Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 02.05.2016 Drohnen über Justizvollzugsanstalten In der Beiratssitzung der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech wurde Bericht darüber erstattet, dass im Luftraum oberhalb des Geländes der Justizvollzugsanstalt schon mehrfach Drohnen gesichtet wurden. Diese dienen auch dazu, Gegenstände auf dem Gelände abzuwerfen, wie zum Beispiel Handys, Ladekabel, SIM-Karten, welche dann wohl in den unberechtigten Besitz von Gefangenen übergehen sollen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Vorfälle dieser oder ähnlicher Art in Justizvollzugsanstalten (JVA) Bayerns, aufgeschlüsselt nach Justizvollzugsanstalt, sind der Staatsregierung bekannt? 2. a) Konnten Gegenstände sichergestellt werden, welche von Drohnen über einer Justizvollzugsanstalt abgeworfen wurden? b) Welche Gegenstände wurden bisher sichergestellt? c) Befanden sich darunter auch Substanzen, welche nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten sind? 3. Welche Möglichkeiten der Drohnenabwehr werden bisher ausgeschöpft bzw. erwogen? 4. Konnten bereits Straftäter im Zusammenhang mit o. g. Vorgehen ermittelt und verurteilt werden? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 07.06.2016 1. Wie viele Vorfälle dieser oder ähnlicher Art in Justizvollzugsanstalten (JVA) Bayerns, aufgeschlüsselt nach Justizvollzugsanstalt, sind der Staatsregierung bekannt? Es wurden bayernweit bisher in neun Fällen sog. Drohnen im Luftraum über Justizvollzugsanstalten gesichtet: • JVA Augsburg (2x) • JVA Landsberg am Lech (2x) • JVA Straubing • JVA München • JVA Traunstein • JVA Nürnberg • JVA Landshut 2. a) Konnten Gegenstände sichergestellt werden, welche von Drohnen über einer Justizvollzugsanstalt abgeworfen wurden? Bis dato kam es zu keinem verifizierbaren Einbringen von Gegenständen in Justizvollzugsanstalten durch Drohnen. b) Welche Gegenstände wurden bisher sichergestellt ? Siehe Antwort zu Frage 2 a. c) Befanden sich darunter auch Substanzen, welche nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten sind? Siehe Antwort zu Frage 2 a. 3. Welche Möglichkeiten der Drohnenabwehr werden bisher ausgeschöpft bzw. erwogen? Da das Einbringen unerlaubter Gegenstände in Justizvollzugsanstalten ohnehin verboten und zum Teil strafbewehrt ist (zum Beispiel das Einbringen von Betäubungsmitteln), erscheinen lediglich administrative Maßnahmen wie beispielsweise die Schaffung eines Ordnungswidrigkeitstatbestandes wenig zielführend. Erfolgversprechend wären technische Möglichkeiten, mit denen ein Überflug gezielt abgewehrt werden kann. Laut Mitteilung der beiden bayerischen Landesluftfahrtbehörden (Luftamt Südbayern und Luftamt Nordbayern) sowie durch die Polizei und das Bundeskriminalamt sind dort solche Drohnenabwehrmöglichkeiten indessen nicht bekannt. In einzelnen Ländern wird derzeit ein Gerät getestet, welches Drohnen zwar erkennen können soll, aber deren Flug nicht unterbinden kann. Im Dezember 2015 fand eine Vorstellung dieses Systems durch den Hersteller im Rahmen der Tagung der Sicherheitsbeamten in Justizvollzugsanstalten an der Bayerischen Justizvollzugsakademie Straubing statt. Dabei gelangten sämtliche Sicherheitsbeamten zu der Auffassung, dass es Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.08.2016 17/11876 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11876 derzeit zu keiner spürbaren Erhöhung der Sicherheit beitragen könnte. Die Justizvollzugsanstalten setzen – um der Gefahr zu begegnen – auf das ohnehin obligatorische Absuchen der den Gefangenen zugänglichen Freiflächen, eine erhöhte Aufmerksamkeit und fortlaufende Sensibilisierung der Bediensteten im Hinblick auf Fluggeräte über den Justizvollzugsanstalten (zum Beispiel im Rahmen anstaltsinterner Fortbildungen und auch durch Vorführungen von Drohnen) sowie die Fortsetzung der sukzessiven Montage von feinmaschigen Vorsatzgittern vor den Haftraumfenstern zur Verhinderung von Übergaben. Die technischen Entwicklungen in diesem Bereich werden durch die Fachabteilung meines Hauses engmaschig verfolgt. 4. Konnten bereits Straftäter im Zusammenhang mit o. g. Vorgehen ermittelt und verurteilt werden? Siehe Antwort zu Frage 2 a.