Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benno Zierer FREIE WÄHLER vom 20.02.2014 Ergebnisse des Lufthygienischen Überwachungssystems Das Umweltbundesamt hat kürzlich darauf hingewiesen, dass bei Messungen der Luftqualität in deutschen Städten in vielen Fällen die zulässigen Schadstoff-Grenzwerte überschritten wurden, und hat weitere Maßnahmen angemahnt, um die Luftqualität zu verbessern. Ich frage die Staatsregierung: 1. An wie vielen Messstationen in Bayern wurde im Jahr 2013 der zulässige Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid überschritten? a) An welchen Messstellen war das der Fall? b) Wie war der Mittelwert der Stickoxid-Konzentration der bayerischen Messstationen im Jahr 2013? 2. An wie vielen Tagen wurde an Messstellen in Bayern im Jahr 2013 der zulässige Grenzwert für Feinstaub PM10 überschritten und an welchen fünf Messstationen wurden die häufigsten Grenzwertüberschreitungen gemessen? 3. An wie vielen Tagen wurde an Messstationen in Bayern im Jahr 2013 der Acht-Stunden-Wert für bodennahes Ozon überschritten? a) An welchen fünf Messstellen wurde der Acht-StundenWert für bodennahes Ozon am häufigsten überschritten ? 4. Worauf führt die Staatsregierung die Überschreitungen der Grenzwerte zurück? 5. Welche Maßnahmen gedenkt die Staatsregierung zu ergreifen, um die Luftqualität zu verbessern? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 24.03.2014 Vorbemerkung: Das Landesamt für Umwelt (LfU) betreibt zur Feststellung und Überwachung der Luftqualität in Bayern das Lufthygienische Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB). Dadurch wird die Luftqualität repräsentativ für das gesamte bayerische Staatsgebiet ermittelt. Alle nachfolgend berichteten Ergebnisse des Jahres 2013 sind als vorläufig zu betrachten, da die Qualitätsprüfung der Messdaten derzeit noch im Gange ist. Der Lufthygienische Jahresbericht 2013 wird in seiner endgültigen Fassung voraussichtlich ab Mitte 2014 vorliegen. 1. An wie vielen Messstationen in Bayern wurde im Jahr 2013 der zulässige Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid überschritten? Im Jahre 2013 wurde an 42 LÜB-Messstationen Stickstoffdioxid (NO2) kontinuierlich überwacht. An sechs dieser Stationen kam es zur Überschreitung des Immissionsgrenzwertes (Jahresmittelwert gemäß 39. BImSchV) für Stickstoffdioxid von 40 μg/m3. a) An welchen Messstellen war das der Fall? Die Messstation München Landshuter Allee wies mit 81 μg/m3 den höchsten Jahresmittelwert auf, gefolgt von der Station München Stachus mit 64 μg/m3, Nürnberg Von-der-TannStraße mit 47 μg/m3, Oberaudorf Inntal-Autobahn mit 45 μg/m3 sowie Regensburg Rathaus und Würzburg StadtringSüd mit jeweils 42 μg/m3. b) Wie war der Mittelwert der Stickoxid-Konzentration der bayerischen Messstationen im Jahr 2013? Siehe Antwort zu Frage 1 a. 2. An wie vielen Tagen wurden an Messstellen in Bayern im Jahr 2013 der zulässige Grenzwert für Feinstaub PM10 überschritten und an welchen fünf Messstationen wurden die häufigsten Grenzwertüberschreitungen gemessen? In 2013 wurde an 32 LÜB-Messstationen Feinstaub (PM10) kontinuierlich überwacht. Sowohl der Grenzwert für das Jahresmittel (40 μg/m3) als auch der Grenzwert für das Tagesmittel (50 μg/m3 bei 35 zugelassenen Überschreitungen) wurde an allen Messstationen eingehalten. 3. An wie vielen Tagen wurde an Messstationen in Bayern im Jahr 2013 der Acht-Stunden-Wert für bodennahes Ozon überschritten? In 2013 wurde an 33 LÜB-Messstationen bodennahes Ozon kontinuierlich überwacht. Der Zielwert zum Schutz der Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.05.2014 17/1191 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/1191 menschlichen Gesundheit vor Ozon beträgt 120 μg/m3 als höchster Acht-Stunden-Mittelwert während eines Tages bei 25 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr. Die Anzahl der Überschreitungen ist über drei Jahre zu mitteln. Demnach wurde an keiner Messstation in Bayern dieser Wert überschritten. a) An welchen fünf Messstellen wurde der Acht-Stunden -Wert für bodennahes Ozon am häufigsten überschritten? Trifft nicht zu. 4. Worauf führt die Staatsregierung die Überschreitungen der Grenzwerte zurück? Stickstoffoxide entstehen vorwiegend bei Verbrennungsprozessen . Eine der Hauptemissionsquellen sind die Kraftfahrzeugmotoren des Straßenverkehrs. In Bayern wird der Immissionsgrenzwert im Jahresmittel für Stickstoffdioxid ausschließlich an Straßen mit sehr hohem Verkehrsaufkommen überschritten. 5. Welche Maßnahmen gedenkt die Staatsregierung zu ergreifen, um die Luftqualität zu verbessern? Die Richtlinie über die Luftqualität und saubere Luft für Europa (2008/50/EG – Luftqualitätsrichtlinie) ist ein Bestandteil der EU-Strategie zur Luftreinhaltung und in Deutschland mit der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) umgesetzt. Für verschiedene Luftschadstoffe wurden anspruchsvolle und verbindliche Grenzwerte sowie Leit- und Zielwerte festgelegt, die eine unbedenkliche lufthygienische Situation für die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt gewährleisten sollen. In Gebieten, in denen die Immissionsgrenzwerte überschritten sind, hat das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (seit Oktober 2013: Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) Luftreinhaltepläne nach § 47 BImSchG aufgestellt. Weitere Informationen dazu sind unter http://www.stmuv.bayern.de/umwelt/luftreinhaltung/luftreinhalteplaene zu finden. Konkrete Maßnahmen lassen sich aus der jeweils aktuellen Fassung des örtlichen Luftreinhalteplans entnehmen. Primär müssen Maßnahmen dort ergriffen werden, wo eine hohe Luftschadstoffbelastung vorliegt. Sofern belastbare Hinweise auf Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten bestehen, muss die Kommune Maßnahmen zur Reduktion der Luftschadstoffbelastung ermitteln und innerhalb des gesetzlichen Rahmens umsetzen. Ist z. B. der Straßenverkehr Hauptverursacher, sind in Zusammenarbeit mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden auf diesen Sektor bezogene Maßnahmen einzuleiten. Die Regierung und das Landesamt für Umwelt (LfU) unterstützen die Kommune dabei fachlich. Die Luftreinhalteplanung ist aber kein abgeschlossener Prozess, die Pläne werden bei Bedarf fortgeschrieben. So fließen neue Erkenntnisse über effektive und verhältnismäßige Minderungsmaßnahmen ein. Da die Gegebenheiten und die Verursacher von Luftschadstoffen von Ort zu Ort unterschiedlich sind, kommt es darauf an, eine für das betroffene Gebiet maßgeschneiderte Lösung zu entwickeln. In diesem Zusammenhang führt das LfU Analysen zu Verursachern und zur Wirkung von Maßnahmen durch.