Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30.01.2014 Windenergie in Bayern – Aktueller Stand Nachdem die Staatsregierung seit der Beantwortung meiner Schriftlichen Anfrage vom 17.05.2013 auf Drucksache 16/17646 eine offensichtliche Kehrtwende beim Ausbau der Windenergie in Bayern hingelegt hat, interessiert eine Abfrage des aktuellen Stands beim Zubau der Windkraft in Bayern. Als Referenzdatum eignet sich der 22. Januar 2014, da das Bundeskabinett mittlerweile beschlossen hat, dass das EEG 2012 nur für genehmigungsbedürftige Anlagen, die bis 31. Dezember 2014 in Betrieb genommen werden, sofern sie vor dem 22. Januar 2014 genehmigt worden sind, gilt. Die in der Presse veröffentlichten Aussagen der Leiterin der Bayerischen Staatskanzlei, Frau Christine Haderthauer, wie in der Süddeutschen Zeitung vom 14.01.2014 (http:// www.sueddeutsche.de/bayern/erneuerbare-energien-csubremst -die-windkraft-aus-1.1862227), lassen Fragen bezüglich der Auslegung der „Vertrauensschutzes“ aufkommen . Zitat aus dem genannten Artikel: „Es sei aber denkbar, dass einzelne Vorhaben durch Verkleinerung doch noch realisiert werden. Außerdem gebe es Spielraum im Detail bei der künftigen Linie.“ Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Windkraftanlagen sind derzeit mit welcher Leistung in Bayern in Betrieb (bitte einzeln nach den 18 bayerischen Planungsregionen auflisten)? b) Für wie viele Anlagen liegt ein Genehmigungsersuchen vor (bitte einzeln nach den 18 Planungsregionen auflisten )? 2. a) Wie viele Genehmigungen für Windkraftanlagen wurden seit meiner Schriftlichen Anfrage vom 17.05.2013 Drs. 16/17646 aus welchen Gründen nicht erteilt (bitte einzeln auflisten)? b) Wie viele Windkraftanlagen wurden seit Januar 2013 jeweils monatlich genehmigt? 3. a) Wie viele bayerische Anlagen fallen unter den vom Bundeskabinett beschlossenen „Vertrauensschutz“? b) Wie viele bayerische Anlagen fallen nicht unter den vom Bundeskabinett beschlossenen „Vertrauensschutz“? 4. Wie viele und welche konkreten Windkraftanlagen konnten aus welchen Gründen zwischen dem vom Ministerpräsidenten verhängten Genehmigungsstopp im August 2013 und dem Stichtag 22.01.2014 genehmigt werden? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 25.03.2014 1. a) Wie viele Windkraftanlagen sind derzeit mit welcher Leistung in Bayern in Betrieb (bitte einzeln nach den 18 bayerischen Planungsregionen auflisten)? Planungsregion Anzahl der Windenergieanlagen >70kW Leistung der Windenergieanlagen > 70 kW Bemerkungen 1 Bayerischer Untermain 12 25.300 2 Würzburg 103 195.792 3 Main-Rhön 30 55.250 4 Oberfranken- West 24 37.325 5 OberfrankenOst 111 206.250 davon sind 15 Anlagen noch nicht in Betrieb genommen 6 OberpfalzNord 27 49.745 7 Mittelfranken 21 44.625 8 Westmittel- franken 100 173.238 davon sind 2 Anlagen noch nicht in Betrieb genommen 9 Augsburg 12 26.500 10 Ingolstadt 31 56.030 11 Regensburg 53 103.935 12 Donau-Wald 2 800 13 Landshut 8 4.830 14 München 4 7.800 15 Donau-Iller 19 16.850 16 Allgäu 33 43.500 17 Oberland 1 600 18 Südostober- bayern 5 5.400 b) Für wie viele Anlagen liegt ein Genehmigungsersuchen vor (bitte einzeln nach den 18 Planungsregionen auflisten)? Anzahl der derzeit laufenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren liegt nur aufgelistet nach Regierungsbezirken vor. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.05.2014 17/1197 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/1197 Regierungsbezirk Anzahl Oberbayern 113 Niederbayern 64 Oberpfalz 291 Oberfranken 139 Mittelfranken 90 Unterfranken 116 Schwaben 101 ----- Summe 914* *(Stand: Anfang März 2014 inklusive Anträge auf Vorbescheid) 2. a) Wie viele Genehmigungen für Windkraftanlagen wurden seit meiner Schriftlichen Anfrage vom 17.05.2013 aus welchen Gründen nicht erteilt (bitte einzeln auflisten)? Regierungsbezirk Anzahl der abgelehnten WKA Gründe der Ablehnung Oberbayern keine Niederbayern keine Oberpfalz 3 Raumordnungsrecht, Naturschutzrecht , Landschaftsschutz Oberfranken 12 Raumordnungsrecht Mittelfranken keine Unterfranken 7 Raumordnungsrecht, Naturschutzrecht Schwaben 2 Raumordnungsrecht, Naturschutzrecht ----- Summe 24⃰ ⃰ (Stand: Januar 2014) b) Wie viele Windkraftanlagen wurden seit Januar 2013 jeweils monatlich genehmigt? Anzahl der bereits erfolgten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen. Regierungs - bezirk Summe Jan. 2013 F M A M J J A S O N D Jan. 2014 Oberbayern 21 1 2 3 1 0 2 0 1 3 0 1 2 5 Niederbayern 4 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 2 0 0 Oberpfalz 32 1 5 1 0 2 6 0 2 6 2 0 7 0 Oberfranken 56 0 0 4 0 3 0 15 3 0 1 8 11 11 Mittelfranken 39 0 1 0 2 1 4 7 7 5 3 2 7 0 Unterfranken 63 5 5 7 4 1 3 21 3 3 1 5 0 5 Schwaben 7 0 0 0 0 0 0 1 0 0 5 0 1 0 ------ Summe 222⃰ ⃰ (Stand: Januar 2014) 3. a) Wie viele bayerische Anlagen fallen unter den vom Bundeskabinett beschlossenen „Vertrauensschutz “? b) Wie viele bayerische Anlagen fallen nicht unter den vom Bundeskabinett beschlossenen „Vertrauensschutz “? Das Bundeskabinett hat am 22. Januar die von Bundesminister Gabriel vorgelegten Eckpunkte einer grundlegenden EEG-Reform beschlossen. Das novellierte EEG soll zum 1. August 2014 in Kraft treten . Bereits das geltende EEG sieht vor, dass die Förderbedingungen im Jahr 2014 evaluiert werden, sodass frühzeitig bekannt war, dass sich die Rechtslage im Laufe dieses Jahres ändern kann. Der Kabinettbeschluss konkretisierte den Termin der zu erwartenden Gesetzesänderung mit dem Ziel, dass sich alle Beteiligten insbesondere im Hinblick auf getätigte und in der Realisierung befindliche Investitionen frühzeitig hierauf einstellen können. Danach soll aus Gründen des Vertrauensschutzes das EEG 2012 für genehmigungsbedürftige Anlagen, die bis 31. Dezember 2014 in Betrieb genommen werden, sofern sie vor dem 22. Januar 2014 genehmigt worden sind, gelten. Altanlagen genießen Bestandsschutz. Vom 01.01.2013 bis Ende Januar 2014 wurden 222 Anlagen genehmigt. Ob diese alle bis Ende 2014 in Betrieb gehen werden, ist der Bayerischen Staatsregierung nicht bekannt. 804 weitere Anlagen befinden sich derzeit im Genehmigungsverfahren . 4. Wie viele und welche konkreten Windkraftanlagen konnten aus welchen Gründen zwischen dem vom Ministerpräsidenten verhängten Genehmigungsstopp im August 2013 und dem Stichtag 22.01.2014 genehmigt werden? Es gab keinen Genehmigungsstopp. Zwischen Anfang August 2013 und Mitte Januar 2014 wurden 103 Windkraftanlagen immissionsschutzrechtlich genehmigt. Regierungsbezirk Genehmigt am 07.08.13 oder später Oberbayern 12 Niederbayern 2 Oberpfalz 17 Oberfranken 30 Mittelfranken 22 Unterfranken 14 Schwaben 6 ------- Summe 103⃰ ⃰ (Stand: Januar 2014)