder-Gruppe seit ihrem Bestehen getagt? 5. Wann ist mit entsprechenden bundesweiten Änderungen zu rechnen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 01.06.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wie folgt beantwortet: Zu 1.: Ja. Zu 2. und 3. Die Beratungsergebnisse der Bund/Länder-Arbeitsgruppe sollen im Zuge der Einführung des Bundesteilhabegesetzes , in der Neufassung des § 146 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) IX Niederschlag finden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.