Schriftliche Anfrage des/r Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.05.2016 Projekte in Bayern aus dem Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) Nachdem aufgrund der Kürze der Zeit meine Anfrage zum Plenum zum Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) vom 09.05.2016 nicht beantwortet werden konnte, frage ich die Staatsregierung: 1. Welche bayerischen Projektvorschläge für den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI), die in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 17/7225 der Abgeordneten Susann Biedefeld gelistet wurden, sind bereits beantragt (bitte Projekte einzeln mit genauer Fördersumme auflisten)? 2. Bei welchen bayerischen Projektvorschlägen für den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI), die in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 17/7225 der Abgeordneten Susann Biedefeld gelistet wurden, ist a) weiterhin eine Beantragung geplant (bitte Projekte einzeln mit genauer Fördersumme auflisten)? b) eine Beantragung nicht mehr geplant (bitte Projekte einzeln auflisten)? 3. Welche Projekte aus Bayern sind im Rahmen des Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) über diese Aufstellung hinaus geplant und welche davon wurden bereits beantragt (bitte Projekte einzeln mit genauer Fördersumme auflisten)? 4. Welche Projekte aus Bayern wurden im Rahmen des Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) inzwischen gestartet (bitte Projekte einzeln mit genauer Fördersumme auflisten)? 5. Wie wird das Programm grundsätzlich beurteilt? Antwort der Staatsministerin für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen in der Bayerischen Staatskanzlei vom 16.06.2016 Vorbemerkung: Der Europäische Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) war bereits Gegenstand der Sitzung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen vom 5. Mai 2015 sowie der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Susann Biedefeld, MdL, vom 11. Mai 2015 (siehe Drs. 17/7225?. Auf die jeweiligen Ausführungen der Staatskanzlei wird daher zunächst Bezug genommen. Seither wurden die für die Funktionsweise des EFSI maßgeblichen Vorschriften (im Wesentlichen Verordnung (EU) 2015/1017 vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen, ABl. L 169 vom 1. Juli 2015, nachfolgend „EFSI-Grundverordnung“, sowie Vereinbarung vom 22. Juli 2015 über die Arbeitsmethode des EFSI und die Gewährung der EU-Garantie) von Kommission, Europäischer Investitionsbank (EIB), Rat und Parlament ausgearbeitet und verabschiedet. Der EFSI hat im Herbst 2015 seine Arbeit aufgenommen. Die Projektabwicklung erfolgt dabei durch EIB (für Projekte ab 25 Mio. Euro) und dem Europäischen Investitionsfonds – EIF (für sonstige Projekte). Diese stellen eine breite Palette an Finanzprodukten (u. a. Darlehen und Garantien) zur Verfügung, wodurch der EFSI in die Lage versetzt werden soll, den Erfordernissen des Marktes zu entsprechen und gleichzeitig Anreize für Privatinvestitionen zu setzen. Die materiellen Finanzierungsvoraussetzungen sind dabei in Art. 6 und 9 der EFSI-Grundverordnung niedergelegt. Hiernach können nur solche Projekte unterstützt werden, die – wirtschaftlich und technisch tragfähig sowie bankfähig sind, – in den in Art. 9 der EFSI-Grundverordnung genannten förderfähigen Sektoren durchgeführt werden, – mit der Unionspolitik vereinbar sind und nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung fördern, – „Zusätzlichkeit“ i. S. v. Art. 5 bieten (d. h. Ausgleich eines Marktversagens oder suboptimaler Investitionsbedingungen und keine gleichwertige Durchführbarkeit bei Inanspruchnahme anderer Instrumente der EIB, des EIF oder der EU), – soweit möglich privates Kapital mobilisieren und – eine dem Risiko angemessene Rendite bieten. Die Entscheidung über die Unterstützung des Vorhabens erfolgt anhand von Kriterien, die in der delegierten Verordnung „über die Erstellung einer Bewertungsmatrix im Hinblick auf den Einsatz der EU-Garantie“ (Delegierte Verordnung (EU) 2015/1558 der Kommission vom 22. Juli 2015, ABl. EU L 244/20 vom 19.09.2015) niedergelegt sind. Vor diesem Hintergrund hat der Ministerrat in seiner Sitzung vom 24. November 2015 die Ressorts beauftragt, zu Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.08.2016 17/12034 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12034 prüfen, ob für die von ihnen im Rahmen der Entwicklungsphase des EFSI Ende 2014 identifizierten Projekte eine (Teil-)Unterstützung durch den EFSI in Betracht kommt. Das Ergebnis dieser Prüfung ist diesem Schreiben als Anlage beigefügt. 1. Welche bayerischen Projektvorschläge für den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI), die in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 17/7225 der Abgeordneten Susann Biedefeld gelistet wurden, sind bereits beantragt (bitte Projekte einzeln mit genauer Fördersumme auflisten)? Auf die Anlage zu diesem Schreiben wird Bezug genommen. 2. Bei welchen bayerischen Projektvorschlägen für den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI), die in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 17/7225 der Abgeordneten Susann Biedefeld gelistet wurden, ist a) weiterhin eine Beantragung geplant (bitte Projekte einzeln mit genauer Fördersumme auflisten)? b) eine Beantragung nicht mehr geplant (bitte Projekte einzeln auflisten)? Auf die Anlage zu diesem Schreiben wird Bezug genommen. 3. Welche Projekte aus Bayern sind im Rahmen des Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) über diese Aufstellung hinaus geplant und welche davon wurden bereits beantragt (bitte Projekte einzeln mit genauer Fördersumme auflisten )? 4. Welche Projekte aus Bayern wurden im Rahmen des Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) inzwischen gestartet (bitte Projekte einzeln mit genauer Fördersumme auflisten)? Nachdem sich jeder Projektträger für eine Antragstellung unmittelbar an die EIB bzw. an zwischengeschaltete Institute (in Deutschland z. B. KfW, LfA Förderbank Bayern, Commerzbank etc.) wenden kann, hat die Staatsregierung keine eigenen Erkenntnisse zum Antrags- und Verfahrensstand möglicher Projekte aus Bayern. Allerdings stellt die Europäische Kommission im Internet eine Projektliste zur Verfügung, die unter dem Link http://www.eib.org/efsi/efsiprojects /index.htm?lang=de abrufbar ist. Die Durchführung staatlicher Projekte über den EFSI ist nicht geplant. Zum einen sind die Mitgliedstaaten selbst nicht antragsberechtigt, überdies sind die Instrumente des EFSI (insbes. Darlehen und Garantien) für die Finanzierung von Projekten klassischer Zuschussförderung nicht geeignet . Soweit demgegenüber die Instrumente des EFSI für Unternehmensinvestitionen nutzbar gemacht werden können, ist der Staatsregierung bekannt, dass seit dem 1. Januar 2016 die Finanzierung im Rahmen des „Universalkredit Innovativ “ der LfA Förderbank Bayern von der InnovFin KMU- Kredit-Garantiefazilität des Horizon-2020-Programms der Europäischen Union (Rahmenprogramm für Forschung und Innovation) und dem Europäischen Fonds für Strategische Investitionen („EFSI“) ermöglicht wird. Die InnovFin-Kooperation ist zunächst bis Ende 2017 befristet. Das Garantievolumen der InnovFin-Garantie beträgt 35 Mio. EUR. Über den „Universalkredit Innovativ“ der LfA Förderbank Bayern können neben Investitionen und Betriebsmitteln auch Betriebsübernahmen ab 25.000 Euro gefördert werden . Die vollständige Finanzierung von innovativen Produkten , Verfahren oder Dienstleistungen zu äußerst zinsgünstigen Konditionen kann bis 5 Mio. Euro (bisher: 3 Mio. Euro) je Vorhaben beantragt werden; pro Unternehmen können maximal 10 Mio. Euro finanziert werden. Der Universalkredit Innovativ bietet dabei Laufzeiten von bis zu 10 Jahren. Wie bisher wird durch eine Übernahme des Kreditrisikos zu 70 % kleinen und mittleren Unternehmen der Kreditzugang erleichtert. 5. Wie wird das Programm grundsätzlich beurteilt? Der „Europäische Fonds für Strategische Investitionen“ ist Teil der von der Europäischen Kommission am 26. November 2014 vorgestellten „Investitionsplans für Europa“. Er dient dazu, ein von der Europäischen Kommission festgestelltes „Marktversagen“ in Europa zu beheben, wonach grundsätzlich rentable Projekte aufgrund einer derzeit bestehenden Risikoaversion der Kapitalmärkte nicht in der Lage seien, notwendiges Investitionskapital zu mobilisieren. Soweit diese Grundannahme zutrifft, kann der EFSI tatsächlich ein taugliches Instrument darstellen, weil er dazu beiträgt, Risiken bei der Kreditvergabe zu reduzieren und dadurch die Kreditvergabe an die Privatwirtschaft wieder zu erleichtern. Demgegenüber ist der EFSI kein Instrument, mit dessen Hilfe anderweitige Ursachen der Wirtschaftsschwäche in Teilen Europas, insbesondere unzureichende wirtschaftspolitische und strukturelle Rahmenbedingungen, angegangen werden können. Die hierfür erforderlichen Strukturreformen können nur von den Mitgliedstaaten selbst durchgeführt werden. Insoweit besteht allerdings die Gefahr, dass der EFSI dazu beiträgt, Reformdruck zu verringern und so notwendige Strukturreformen weiter zu verzögern. Überdies sind Mitnahmeeffekte kaum vermeidbar und auch die Gefahr von Fehlinvestitionen ist nicht ausgeschlossen. Bayerische Projektvorschläge für Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze, MdL Projekt Zust. Ressort Frage 1 Frage 2a) Frage 2b) Ausbau des Breitbandförderprogramms des Freistaats Bayern StMFLH A 3 Würzburg-Nürnberg (sechsstreifiger Ausbau zwischen AK Biebelried -AK Fürth/Erlangen) StMI A 8 München-Salzburg (sechsstreifiger Ausbau zwischen Rosenheim und Landesgrenze) StMI A 94 München-Passau (Abschnitt Pastetten- Heldenstein) StMI St 2580 (Flughafentangente Ost, vierspuriger Ausbau des Abschnitts zwischen St 2584 und St 2084) StMI ABS 38 München-Mühldorf-Freilassing Grenze (Elektrifizierung und 2 gleisiger Ausbau) StMI ABS 48 München-Lindau-Grenze (Elektrifizierung und Geschwindigkeitsanhebung Geltendorf-Lindau) StMI VDE 8.1 Nürnberg-Erfurt (4-gleisiger Ausbau Forchheim-Breitengüßbach, Güterzugtunnel Fürth) StMI Ausbau Nürnberg-Marktredwitz-Grenze (Elektrifizierung) StMI Ausbau München-Regensburg-Furth i.W. (Beschleunigung und Elektrifizierung) StMI Schienenanbindung Flughafen München an das TEN-Projekt "Rhein-Donau-Korridor" (Planung des Neubaus) StMI ABS Ulm – Augsburg (Ausbau zur Hochgeschwindigkeitsstrecke) StMI Schaffung eines Forschungsverbundes Speichertechnologien StMWi wurde nicht beantragt; da die Instrumente des EFSI nicht für das Vorhaben geeignet sind wurde nicht beantragt Verbundforschungsvorhaben „Innovative Technologien für mehr Rohstoff-Effizienz in KMU und Handwerk“ StMUV nicht beantragt keine Beantragung mehr geplant Frage kann nicht beantwortet werden (es handelt sich um Projekte des Bundes); daher keine originäre Finanzierungsverantwortung für Bayern und keine Haushaltsrelevanz. Projekt war in ursprünglicher Aufstellung noch enthalten, kommt aber für eine Finanzierung durch den EFSI nicht mehr in Betracht. Bei den aufgeführten Schieneninfrastrukturprojekten handelt es sich um Maßnahmen, die seitens der DB Netz AG geplant und umgesetzt werden müssen. Die politische Zuständigkeit hierfür liegt beim Bund, der auch alleiniger Eigentümer der DB ist. Der Freistaat Bayern hat die in der Antwort zur Schriftlichen Anfrage von MdL Biedefeld aufgeführten Projekte dem Bund vorgeschlagen. Nach hiesigem Kenntnisstand wurde bisher weder von der DB Netz AG noch vom Bund für eines der Projekte eine EFSI-Finanzierung beantragt. Laut Aussage des Bundes ist dies auch nicht geplant. Nach den nun vorliegenden maßgeblichen Vorschriften zum EFSI kommt eine direkte Beteiligung des ESFI am bayerischen Breitbandförderprogramm nicht in Betracht. Es handelt sich beim EFSI nicht um ein Instrument zur Kofinanzierung nationaler Zuschuss-Förderprogramme. Auch werden vom EFSI grundsätzlich nur wirtschaftlich tragfähige Projekte unterstützt. Die im Rahmen des bayerischen Breitbandförder-programms geförderten Projekte sind hingegen ohne den Ausgleich von „Wirtschaftlichkeitslücken“ gerade nicht wirtschaftlich tragfähig. Nach den dem Staatsministerium der Finanzen für Landesentwicklung und Heimat vorliegenden Informationen plant auch die LfA Förderbank Bayern derzeit nicht, auf die Finanzprodukte des EFSI zur Refinanzierung von Breitbandausbauprojekten zurückzugreifen. Soweit bekannt, hat bislang auch kein in Bayern tätiger Netzbetreiber im Rahmen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus bei der Europäischen Investitionsbank einen Antrag auf Unterstützung durch den EFSI gestellt. Digitalisierung der Geodatenbestände StMFLH Quantenkryptografie (Entwicklung eines Demonstrators für satellitengestützte Quantenverschlüsselung) StMWi wurde nicht beantragt wurde nicht beantragt Förderung mit Landesmitteln vorgesehen Errichtung eines Forschungsgebäudes am Helmholtz Pioneer Campus für Spitzenforschung StMWi Das Projekt ist nicht beantragt worden. Nein, es ist keine Beantragung geplant. Es ist keine Antrag geplant, da die Voraussetzungen des EFSI bei dem Projekt nicht gegeben sind. Forschungs- und Entwicklungsprojekt „Wissensbasierte BioÖkonomie“ StMELF bislang keine Beantragungen ------- derzeit keine Beantragung geplant Forschungs- und Entwicklungsprojekt „DigitalisierungsOffensive Landwirtschaft“ StMELF bislang keine Beantragungen ------- derzeit keine Beantragung geplant Förderung des digitalen Kinos der Zukunft StMWi Kein Antrag, Begründung: Der Vorschlag war nicht mit der Intention des EFSI, Infrastrukturprojekte zu generieren, kompatibel. Projekt wird nicht weiterverfolgt. Kein Antrag geplant Nicht zutreffend Energetische Sanierung kommunaler Verwaltungsgebäude und anderer Einrichtungen StMUV nicht beantragt Errichtung einer Laborwerkstatt „Ambient Assisted Living“ StMGP Ausbau der Barrierefreiheit der sozialen Infrastruktur in Bayern StMAS nicht beantragt Aufbau einer flächendeckenden Beratungsstruktur für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse StMAS nicht beantragt Berufsorientierung und berufliche Bildung für unbegleitete Minderjährige StMAS nicht beantragt keine Beantragung mehr geplant keine Beantragung mehr geplant keine Beantragung mehr geplant keine Beantragung mehr geplant Projekt wird absehbar nicht realisiert werden. Auch hier kommt nach den inzwischen vorliegenden Vorschriften eine Förderung durch den EFSI nicht in Betracht. Der Aufbau und Betrieb der Geodateninfrastruktur erfolgt durch staatliche und kommunale Stellen und ist für sich betriebswirtschaftlich nicht rentabel. Erst in der Folge entsteht ein Wertschöpfungspotential durch die Weiterverwendung der Daten. Soweit bekannt hat auch hier noch kein Privatunternehmen Antrag auf Unterstützung durch den EFSI gestellt. M%C3%BCtze-1184_S_ANL.pdf Tabelle1