Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Paul Wengert SPD vom 11.05.2016 Bayern barrierefrei 2023 II Nachdem meine erste Schriftliche Anfrage zu „Bayern barrierefrei 2023“ Drs. 17/10148 in den Ziffern 2 und 3 nicht ausreichend beantwortet wurde, frage ich die Staatsregierung erneut: 1. Welche der in der Antwort auf meine Anfrage aufgeführten Mängel wurden bereits behoben? 2. Konkretisieren Sie bitte die Zeitpläne für die Behebung der weiteren Mängel an öffentlich zugänglichen staatlichen Gebäuden in Schwaben? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 15.06.2016 Die Schriftliche Anfrage wird unter Bezugnahme auf die Antwort vom 15. Februar 2016 zur Schriftlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Paul Wengert vom 11. Januar 2016 betreffend „Bayern barrierefrei 2023“ Drs. 17/10148 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Wie in der Antwort vom 15. Februar 2016 ausgeführt, waren die laufenden Erhebungen zu den durchgeführten Maßnahmen im Februar 2016 noch nicht abgeschlossen. Im Jahr 2015 konnten im Regierungsbezirk Schwaben 78 Maßnahmen zur Beseitigung von Defiziten bei der barrierefreien Zugänglichkeit und/oder bei den barrierefreien Sanitärräumen abgeschlossen werden. In der Anlage „Liste 1“ sind diese differenziert dargestellt. Die Liste enthält auch Maßnahmen an Gebäuden, die bei der Erstaufnahme von den Ressorts noch als „nicht öffentlich zugänglich“ bewertet wurden und daher in der Antwort vom 15. Februar 2016 nicht mit aufgeführt waren. Damit wurde erreicht, dass gegenüber dem Ausgangsstand zum Zeitpunkt der Ersterfassung weitere 17 Gebäude (insgesamt 112 Gebäude, siehe Anlage „Liste 2“) barrierefrei zugänglich sind und zusätzlich über eine barrierefreie Sanitäranlage verfügen. In der Liste 3 sind alle Gebäude dargestellt, die noch Defizite bei der barrierefreien Zugänglichkeit und/oder der Verfügbarkeit barrierefreier Sanitärräume aufweisen. Zu 2.: Bis Februar 2016 wurden von den Ressorts weitere 29 Maßnahmen bei der Bauverwaltung initiiert. Die Umsetzung ist in den Jahren 2016 und 2017 geplant. Die zeitliche Festlegung weiterer Maßnahmen erfolgt in der Zuständigkeit der einzelnen Ressorts und ist abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.08.2016 17/12039 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12039 ß Drucksache 17/12039 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 ß Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12039 ß Drucksache 17/12039 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 ße Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12039 ß ß ß Drucksache 17/12039 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 ß ß ß ß