Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg Rosenthal SPD vom 31.03.2016 Gewässerzustand der Pleichach und Kürnach Das Einzugsgebiet von Pleichach und Kürnach ist mit Niederschlagsmengen von unter 500 mm als eine der trockensten Regionen in Bayern. Gleichzeitig wird auf den fruchtbaren Lößböden intensive Landwirtschaft mit Sonderkulturen betrieben, die auf Bewässerung angewiesen sind. Im vergangenen Sommer war die Pleichach weitgehend ausgetrocknet . Ein wichtiger Zufluss, die Kürnach, war in den vergangenen Jahren wiederholt von Fischsterben betroffen, das durch Schmutzwasser verursacht wurde. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. a) Aus welchen kommunalen Quellen und Brunnen wird Grundwasser im Einzugsbereich von Pleichach und Kürnach gewonnen (bitte mit Auflistung der Standorte )? b) Für wie viele privat betriebene Brunnen liegen wasserrechtliche Genehmigungen vor (bitte mit Auflistung nach Standorten)? 2. a) Wie hoch ist die Menge in Kubikmetern, die aus kommunalen Brunnen an Landwirte zur Bewässerung abgegeben wurden (mit der Bitte um Auflistung nach Standort und Jahr)? b) Wie viele Kubikmeter Grundwasser sind in diesem Zeitraum ohne eine finanzielle Gegenleistung entnommen worden (mit der Bitte um Auflistung nach Standort und Jahr)? 3. a) Wie viele Oberflächenwasserentnahmestellen sind an der Pleichach und der Kürnach genehmigt? b) Wie viele sind auf eine gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung zurückzuführen (mit der Bitte um Auflistung nach Standorten)? c) Wie viele Verstöße wegen illegaler Wasserentnahme hat die Wasserschutzpolizei im vergangenen Sommer ermittelt (mit der Bitte um Auflistung)? 4. a) Welche Auswirkungen hatte der vergangene Sommer auf den Wasserstand der Pleichach und der Kürnach? b) Welche Auswirkungen hatte der vergangene Sommer auf die Fischbestände beider Bäche? 5. a) Erfolgt eine Bewirtschaftung der Gewässerrandstreifen (mit der Bitte um Aufstellung nach Laufkilometern)? b) Wie hoch ist die Zahl freiwilliger Vereinbarungen mit Landwirten, auf eine Bewirtschaftung zu verzichten? c) An welchen Laufkilometern sind beide Bäche in den Landkreisgemeinden und in der Stadt Würzburg überbaut beziehungsweise künstlich begradigt? 6. a) Welche Zahlen zum Zustand der Pleichach und der Kürnach liegen dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vor (insbesondere Belastung mit Nitrat und Pflanzenschutzmitteln)? b) Wie hat sich der Zustand der beiden Gewässer in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? c) Welche Maßnahmen sind zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie an Pleichach und Kürnach geplant? 7. a) Wie hat sich die Anbaufläche für Sonderkulturen im Einzugsbereich von Pleichach und Kürnach in den vergangenen zehn Jahren in Hektar entwickelt? b) Um welche Anbauprodukte handelt es sich hierbei (mit der Bitte um Auflistung nach Hektar)? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 14.06.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: 1. a) Aus welchen kommunalen Quellen und Brunnen wird Grundwasser im Einzugsbereich von Pleichach und Kürnach gewonnen (bitte mit Auflistung der Standorte)? Kommunale Quellen: – Stadt Würzburg: Bahnhofsquelle A (Standort: am Hauptbahnhof Würzburg) Kommunale Brunnen: – Stadt Würzburg: Brunnen „Schmelzröthe“ und Brunnen „Am Flürlein“ (Standort: Gemarkung Versbach) – Markt Rimpar: Brunnen „Maidbronner Forst“ (Standort: Gemarkung Maidbronn, Nähe Pleichach) – Gemeinde Bergtheim: Brunnen „Häberleinswiese“ 1 und 3 (Standort: östlich von Bergtheim, Nähe Pleichach) – Zweckverband Wasserversorgung Mühlhausener Gruppe: Brunnen 1, 2 und 3 (Standort: nordöstlich von Estenfeld OT Mühlhausen, Nähe Pleichach) Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.08.2016 17/12016 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12016 – Wassergewinnung Würzburg-Estenfeld GmbH: Brunnen 1 und 2 (Standort: Heiligenholz, Gemarkung Estenfeld) – Gemeinde Hausen: Brunnen „Riedener Senke“ (Standort: Gemarkung Rieden, außerhalb Einzugsgebiet der Pleichach) b) Für wie viele privat betriebene Brunnen liegen wasserrechtliche Genehmigungen vor (bitte mit Auflistung nach Standorten)? Im Stadtbereich Würzburg liegen insgesamt 17 Erlaubnisse durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde für private Brunnen im Bereich Pleichach und Kürnach vor (i. d. R. Grundwasserentnahmen für den Betrieb von Wärmepumpenanlagen , Bewässerungen oder Reinigungszwecke), davon 14 Erlaubnisse im Bereich Lengfeld und 3 Erlaubnisse im Bereich Versbach. Im Landkreis Würzburg ist insgesamt von 99 wasserrechtlichen Gestattungen für privat betriebene Brunnen auszugehen . Davon liegen im Einzugsbereich der Pleichach: – 29 in Bergtheim – 1 in Estenfeld – 7 in Hausen – 10 in Oberpleichfeld – 4 in Rimpar – 37 in Unterpleichfeld Im Einzugsbereich der Kürnach liegen: – 6 in Estenfeld – 5 in Kürnach 2. a) Wie hoch ist die Menge in Kubikmetern, die aus kommunalen Brunnen an Landwirte zur Bewässerung abgegeben wurden (mit Bitte um Auflistung nach Standort und Jahr)? Es liegen keine Informationen vor, dass aus den unter 1 a genannten kommunalen Wassergewinnungen in nennenswertem Umfang Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung abgegeben wurde. b) Wie viele Kubikmeter Grundwasser sind in diesem Zeitraum ohne eine finanzielle Gegenleistung entnommen worden (mit der Bitte um Auflistung nach Standort und Jahr)? In Bayern besteht keine Abgabepflicht für Grundwasserentnahmen . Den örtlichen Behörden liegen keine Informationen hierzu vor. 3. a) Wie viele Oberflächenwasserentnahmestellen sind an der Pleichach und der Kürnach genehmigt? Im Stadtbereich Würzburg und im Landkreis Würzburg liegt jeweils eine Gestattung für eine Wasserentnahme aus der Pleichach vor. Gestattungen für eine Entnahme aus der Kürnach bestehen nicht. b) Wie viele sind auf eine gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung zurückzuführen (mit der Bitte um Auflistung nach Standorten)? Im Stadtbereich Würzburg sind keine Entnahmen auf eine gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung zurückzuführen . Bei der Entnahme im Landkreis Würzburg handelt es sich um die Wasserentnahme für die Fischteichanlagen des Bezirks Unterfranken in Rimpar/Maidbronn. c) Wie viele Verstöße wegen illegaler Wasserentnahme hat die Wasserschutzpolizei im vergangenen Sommer ermittelt (mit der Bitte um Auflistung)? Im Stadtbereich Würzburg wurde 2015 wegen einer nicht erlaubten Wasserentnahme aus der Kürnach ermittelt. Im Landkreis Würzburg hat die Wasserschutzpolizei 2015 wegen eines Verstoßes an der Pleichach im Bereich des Marktes Rimpar ermittelt. 4. a) Welche Auswirkungen hatte der vergangene Sommer auf den Wasserstand der Pleichach und der Kürnach? Der langjährige mittlere Niedrigwasserabfluss im hydrologischen Sommerhalbjahr (MNQ) am Pegel Würzburg (Pleichach) für die Jahresreihe 1971 bis 2012 beträgt 0,135 Kubikmeter pro Sekunde. An der Kürnach besteht kein Pegel , an dem hydrologische Daten erhoben werden können. Bei sechs Abflussmessungen an der Pleichach im besonders trockenen Sommer 2015 wurde der Wert für MNQ dreimal unterschritten (im Juli, September und November). Der bislang niedrigste beobachtete Abfluss (0,013 Kubikmeter pro Sekunde) wurde 2015 nicht unterschritten. Nach Aussagen der Gemeinde Bergtheim und Erhebungen der Technischen Gewässeraufsicht des Wasserwirtschaftsamts Aschaffenburg war der Oberlauf der Pleichach (Bereich Gewässer dritter Ordnung) zeitweise trockengefallen . Es ist davon auszugehen, dass sich die Situation an der Kürnach ähnlich dargestellt hat. b) Welche Auswirkungen hatte der vergangene Sommer auf die Fischbestände beider Bäche? Nach Mitteilung der Fischereifachberatung des Bezirks Unterfranken gibt es Hinweise, dass die niedrigen Abflüsse sich indirekt auf den Fischbestand ausgewirkt haben. Im Frühjahr 2016 wurden beim Laichfischfang deutlich weniger Fische als in den letzten Jahren gefangen. Ein Grund hierfür könnte der im flachen Wasser höhere Fraßdruck durch die im Pleichachtal häufigen Graureiher sein. Bei den niedrigen Wasserständen im Jahr 2015 konnten sich die Fische schlechter verstecken und die Reiher konnten größere Abschnitte bejagen. Auch der Fraßdruck durch größere Fische auf kleinere Exemplare nimmt zu, wenn sich alle Fische auf die tieferen Stellen zurückziehen müssen. Außerdem waren viele Unterstandsmöglichkeiten, wie normalerweise ins Wasser ragende Wurzeln, am Ufer trockengefallen. Die Ursache für vereinzelt gesichtete tote Fische im Bereich des Quellenbach-Parkhauses in Würzburg nach einem lokalen Starkniederschlag konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden. Als Todesursache werden mit Feststoffen verlegte Kiemen in Verbindung mit Stress vermutet. Ansonsten liegen keine Erkenntnisse zu Fischsterben im Sommer 2015 vor, die eindeutig auf Sauerstoffmangel oder Niedrigwasser zurückzuführen sind. 5. a) Erfolgt eine Bewirtschaftung der Gewässerrandstreifen (mit der Bitte um Aufstellung nach Laufkilometern )? Die Frage wird so verstanden, dass sie auf landwirtschaftlich genutzte Flächen (LF) abzielt. Andere Nutzungen bleiben daher hier unberücksichtigt. Die LF, die an Gewässer angrenzt, wird i. d. R. landwirtschaftlich mit unterschiedlichen Bewirtschaftungsintensitäten genutzt. Die Intensität ist von einer Reihe von Faktoren abhängig (z. B. Auflagen in freiwilligen Agrarumweltpro- Drucksache 17/12016 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 grammen, betriebliche Situation, Greening). Lediglich ein untergeordneter Anteil der LF kann zeitlich befristet (z. B. im Rahmen des Greening) aus der landwirtschaftlichen Nutzung herausgenommen werden. Nachdem die LF im Einzugsbereich nicht immer direkt an Gewässer angrenzt, ist eine konkrete Angabe der Nutzung oder Teilnahme an Agrarumweltprogrammen nicht möglich. b) Wie hoch ist die Zahl freiwilliger Vereinbarungen mit Landwirten, auf eine Bewirtschaftung zu verzichten ? Aufgrund der Antwort zu Frage 5 a ist eine Angabe über die Anzahl der Landwirte mit entsprechenden freiwilligen Vereinbarungen direkt an Gewässern nicht möglich. c) An welchen Laufkilometern sind beide Bäche in den Landkreisgemeinden und in der Stadt Würzburg überbaut beziehungsweise künstlich begradigt ? Die Pleichach ist auf einer Länge von insgesamt rund 2.200 Metern überbaut: – 975 Meter zwischen Flusskilometer 0,0 und 1,0 – 385 Meter zwischen Flusskilometer 1,95 und 2,6 – 140 Meter zwischen Flusskilometer 2,8 und 3,0 – 120 Meter bei Flusskilometer 3,2 – 210 Meter zwischen Flusskilometer 3,9 und 4,2 – 370 Meter zwischen Flusskilometer 6,0 und 6,4 Außerhalb der überbauten Bereiche ist die Pleichach auf insgesamt rund 2.600 Metern künstlich begradigt: – 340 Meter zwischen Flusskilometer 1,0 und 1,4 – 360 Meter zwischen Flusskilometer 2,6 und 2,8 – 180 Meter bei Flusskilometer 3,0 – 670 Meter zwischen Flusskilometer 3,2 und 3,9 – 450 Meter zwischen Flusskilometer 5,4 und 6,0 – 400 Meter zwischen Flusskilometer 6,8 und 7,2 – 200 Meter zwischen Flusskilometer 11,0 und 11,2 Die Kürnach ist auf einer Länge von insgesamt rund 1.570 Metern überbaut: – 90 Meter im Mündungsbereich – 700 Meter im Bereich Ohmstraße – 565 Meter in Estenfeld – 215 Meter in Kürnach Zu künstlichen Begradigungen liegen für die Kürnach keine Angaben vor. 6. a) Welche Zahlen zum Zustand der Pleichach und der Kürnach liegen dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vor (insbesondere Belastung mit Nitrat und Pflanzenschutzmitteln)? In den Jahren 1997 bis 2000 wurde bezüglich der Chemie- Standard-Parameter (hierzu gehören auch Nitrat und Phosphor ) an der Pleichach ein Längsschnitt gemessen. Entsprechende Werte gibt es auch aus den Jahren 2007 und 2015 von den Monitoringmessstellen nach EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Die Gegenüberstellung der Werte für Nitrat-Stickstoff zwischen 1997 und 2015 an den Messstellen Pleichach/Maidbronn und Pleichach/Europastern zeigt, dass die Gehalte an Nitrat gesunken sind von ca. 11 mg/l im Jahr 1997 auf jetzt ca. 9 mg/l. Zu Pflanzenschutzmitteln wurde im Jahr 2015 ein Sondermessprogramm an der Pleichach (Messstelle Würzburg, Europastern) durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass gemäß Bewertungssystematik nach EU-Wasserrahmenrichtlinie die maßgeblichen Umweltqualitätsnormen (Grenzwerte) für die jeweiligen Wirkstoffe eingehalten sind. b) Wie hat sich der Zustand der beiden Gewässer in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Mit Inkrafttreten der EU-Wasserrahmenrichtlinie wurde eine neue Methodik zur Bewertung der Gewässer entwickelt, die seit 2007 zur Anwendung kommt. Die Ergebnisse sind nur bedingt mit früheren Erhebungen vergleichbar. Im Folgenden wird deshalb die Entwicklung des Gewässerzustands seit Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie dargestellt. Die Erhebung des Gewässerzustands für den jeweiligen Oberflächenwasserkörper erfolgt an festgelegten repräsentativen Messstellen und nicht an jedem einzelnen Gewässerabschnitt . Der Zustand an einzelnen Abschnitten kann aufgrund lokaler Gegebenheiten im Einzelfall abweichen. Die Beurteilung erfolgt anhand vorgegebener Qualitätskomponenten (Saprobie, Degradation, Makrophyten/Phytobenthos , Fischfauna), die Hinweise auf Art und Ausmaß der Belastungen geben. Die Gesamteinstufung richtet sich nach der Einzel-Qualitätskomponente, die das schlechteste Ergebnis aufweist (worst-case-Betrachtung). Pleichach und Kürnach sind zwei Oberflächenwasserkörpern (OWK) nach Wasserrahmenrichtlinie zugeordnet. Ober- und Mittellauf von Kürnach und Pleichach sind Teil des OWK „Ober- und Mittelläufe von Pleichach (mit Grumbach ), Kürnach, Dürrbach“ (Code 2_F138), die Unterläufe von Kürnach und Pleichach gehören zum OWK „Rottendorfer Flutgraben; Unterläufe in den Siedlungsbereichen von Pleichach, Kürnach, Dürrbach“ (Code 2_F141). Die aktuelle Einstufung des ökologischen Zustands des OWK „2_F138“ zu Beginn des zweiten WRRL-Bewirtschaftungszeitraums (2016 bis 2021) ist wie im ersten WRRL- Bewirtschaftungszeitraum (2009 bis 2015) weiterhin „unbefriedigend “. Die aktuelle Einstufung des ökologischen Potenzials des als „erheblich verändert“ eingeordneten OWK „2_F141“ hat sich im Vergleich zum ersten WRRL- Bewirtschaftungszeitraum von „unbefriedigend“ auf „mäßig“ verbessert. Im Ergebnis ist aber festzustellen, dass beide Oberflächenwasserkörper nach wie vor die Umweltziele nach EU- Wasserrahmenrichtlinie nicht erreicht haben. Bei der Interpretation der Daten ist zu beachten, dass die Bewertungsergebnisse auch naturgegebenen, variierenden Einflüssen unterliegen. Es ist daher regelmäßig abzuklären, ob die beobachteten Veränderungen stabil sind. Das fortlaufende Monitoring nach EU-Wasserrahmenrichtlinie wird dazu sukzessive Erkenntnisse liefern. c) Welche Maßnahmen sind zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie an Pleichach und Kürnach geplant? Der Freistaat Bayern investiert zur Umsetzung der WRRL bis zum Jahr 2021 in Bayern rund 1,2 Milliarden Euro in die Verbesserung der Gewässerqualität. Das Maßnahmenprogramm nach EU-Wasserrahmenrichtlinie von 2009, das 2015 aktualisiert wurde, zielt im Wesentlichen darauf ab, die Strukturarmut von Gewässer und Ufer zu beheben und die ökologische Durchgängigkeit wiederherzustellen. Außerdem sind Maßnahmen zur Verringerung des Zuflusses aus Misch- und Trennkanalisationen nach Starkregenereignissen (Stichwort „hydraulischer Stress“) sowie zur Verringerung diffuser Stoffeinträge aus der Landwirtschaft vorgesehen . Die verschiedenen für die zwei OWK vorgeschlagenen Maßnahmenarten können den im Internet veröffentlichten Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12016 Maßnahmenprogrammen 2016 bis 2021 entnommen werden . Die Maßnahmen des Maßnahmenprogramms sind noch nicht verortet. Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg stellt deshalb für die Maßnahmen im und am Gewässer Umsetzungskonzepte auf, die u. a. mit den betroffenen Städten und Gemeinden, den Trägern öffentlicher Belange und den Nutzern der Gewässer abgestimmt werden. Nach Abstimmung der Umsetzungskonzepte erfolgt schrittweise die Umsetzung einzelner Maßnahmen. Die Zuständigkeit im Bereich der Gewässer zweiter Ordnung (Unter- und Mittellauf der Pleichach bis Fluss-km 19,7) liegt dabei beim Freistaat Bayern. Im Bereich der Gewässer dritter Ordnung (Oberlauf der Pleichach und gesamte Kürnach) sind die Städte und Gemeinden zuständig. Der Freistaat Bayern steht hier beratend zur Seite und unterstützt mit Fördermöglichkeiten. Die Wasserwirtschaftsverwaltung hat für den staatlichen Abschnitt der Pleichach (Gewässer zweiter Ordnung) abschnittsweise Renaturierungsmaßnahmen, insbesondere außerhalb der Siedlungsbereiche, vorgesehen. Die Zuständigkeit für die Umsetzung von Maßnahmen im landwirtschaftlichen Bereich liegt bei der Landwirtschaftsverwaltung . Hier sind insbesondere Wasserberater des Fachzentrums Agrarökologie am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt tätig. Das Maßnahmenprogramm nach Wasserrahmenrichtlinie umfasst Maßnahmen, um auf freiwilliger Basis den Eintrag von Nährstoffen aus landwirtschaftlich genutzten Flächen zu verringern, z. B. durch einen Verzicht auf organische und mineralische Düngung , Bewirtschaftung von Flächen quer zum Hang, Zwischenfruchtanbau oder die Bewirtschaftung des Gesamtbetriebs nach Kriterien des ökologischen Landbaus. Weiterhin werden bei städtebaulichen Planungen die Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie berücksichtigt und nach Möglichkeit die Umsetzung entsprechender Maßnahmen unterstützt. So wurde zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Würzburg für die Pleichach zwischen Quellenbachparkhaus und Europastern ein Gewässerentwicklungskorridor abgestimmt, in dem das Gewässer unter den gegebenen Randbedingungen (u. a. Hochwasserabfluss , Wasserschutzgebiet) naturnah und strukturreicher gestaltet werden soll. Eine Konzeptstudie zur Gewässerentwicklung wurde hierfür erstellt. Teilweise gelingt es, ökologische Verbesserungen an der Pleichach auch im Zuge von Bauvorhaben privater Investoren durchzuführen. Mischwassereinleitungen, z. B. aus Regenrückhalte- und Regenüberlaufbecken, werden nach Ablauf der Bescheide vor Neuerteilung der Einleitungsgestattungen regelmäßig dahingehend überprüft, ob die Dimensionierung und das Entlastungsverhalten noch den Anforderungen entspricht. Bei Defiziten werden entsprechende Auflagen zur Nachbesserung der Anlagen gemacht. 7. a) Wie hat sich die Anbaufläche für Sonderkulturen im Einzugsbereich von Pleichach und Kürnach in den vergangenen zehn Jahren in Hektar entwickelt ? Die Anbaufläche für Sonderkulturen im Einzugsgebiet von Pleichach und Kürnach hat sich gemäß InVeKos-Daten in den vergangenen zehn Jahren wie folgt entwickelt: Jahr Sonderkulturen (ha) 2006 556 2007 637 2008 787 2009 749 2010 882 2011 890 2012 927 2013 990 2014 983 2015 1.009 b) Um welche Anbauprodukte handelt es sich hierbei (mit der Bitte um Auflistung nach Hektar)? Der Anbau der Sonderkulturen setzte sich im Jahr 2015 im Einzugsgebiet der o. g. Oberflächenwasserkörper gemäß InVeKoS-Daten wie folgt zusammen: Kultur Anbau Umfang (ha) Möhren 248,3 Wein 153,6 Gemüsekohl 152,6 Kürbis 71,8 Salatgurken 65,8 Zwiebeln 61,1 Samenvermehrung (Gras, Klee) 44,6 Kräuter (u. a. Salbei, Enzian, Thymian, Malven, Ampfer, Wegerich, Löwenzahn, Oregano, Fenchel, Weißer Senf, Schafgarbe, Brennnessel, Dill) 22,2 Mangold 19,2 Kern- und Steinobst 18,9 Spargel 18,0 Sellerie 17,1 Erdbeeren 16,8 Beerenobst 16,5 Streuobst 10,8 Zierpflanzen 7,2 Petersilie 4,2 Wiesenknopf 3,9 Baumschulen, Haselnüsse, Christbaumkulturen 3,8 Nelke 3,4 Sonstige Dauerkulturen 9,8 Sonstiges Obst 8,6 Sonstiges Gemüse 30,3 Summe 1.008,5