c) Wie erklärt die Staatsregierung den Umstand, dass es bei Wölfen in Bayern sehr häufig nur zu Einzelnachweisen bzw. einzelnen Sichtungen kommt, aber dann weitere Nachweise ausbleiben? 4. a) Wie viele Bären, Wölfe, Luchse, Wildkatzen und Otter kamen in Bayern seit 2010 durch Verkehrsunfälle oder andere Unfälle um (bitte getrennt nach Tierart und Jahr unter Nennung der Unfallumstände auflisten)? b) In welchen der unter 4 a genannten Fälle kann eine vorsätzliche illegale Tötung ausgeschlossen werden, weil entsprechende Untersuchungen, die über eine Inaugenscheinnahme hinausgehen, durchgeführt wurden ? 5. a) Welche einheitlichen Vorgaben gibt es für die Polizei in Bayern hinsichtlich Spurensicherung beim Auffinden von toten Beutegreifern wie z. B. Luchsen und Wölfen, aber auch Greifvögeln, auch wenn sich nicht sofort der Verdacht auf eine Straftat ergibt? b) In wie vielen Fällen gab es oder gibt es den Verdacht oder Vermutungen, die bayerischen Behörden bekanntg eworden sind, dass die unter 3 a genannten Wölfe gewildert bzw. illegal getötet wurden? 6. a) In welchen der unter 1, 2 oder 5 b genannten Fälle wurde eine Strafanzeige erstattet? b) In welchen der unter 1, 2 oder 5 b genannten Fälle wurde durch die Polizei Ermittlungen aufgenommen? c) In welchen der unter 1, 2 oder 5 b genannten Fälle wurden Tatverdächtige ermittelt? 7. a) In welchen der unter 1, 2 oder 5 b genannten Fälle wurde ein Strafverfahren eingeleitet? b) In welchen der unter 1, 2 oder 5 b genannten Fälle kam es zu einer Verurteilung des/der Täter? c) Welche Bußgelder oder Strafen wurden in den unter 1, 2 oder 5 b genannten Fällen jeweils ausgesprochen (bitte getrennt nach Verfahren mit Datum und Tatort auflisten)? 8. a) Wo in Bayern (Regierungsbezirk und Landkreis) haben die unter 1, 2 oder 5 b genannten Fälle stattgefunden ? b) Wie erklärt die Staatsregierung mögliche geographische Schwerpunkte dieser Art von Umweltkriminalität, so wie sie sich aus 8 a ergeben? c) Welche Mitglieder der Staatsregierung haben sich seit 2010 öffentlich für eine Tötung (alternativ Bejagung, „Entnahme“ bzw. Reduzierung etc.) oder die Verhinderung der Etablierung einzelner oder mehrerer der unter 1 und 2 genannten Tierarten ausgesprochen (bitte unter Nennung des Namens des Regierungsmitglieds, des konkreten Zitates, des Datums, des Ortes und des jeweiligen Anlasses)? 17. Wahlperiode 11.08.2016 17/11866 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn SPD vom 04.04.2016 Illegale Tötung von streng geschützten Raubtieren, Greifvögeln und Eulen in Bayern seit 2010 Immer wieder kommt es in Bayern zur Wilderei und illegalen Tötung von streng geschützten Tierarten. Aktuell stehen vor allem der Luchs und verschiedene Greifvögel buchstäblich auf der „Abschußliste“ von rücksichtslosen Umweltkriminellen . Dazu kommen beim Luchs noch Verkehrsunfälle, bei denen es in den letzen Monaten nicht nur eine Häufung gab. In einem Fall zeigte sich sogar, dass ein Verkehrsunfall nur vorgetäuscht wurde, um eine Straftat zu kaschieren. Nicht nur bei der Luchspopulation, sondern auch bei anderen Arten , sind die Erhaltungsziele noch längst nicht ereicht oder werden deutlich verfehlt. Außerdem gibt es bisher in den öffentlich bekannt gewordenen Fällen von Artenschutzvergehen keine Fahndungserfolge. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Beutegreifer, insbesondere Bär, Wolf, Luchs, Wildkatze und Otter, die nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt und im Anhang IV der FFH- Richtlinie (FFH = Fauna–Flora–Habitat) aufgeführt sind, wurden in Bayern seit 2010 nachgewiesenermaßen gewildert bzw. illegal getötet (bitte getrennt nach Tierart und Jahr unter Nennung der Tatumstände auflisten )? b) Bei wie vielen der unter 1 a genannten Beutegreiferarten besteht der Verdacht, dass sie in Bayern seit 2010 gewildert bzw. illegal getötet wurden (bitte getrennt nach Tierart und Jahr unter Nennung der Tatumstände auflisten)? 2. a) Wie viele Greifvögel und Eulen, die nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt und in der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind, wurden in Bayern seit 2010 nachgewiesenermaßen gewildert bzw. illegal getötet (bitte getrennt nach Vogelart und Jahr unter Nennung der Tatumstände auflisten)? b) Bei wie vielen der unter 2 a genannten Greifvogel- und Eulenarten besteht der Verdacht, dass sie in Bayern seit 2010 gewildert bzw. illegal getötet wurden (bitte getrennt nach Tierart und Jahr unter Nennung der Tatumstände auflisten)? 3. a) Wie viele Wölfe (unterschiedliche Individuen) wurden seit 2010 in Bayern nachgewiesen? b) Wie viele dieser unter 3 a genannten Wölfe wurden in Bayern, in anderen Bundesländern oder im europäischen Ausland, nach dem Nachweis in Bayern ein zweites Mal oder weitere Male nachgewiesen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11866 Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 03.06.2016 Die Schriftliche Anfrage wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr sowie dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage wurden Fachinformationen des Landesamtes für Umwelt (LfU) sowie die gemäß § 16 Abs. 2 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG) vom zuständigen Revierinhaber zu führenden Streckenlisten ausgewertet. Diese sind bis zum 30.03. des darauffolgenden Jagdjahres abzuschließen und bis zum 10.04. der zuständigen unteren Jagdbehörde vorzulegen. Somit war eine vollständige Auswertung der Streckenlisten für das Jahr 2015 noch nicht möglich. Ferner wurde in der polizeilichen Vorgangsverwaltung recherchiert. Anschließend erfolgte dort eine Einzelfallauswertung . Da es sich um eine reine Einlaufstatistik der Polizei handelt, können sich Sachverhalte und Zahlenwerte nachträglich noch ändern. 1. a) Wie viele Beutegreifer, insbesondere Bär, Wolf, Luchs, Wildkatze und Otter, die nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt und im Anhang IV der FFH-Richtlinie (FFH = Fauna-Flora-Habitat) aufgeführt sind, wurden in Bayern seit 2010 nachgewiesenermaßen gewildert bzw. illegal getötet (bitte getrennt nach Tierart und Jahr unter Nennung der Tatumstände auflisten)? Seit 2010 sind in Bayern nachgewiesenermaßen drei Fischotter und fünf Luchse illegal getötet worden. Die Fälle sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt: Tierart Jahr Landkreis Tatumstände Fischotter 2014 Cham 2 Tiere in einem Sack ertränkt im Fluss Regen Fischotter* 2015 Cham in Tierfalle getötet Luchs* 2012 Regen führendes Weibchen vergiftet an einem mit Carbofuran präparierten Rehkadaver Luchs* 2013 Regen trächtiges Weibchen durch Schrotschuss getötet Luchs* 2015 Cham Fund von vier Vorderläufen, die einem Weibchen und einem Männchen der lokalen Population zugeordnet werden konnten Luchs* 2015 Freyung- Grafenau juveniles Weibchen offensichtlich erdrosselt und am Straßenrand abgelegt * polizeiliche Ermittlung hat stattgefunden b) Bei wie vielen der unter 1 a genannten Beutegreiferarten besteht der Verdacht, dass sie in Bayern seit 2010 gewildert bzw. illegal getötet wurden (bitte getrennt nach Tierart und Jahr unter Nennung der Tatumstände auflisten)? Für Bär, Wolf, Wildkatze und Fischotter liegen keine bzw. keine weiteren Verdachtsfälle vor. Für den Luchs sind über die Methodik des Fotofallen-Monitorings diverse Ereignisse belegt, in denen territoriale Luchse spurlos verschwanden und auch nicht mehr in Nachbarregionen auftauchten. Diese Tiere wurden 3 bis 5 Jahre alt und konnten sich in dem Gebiet nicht länger als 30 Monate halten, was angesichts der natürlichen Lebensdauer von Luchsen sehr ungewöhnlich ist. Die verwaisten Streifgebiete wurden über kurz oder lang wieder von neuen Tieren besetzt. Bei den nachfolgend aufgeführten 14 Fällen kann aus Sicht des LfU eine illegale Verfolgung durch den Menschen als Ursache für das Verschwinden der Luchse nicht ausgeschlossen werden: Tierart Jahr Landkreis Geschlecht und Schicksal Luchs 2010 Regen/Cham territoriales Weibchen, verschollen 2012 Regen/Cham territoriales Männchen, verschollen 2012 Regen/Cham territoriales Weibchen, verschollen 2013 Regen/Cham territoriales Weibchen, verschollen 2013 Regen territoriales Weibchen, verschollen 2013 Regen/Cham territoriales Männchen, verschollen 2013 Regen territoriales Weibchen, verschollen 2013 Cham/Tschechien territoriales Tier, verschollen 2013 Regen/Tschechien territoriales Männchen, verschollen 2014 Cham/Tschechien territoriales Männchen, verschollen 2014 Regen/Deggendorf territoriales Männchen, verschollen 2015 Freyung-Grafenau territoriales Weibchen, verschollen 2015 Regen/Deggendorf territoriales Tier, verschollen 2016 Freyung-Grafenau/ Tschechien/Österreich territoriales Männchen, verschollen 2. a) Wie viele Greifvögel und Eulen, die nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt und in der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind, wurden in Bayern seit 2010 nachgewiesenermaßen gewildert bzw. illegal getötet (bitte getrennt nach Vogelart und Jahr unter Nennung der Tatumstände auflisten )? Im Zeitraum 2010 bis 2015 wurden dem LfU insgesamt 85 Vögel als Opfer illegaler Handlungen bekannt. Bis auf einen Fall wurden diese Vögel nicht zur Anzeige gebracht und sind deshalb polizeilich nicht erfasst. Für 2015 und 2016 stehen noch Untersuchungsergebnisse aus, sodass die Zahl der verendeten Greifvögel wahrscheinlich höher ist. Vermutlich sind bei den in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten Fällen nicht alle Vögel absichtlich getötet worden, sondern teilweise durch die Aufnahme vergifteter Beutetiere umgekommen. Dennoch muss man auch die unbeabsichtigt getöteten Vögel zu den illegal verfolgten verendeten Greifvögeln zählen, zumal die verwendeten Substanzen verboten sind. In der polizeilichen Vorgangsverwaltung ist in neun Einzelfällen die nachgewiesene illegale Tötung von insgesamt 12 Tieren verzeichnet, jedoch ohne Einzelerfassung der betroffenen Vogelarten. Vogelart Jahr Anzahl Landkreis Tatumstände Habicht 2012 1 Deggendorf geschossen Habicht 2012 1 Straubing Vergiftung Drucksache 17/11866 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Vogelart Jahr Anzahl Landkreis Tatumstände Habicht 2014 1 Fürstenfeldbruck Fang Habicht 2015 1 Berchtesgaden geschossen Sperber 2014 1 Landshut Vergiftung mit Carbofuran Wanderfalke 2013 1 Coburg geschossen Wanderfalke 2013 1 Bad Tölz Vergiftung mit Paraoxon Mäusebussard 2010 15 Neustadt/Saale Vergiftung mit Carbofuran Mäusebussard 2010 3 Ansbach, Deggendorf und Straubing Vergiftung ein Fall mit Parathion, weiterer Fall mit Carbofuran und ein Fall mit unbekanntem Gift Mäusebussard 2011 4 Bad Tölz (2 x), Landshut und Cham Vergiftung mit Carbofuran (3 x) und Marcumar (1 x) Mäusebussard 2013 5 Rhön-Grabfeld Vergiftung mit Cocktail aus verschiedenen Insektiziden Mäusebussard 2013 6 Bad Kissingen, Neumarkt in der Oberpfalz und Landshut (je 2 x) Vergiftung mit Carbofuran Mäusebussard 2014 11 Landshut (3 x), Kitzingen , Deggendorf und Regensburg (je 2 x) sowie Schwandorf und Weilheim- Schongau Vergiftung mit Carbofuran (10 x), mit Paraoxon (1 x) Mäusebussard 2015 5 Ansbach geschossen Seeadler * 2011 1 Neustadt an der Aisch geschossen Gänsegeier 2010 1 Straubing-Bogen Vergiftung mit Carbofuran Rohrweihe 2011 1 Neustadt an der Aisch geschossen Rohrweihe 2013 2 Deggendorf und Cham Vergiftung mit Carbofuran und Brodifacoum Kornweihe 2010 1 Straubing-Bogen Vergiftung mit Carbofuran Kornweihe 2011 1 Passau Vergiftung mit Carbofuran Rotmilan 2011 1 Passau Vergiftung mit Carbofuran Rotmilan 2012 1 Kulmbach Vergiftung mit Bromadiolon und Flomoumafen Rotmilan 2013 9 Rhön-Grabfeld Vergiftung (5 x) mit Cocktail aus verschiedenen Insektiziden, 1 x mit Cocktail aus Carbofuran Mevinphos und Parathion, 3 x mit Parathion Rotmilan 2013 2 Neustadt/Saale Vergiftung mit Carbofuran Rotmilan 2014 2 Weißenburg- Gunzenhausen und Landsberg am Lech Vergiftung mit Parathion und Carbofuran Rotmilan 2015 1 Ansbach geschossen Vogelart Jahr Anzahl Landkreis Tatumstände Rotmilan 2015 1 Ansbach Vergiftung mit Carbofuran Schwarzmilan 2013 1 Rhön-Grabfeld Vergiftung mit Cocktail aus verschiedenen Insektiziden Greifvogel * 2013 1 Würzburg Vergiftung Greifvögel * 2013 3 Neumarkt in der Oberpfalz Vergiftung Greifvogel * 2013 1 Forchheim geschossen Greifvögel * 2014 2 Landshut Vergiftung Greifvogel * 2014 1 Haßberge Vergiftung Greifvogel * 2015 1 Ansbach Vergiftung Greifvogel * 2015 1 Forchheim in Falle verendet Greifvogel * 2015 1 Berchtesgadener Land geschossen Uhu 2011 1 Aschaffenburg Vergiftung mit Bromadiolon u. Flomoumafen Uhu 2013 1 Aschaffenburg im Nest geschossener Jungvogel Uhu 2015 1 Landshut geschossen Uhu 2015 1 Regensburg Vergiftung mit Carbofuran * polizeiliche Ermittlungen haben stattgefunden b) Bei wie vielen der unter 2 a genannten Greifvogelund Eulenarten besteht der Verdacht, dass sie in Bayern seit 2010 gewildert bzw. illegal getötet wurden (bitte getrennt nach Vogelart und Jahr unter Nennung der Tatumstände auflisten)? In der polizeilichen Vorgangsverwaltung sind weitere acht Verdachtsfälle von illegalen Tötungen erfasst, jedoch ohne Einzelerfassung der betroffenen Vogelarten: Vogelart Jahr Anzahl Landkreis Tatumstände Greifvögel * 2013 2 Bad Kissingen unbekannt 2013 1 Bad Kissingen unbekannt 2013 1 Kitzingen unbekannt 2014 2 Kulmbach unbekannt 2014 1 Haßberge unbekannt 2015 2 Kulmbach unbekannt 2015 1 Passau geschossen 2016 1 Würzburg unbekannt * polizeiliche Ermittlungen haben stattgefunden Das LfU geht davon aus, dass es bei den in der nachfolgenden Tabelle genannten Greifvögeln und Eulen zu illegaler Nachstellung kam, vermutlich mittels verbotener Gifte wie Carbofuran oder Parathion (E605): Vogelart Jahr Anzahl Fundumstände Habicht 2011 1 Totfund, keine Untersuchung mehr möglich Habicht 2012 1 Totfund auf Wiese, keine Untersuchung mehr möglich Mäusebussard 2013 2 keine Untersuchung mehr möglich Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11866 Vogelart Jahr Anzahl Fundumstände Mäusebussard 2015 12 Totfunde im Gelände, keine Untersuchungen mehr möglich Rohrweihe 2013 3 alle Totfunde innerhalb von wenigen Tagen im selben Gebiet, keine Untersuchung mehr möglich Rotmilan 2015 3 keine Untersuchung mehr möglich Wanderfalke 2013 1 Verdacht auf Gift Uhu 2010 1 Verdacht auf Gift 3. a) Wie viele Wölfe (unterschiedliche Individuen) wurden seit 2010 in Bayern nachgewiesen? In Bayern wurden seit 2010 insgesamt sechs genetisch unterscheidbare Wölfe nachgewiesen. Darüber hinaus wurden noch neunmal Tiere über Fotos nachgewiesen, jedoch war bei ihnen keine individuelle Zuordnung möglich. b) Wie viele dieser unter 3 a genannten Wölfe wurden in Bayern, in anderen Bundesländern oder im europäischen Ausland, nach dem Nachweis in Bayern ein zweites Mal oder weitere Male nachgewiesen ? Nur der männliche Wolf aus dem Landkreis Miesbach von August 2015 ist davor und danach in Österreich nachgewiesen worden. c) Wie erklärt die Staatsregierung den Umstand, dass es bei Wölfen in Bayern sehr häufig nur zu Einzelnachweisen bzw. einzelnen Sichtungen kommt, aber dann weitere Nachweise ausbleiben? Die Wolfpopulationen im Nordosten (Deutschland/Westpolen ) und Südwesten (Frankreich/Italien/Schweiz) wachsen und breiten sich aus. Geschlechtsreife Tiere verlassen ihre Familiengruppe und wandern auf der Suche nach einem Geschlechtspartner und einem geeigneten Revier weite Strecken, inklusive Bayern. Da Wölfe sehr vorsichtig sind, werden die Zuwanderungen nach Bayern und die weitere Migration der Tiere i. d. R. nicht bemerkt. Bei einer Sesshaftwerdung würde ein Wolf durch weitere Sichtungen in einem begrenzten Gebiet, Wildtierrisse oder auch Nutztierrisse auffallen. Dies ist bislang nur im Jahr 2010 im Raum Miesbach geschehen. 4. a) Wie viele Bären, Wölfe, Luchse, Wildkatzen und Otter kamen in Bayern seit 2010 durch Verkehrsunfälle oder andere Unfälle um (bitte getrennt nach Tierart und Jahr unter Nennung der Unfallumstände auflisten)? Seit 2010 sind in Bayern keine Bären durch Unfälle ums Leben gekommen. Für Luchse und Wildkatzen sind nur Verkehrsopfer statistisch erfasst. Allerdings sind in der nachfolgendenden Tabelle nur die Daten über Wolf, Luchse und Fischotter belastbar. Bei den Wildkatzen handelt es sich um Bestimmungen nach phänotypischen Artmerkmalen. Für eine zweifelsfreie Unterscheidung von Haus- und Wildkatzen wäre eine genetische Untersuchung notwendig. Für den Fischotter können mithilfe der Jagdstatistik die folgenden Daten entnommen werden. Einer der 2015 aufgelisteten Fischotter ist in der Jagdstatistik nicht erfasst und wurde der polizeilichen Einzelfallauswertung von Wildunfällen entnommen. Tierart Jahr Anzahl Landkreis Wolf 2016 1 Schwandorf Luchs 2010 1 Regen Luchs 2011 1 Regen Luchs 2012 1 Regen Luchs 2014 1 Straubing-Bogen Luchs 2015 1 Freyung-Grafenau Luchs 2016 2 Regen und Freyung-Grafenau Wildkatze 2010 2 Main-Spessart und Würzburg Wildkatze 2011 2 Main-Spessart und Rhön-Grabfeld Wildkatze 2012 4 Bamberg, Main-Spessart, Schweinfurt und Straubing-Bogen Wildkatze 2013 4 Bad Kissingen, Main-Spessart und Rhön- Grabfeld Wildkatze 2014 1 Main-Spessart Fischotter 2010 8 Bad Tölz-Wolfratshausen, Cham, Freyung-Grafenau, Passau (3), Regen und Straubing-Bogen Fischotter 2011 20 Cham (3), Freyung-Grafenau (6), Neustadt an der Waldnaab, Passau (5), Regen, Schwandorf (3) und Weißenburg- Gunzenhausen Fischotter 2012 10 Cham (3), Freyung-Grafenau (2), Passau (3) und Schwandorf (2) Fischotter 2013 21 Bamberg, Cham (5), Deggendorf (3), Freyung-Grafenau (4), Neustadt an der Waldnaab (3), Passau (2), Regen (2) und Schwandorf Fischotter 2014 22 Cham (6), Freyung-Grafenau (3), Neustadt an der Waldnaab (3), Passau (2), Regen, Schwandorf (5), Tirschenreuth und Traunstein Fischotter 2015 17 Bayreuth, Berchtesgadener Land (2), Passau (7), Regen (6) und Straubing Weitere Fischotter sind in der Jagdstatistik verzeichnet, jedoch nicht als Fallwild durch Verkehr, sondern durch sonstige Ursachen: Tierart Jahr Anzahl Landkreis Fischotter 2011 1 Cham 2012 5 Cham (3), Passau und Tirschenreuth 2013 3 Cham (2) und Neustadt an der Waldnaab 2014 1 Traunstein 2015 1 Altötting b) In welchen der unter 4 a genannten Fälle kann eine vorsätzliche illegale Tötung ausgeschlossen werden, weil entsprechende Untersuchungen, die über eine Inaugenscheinnahme hinausgehen, durchgeführt wurden? Von dem 2011 verunfallten Luchs liegt eine Bilddokumentation vor. Ab 2012 wurden alle Luchse, die an Straßen aufgefunden worden sind, weiteren Untersuchungen unterzogen. Bei dem am 08.08.2015 an der B 533 bei Grafenau aufgefundenen Luchs haben die vor Kurzem abgeschlossenen Untersuchungen nicht zweifelsfrei klären können, ob es sich tatsächlich um ein Verkehrsopfer handelte (vergl. Antwort auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] vom 18.03.2016 „Situation des Luchses im Bayerischen Wald“, Drs. 17/11204). Drucksache 17/11866 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Bei den anderen hier aufgeführten Luchsen gab es keine Hinweise auf eine vorsätzliche Tötung. 5. a) Welche einheitlichen Vorgaben gibt es für die Polizei in Bayern hinsichtlich Spurensicherung beim Auffinden von toten Beutegreifern wie z. B. Luchsen und Wölfen, aber auch Greifvögeln, auch wenn sich nicht sofort der Verdacht auf eine Straftat ergibt? Sofern ein strafbares oder ordnungswidriges Handeln nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, erfolgen die weiteren Maßnahmen bei Funden von getöteten Tieren geschützter Arten in enger Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft und den Umweltbehörden. Art und Umfang der Spurensicherung sind hierbei stets vom Einzelfall abhängig. Um die Effizienz der polizeilichen Ermittlungen bei der Tötung von streng geschützten Tierarten zu verbessern, wurde vom Polizeipräsidium Oberpfalz ein internes Handlungskonzept zur polizeilichen Aufgabenwahrnehmung im Zusammenhang mit dem Luchs entwickelt. Das als VS-NfD eingestufte Konzept dient der Wissensvermittlung und regelt die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung sowohl im Hinblick auf illegale Tötungen als auch zu möglichen Sichtungen, Nutztierrissen und Verkehrsunfällen. Weitere Bestandteile sind die zu treffenden polizeilichen Sofortmaßnahmen. b) In wie vielen Fällen gab es oder gibt es den Verdacht oder Vermutungen, die bayerischen Behörden bekannt geworden sind, dass die unter 3 a genannten Wölfe gewildert bzw. illegal getötet wurden? Im polizeilichen Vorgangssystem ist kein Fall erfasst, in dem ein Wolf gewildert bzw. illegal getötet wurde. 6. a) In welchen der unter 1, 2 oder 5 b genannten Fälle wurde eine Strafanzeige erstattet? b) In welchen der unter 1, 2 oder 5 b genannten Fälle wurde durch die Polizei Ermittlungen aufgenommen ? Die illegale Tötung streng geschützter Arten muss konsequent verfolgt und bestraft werden. Bei Verdacht auf das Vorliegen einer Straftat, z. B. eines Vergehens nach dem Bundesnaturschutzgesetz, ist die Polizei aufgrund des Legalitätsprinzips verpflichtet, dieser Straftat nachzugehen und diese zu ermitteln. Bei den 22 Fällen, die in den Tabellen unter 1 a, 2 a und b mit einem Stern (*) gekennzeichnet sind, erfolgten polizeiliche Ermittlungen. 21 Fälle wurden anschließend der zuständigen Staatsanwaltschaft übersandt, ein Fall dem zuständigen Landratsamt. Die Naturschutzverwaltung unterstützt die zuständigen Ermittlungsbehörden nach Kräften bei der Aufklärung. c) In welchen der unter 1, 2 oder 5 b genannten Fälle wurden Tatverdächtige ermittelt? Tatverdächtige Personen wurden laut polizeilicher Vorgangsverwaltung in zwei Fällen ermittelt, nämlich bei dem am 17.01.2011 im Lkr. Neustadt an der Aisch abgeschossenen Seeadler und dem am 21.02.2015 im Lkr. Forchheim in einer Tierfalle verendeten Greifvogel. 7. a) In welchen der unter 1, 2 oder 5 b genannten Fälle wurde ein Strafverfahren eingeleitet? b) In welchen der unter 1, 2 oder 5 b genannten Fälle kam es zu einer Verurteilung des/der Täter? c) Welche Bußgelder oder Strafen wurden in den unter 1, 2 oder 5 b genannten Fällen jeweils ausgesprochen (bitte getrennt nach Verfahren mit Datum und Tatort auflisten)? Bei den in der Antwort zu Frage 6 c genannten zwei Fällen der Tötung von Greifvögeln, in denen ein Tatverdacht gegen eine bekannte Person bestand, wurden die Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. Nach Mitteilung der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft konnte gegen die Beschuldigten ein Tatnachweis nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit geführt werden. 8. a) Wo in Bayern (Regierungsbezirk und Landkreis) haben die unter 1, 2 oder 5 b genannten Fälle stattgefunden ? In welchen Landkreisen die Fälle von gewilderten bzw. illegal getöteten Tieren stattgefunden haben, ist den oben stehenden Tabellen zu entnehmen. b) Wie erklärt die Staatsregierung mögliche geographische Schwerpunkte dieser Art von Umweltkriminalität , so wie sie sich aus 8 a ergeben? Die in den Tabellen mit einem Stern (*) gekennzeichneten Taten, zu denen polizeiliche Ermittlungen erfolgten, verteilen sich auf fünf der sieben bayerischen Regierungsbezirke . Geografische Schwerpunkte sind damit nicht ersichtlich . Hinsichtlich der getöteten Luchse ist festzustellen, dass nur in den Regierungsbezirken Oberpfalz und Niederbayern von residenten Luchsen auszugehen ist, was eine Konzentration der festgestellten Taten auf diese Regierungsbezirke erklärt. c) Welche Mitglieder der Staatsregierung haben sich seit 2010 öffentlich für eine Tötung (alternativ Bejagung, „Entnahme“ bzw. Reduzierung etc.) oder die Verhinderung der Etablierung einzelner oder mehrerer der unter 1 und 2 genannten Tierarten ausgesprochen (bitte unter Nennung des Namens des Regierungsmitglieds, des konkreten Zitates, des Datums, des Ortes und des jeweiligen Anlasses)? Kein Mitglied der Staatsregierung hat sich für eine illegale Tötung von Bär, Wolf, Luchs, Wildkatze und Otter oder andere illegale Handlungen im Zusammenhang mit diesen Tierarten ausgesprochen. Unabhängig davon wird es aber vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten fachlich und mit Blick auf die Sorgen der Tierhalter für geboten gehalten, im Rahmen des Wildtiermanagementprozesses auch die grundsätzliche Frage nach einer Entnahme dieser Tierarten und insbesondere zum Beispiel die Frage nach der Festlegung von wolfsfreien Gebieten frühzeitig offen anzusprechen und zu diskutieren und dabei Erfahrungen und Entwicklungen aus anderen Ländern einzubeziehen.