Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 02.06.2016 1. Zu welchen Ergebnissen kamen die Hegeschauen in den Jahren 2012 bis 2016 im oben bezeichneten Staatsjagdrevier gemäß § 16 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG), bitte aufgeschlüsselt nach a) den Vorgaben gemäß den jeweils erlassenen Abschussplänen , b) den vorgelegten Streckenlisten? Abschussplan und Streckenlisten Rehwild 2010–2013 und 2013–2016: Soll 10–13 für 3 Jagdjahre: 300 Stück = pro Jagdjahr 100 Stück Ist Pro Jahr Rehbock Geiß/ Schmalreh Kitz Gesamt 2010/2011 22 42 49 113 2011/2012 27 35 49 111 2012/2013 34 29 47 110 gesamt 334 Soll 13-16 für 3 Jagdjahre: 300 Stück = pro Jagdjahr 100 Stück Ist Pro Jahr Rehbock Geiß/ Schmalreh Kitz Gesamt 2013/2014 33 37 38 108 2014/2015 40 27 32 99 2015/2016 29 17 17 63 Gesamt 270 Abschussplan und Streckenlisten Rotwild: Jagdjahr Soll Ist 2012/2013 7 5 2013/2014 9 7 2014/2015 9 2 2015/2016 9 3 c) den jeweils präsentierten Ergebnissen auf den einzelnen Hegeschauen? Vorlage bei den einzelnen Hegeschauen Rehwild: Hegeschau Vorzulegende Rehbockgehörne davon vorgelegt 2012 27 27 2013 34 34 2014 33 33 2015 40 33 2016 29 29 17. Wahlperiode 11.08.2016 17/11795 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 14.04.2016 Hegeschau für das Staatsjagdrevier Landwald (Gemeinde Steingaden, Landkreis Weilheim-Schongau) Ich frage die Staatsregierung: 1. Zu welchen Ergebnissen kamen die Hegeschauen in den Jahren 2012 bis 2016 im oben bezeichneten Staatsjagdrevier gemäß § 16 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG), bitte aufgeschlüsselt nach a) den Vorgaben gemäß den jeweils erlassenen Abschussplänen , b) den vorgelegten Streckenlisten und c) den jeweils präsentierten Ergebnissen auf den einzelnen Hegeschauen? 2. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wonach es bei der Hegeschau im März 2016 nicht zum körperlichen Nachweis der Abschussergebnisse kam, wie dies vom Bürgermeister der Gemeinde Steingaden vorgetragen wurde? 3. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wonach die Abschusszahlen im Staatsjagdrevier Landwald gegenüber den Nachbarjagdrevieren in den Jahren seit 2012 signifikante Unterschiede aufweisen? 4. Sofern die Frage 3 bejaht wird, welche Gründe liegen dem zugrunde? 5. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wonach es im Staatsjagdrevier Landwald in den Jahren seit 2012 zu einer Übererfüllung der Abschusspläne gekommen ist, bitte aufgeschlüsselt nach a) dem Umfang der Übererfüllung in den einzelnen Jahren , b) den jeweils dafür vorliegenden Gründen und c) den dadurch möglicherweise entstandenen Kosten? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11795 Vorlage bei den einzelnen Hegeschauen Rotwild: Jagdjahr Vorzulegende Hirschgeweihe davon vorgelegt 2012/2013 0 – 2013/2014 3 3 2014/2015 0 – 2015/2016 0 – 2. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wonach es bei der Hegeschau im März 2016 nicht zum körperlichen Nachweis der Abschussergebnisse kam, wie dies vom Bürgermeister der Gemeinde Steingaden vorgetragen wurde? Der Ist-Abschuss im Staatsjagdrevier (StJR) Landwald betrug im Jagdjahr 2015/16 beim männlichen Rehwild 29 Stück. Bei der Hegeschau 2016 in Wildsteig wurden dementsprechend 29 Stück Rehbockgehörne vorgelegt. Hirschgeweihe mussten 2016 nicht vorgelegt werden, da kein Abschuss beim männlichen Rotwild erfolgte. Die Aussage des Herrn Bürgermeisters bezog sich wohl auf den allgemeinen freiwilligen körperlichen Nachweis des erlegten Wildes in der Hochwildhegegemeinschaft Wildsteig, an dem sich der Forstbetrieb Oberammergau in dieser Form nicht beteiligt. Hier finden eigene Kontrollen statt. Getätigte Abschüsse werden einem Revierjagdmeister gemeldet, der mit einer Stichprobe (etwa 60 %) die Angaben überprüft. Bisher kam es noch in keinem Fall zu Abweichungen. 3. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wonach die Abschusszahlen im Staatsjagdrevier Landwald gegenüber den Nachbarjagdrevieren in den Jahren seit 2012 signifikante Unterschiede aufweisen? Abschusszahlen pro 100 ha Rehwildfläche im Vergleich zu den Nachbarrevieren für die Abschussplanperiode 2010– 2013: Spezielle Rehwildfläche Soll/100 ha Ist/100 ha StJR Landwald 400 ha 75,00 83,50 Nachbarreviere Spezielle Rehwildfläche Soll/100 ha Ist/100 ha Gemeinschaftsjagdrevier (GJR) Ilgen 464 ha 17,67 15,51 Eigenjagdrevier (EJR) Ilchberg 240 ha 25,00 25,88 EJR Eberth 256 ha 21,09 19,53 GJR Wildsteig- West 299 ha 17,39 17,05 GJR Wies-Hiebler 535 ha 18,50 20,56 Abschusszahlen pro 100 ha Rehwildfläche im Vergleich zu den Nachbarrevieren für die Abschussplanperiode 2013– 2016: Spezielle Rehwildfläche Soll/100 ha Ist/100 ha StJR Landwald 400 ha 75,00 67,50 Nachbarreviere Spezielle Rehwildfläche Soll/100 ha Ist/100 ha GJR Ilgen 464 ha 19,39 18,53 EJR Ilchberg 240 ha 37,50 38,75 EJR Eberth 256 ha 22,26 22,26 GJR Wildsteig- West 299 ha 22,40 14,04 GJR Wies-Hiebler 535 ha 21,30 21,90 4. Sofern die Frage 3 bejaht wird, welche Gründe liegen dem zugrunde? Nach den jagdrechtlichen Vorgaben soll die Bejagung insbesondere die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen . Je nach den Verhältnissen im Revier können sich daher Unterschiede ergeben. So ist das StJR Landwald von großflächigen Fichtenbeständen geprägt, die in standortgerechte Mischwälder umgebaut werden sollen. 5. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wonach es im Staatsjagdrevier Landwald in den Jahren seit 2012 zu einer Übererfüllung der Abschusspläne gekommen ist, bitte aufgeschlüsselt nach a) dem Umfang der Übererfüllung in den einzelnen Jahren, b) den jeweils dafür vorliegenden Gründen? Auch wenn in der Abschussplanperiode 2010–2013 statt des Gesamtsolls von 300 Stück Rehwild ein Abschuss von 334 erfolgt ist (111 %), liegt keine unrechtmäßige Übererfüllung vor. Das Vegetationsgutachten stellte fest, dass die Verbissbelastung in der Hegegemeinschaft Steingaden 2012 „deutlich zu hoch“ und 2015 „zu hoch“ war. Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG) kann in Revieren, die in einer Hegegemeinschaft mit einer Bewertung der Verbissbelastung durch das letzte vor der Abschussplanung erstellte forstliche Gutachten als zu hoch liegen, über den festgesetzten oder bestätigten Abschuss nach oben bis zu 20 %, bei einer Bewertung als deutlich zu hoch bis zu 30 % für das jeweilige Geschlecht und für die Kitze abgewichen werden. c) den dadurch möglicherweise entstehenden Kosten ? Es sind keine Kosten entstanden.