Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Stamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.04.2016 Gynäkologische Versorgung von schwerbehinderten Frauen in Bayern mit Schwerpunkt Oberbayern Die UN-Behindertenrechtskonvention schreibt für Behinderte eine uneingeschränkte Teilhabe am sozialen Leben vor. Die Umsetzung ist aber nicht gewährleistet, vor allem bei der medizinischen Versorgung bestehen große Defizite. Deutschland hat sich 2009 mit der Ratifizierung der Konvention verpflichtet, Behinderten eine Gesundheitsversorgung „in derselben Bandbreite und Qualität“ wie Nichtbehinderten zu ermöglichen – einschließlich sexualmedizinischer Gesundheitsleistungen, denn zur Teilhabe am Leben muss nicht nur der öffentliche Raum barrierefrei sein, sondern auch die ärztliche Versorgung, die in staatlichen und privaten Kliniken und Praxen stattfindet. In der Realität sind nur die wenigsten Arztpraxen barrierefrei und fachlich auf die besondere Patientengruppe eingestellt. Allen Frauen wird ein halbjährlicher Arztbesuch beim Gynäkologen empfohlen . Schwerbehinderte, stark bewegungseingeschränkte Frauen benötigen nicht nur einen barrierefreien Zugang zur Praxis, sie benötigen für eine gynäkologische Untersuchung viel Zeit, die Praxis muss über einen Hebelifter verfügen, die Toilette muss so groß sein, dass sie mit einem Elektrorollstuhl und einer/m Assistentin/Assistenten besuchbar ist. Gleichzeitig muss dort eine Liege zum An- und Ausziehen vorhanden sein. Außerdem benötigen diese Patientinnen behindertengerechte Parkplätze. Meines Wissens gibt es in Bayern zwei Einrichtungen (eine in Dachau und eine in Erlangen ), in denen diese Voraussetzungen vorliegen. Dazu frage ich die Staatsregierung: 1. Wie viele schwerbehinderte, stark bewegungseingeschränkte Frauen gibt es in Bayern, wie viele davon in Oberbayern, aufgeschlüsselt nach Städten bzw. Landkreisen ? 2. Welche Möglichkeiten der gynäkologischen ambulanten Versorgung gibt es für schwerbehinderte, stark bewegungseingeschränkte Frauen in Oberbayern, mit der Angabe des Ortes und der möglichen Anzahl von Patientinnen, die dort pro Monat behandelt werden können? 3. Gibt es in Bayern bereits Standards bei der Einrichtung von Arztpraxen für behinderte Mädchen und Frauen, wie z. B. Zugänglichkeit auch für Rollstuhlfahrerinnen, Gehbehinderte und Sehbehinderte, sowie eine behindertengerechte Ausstattung der Untersuchungsräume und Toiletten? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, ist ein solches Regelwerk geplant? 4. Gibt es in Oberbayern gynäkologische Praxen, die für blinde Frauen barrierefrei zu besuchen sind? a) Wenn ja, wo? b) Mit welcher Aufnahmekapazität von Patientinnen pro Monat? 5. Gibt es in Oberbayern Gynäkologinnen oder Gynäkologen , die die Gebärdensprache beherrschen und die daher für gehörlose Frauen barrierefrei zu besuchen sind? a) Wenn ja, wo? b) Mit welcher Aufnahmekapazität von Patientinnen pro Monat? 6. Welche Möglichkeiten der gynäkologischen stationären Versorgung für Vorsorgeuntersuchungen gibt es für schwerbehinderte, stark bewegungseingeschränkte Frauen in Oberbayern, mit der Angabe des Ortes und der möglichen Anzahl von Patientinnen, die dort pro Monat behandelt werden können? a) Wie lange müssen die Frauen sich dafür in die Klinik aufnehmen lassen? b) Wie viele Patientinnen können auf diesem Weg in Oberbayern versorgt werden, aufgeschlüsselt nach Städten bzw. Landkreisen? 7. Welcher Anfahrtsweg wird dabei von der Staatsregierung für zumutbar empfunden? 8. In welcher Form unterstützt die Staatsregierung den Ausbau gynäkologischer Praxen für schwerbehinderte Frauen und wie wird im Rahmen von „Bayern barrierefrei 2023“ darauf eingegangen? a) Inwieweit ist die Behandlung von Frauen mit schwerer Behinderung Thema bei der Ausbildung von Gynäkologinnen /en? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 13.06.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integ ration wie folgt beantwortet: 1. Wie viele schwerbehinderte, stark bewegungseingeschränkte Frauen gibt es in Bayern, wie viele davon in Oberbayern, aufgeschlüsselt nach Städten bzw. Landkreisen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.09.2016 17/12052 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12052 Anzahl der schwerbehinderten und stark bewegungseingeschränkten Frauen ab 18 Jahren in Bayern und Oberbayern (Stand 31.12.2015) aG Bayern-aG Sonderparkberech - tigung Gesamt Bayern 52.328 13.084 65.412 Oberbayern 15.443 4.313 19.756 Altötting 418 109 524 Bad Tölz-Wolfrats hausen 383 154 537 Berchtesgadener Land 480 139 619 Dachau 491 123 614 Ebersberg 428 113 541 Eichstätt 394 94 488 Erding 431 126 557 Freising 477 142 619 Fürstenfeldbruck 710 240 950 Garmisch- Partenkirchen 337 93 430 Ingolstadt (Stadt) 522 163 685 Landsberg a. Lech 369 109 478 Miesbach 331 95 426 Mühldorf a. Inn 453 106 559 München 1.139 351 1.490 München (Stadt) 4.564 1.197 5.761 Neuburg-Schrobenhausen 326 99 425 Pfaffenhofen a.d. Ilm 398 118 516 Rosenheim 931 216 1.147 Rosenheim (Stadt) 248 68 316 Starnberg 425 132 557 Traunstein 712 196 908 Weilheim-Schongau 476 130 606 (Quelle: Zentrum Bayern Familie und Soziales ZBFS) Begriffe aus den Regelungen zum Schwerbehindertenrecht : aG (außergewöhnliche Gehbehinderung): Als schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Hierzu zählen Querschnittsgelähmte , Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte , Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind, sowie andere schwerbehinderte Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung, auch aufgrund von Erkrankungen, dem angeführten Personenkreis gleichzustellen sind (Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10.12.2008; Teil D Nr. 3). Bayern-aG (Sonderregelung, begrenzt auf Bayern): • Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) mit Einzel-GdB 80 (GdB = Grad der Behinderung) und Merkzeichen „G“ und „B“, oder • Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) mit Einzel-GdB 70 und gleichzeitig Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane mit Einzel-GdB 50 und Merkzeichen „G“ und B“ Sonderparkberechtigung: Bestimmte Personen haben in Bayern die Berechtigung, auf einem Schwerbehindertenparkplatz zu parken. Unter diesen Personenkreis fallen auch Berechtigte, die aufgrund einer chronischen Darmerkrankung oder Doppel-Stoma auf einen Behindertenparkplatz angewiesen sind. Die Quote liegt jedoch nur bei ca. zwei Prozent der Berechtigten. 2. Welche Möglichkeiten der gynäkologischen ambulanten Versorgung gibt es für schwerbehinderte, stark bewegungseingeschränkte Frauen in Oberbayern , mit der Angabe des Ortes und der möglichen Anzahl von Patientinnen, die dort pro Monat behandelt werden können? Der Staatsregierung selbst liegen hierzu keine Angaben vor. Wie die für die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung zuständige Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) aber auf Nachfrage angibt, stehen in München Stadt und Land 41 Frauenärztinnen und -ärzte zur Verfügung , die in 27 rollstuhlgerechten Praxen tätig sind. Diese Praxen befinden sich in Garching, Haar, München, Oberschleißheim und Unterföhring. Im übrigen Oberbayern stehen 46 Frauenärztinnen und -ärzte zur Verfügung, die in 25 rollstuhlgerechten Praxen tätig sind. Diese Praxen befinden sich in Erding, Freising, Geretsried, Germering, Hausham, Ingolstadt, Markt-Indersdorf, Miesbach, Neuburg a. d. Donau , Oberaudorf, Olching, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Prien, Rosenheim , Schongau, Schrobenhausen, Seefeld, Traunstein, Vaterstetten, Wasserburg, Weilheim und Wolfratshausen. Die KVB weist darauf hin, dass es sich bei der Angabe „rollstuhlgerecht “ um eine freiwillige Selbstauskunft der Ärzte handelt, die von der KVB nicht verifiziert wird. Über die mögliche Anzahl der Patientinnen, die dort monatlich behandelt werden könnten, liegen der KVB keine Informationen vor. 3. Gibt es in Bayern bereits Standards bei der Einrichtung von Arztpraxen für behinderte Mädchen und Frauen, wie z. B. Zugänglichkeit auch für Rollstuhlfahrerinnen , Gehbehinderte und Sehbehinderte , sowie eine behindertengerechte Ausstattung der Untersuchungsräume und Toiletten? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, ist ein solches Regelwerk geplant? Die KVB führt hierzu aus, dass die Barrierefreiheit ein wichtiges Thema ist, dem sie zwischenzeitlich in ihrem Mitgliedermagazin KVB Forum eine eigene Rubrik „Barrieren abbauen“ gewidmet hat. In dieser Rubrik werden Praxen vorgestellt, die – im Großen wie im Kleinen – Wege gefunden haben, um behinderten Patientinnen und Patienten den Zugang und Aufenthalt in den Praxisräumen zu ermöglichen. Die Barrierefreiheit einer Arzt-/Psychotherapeutenpraxis hatte bisher keine zulassungsrechtliche Relevanz und somit auch keinen eigenen Schwerpunkt im Rahmen des der KVB obliegenden Sicherstellungsauftrages. Viele Haus- und Facharztpraxen, insbesondere in Neubauten oder in modernisierten Räumlichkeiten, sind bereits aus eigenem Antrieb heraus auf körperlich eingeschränkte bzw. behinderte Patientinnen und Patienten eingestellt und bieten einen entsprechend barrierefreien Zugang an. Über die Arztsuche www. kvb.de kann man sich darüber informieren, wo sich in der Drucksache 17/12052 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Nähe eine rollstuhlgerechte Praxis befindet. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat aktuell eine Broschüre mit dem Thema Barrieren abbauen – KBV – Barrierefreiheit – aufgelegt. Darin werden den Ärzten und Psychotherapeuten Ideen und Vorschläge aufgezeigt, wie den speziellen Anforderungen und Bedürfnissen behinderter Patientinnen und Patienten am besten entsprochen werden kann und wie bereits kleine Änderungen den Praxisbesuch erleichtern können. Nach Auffassung der KVB ist es richtig und wichtig, in unserer offenen und alternden Gesellschaft künftig der Barrierefreiheit eines Arztbesuches eine größere Bedeutung zuzumessen. Daher wird beispielsweise im Rahmen der Praxisführungs- bzw. Niederlassungsberatung auch das Thema „Barrierefreiheit“ erörtert, meist bei einer Praxisneugründung oder Neuniederlassung, einer Praxissitzverlegung bzw. auf Nachfrage von Ärzten / Psychotherapeuten. Die seit dem 01.01.2013 in Kraft getretenen Bedarfsplanungs -Richtlinien regeln in § 4 Abs. 1, Satz 3 nunmehr ausdrücklich, dass zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung behinderter Menschen bei der Bedarfsplanung vor allem im Hinblick auf Neuzulassungen die Barrierefreiheit besonders zu beachten ist. 4. Gibt es in Oberbayern gynäkologische Praxen, die für blinde Frauen barrierefrei zu besuchen sind? a) Wenn ja, wo? b) Mit welcher Aufnahmekapazität von Patientinnen pro Monat? Hierzu liegen der KVB keine Informationen vor. 5. Gibt es in Oberbayern Gynäkologinnen oder Gynäkologen , die die Gebärdensprache beherrschen und die daher für gehörlose Frauen barrierefrei zu besuchen sind? a) Wenn ja, wo? b) Mit welcher Aufnahmekapazität von Patientinnen pro Monat? Der KVB liegen derzeit keine Informationen vor, dass Frauenärzte über Kenntnisse in der Gebärdensprache verfügen. Wie auch bei der rollstuhlgerechten Praxis handelt es sich hier um eine freiwillige Selbstauskunft der Ärzte. 6. Welche Möglichkeiten der gynäkologischen stationären Versorgung für Vorsorgeuntersuchungen gibt es für schwerbehinderte, stark bewegungseingeschränkte Frauen in Oberbayern, mit der Angabe des Ortes und der möglichen Anzahl von Patientinnen, die dort pro Monat behandelt werden können? a) Wie lange müssen die Frauen sich dafür in die Klinik aufnehmen lassen? b) Wie viele Patientinnen können auf diesem Weg in Oberbayern versorgt werden, aufgeschlüsselt nach Städten bzw. Landkreisen? Vorsorgeuntersuchungen erfordern regelmäßig keine stationäre Aufnahme in ein Krankenhaus, sondern finden ambulant statt. Nach Kenntnis des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) bestehen in der Bundesrepublik Deutschland aktuell insgesamt in zwei Krankenhäusern gynäkologische Spezialambulanzen für Mädchen und Frauen mit Behinderung. Beide Einrichtungen befinden sich in Bayern : – Helios Amper-Klinikum Dachau – Klinikum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg Im übrigen Bundesgebiet sind dem StMGP im Bereich der Fachrichtung Gynäkologie drei spezialisierte Einrichtungen für Mädchen und Frauen mit Behinderung bekannt: Bremen: Gynäkologische Praxis an der Frauenklinik des Klinikums Bremen-Mitte Berlin: Familienplanungszentrum Balance (Frauenärztliche Sprechstunde) Frankfurt: pro familia (Ärztliche Sprechstunde und gynäkologische Untersuchung) 7. Welcher Anfahrtsweg wird dabei von der Staatsregierung für zumutbar empfunden? Nachdem es das Versorgungsangebot der stationären Vorsorgeuntersuchung nicht gibt, kann eine mögliche Zumutbarkeit des Anfahrtsweges nicht beantwortet werden. 8. In welcher Form unterstützt die Staatsregierung den Ausbau gynäkologischer Praxen für schwer behinderte Frauen und wie wird im Rahmen von „Bayern barrierefrei 2023“ darauf eingegangen? Ministerpräsident Horst Seehofer hat in seiner Regierungserklärung im November 2013 das Ziel vorgegeben, Bayern bis 2023 im gesamten öffentlichen Raum und im gesamten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) barrierefrei zu machen. Im Rahmen des Programms der Staatsregierung „Bayern barrierefrei“ plant das StMGP im Handlungsfeld „Gesundheit und Pflege“ die Förderung einer Zertifizierung von Arztpraxen für deren barrierefreien Aus- und Umbau. Durch die Zertifizierung von Arztpraxen für deren barrierefreien Aus- und Umbau soll das Anliegen der Barrierefreiheit von Arztpraxen weiter unterstützt und den Praxisinhabern hierzu ein Anreiz geschaffen werden. Das bezieht sich auch auf gynäkologische Praxen. Dabei soll auf bereits durch die Vereinigung Kommunaler Interessenvertreter von Menschen mit Behinderung in Bayern (VKIB) entwickelte Mindeststandards zurückgegriffen werden. Zur Förderung eines Programms für die Zertifizierung von Arztpraxen werden Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 400.000 € (200.000 € pro Jahr) im Doppelhaushalt 2017/2018 benötigt. Diese Mittel wurden bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2017/2018 angemeldet. a) Inwieweit ist die Behandlung von Frauen mit schwerer Behinderung Thema bei der Ausbildung von Gynäkologinnen/en? Die Definition von Inhalten der fachärztlichen Weiterbildung ist nicht Aufgabe der Staatsregierung sondern der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK). Wie die BLÄK auf Nachfrage mitteilt, spricht die Weiterbildungsordnung die Betreuung behin- derter Frauen nicht gezielt an, aber selbstverständlich sind die für den Facharzt für Gynäkologie geforderten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten an der Zielgruppe „Frauen“ unter Berücksichtigung von Komorbiditäten und etwaiger Behinderun- gen, ggf. in interdisziplinärer Zusammenarbeit, zu erwerben. Dies gilt auch für andere Organfächer. Es würde den Rahmen sprengen, besondere Fallkonstellationen (ne- ben Alter, Komorbiditäten oder Behinderungen wäre auch an kulturelle Aspekte zu denken) in die Weiterbildungsordnung explizit aufzunehmen.