2. Welche gemeinnützigen und welche privatwirtschaftlichen Träger betreiben derzeit Flüchtlingsunterkünfte in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen sowie unter Nennung der Namen der Träger) und wie viele unbegleitete jugendliche Flüchtlinge sind dort jeweils untergebracht (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen)? UMA werden nicht in Flüchtlingsunterkünften untergebracht, sondern im Rahmen der Jugendhilfe betreut. Dort werden sie einerseits überwiegend in besonders für diese Zielgruppe geschaffenen stationären Einrichtungen, andererseits im Rahmen der gesamten Bandbreite der Jugendhilfe versorgt. Die Einrichtungen werden überwiegend von der freien und in Einzelfällen vom öffentlichen Träger der Jugendhilfe betrieben . Eine differenzierte Übersicht aller Einrichtungen, die in Bayern UMA aufgenommen haben, liegt der Staatsregierung nicht vor. Zum 31. Mai 2016 waren die 11.899 UMA und junge Volljährige wie folgt in Bayern untergebracht: Übersicht Regierungsbezirke Regierungsbezirk Oberbayern 5.670 Regierungsbezirk Niederbayern 1.279 Regierungsbezirk Oberpfalz 828 Regierungsbezirk Oberfranken 852 Regierungsbezirk Mittelfranken 1.260 Regierungsbezirk Unterfranken 661 Regierungsbezirk Schwaben 1.349 Summe: 11.899 Übersicht Landkreise und kreisfreie Städte Oberbayern Stadt Ingolstadt 161 Landeshauptstadt München 2.901 Stadt Rosenheim 259 Landkreis Altötting 112 Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen 53 Landkreis Berchtesgadener Land 151 Landkreis Dachau 43 Landkreis Ebersberg 111 Landkreis Eichstätt 134 Landkreis Erding 101 Landkreis Freising 143 Landkreis Fürstenfeldbruck 144 Landkreis Garmisch-Partenkirchen 77 Landkreis Landsberg am Lech 123 Landkreis Miesbach 82 Landkreis Mühldorf a. Inn 96 Landkreis München 336 Landkreis Neuburg-Schrobenhausen 75 17. Wahlperiode 11.08.2016 17/11802 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 28.04.2016 Aktuelle Unterbringungssituation unbegleiteter jugendlicher Flüchtlinge Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele unbegleitete jugendliche Flüchtlinge im Alter von bis zu 25 Jahren sind derzeit in Bayern untergebracht und wie viele davon haben bereits das 18. Lebensjahr vollendet? 2. Welche gemeinnützigen und welche privatwirtschaftlichen Träger betreiben derzeit Flüchtlingsunterkünfte in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen sowie unter Nennung der Namen der Träger) und wie viele unbegleitete jugendliche Flüchtlinge sind dort jeweils untergebracht (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen )? 3. Wie viele unbegleitete jugendliche Flüchtlinge sind derzeit in Bayern a) in Notunterkünften, b) in provisorischen Einrichtungen, c) In klassischen Unterkünften (wie etwa in Häusern des Kolpingwerks, in SOS-Kinderdörfern, etc.) untergebracht (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen)? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 01.06.2016 1. Wie viele unbegleitete jugendliche Flüchtlinge im Alter von bis zu 25 Jahren sind derzeit in Bayern untergebracht und wie viele davon haben bereits das 18. Lebensjahr vollendet? Zum Stichtag 31. Mai 2016 hielten sich laut Bundesverwaltungsamt (BVA) 8.687 unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) und 3.212 junge Volljährige (ehemalige UMA), die noch unter dem Dach der Jugendhilfe versorgt werden, in Bayern auf. Insgesamt werden somit 11.899 UMA und junge Volljährige durch die bayerische Jugendhilfe betreut. Differenzierte Informationen zu den Altersstufen nach Vollendung des 18. Lebensjahres liegen der Staatsregierung nicht vor. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11802 Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm 87 Landkreis Rosenheim 155 Landkreis Starnberg 64 Landkreis Traunstein 139 Landkreis Weilheim-Schongau 123 Summe: 5.670 Niederbayern Stadt Landshut 86 Stadt Passau 116 Stadt Straubing 88 Landkreis Deggendorf 157 Landkreis Dingolfing-Landau 74 Landkreis Freyung-Grafenau 91 Landkreis Kelheim 83 Landkreis Landshut 128 Landkreis Passau 230 Landkreis Regen 44 Landkreis Rottal-Inn 87 Landkreis Straubing-Bogen 95 Summe: 1.279 Oberpfalz Stadt Amberg 37 Stadt Regensburg 213 Stadt Weiden i. d. Opf. 72 Landkreis Amberg-Sulzbach 83 Landkreis Cham 87 Landkreis Neumarkt i. d.OPf. 70 Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab 110 Landkreis Regensburg 65 Landkreis Schwandorf 57 Landkreis Tirschenreuth 34 Summe: 828 Oberfranken Stadt Bamberg 90 Stadt Bayreuth 83 Stadt Coburg 62 Stadt Hof 54 Landkreis Bamberg 108 Landkreis Bayreuth 71 Landkreis Coburg 87 Landkreis Forchheim 82 Landkreis Hof 68 Landkreis Kronach 24 Landkreis Kulmbach 64 Landkreis Lichtenfels 25 Landkreis Wunsiedel 34 Summe: 852 Mittelfranken Stadt Ansbach 50 Stadt Erlangen 70 Stadt Fürth 128 Stadt Nürnberg 370 Stadt Schwabach 37 Landkreis Ansbach 100 Landkreis Erlangen-Höchstadt 88 Landkreis Fürth 115 Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim 61 Landkreis Nürnberger Land 147 Landkreis Roth 60 Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 34 Summe: 1.260 Unterfranken Stadt Aschaffenburg 60 Stadt Schweinfurt 71 Stadt Würzburg 83 Landkreis Aschaffenburg 50 Landkreis Bad Kissingen 45 Landkreis Haßberge 28 Landkreis Kitzingen 26 Landkreis Main-Spessart 79 Landkreis Miltenberg 77 Landkreis Rhön-Grabfeld 48 Landkreis Schweinfurt 38 Landkreis Würzburg 56 Summe: 661 Schwaben Stadt Augsburg 285 Stadt Kaufbeuren 37 Stadt Kempten 63 Stadt Memmingen 37 Landkreis Aichach-Friedberg 54 Landkreis Augsburg 184 Landkreis Dillingen a. d. Donau 49 Landkreis Donau-Ries 68 Landkreis Günzburg 51 Landkreis Lindau 95 Landkreis Neu-Ulm 108 Landkreis Oberallgäu 118 Landkreis Ostallgäu 90 Landkreis Unterallgäu 110 Summe: 1.349 Vorbemerkung: Die Unterbringung von UMA findet in Bayern im Rahmen der Jugendhilfe und dort, wenn möglich, in regulären Einrichtungen der Jugendhilfe statt. Im Rahmen der massiv gestiegenen Zugangszahlen, die sich ab Mitte 2014 abzeichneten, wurde auch die Unterbringung in Not- und Übergangslösungen erforderlich. Hierfür wurde durch das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) der „Orientierungsrahmen für Not- und Übergangslösungen bei der Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger “ (abrufbar unter: http://inobhutnahme-bayern. de/download/141128_Orientierungsrahmen_Internet.pdf) in Absprache mit der Fachpraxis, dem Zentrum Bayern Drucksache 17/11802 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Familie und Soziales (ZBFS) – Bayerisches Landesjugendamt und dem Landesjugendhilfeausschuss, entwickelt. 3. Wie viele unbegleitete jugendliche Flüchtlinge sind derzeit in Bayern a) in Notunterkünften, b) in provisorischen Einrichtungen untergebracht? Für die Regierungsbezirke Mittelfranken, Unterfranken, Oberfranken, Oberpfalz, Niederbayern und Schwaben können aktuelle Belegungszahlen im Bereich der Not- und Übergangslösungen genannt werden. Für den Regierungsbezirk Oberbayern können aktuell nur die bis Oktober 2015 eingerichteten Plätze in Not- und Übergangslösungen genannt werden. Zahlen zur aktuellen Belegungssituation liegen hingegen nicht vor. Das liegt daran, dass laut Regierung von Oberbayern die Landeshauptstadt München angegeben habe, dass derzeit wegen notwendiger Anpassungen insbesondere die Zahlenerfassung wenig verlässlich sei, laufend Verlegungen der UMA in reguläre Jugendhilfeeinrichtungen stattfänden (was eine gesonderte und aufwändige Stichtagsabfrage erforderlich machen würde ) und der überwiegende Teil der Not- und Übergangseinrichtungen nicht mehr voll belegt sei. Unter Berücksichtigung der o. g. Erläuterungen sind derzeit (Stand: 20. Mai 2016) wie folgt UMA in Not- und Übergangslösungen in Bayern untergebracht: Regierungsbezirk Oberbayern* 2.822 Regierungsbezirk Niederbayern 222 Regierungsbezirk Oberpfalz 240 Regierungsbezirk Oberfranken 18 Regierungsbezirk Mittelfranken 213 Regierungsbezirk Unterfranken 10 Regierungsbezirk Schwaben 32 Summe: 3.557 * siehe hierzu oben ausgeführte Erläuterung. c) In klassischen Unterkünften (wie etwa in Häusern des Kolpingwerks, in SOS-Kinderdörfern, etc.) untergebracht (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen)? Derzeit befinden sich 8.342 UMA in „klassischen Unterkünften “ der Jugendhilfe, also nicht in Einrichtungen, die nach dem „Orientierungsrahmen für Not- und Übergangslösungen bei der Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger“ geschaffen wurden. Regierungsbezirk Oberbayern* 2.848 Regierungsbezirk Niederbayern 1.057 Regierungsbezirk Oberpfalz 588 Regierungsbezirk Oberfranken 834 Regierungsbezirk Mittelfranken 1.047 Regierungsbezirk Unterfranken 651 Regierungsbezirk Schwaben 1.317 Summe: 8.342 * siehe hierzu Erläuterungen unter 3 a und b. Eine differenzierte Übersicht aller Einrichtungen, die in Bayern UMA aufgenommen haben, liegt der Staatsregierung nicht vor.