Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Klaus Adelt SPD vom 03.05.2016 Landschaftspfleger unterstützen – Einsicht in spezielle Kartendarstellungen gewähren Über einen bestimmten Zeitraum hinweg wurde seitens der Bayerischen Landesvermessungsverwaltung eine spezielle Kartendarstellung wie z.B. die Darstellung eines dreidimensionalen Geländemodells (DGM) in einigen Programmen angeboten. Dieser Service steht nun nicht mehr zur Verfügung . Ich frage die Staatsregierung: 1. Aus welchen Gründen wurde die Funktion der dreidimensionalen Darstellung, die auch als „Schummerung“ bezeichnet wird, wieder entfernt? 2. Sollte die Funktion zwar noch vorhanden sein, aber nur noch im internen Bereich Verwendung finden, welcher Personenkreis ist berechtigt, diese zu nutzen? 3. Sollten ehrenamtlich tätige fachqualifizierte Personen (darunter sind u. a. von Landratsämtern bestellte ehrenamtliche Kulturlandschaftspfleger zu verstehen) von der Nutzung ausgeschlossen sein, warum ist dem so? 4. Wie viele von offiziellen Stellen benannte ehrenamtlich tätige Landschaftspflegerinnen und Landschaftspfleger gibt es in Bayern? 5. In welcher Form bzw. in welchen Formen unterstützt die Staatsregierung die Arbeit von ehrenamtlich tätigen Landschaftspflegerinnen und Landschaftspflegern? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 06.06.2016 Die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Klaus Adelt vom 03.05.2016 betreffend „Landschaftspfleger unterstützen – Einsicht in spezielle Kartendarstellungen gewähren “ wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Bayerische Vermessungsverwaltung leitet aus den Daten des Digitalen Geländemodells (DGM) durch Beleuchtung mit einer virtuellen Lichtquelle aus Nordwest ein Geländerelief ab. Diese sog. Schummerung ist im BayernAtlas (www.bayernatlas.de) seit mehreren Jahren frei verfügbar. Zu 2.: Im BayernAtlas kann die auf den Daten des DGM 25 (Gitterweite 25 m) beruhende Schummerung kostenfrei eingesehen werden. Eine Schummerung in der höheren Auflösung des DGM 1 (Gitterweite 1 m) ist im BayernAtlas-plus kostenpflichtig verfügbar. Abgesehen von der Gebührenpflicht bestehen keine Einschränkungen der nutzungsberechtigten Personen. Zu 3.: Siehe oben Fragen 1 und 2. Zu 4.: Es liegen keine Verzeichnisse oder entsprechende Aufstellungen der von offiziellen Stellen benannten ehrenamtlich tätigen Landschaftspflegerinnen und Landschaftspfleger in Bayern vor. Zu 5.: Freiwillige Arbeitsleistungen von ehrenamtlich tätigen Landschaftspflegerinnen und Landschaftspflegern können im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen nach den Landschaftspflege - und Naturparkrichtlinien (LNPR) grundsätzlich über das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gefördert werden. Die Höhe der anfallenden Arbeitskosten richtet sich nach den aktuellen „Zuschussfähigen Höchstsätzen in der Ländlichen Entwicklung“ (ZHLE). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.08.2016 17/11919 Bayerischer Landtag