6. In welchem Maße erfüllen die einzelnen Wasserwirtschaftsämter die nach Maßgabe des Art. 58 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) vorgesehenen Aufgaben der technischen Gewässerüberwachung, bitte aufgeschlüsselt nach a) den eigentlich vorgesehenen Prüfungen in den Jahren 2010 bis 2015 im Zuständigkeitsbereich des einzelnen Wasserwirtschaftsamtes (WWA) in Oberbayern und b) den tatsächlich erfolgten Prüfungen in den Jahren 2010 bis 2015 im Zuständigkeitsbereich des einzelnen WWA in Oberbayern? 7. Wie viele und welche private Sachverständige gemäß Art. 65 BayWG arbeiteten in den Jahren seit 2010 bis einschließlich 2015 für die einzelnen oberbayerischen Wasserwirtschaftsämter, bitte aufgeschlüsselt nach a) den einzelnen Jahren und den einzelnen Wasserwirtschaftsämtern und b) dem Auftragsvolumen für die einzelnen privaten Sachverständigen ? 8. Wie viele und welche Prüflaboratorien nach Art. 66 BayWG arbeiteten in den Jahren 2010 bis einschließlich 2015 für die einzelnen oberbayerischen Wasserwirtschaftsämter , bitte aufgeschlüsselt nach a) den einzelnen Jahren und den einzelnen Wasserwirtschaftsämtern und b) dem Auftragsvolumen für die einzelnen privaten Prüflaboratorien ? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 03.06.2016 1. Wie hat sich seit 2010 bis einschließlich 2015 die Personalausstattung der Wasserwirtschaftsämter und der nachgeordneten Dienststellen entwickelt, bitte aufgeschlüsselt nach a) Soll- und Ist-Stellenvergleich in den einzelnen Jahren (bezogen auf Vollzeitstellenäquivalente), b) der Anzahl der Beschäftigten nach Besoldungsund Entgeltgruppen bzw. außertariflich Beschäftigte in den einzelnen Jahren und c) der Personalentwicklung an den einzelnen Dienststellen in den Jahren 2010 bis 2015? In der folgenden Tabelle sind alle Beschäftigten an allen Wasserwirtschaftsämtern einschließlich ihrer Dienststellen 17. Wahlperiode 11.08.2016 17/11849 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 29.04.2016 Wasserwirtschaftsämter in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hat sich seit 2010 bis einschließlich 2015 die Personalausstattung der Wasserwirtschaftsämter und der nachgeordneten Dienststellen entwickelt, bitte aufgeschlüsselt nach a) Soll- und Ist-Stellenvergleich in den einzelnen Jahren (bezogen auf Vollzeitstellenäquivalente), b) der Anzahl der Beschäftigten nach Besoldungs-und Entgeltgruppen bzw. außertariflich Beschäftigte in den einzelnen Jahren und c) der Personalentwicklung an den einzelnen Dienststellen in den Jahren 2010 bis 2015? 2. Welche Hochwasserschutzmaßnahmen haben die einzelnen Wasserwirtschaftsämter in Oberbayern in den Jahren seit 2010 an Gewässern I., II. und III. Ordnung abgeschlossen, bitte aufgeschlüsselt nach a) den einzelnen Projekten nach Gewässern I., II. und III. Ordnung (Kosten für Umsetzung und Planung; Kostenanteil Freistaat bzw. Kommunen) und b) der Dauer der Planungen für die einzelnen Maßnahmen bis zum Baubeginn (Erläuterung der Planungsdauer im Einzelfall)? 3. Welche Hochwasserschutzmaßnahmen in Oberbayern befinden sich aktuell noch in der Planungsphase, bitte aufgeschlüsselt nach a) den einzelnen Projekten nach Gewässern I., II. und III. Ordnung und b) den jeweiligen Gründen für die noch nicht erfolgte Realisierung (Kosten, Planung, Personalmangel etc.)? 4. In welchem Umfang kommt es beim Abschluss von Planungen für Hochwasserschutzmaßnahmen zu Verzögerungen , da das für das Planungsverfahren innerhalb der Behörden nötige Personal nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung steht, bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Planungsverfahren? 5. In welchem Umfang haben die Wasserwirtschaftsämter in den Jahren seit 2010 Planungs- und wasserrechtliche Prüfungsaufgaben an externe Büros vergeben , bitte aufgeschlüsselt nach a) den jeweiligen Kosten pro Jahr und Projekt und b) der Art der an Externe vergebenen Aufgaben? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11849 (z. B. Fluss- und Seemeisterstellen) mit ihren Voll- und Teilzeitanteilen aufgeführt. 2.100 Vollzeitäquivalente entsprechen ca. 2.400 Personen. Nicht enthalten sind Auszubildende , Referendare, Anwärter, Beurlaubte und an andere Dienststellen abgeordnete Personen. Ist-Zahlen Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Vollzeitstellenäquivalente 2.160 2.139 2.097 2.081 2.110 2.101 Die Anzahl der Beschäftigten nach Besoldungs- und Entgeltgruppen stellt sich wie folgt dar: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 bis A8 52 54 41 42 34 38 A9 bis A12 352 353 359 355 355 354 A13 bis A16 181 179 183 199 202 206 bis E8 1.138 1.095 1.014 972 984 972 E9 bis E12 403 412 451 458 481 484 E13 bis E14 33 45 50 55 53 47 Zur Verteilung der bayernweit zur Verfügung stehenden Stellen werden regelmäßig für jedes Wasserwirtschaftsamt (WWA) die dauerhaft und vorübergehend zu erledigenden Aufgaben ermittelt. Für die Ermittlung der dauerhaften Aufgaben werden gebietsspezifische Parameter, hydrologische Kenngrößen sowie Art und Anzahl dauernd zu betreuender wasserwirtschaftlicher Anlagen herangezogen. Für vorübergehende Aufgaben werden Anzahl und Umfang der wasserwirtschaftlichen Vorhaben, z. B. Hochwasserschutzmaßnahmen , sowie von den Wasserwirtschaftsämtern betreute Projekte Dritter berücksichtigt. Insbesondere durch die Berücksichtigung von vorübergehend sehr personalintensiven Projekten bei der Personalzuteilung ergeben sich ständig Verschiebungen zwischen den einzelnen Wasserwirtschaftsämtern . Die Zuteilung des Personals innerhalb eines WWA auf die Abteilungen und Fachbereiche erfolgt durch die Behördenleitung. Nachfolgend ist die Personalentwicklung an den 17 Wasserwirtschaftsämtern inklusive ihrer zugehörigen Dienststellen dargestellt: - 3 - Nachfolgend ist die Personalentwicklung an den 17 Wasserwirtschaftsämtern inklusive ihrer zugehörigen Dienststellen dargestellt: 2. Welche Hochwasserschutzmaßnahmen haben die einzelnen Wasserwirtschaftsämter in Oberbayern in den Jahren seit 2010 an Gewässern I., II. und III. Ordnung abgeschlossen, bitte aufgeschlüsselt nach a) den einzelnen Projekten nach Gewässern I., II. und III. Ordnung (Kosten für Umsetzung und Planung; Kostenanteil Freistaat bzw. Kommunen) und b) der Dauer der Planungen für die einzelnen Maßnahmen bis zum Baubeginn (Erläuterung der Planungsdauer im Einzelfall)? Die Wasserwirtschaftsämter sind nur an den Gewässern erster und zweiter Ordnung sowie an Wildbächen für Hochwasserschutzmaßnahmen zuständig. An Gewässern dritter Ordnung sind in der Regel die Städte und Gemeinden unterhaltungs- und ausbauverpflichtet , der Freistaat Bayern unterstützt hier durch Fördermittel. Die Maßnahmen wurden nach Wasserwirtschaftsamt und Gewässerordnung sortiert in nachfolgender Tabelle zusammengestellt. Eine detaillierte Auswertung der hohen Anzahl von Maßnahmen ist sehr aufwändig und kann im vorgesehenen zeitlichen 2. Welche Hochwasserschutzmaßnahmen haben die einzelnen Wasserwirtschaftsämter in Oberbayern in den Jahren seit 2010 an Gewässern I., II. und III. Ordnung abgeschlossen, bitte aufgeschlüsselt nach a) den einzelnen Projekten nach Gewässern I., II. und III. Ordnung (Kosten für Umsetzung und Planung; Kostenanteil Freistaat bzw. Kommunen) und b) der Dauer der Planungen für die einzelnen Maßnahmen bis zum Baubeginn (Erläuterung der Planungsdauer im Einzelfall)? Die Wasserwirtschaftsämter sind nur an den Gewässern erster und zweiter Ordnung sowie an Wildbächen für Hochwasserschutzmaßnahmen zuständig. An Gewässern dritter Ordnung sind in der Regel die Städte und Gemeinden unterhaltungs - und ausbauverpflichtet, der Freistaat Bayern unterstützt hier durch Fördermittel. Die Maßnahmen wurden nach Wasserwirtschaftsamt und Gewässerordnung sortiert in nachfolgender Tabelle zusammengestellt . Eine detaillierte Auswertung der hohen Anzahl von Maßnahmen ist sehr aufwendig und kann im vorgesehenen zeitlichen Rahmen der Schriftlichen Anfrage nicht dargestellt werden. Drucksache 17/11849 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Gew.-Ord. WWA Gesamtkosten Kosten Freistaat Kosten Dritte (Kommunen,…) Anzahl Maßnahmen Gew. I IN 20.415.667,44 € 16.272.406,21 € 4.143.261,23 € 38 M 31.037.932,45 € 23.169.722,29 € 7.868.210,16 € 22 RO 32.690.237,28 € 21.817.384,48 € 10.872.852,80 € 35 TS 27.076.307,48 € 23.766.848,59 € 3.309.458,89 € 41 WM 11.549.710,56 € 10.395.827,32 € 1.153.883,24 € 15 Wildbäche WI RO 15.387.486,91 € 11.911.874,05 € 3.475.612,86 € 62 TS 16.775.132,68 € 12.964.932,47 € 3.810.200,21 € 57 WM 15.657.024,03 € 13.065.307,51 € 2.591.716,52 € 30 Gew. III* IN 15.185.405,17 € 7.424.464,97 € 7.760.940,20 € 16 M 7.870.704,99 € 4.028.230,41 € 3.842.474,58 € 13 RO 10.534.584,95 € 6.171.299,80 € 4.363.285,15 € 18 TS 3.797.473,77 € 2.010.382,36 € 1.787.091,41 € 12 WM 7.921.793,78 € 3.831.623,11 € 4.090.170,67 € 22 Summe 215.899.461,49 € 156.830.303,57 € 59.069.157,92 € 381 * Enthalten sind hier ebenfalls vom Freistaat Bayern geförderte Gew.II-Altvorhaben. 3. Welche Hochwasserschutzmaßnahmen in Oberbayern befinden sich aktuell noch in der Planungsphase , bitte aufgeschlüsselt nach a) den einzelnen Projekten nach Gewässern I., II. und III. Ordnung und b) den jeweiligen Gründen für die noch nicht erfolgte Realisierung (Kosten, Planung, Personalmangel etc.)? Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern erster und zweiter Ordnung sowie an ausgebauten Wildbächen, die sich derzeit in der Planung befinden, sind in nachfolgender Tabelle aufgeteilt und für die jeweiligen Wasserwirtschaftsämter zusammengestellt. Eine Einzelauflistung aller Projekte kann im Rahmen des Umfanges einer Schriftlichen Anfrage nicht erfolgen. Über die Hochwasserschutzplanungen von Städten und Gemeinden an Gewässern dritter Ordnung liegen keine auswertbaren Daten vor. Anzahl der Planungen nach Gewässerordnung WWA I II WI Gesamtanzahl IN 4 7 0 11 M 10 10 0 20 RO 10 3 15 28 TS 10 1 21 32 WM 13 8 32 53 Gesamtanzahl 47 29 68 144 Aufgrund der großen Anzahl von Vorhaben sowie den begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen erfolgt eine Umsetzung Schritt für Schritt auf Basis einer bayernweiten Priorisierung. Die Priorisierung von staatlichen Hochwasserschutzprojekten umfasst sowohl die bauliche Umsetzung als auch die vorauslaufende ingenieurmäßige Projektierung sowie die wasserrechtliche Genehmigung. Hiermit wird sichergestellt , dass projektierte und eventuell bereits genehmigte Vorhaben auch zeitnah umgesetzt werden. Verzögerungen im Projektablauf können jedoch entstehen z. B. durch: • Verzögerungen in der Planungsphase (Einsprüche im Wasserrechtsverfahren, Probleme beim Grunderwerb, etc.), • neue Erkenntnisse, welche zu Umplanungen führen, z. B. durch Starkregenereignisse, durch Erkenntnisse aus naturschutzfachlichen Kartierungen. Eine Aufschlüsselung der spezifischen Gründe für jedes Einzelprojekt ist sehr aufwendig und kann im Rahmen einer Schriftlichen Anfrage nicht dargestellt werden. 4. In welchem Umfang kommt es beim Abschluss von Planungen für Hochwasserschutzmaßnahmen zu Verzögerungen, da das für das Planungsverfahren innerhalb der Behörden nötige Personal nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung steht, bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Planungsverfahren ? Siehe Anwort zu Frage 3. 5. In welchem Umfang haben die Wasserwirtschaftsämter in den Jahren seit 2010 Planungs- und wasserrechtliche Prüfungsaufgaben an externe Büros vergeben, bitte aufgeschlüsselt nach a) den jeweiligen Kosten pro Jahr und Projekt und b) der Art der an Externe vergebenen Aufgaben? Für externe Ingenieurleistungen und Honorare wurden im Jahr 2014 ca. 22 Mio. € und im Jahr 2015 ca. 33 Mio. € ausgegeben. • 83 % der Ausgaben entfallen dabei auf den staatlichen Wasserbau, • 8 % auf Aufgaben in der Altlastenerkundung und Altlastensanierung • sowie 6 % auf Ausgaben für private Sachverständige zur Überwachung kommunaler Kläranlagen. Die Auswertung früherer Jahre und die Aufteilung der Ausgaben auf einzelne Projekte kann aufgrund des unverhältnismäßig hohen zeitlichen Aufwands im Rahmen dieser Schriftlichen Anfrage nicht dargestellt werden. 6. In welchem Maße erfüllen die einzelnen Wasserwirtschaftsämter die nach Maßgabe des Art. 58 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) vorgesehenen Aufgaben der technischen Gewässerüberwachung , bitte aufgeschlüsselt nach a) den eigentlich vorgesehenen Prüfungen in den Jahren 2010 bis 2015 im Zuständigkeitsbereich des einzelnen Wasserwirtschaftsamtes (WWA) in Oberbayern und b) den tatsächlich erfolgten Prüfungen in den Jahren Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11849 2010 bis 2015 im Zuständigkeitsbereich des einzelnen WWA in Oberbayern? Die Gewässer- und Anlagenüberwachung beinhaltet die Kontrolle von • oberirdischen Gewässern bzw. deren Zustand (z. B. Flussbett, Ufer, Bepflanzung, Vorland), • Anlagen in und an Gewässern, insbesondere Hochwasserschutzanlagen (z. B. Deiche, Schöpfwerke, Siele , Hochwasserrückhaltebecken), Stauanlagen (z. B. Talsperren, Staustufen), Wasserkraftanlagen und Bauwerken (z. B. Auslaufbauwerke, Entnahmebauwerke, Kreuzungsbauwerke, Hochbauten) sowie Erholungs-, Hafen- und Floßfahrtanlagen, • Gebieten, insbesondere Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten , Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen , • Abfallanlagen, soweit Gewässer betroffen sind, • Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, • Schadensfällen mit wassergefährdenden Stoffen, • anderen Anlagen und Benutzungen (z. B. wasserwirtschaftlich relevante Erdaufschlüsse, Grundwasserbenutzungen , Teichwirtschaft, Be- und Entwässerungsanlagen). Überwacht werden in Oberbayern u. a.: • 1.372 Wasserfassungen der öffentlichen Wasserversorgung , • 719 amtlich festgesetzte Trinkwasserschutzgebiete, • 595 Einleitungen aus kommunalen Abwasseranlagen, • 1.211 Sammelkanalisationen einschl. zugehöriger Sonderbauwerke , • 230 Einleitungen aus industriellen Abwasseranlagen, • 549 industrielle Indirekteinleiter, • 1.026 Wasserkraftanlagen, • über 19.000 km Gewässer, davon ◦ ca. 1.270 km Gewässer erster Ordnung, ◦ ca. 880 km Gewässer zweiter Ordnung, • 3 staatliche Wasserspeicher, • Hochwasserschutzanlagen und sonstige Bauwerke an Gewässern (169 Hochwasserrückhaltebecken, 620 km Deiche und Hochwasserschutzwände, 42 Siele, 39 Schöpfwerke). Die technische Gewässeraufsicht überwacht die Gewässer und die sie beeinflussenden Anlagen stichprobenartig , objektbezogen und nach pflichtgemäßem Ermessen durch: • Kontrolle der Rechtssituation, insbesondere nach Bescheid , • örtliche Kontrolle mit und ohne Probenahmen und Kontrollmessungen , • Bewertung der Eigenüberwachung und ihrer Nachweise (z. B. Betriebstagebuch) sowie der Qualifikation des Betriebspersonals , • Beraten der Anlagenbetreiber, • Auswerten und Dokumentieren der Ergebnisse, Vergleich mit Grenz- und Richtwerten, • Veranlassen von weitergehenden Messungen und Untersuchungen , • Behandeln festgestellter Mängel und Verstöße. Von besonderer Bedeutung ist neben der Kontrolle der Rechtssituation die Kontrolle und Bewertung der Eigenüberwachung einschließlich der Beratung der Anlagenbetreiber. Eine flächendeckende Erhebung aller von den Wasserwirtschaftsämtern durchgeführten Überwachungen wird nicht geführt. Lediglich in Sonderfällen oder anlassbezogen liegen entsprechende Erhebungen vor: • Eine Erhebung über die Überwachung der Restwassermenge von Wasserkraftanlagen in den Jahren 2014 und 2015, siehe hierzu Beschluss des Landtags vom 10.06.2015 (Drs. 17/6892). • Die Überwachung der Kommunalen Abwasseranlagen (KAA) wurde seit 2010 schrittweise von privaten Sachverständigen Wasserwirtschaft (PSW) übernommen. Die vorgesehenen Überwachungen der KAA entsprechen den Vorgaben des Handbuchs technische Gewässeraufsicht . • Seit 2014 wird die Überwachung vollständig für ganz Bayern von PSW durchgeführt. • Die Überwachung industrieller Abwasseranlagen ist differenzierter zu betrachten: ◦ Die vorgesehene Überwachung von „bedeutsamen Branchen (Stein-Keramik-Glas, Holz-Papier-Zellstoff, Metallverarbeitung, Chemische Industrie)“ erfolgt entsprechend den Vorgaben des Handbuches technische Gewässeraufsicht. Sie wurden im Zeitraum 2010–2015 1- bis 2-mal jährlich überwacht. ◦ Bei den weniger bedeutsamen Einleitern (z. B. Kfz- Werkstätten, Waschanlagen) soll zunehmend eine Überwachung durch PSW erfolgen. Im Zeitraum 2010– 2015 fanden Überwachungen nach pflichtgemäßem Ermessen der Wasserwirtschaftsämter statt. ◦ Bei Industrieeinleitern ist zusätzlich darauf zu verweisen, dass einige Kommunen die Überwachung ganz oder teilweise selbst übernehmen. Zudem ist zu differenzieren zwischen Direkteinleitern, die über eine eigene Abwasserreinigungsanlage verfügen, und Indirekteinleitern, die in die kommunale Abwasseranlage einleiten. • Die Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (UmwS-Anlagen) liegt in der Verantwortung der fachkundigen Stellen an den Kreisverwaltungsbehörden . Prüfpflichtige Anlagen nach der bayerischen Anlagenverordnung VAwS werden wiederkehrend von Sachverständigenorganisationen überwacht, nicht prüfpflichtige von den fachkundigen Stellen stichprobenartig , objektbezogen und nach pflichtgemäßem Ermessen. Aufgrund der oben beschriebenen Vielzahl an Objekten wurde von einer detaillierten Aufstellung abgesehen. 7. Wie viele und welche private Sachverständige gemäß Art. 65 BayWG arbeiteten in den Jahren seit 2010 bis einschließlich 2015 für die einzelnen oberbayerischen Wasserwirtschaftsämter, bitte aufgeschlüsselt nach a) den einzelnen Jahren und den einzelnen Wasserwirtschaftsämtern und b) dem Auftragsvolumen für die einzelnen privaten Sachverständigen? Die Namen der privaten Sachverständigen können aus Datenschutzgründen nicht mitgeteilt werden. Daher wird in der unten stehenden Tabelle die Anzahl der je Wasserwirtschaftsamt für die einzelnen Jahre beauftragten Sachverständigen dargestellt. WWA 2010 2011 2012 2013 2014 2015 IN 0 0 2 PSW 2 PSW 2 PSW 2 PSW M 0 0 1 PSW 1 PSW 1 PSW 1 PSW RO 0 0 1 PSW 1 PSW 3 PSW 3 PSW TS 0 0 2 PSW 2 PSW 2 PSW 2 PSW WM 0 0 0 1 PSW 3 PSW 3 PSW Drucksache 17/11849 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Das genaue Auftragsvolumen der einzelnen privaten Sachverständigen kann aus Datenschutzgründen nicht mitgeteilt werden. Insgesamt wurden im Durchschnitt pro Jahr Vergaben an private Sachverständige zur Überwachung der kommunalen Kläranlagen in Oberbayern in Höhe von ca. 435.000 Euro getätigt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Vergabezeiträume für die einzelnen Ämter zwischen 2 und 4,5 Jahren schwanken. 8. Wie viele und welche Prüflaboratorien nach Art. 66 BayWG arbeiteten in den Jahren 2010 bis einschließlich 2015 für die einzelnen oberbayerischen Wasserwirtschaftsämter, bitte aufgeschlüsselt nach a) den einzelnen Jahren und den einzelnen Wasserwirtschaftsämtern und b) dem Auftragsvolumen für die einzelnen privaten Prüflaboratorien? Vorbemerkung: Die Zulassung von Prüflaboratorien nach Art. 66 BayWG erfolgt durch das Landesamt für Umwelt (LfU) auf Grundlage der Laborverordnung und dem bundesweit einheitlichen Fachmodul Wasser der Deutschen Akkreditierungsstelle. Die Zulassung berechtigt das Prüflaboratorium, u. a. Analysen für Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen und Wasserversorgungsanlagen gemäß Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) durchzuführen. Die Wasserwirtschaft beauftragt zugelassene Prüflaboratorien nach Ausschreibung derzeit nahezu ausschließlich im Rahmen der amtlichen Überwachung von kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen . Diese Beauftragung erfolgt seit 2012 auch für oberbayerische Wasserwirtschaftsämter. Aus Gründen des Datenschutzes können die Namen der einzelnen Prüflaboratorien sowie des jeweiligen Auftragsvolumens nicht weitergegeben werden. Die Beantwortung erfolgt daher anonymisiert und aggregiert. Die Vergabe der Abwasseranalytik kommunaler Kläranlagen erfolgte in den Jahren 2012/2013 sowie 2014/2015 an jeweils zwei unterschiedliche Prüflaboratorien, insgesamt waren in diesem Zeitraum für die oberbayerischen Wasserwirtschaftsämter vier private Prüflaboratorien tätig. Die Vergabe der Bestimmung von adsorbierbaren organisch gebundenen Halogenen (AOX) erfolgte bei den WWA München, Traunstein und Rosenheim für die Jahre 2010 bis 2015 an ein privates Prüflaboratorium, für die WWA Ingolstadt und Weilheim erfolgte die Analytik durch das LfU. Das Auftragsvolumen aller oberbayerischen Wasserwirtschaftsämter betrug für den o. g. Zeitraum insgesamt 165.000 Euro. Dabei wurden 5.500 Proben an externe Labors vergeben. Der Einzelpreis pro Probe kann sich je Parameter unterscheiden.