Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 02.06.2016 Zu 1.: Ja, insbesondere aufgrund der Aufarbeitung dieser Thematik in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bodenmarktpolitik“, die gemäß Beschluss der Amtschefinnen und Amtschefs der Agrarressorts der Länder vom 16.01.2014 eingerichtet wurde und inzwischen ihre Arbeit mit Vorlage eines Endberichtes zur Frühjahrs-Agrarministerkonferenz 2015 abgeschlossen hat. Die in der Anfrage genannte Gesetzeslücke besteht darin, dass der Erwerb von Geschäftsanteilen an landwirtschaftlichen Unternehmen im Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) nicht geregelt ist und damit im Rahmen der Anwendung des GrdstVG weder kontrolliert noch versagt werden kann. Zu 2.: Dort wo Anteilskäufe in nennenswertem Umfang getätigt werden – insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern –, können die Effekte auf dem Bodenmarkt zu Konflikten mit agrarstrukturellen Zielen wie einer breiten Eigentumsstreuung , einem funktionierenden Wettbewerb auf dem regionalen Bodenmarkt oder der Stärkung ländlicher Regionen führen. Zu 3. a): In Bayern wird diesbezüglich derzeit kein Handlungsbedarf gesehen, insbesondere weil aufgrund der kleinteiligen Agrarstruktur und dem geringen Anteil von Gesellschaften und juristischen Personen an den landwirtschaftlichen Betrieben die Thematik der Anteilskäufe nicht relevant ist. Auch die vom Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Bayerischen Landtags am 25.03.2015 durchgeführte Expertenanhörung zum Vollzug des landwirtschaftlichen Bodenrechts hat keinen Bedarf für weitergehende Versagungsgründe erbracht. Gestützt auf die Ergebnisse der Expertenanhörung hat der Bayerische Landtag am 28.01.2016 einstimmig beschlossen, das landwirtschaftliche Bodenrecht lediglich durch Absenkung der Genehmigungsfreigrenze nach dem Grundstückverkehrsgesetz sowie der Grenze für die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts in Verbindung mit administrativen Verbesserungen des Vollzugs weiterzuentwickeln. Zu 3. b): Siehe Antwort zu Frage 3 a. 17. Wahlperiode 11.08.2016 17/11798 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller, Kathi Petersen SPD vom 02.05.2016 Landgrabbing In einem Artikel vom 21. Dezember 2015 befasst sich die FRANKFURTER RUNDSCHAU mit „Landgrabbing – Leichtes Spiel für Bodenspekulanten“. Darin kritisiert das Thünen- Institut eine Gesetzeslücke, die das „Landgrabbing“ erleichtert . Ich frage die Staatsregierung: 1. Ist der Staatsregierung die Gesetzeslücke, basierend auf dem Grundstücksverkaufsgesetz und des Reichssiedlungsgesetzes , bekannt? 2. Welche Probleme können daraus für unsere bäuerliche Landwirtschaft erwachsen? 3. a) Sieht die Staatsregierung Handlungsbedarf? b) Wenn ja, welchen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.