Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.04.2016 Auskünfte nach dem Presserecht und/oder aus anderen normierten Informationsansprüchen Wenn Journalistinnen und Journalisten oder Bürgerinnen und Bürger keine oder aus ihrer Sicht unzureichende Auskünfte von bayerischen Behörden auf ihre Anfragen nach dem Presserecht oder aus anderen normierten Informationsansprüchen (z.B. Bay. UIG) bekommen, beschreiten sie ab und zu den Klageweg. Dazu frage ich die Staatsregierung: 1. Wie oft wurden in den vergangenen fünf Jahren oben genannte Ansprüche auf Auskunft von Journalistinnen und Journalisten oder von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber bayerischen oberen Landesbehörden sowie Regierungen gerichtlich geltend gemacht? 2. In wie vielen Fällen waren die Journalistinnen und Journalisten oder Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Klage (teilweise) erfolgreich? 3. Haben die in Frage 1 genannten Behörden zu ihrer Verteidigung in diesen Fällen externe Rechtsanwälte beauftragt? a) Wenn ja, wäre eine gerichtliche Vertretung durch eine/n im jeweiligen Hause angestellte/n Juristen/Juristin möglich gewesen? b) Wenn nein aus welchem Grund nicht? c) Wie hoch ist der Anteil der Gerichtsverfahren, in denen extern Rechtsanwälte beauftragt wurden? 4. Wie hoch waren die Kosten dieser Verfahren in den letzten fünf Jahren insgesamt (aufgeschlüsselt nach Jahren, Gerichts- und Anwaltskosten sowie Anwälten und deren Kanzleien)? 5. Ist der Staatsregierung bekannt, ob zurzeit Verfahren gegen kommunale Behörden oder Anstalten des öffentlichen Rechts geführt werden? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 06.06.2016 Die Schriftliche Anfrage wird nach Abfrage bei sämtlichen Staatsministerien und Regierungen sowie den im Weiteren genannten Landesbehörden wie folgt beantwortet: Vorbemerkung Bei Bearbeitung der Schriftlichen Anfrage wurde davon ausgegangen , dass auch gegenüber den Staatsministerien als obersten Landesbehörden geltend gemachte Auskunftsansprüche Gegenstand sind. Zusätzlich zu den Regierungen (Prozessvertretungen) wurde die Abfrage bzgl. der Fragen 1 bis 4 an folgende Behörden gerichtet: • Landesamt für Finanzen • Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit • Landesamt für Statistik • Landesamt für Umwelt • Landesamt für Verfassungsschutz • Landesamt für Denkmalpflege • Landesamt für Maß und Gewicht • Landeskriminalamt • Präsidien der Bayerischen Landespolizei • Präsidium der Bereitschaftspolizei • Polizeiverwaltungsamt • Staatliche Lotterieverwaltung • Zentrum Bayern Familie und Soziales • Akademie für Lehrerbildung und Personalführung in Dillingen • Staatsinstitut für Hochschulforschung und Hochschulplanung (IHF) • Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) • Staatliche Museen • Staatstheater • Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft • Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft • Bayerische Landesanstalt für Wein und Gartenbau • Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten • Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe Als maßgeblicher Zeitraum wurde der Zeitraum von 01.01.2011 bis einschließlich 10.05.2016 (maßgeblich: Eingang der Klageschrift beim Beklagten) festgelegt. Neben den in der Anfrage explizit genannten Auskunftsansprüchen nach Art. 4 Bayerisches Pressegesetz (BayPrG) und Art. 3 Bayerisches Umweltinformationsgesetz (BayUIG) wurde auch nach solchen gemäß Art. 36 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) und dem Zugangsanspruch gemäß § 3 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) sowie ggf. sonstigen Auskunftsansprüchen gefragt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.08.2016 17/11921 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/11921 Zur Beantwortung der Frage 5 wurden die Prozessvertretungen bei den Regierungen sowie die Landesanwaltschaft Bayern eingebunden. 1. Wie oft wurden in den vergangenen fünf Jahren oben genannte Ansprüche auf Auskunft von Journalistinnen und Journalisten oder von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber bayerischen oberen Landesbehörden sowie Regierungen gerichtlich geltend gemacht? Laut Mitteilung der o. g. Stellen wurden diesen gegenüber im fraglichen Zeitraum insgesamt 33 Ansprüche gerichtlich geltend gemacht. Im Einzelnen: • 25 Ansprüche nach Art. 3 BayUIG, • 3 Ansprüche nach Art. 4 BayPrG, • 2 Ansprüche nach § 2 VIG, • 2 Ansprüche nach Art. 11 Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG), • 1 Anspruch nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG). 2. In wie vielen Fällen waren die Journalistinnen und Journalisten oder Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Klage (teilweise) erfolgreich? Wenn jeder Verfahrensausgang, der keine Entscheidung auf vollständige Klageabweisung bzw. Antragsablehnung darstellt, als (Teil-)Erfolg gewertet wird, lag ein erfolgreicher Verfahrensausgang in einem Fall vor. Für sieben derzeit noch nicht (rechtskräftig) abgeschlossene Verfahren kann derzeit insoweit keine Aussage getroffen werden. In einem Verfahren wurde gegen die erstinstanzliche Klageabweisung die Zulassung der Berufung beantragt, über die noch nicht entschieden ist. 3. Haben die in Frage 1 genannten Behörden zu ihrer Verteidigung in diesen Fällen externe Rechtsanwälte beauftragt? In einem – erst kürzlich anhängig gewordenen – Verfahren wurde hierüber sowie über die unter 3 a bis c gestellten Fragen noch keine Entscheidung getroffen. Im Übrigen wird die Frage beantwortet mit: Nein. a) Wenn ja, wäre eine gerichtliche Vertretung durch eine/n im jeweiligen Hause angestellte/n Juristen/ Juristin in möglich gewesen? Entfällt. b) Wenn nein, aus welchem Grund nicht? Entfällt. c) Wie hoch ist der Anteil der Gerichtsverfahren, in denen extern Rechtsanwälte beauftragt wurden? Entfällt. 4. Wie hoch waren die Kosten dieser Verfahren in den letzten fünf Jahren insgesamt (aufgeschlüsselt nach Jahren, Gerichts- und Anwaltskosten sowie Anwälten und deren Kanzleien)? Laut Mitteilung der o. g. Stellen belaufen sich die in den Verfahren gemäß Frage 1 – soweit abgeschlossen – angefallenen Kosten auf 1.172,08 Euro, davon 363 Euro Gerichtskosten und 809,08 Euro außergerichtliche Kosten. 5. Ist der Staatsregierung bekannt, ob zurzeit Verfahren gegen kommunale Behörden oder Anstalten des öffentlichen Rechts geführt werden? Die Staatsregierung hat nach jetzigem Stand Kenntnis von einem derzeit beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängigen Verfahren, das einen Anspruch nach BayUIG, geltend gemacht gegenüber den Bayerischen Staatsforsten, Anstalt des öffentlichen Rechts, zum Gegenstand hat.