Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Angelika Weikert SPD vom 07.03.2016 Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Rückersdorf Der Freistaat Bayern hat laut einer Presseerklärung von Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann vom 15. Oktober 2015 21 kleine Verkehrsstationen mit weniger als 1.000 Ein- und Aussteigern pro Tag für den barrierefreien Ausbau im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms 2016 bis 2018 des Bundes vorgeschlagen. Unter anderem befindet sich der Bahnhof in Rückersdorf auf dieser Prioritätenliste . Durch das Blindeninstitut Rückersdorf, in dem mehrere Hundert Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die blind oder sehbehindert sind und aufgrund einer Mehrfachbehinderung weiteren Unterstützungsbedarf haben, leben und zur Schule gehen, ist ein barrierefreier Ausbau des örtlichen Bahnhofs dringend notwendig. Eine Entscheidung durch das Bundesverkehrsministerium wurde noch für das Jahr 2015 in Aussicht gestellt. Aus der Antwort auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze (Drs. 17/9363) geht hervor, dass der Staatsregierung im Januar 2016 noch keine Erkenntnisse zu den Prüfergebnissen vorlagen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Bahnhöfe in Bayern werden im Rahmen des Teilprogramms des Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes „Herstellung der Barrierefreiheit kleiner Schienenverkehrsstationen“ gefördert? 2. a) Welche konkreten Schritte hat die Staatsregierung zur Umsetzung des barrierefreien Ausbaus des Bahnhofs Rückersdorf bereits unternommen? b) Wie sehen die weiteren Planungen für den barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Rückersdorf aus? 3. a) Wie wird die Kofinanzierung für den barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Rückersdorf sichergestellt? b) Wer trägt dabei welchen Anteil an den Kosten? 4. a) Wann wird mit dem barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Rückersdorf begonnen? b) Wann ist der barrierefreie Ausbau des Bahnhofs Rückers dorf voraussichtlich abgeschlossen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 17.06.2016 Zu 1.: Die abschließende Entscheidung des Bundes zur Aufnahme der Maßnahmen in das Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) ist noch nicht erfolgt. Zu 2. a): Der Freistaat hatte den Ausbau dem Bund für das ZIP vorgeschlagen . Zu 2. b): Aus Sicht der DB Station&Service AG, die Bauherr ist, sind zur barrierefreien Erschließung des Bahnhofs Rückersdorf folgende Maßnahmen notwendig: • Neubau eines Aufzuges am Gleis 2–3 und Aufhöhung aller Bahnstiege auf 76 cm über Schienenoberkante (Bestand: 38 cm über SO) • Neubau Rampe am Gleis 11 • ggf. Neubau eines Aufzuges am Gleis 11 durch die Kommune • Neubau Rampe durch die Kommune zur barrierefreien Erschließung des Zugangs zum Blindeninstitut Die Kosten für diese Maßnahmen können noch nicht beziffert werden. Sofern es zur Aufnahme in das ZIP kommt, wird die DB unverzüglich die weiteren Planungsschritte einleiten. Zu 3. a–4. b): Alle möglichen weiteren Schritte zur Planung und Realisierung des Projekts hängen von der Aufnahme in das ZIP ab. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.09.2016 17/12062 Bayerischer Landtag