Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 04.05.2016 Waffenfund in Achslach: Verbindungen zur rechtsextremen Szene? Laut Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Niederbayern wurden bei der Durchsuchung einer Privatwohnung im niederbayerischen Achslach am 14. April 2016 diverse Waffen und Munition sichergestellt (ca. 3.000 Schuss Munition mit unterschiedlichem Kaliber; zwei Kleinkalibergewehre; eine Kleinkaliberpistole; Zubehör wie zum Beispiel abgesägte Gewehrläufe, Schalldämpfer; zwei Handgranaten ohne Zünder ; zwei Dosen mit Selbstlaboraten) (http://www.polizei. bayern.de/niederbayern/news/presse/aktuell/index.html/ 240293). Der Tatverdächtige hatte, nach Angaben der Polizei , keinerlei Erlaubnis für die Waffen bzw. Munition. Ihn erwartet nun eine Anzeige gem. dem Kriegswaffenkontrollgesetz , dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen des Tatverdächtigen zur rechtsextremen Szene ? 2. Wurden bei der Durchsuchungsaktion neben Waffen auch noch Materialien gefunden, die auf einen rechtsextremen Hintergrund des Tatverdächtigen schließen lassen? 3. Wurde der Tatverdächtige in der Vergangenheit bereits aufgrund rechtsextrem motivierter Straftaten verurteilt (wenn ja, wie oft und wegen welcher Straftaten)? 4. Inwiefern spielen mögliche Verbindungen zur rechtsextremen Szene in den Ermittlungen der Polizei eine Rolle und welches Ergebnis hatten entsprechende Ermittlungen ggf.? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 10.06.2016 Die Schriftliche Anfrage wird nach Einbindung des Polizeipräsidiums Niederbayern im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: Zu 1.: Es liegen keine Erkenntnisse über Verbindungen des Beschuldigten zur rechtsextremen Szene vor. Zu 2.: Bei der Durchsuchung wurden einige Bücher aufgefunden, die zeitgeschichtliches Interesse nahelegen, deren Besitz aber strafrechtlich nicht relevant ist. Im Rahmen der bisherigen Ermittlungen haben sich keine Hinweise auf Verbindungen zur rechtsextremen Szene ergeben. Zu 3.: Der Beschuldigte wurde bislang nicht wegen rechtsextrem motivierter Straftaten verurteilt. Zu 4.: Die Ermittlungen wurden ergebnisoffen und in alle Richtungen geführt, es darf auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.08.2016 17/11968 Bayerischer Landtag