Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 28.04.2016 Sicherheitsdienste in Jugendnotdienst und Erstversorgungseinrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Flüchtlingsunterkünfte und Züge in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Aus welchem Grund wird welcher private Sicherheitsdienst in welchen Kinder- und Jugendnotdienst und Erstversorgungseinrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eingesetzt und was sind seine Aufgaben? 1.2 Welche Sicherheitsdienste werden bei den Erstversorgungseinrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eingesetzt (bitte nach den verschiedenen Einrichtungen aufschlüsseln)? 1.3 Sollen zukünftig vermehrt Wachdienste statt Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in den Kinder- und Jugendnotdienst und Erstversorgungseinrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eingesetzt werden? 2. Welche Kosten entstehen dem Freistaat durch den Einsatz eines Sicherheitsdienstes in den Kinder- und Jugendnotdienst und Erstversorgungseinrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Erstaufnahmeeinrichtungen , zentralen und dezentralen Gemeinschaftsunterkünften jährlich (Kosten für jeden Sicherheitsdienst bitte gesondert anführen)? 3.1 Gibt es ein Qualitätsmanagement und eine Evaluierung der Eignung des Sicherheitspersonals, die in den Kinder- und Jugendnotdienst und Erstversorgungseinrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Erstaufnahmeeinrichtungen, zentralen und dezentralen Gemeinschaftsunterkünften eingesetzt werden? 3.2 Durch wen wird beides durchgeführt? 4.1 Welche (ggf. landesweit gültigen) Kriterien für die Vergabe von Aufträgen an private Sicherheitsunternehmen wurden – über die allgemeinen Regelungen der Gewerbeordnung hinaus – wann festgelegt? 4.2 Wie wird sichergestellt, dass diese Vorgaben ggf. auch bei der Vergabe von Aufträgen an Subunternehmen eingehalten werden? 4.3 Wie wird bei Auftragsvergaben sichergestellt, dass nicht der günstigste Anbieter, sondern insbesondere Anbieter mit verantwortlicher Unternehmensführung, interkultureller Kompetenz und Erfahrung bei der Betreuung von Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen zum Zuge kommen? 5.1 Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Arbeit der Sicherheitsdienste in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren? 5.2 Gibt es in Bayern Ankunftszentren, Aufnahmeeinrichtungen oder Unterkünfte, in denen dieselben Unternehmen für Sicherheitsdienst und Sozialarbeit zuständig sind, und wenn ja, in welchen Einrichtungen ist dies der Fall? 5.3 Welche Formen von Beschwerdemanagement werden in bayerischen Flüchtlingsunterkünften ermöglicht? 6.1 Ist es zulässig, das in den Flüchtlingsunterkünften Sicherheitsdienste nächtlich in die Zimmer der Bewohner/-innen hineindrängen und nach den Personalien fragen? 6.2 Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies? 7.1 Ist es zulässig, das in den Zügen, die zwischen Kufstein – München und Salzburg – München verkehren, private Sicherheitsdienste in Kufstein und Salzburg Asylbewerber/-innen und Flüchtlinge vom Einsteigen in Züge abhalten? 7.2 Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 20.06.2016 Vorbemerkung: Die Staatsregierung geht bei der Beantwortung der Fragen, in denen von einem „Kinder- und Jugendnotdienst“ sowie von „Erstversorgungseinrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ gesprochen wird, davon aus, dass Jugendhilfeeinrichtungen zur vorläufigen Inobutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) gemeint sind. 1.1 Aus welchem Grund wird welcher private Sicherheitsdienst in welchen Kinder- und Jugendnotdienst und Erstversorgungseinrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eingesetzt und was sind seine Aufgaben? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.09.2016 17/12066 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12066 Eine differenzierte Übersicht zu allen Einrichtungen in Bayern, die Sicherheitsdienste eingesetzt haben, liegt der Staatsregierung nicht vor. Eine Abfrage bei den Regierungen und hauptbelasteten Jugendämtern in Bayern hat Folgendes ergeben: In den Regierungsbezirken Unterfranken und Schwaben werden derzeit keine privaten oder anderweitigen Sicherheitsdienste eingesetzt. Als Hauptgrund für den Einsatz von Sicherheitsdiensten in den anderen Regierungsbezirken wurde genannt, dass diese als Unterstützung der vor Ort tätigen Fachkräfte der Jugendhilfe benötigt würden, um hauptsächlich nichtpädagogische und administrative Aufgaben zu erfüllen. Sie werden zur Sicherstellung einer Nachtbereitschaft vor Ort eingesetzt und sollen im Bedarfsfall pädagogisches Fachpersonal verständigen. Die den Sicherheitsdiensten übertragenen Aufgaben verdeutlichen die Gründe für deren Einsatz. Zu den Hauptaufgaben zählen: Objektschutz, Überwachung der Sauberkeit und Ordnung im Objekt, Durchsetzung der Hausordnung, Freihaltung der Fluchtwege, Beseitigung von Beschädigungen oder Defekten im Objekt, Einhaltung von Regeln und Vermeidung von Konflikten, Zugangskontrolle zur Unterkunft, Präsenz bei den Mahlzeiten im Speisesaal zur präventiven Konfliktvermeidung, Mitgestaltung des täglichen Gemeinschaftslebens der Jugendlichen, z.B. durch Fußball spielen, Verständigung von Notdiensten, Aufweckdienst für Jugendliche, die zur Schule gehen müssen. 1.2 Welche Sicherheitsdienste werden bei den Erstversorgungseinrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eingesetzt (bitte nach den verschiedenen Einrichtungen aufschlüsseln)? Eine differenzierte Übersicht zu allen Einrichtungen in Bayern, die Sicherheitsdienste eingesetzt haben, liegt der Staatsregierung nicht vor. Das Ergebnis der Abfrage bei den Regierungen und hauptbelasteten Jugendämtern in Bayern wird in folgender Tabelle dargestellt: Einrichtung Sicherheitsdienst Oberbayern Landeshauptstadt München Haus Freimann SDM (Sicherheitsdienst München) Landeshauptstadt München Bayernkaserne Haus 17, Haus 19 und Haus 20 JBP (Jonas Better Place) Landeshauptstadt München Haus Moosfeld JBP (Jonas Better Place) Landeshauptstadt München Haus Meindlstr. JBP (Jonas Better Place) Landeshauptstadt München Haus Schwere- Reiter-Str. SDM (Sicherheitsdienst München) Landeshauptstadt München Johanniskolleg / Hiltensperger Str. JBP (Jonas Better Place) Landeshauptstadt München YRC Young Refugee Center JBP (Jonas Better Place) Landeshauptstadt München Haus Institutstr. All Service Stadt Rosenheim Äußere Oberaustraße Bavaria Werkschutz Stadt Rosenheim Äußere Oberaustraße Bavaria Werkschutz Landkreis Berchtesgadener Land Zollhäuslstr. Wagner Security, Sicherheitsdienst Salzachtal/Haslböck und ESD Einrichtung Sicherheitsdienst Landkreis Berchtesgadener Land Laufener Str. Wagner Security, Sicherheitsdienst Salzachtal/Haslböck und ESD Landkreis München Not- und Übergangslösung im Landkreis München JBP (Jonas Better Place) Landkreis Rosenheim Legoschlössl, Krankenhausstr., Wasserburg Bewachungsservice Rosenheim, Sicherheitsdienst Sauermann Niederbayern Stadt Straubing Ehemaliges Gehörlosen -Institut LWS security GmbH, Straubinger Wachund Schließgesellschaft GmbH Landkreis Landshut Betreute Wohnform des Landkreises Landshut in Furth FSD Fischer Mühldorf Landkreis Landshut Betreute Wohnform des Landkreises Landshut in Aich FSD Fischer Mühldorf Landkreis Landshut Betreute Wohnform des Landkreises Landshut in Vilsbiburg FSD Fischer Mühldorf Landkreis Landshut Betreute Wohnform des Landkreises Landshut in Ergolding FSD Fischer Mühldorf Landkreis Passau Caritas Aufnahmezentrum Kellberg Paga Sicherheitsdienst Oberpfalz Stadt Regensburg Notunterkunft für umF Einrichtung Regensburger Hof, Adolf-Schmetzer- Str., Regensburg af-Security GmbH, Neutraubling Stadt Weiden Notunterkunft umF, Hutergasse, Weiden ABF Security, Mantel Landkreis Amberg- Sulzbach Notunterkunft Esperanto , Krankenhausstraße , Auerbach KOSTELL WSD GMBH, Wach- und Streifendienst, Amberg Landkreis Cham Wohngruppen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge , Glocknerhof, Stamsried Klüh Security GmbH, Niederlassung Cham Landkreis Neumarkt i. d. Opf. Notunterkunft umF- Gruppe, Dahlienstr., Neumarkt i. d. OPf SD Sicherheitsdienst , Neumarkt Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab umF-Notwohngruppe , Untere Vorstadt, Neustadt a. d. Waldnaab ABF Security, Mantel Landkreis Regensburg Notunterkunft für umF, Altmühlstraße, Regensburg af-Security GmbH, Neutraubling Oberfranken Stadt Bayreuth Notunterkunft Peter-Henlein-Str., Bayreuth GSB (Gesellschaft für Sicherheitsdienste Bayreuth) Stadt Bayreuth Notunterkunft Himmelkronstr ., Bayreuth GSB (Gesellschaft für Sicherheitsdienste Bayreuth) Drucksache 17/12066 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Einrichtung Sicherheitsdienst Stadt Coburg Notunterkunft GSB (Gesellschaft für Sicherheitsdienste Bayreuth) Landkreis Lichtenfels Notunterkunft umF GSB (Gesellschaft für Sicherheitsdienste Bayreuth) Mittelfranken Stadt Nürnberg Kinder- und Jugendnotdienst Nürnberg, Reutersbrunnenstr., Nürnberg Arndt Stadt Nürnberg Vorläufige Inobhutnahmeeinrichtung , Sigmundstr., Nürnberg Arndt Landkreis Fürth Inobhutnahmeeinrichtung , Knauppstr., Stein Custos Security Unterfranken Vgl. 1.1 Schwaben Vgl. 1.1 1.3 Sollen zukünftig vermehrt Wachdienste statt Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in den Kinderund Jugendnotdienst und Erstversorgungseinrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eingesetzt werden? Sicherheitsdienste werden immer nur zusätzlich zu pädagogischem Personal eingesetzt. Sie ersetzen in keinem Fall das pädagogische Personal. Sie können aber eine sinnvolle Ergänzung für die Einrichtung sein. 2. Welche Kosten entstehen dem Freistaat durch den Einsatz eines Sicherheitsdienstes in den Kinderund Jugendnotdienst und Erstversorgungseinrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge , Erstaufnahmeeinrichtungen, zentralen und dezentralen Gemeinschaftsunterkünften jährlich (Kosten für jeden Sicherheitsdienst bitte gesondert anführen)? Antwort für den Bereich „Kinder- und Jugendnotdienst und Erstversorgungseinrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“: Die Abrechnungen der in der Jugendhilfe anfallenden Kosten basieren auf Tagessätzen. Eventuell anfallende Kosten für einen Sicherheitsdienst sind dort berücksichtigt, werden jedoch nicht gesondert in den Abrechnungen gegenüber den Jugendämtern aufgeführt. Differenzierte Informationen hierzu liegen der Staatsregierung nicht vor. Antwort für den Bereich „Erstaufnahmeeinrichtungen, zentrale und dezentrale Gemeinschaftsunterkünften“: Sicherheitsdienst in Ausgaben 2015 Erstaufnahmeeinrichtungen (reguläre Einrichtungen und Dependancen sowie Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen) ca. 65.850.000 € Gemeinschaftsunterkünften ca. 1.700.000 € 3.1 Gibt es ein Qualitätsmanagement und eine Evaluierung der Eignung des Sicherheitspersonals, die in den Kinder- und Jugendnotdienst und Erstversorgungseinrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Erstaufnahmeeinrichtungen, zentralen und dezentralen Gemeinschaftsunterkünften eingesetzt werden? Antwort für den Bereich „Kinder- und Jugendnotdienst und Erstversorgungseinrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“: Grundsätzlich benötigen die Sicherheitsdienste eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung und müssen demnach die dort vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen. Eine differenzierte Übersicht zum Einsatz von Qualitätsmanagementmethoden und der Evaluierung der Eignung des Sicherheitspersonals in Einrichtungen in Bayern liegt der Staatsregierung nicht vor. Jugendhilfe ist kommunale Aufgabe im eigenen Wirkungskreis. Die kommunalen Träger planen und unterhalten die Jugendhilfeeinrichtungen und entscheiden auch selbst über den Einsatz von Sicherheitspersonal . Eine Abfrage bei den Regierungen und hauptbelasteten Jugendämtern in Bayern hat Folgendes ergeben: Die Jugendämter setzen auf renommierte Sicherheitsdienstleister vor Ort und sind im regelmäßigen Austausch mit den Anbietern. Das Personal der Sicherheitsdienste wird intensiv von der jeweiligen Einrichtungsleitung und vom Jugendamt über die Aufgabenstellung informiert. Die vor Ort eingesetzten Sozialpädagogen achten auf die ordnungsgemäße Durchführung der aufgetragenen Arbeiten des Sicherheitsdienstes und informieren bei Unstimmigkeiten die Einrichtungsleitung. Antwort für den Bereich „Erstaufnahmeeinrichtungen, zentrale und dezentrale Gemeinschaftsunterkünfte“: Die Staatsregierung hat in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) ein System der Sicherheitsüberprüfung von Wachdienstmitarbeitern in den bayerischen Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylbewerberunterkünften Anfang/Mitte 2015 eingeführt. Das Verfahren sieht eine separate Überprüfung der eingesetzten Wachdienstmitarbeiter durch die Bayerische Polizei und das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) vor. Darüber hinaus wurde für das polizeiliche Überprüfungsverfahren das BLKA als sog. „technical Single Point of Contact“ (tSPoC) als Kontakt für die Bezirksregierungen bestimmt. Die Bezirksregierungen sind angehalten, die Daten der zu überprüfenden Personen mithilfe eines Erfassungsmoduls zentral an das BLKA sowie parallel dem BayLfV zu übersenden . Auf dieser Grundlage erfolgt eine polizeiliche und verfassungsrechtliche Überprüfung. In den bayerischen Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylbewerberunterkünften dürfen nur Sicherheitsdienstmitarbeiter tätig werden, gegen deren Einsatz keine sicherheitsrechtlichen Bedenken bestehen . Zur weiteren Optimierung des Verfahrensablaufs wird derzeit eine Zwischenevaluation durchgeführt. 3.2 Durch wen wird beides durchgeführt? Siehe Antwort auf Frage 3.1. 4.1 Welche (ggf. landesweit gültigen) Kriterien für die Vergabe von Aufträgen an private Sicherheitsunternehmen wurden – über die allgemeinen Regelungen der Gewerbeordnung hinaus – wann festgelegt ? Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12066 Bei der Vergabe von Aufträgen an private Sicherheitsdienste gelten seit jeher die vergaberechtlichen Vorgaben. Insoweit finden sowohl nationale als auch europarechtliche Vorgaben Beachtung. Die Vergabe von Aufträgen an Wachdienste durch die Regierungen erfolgt auf Grundlage eines umfangreichen Leistungskatalogs. Neben den Regelungen der Gewerbeordnung werden u. a. folgende Vorgaben gemacht, die vom Bewerber nachzuweisen sind bzw. auf die er bei Zuschlagserteilung vertraglich verpflichtet wird: • Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001:2008 (Qualitätsmanagementsysteme ), • Antidiskriminierungsgespräch nach EU-Recht (Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG), • jährliche Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses , • Abgabe einer Scientology-Schutzerklärung, • ärztliche Schichtdiensttauglichkeitszeugnisse, • jeder eingesetzte Objektleiter muss mindestens über eine Qualifikation als eine IHK-geprüfte (IHK = Industrie- und Handelskammer) Werkschutzkraft verfügen, • Einsatz von Mitarbeitern, die den besonderen Anforderungen dieses Dienstes psychisch und physisch gewachsen sind und insbesondere mit Kommunikationsproblemen, Sprachbarrieren sowie Personen aus unterschiedlichen Kulturen mit oft fremden Verhaltensweisen und Wertvorstellungen umgehen können, • Verpflichtung der beauftragten Unternehmen, die eingesetzten Mitarbeiter regelmäßig fortzubilden (ausdrücklich vorgeschriebene Schulungsbestandteile sind interkulturelle Kompetenz, kulturelle Grundorientierung, Umgang mit Stereotypen) und jährliche Vorlage eines Nachweises dieser Schulung. Die Anforderungen an Wachdienstunternehmen sind einer ständigen Weiterentwicklung unterworfen. Die Vorgaben werden den aktuellen Entwicklungen entsprechend angepasst . 4.2 Wie wird sichergestellt, dass diese Vorgaben ggf. auch bei der Vergabe von Aufträgen an Subunternehmen eingehalten werden? § 36 VgV iVm § 128 Abs. 1 GWB stellen sicher, dass etwaige eingesetzte Unterauftragnehmer die gleichen Eignungskriterien erfüllen müssen wie Auftragnehmer und tragen somit zur Sicherung der Qualität bei. 4.3 Wie wird bei Auftragsvergaben sichergestellt, dass nicht der günstigste Anbieter, sondern insbesondere Anbieter mit verantwortlicher Unternehmensführung , interkultureller Kompetenz und Erfahrung bei der Betreuung von Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen zum Zuge kommen? Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der vorgegebenen Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot darstellt. Der Preis ist nicht das allein maßgebliche Kriterium. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, wobei bei dessen Ermittlung neben dem Preis vor allem auch die Qualität berücksichtigt wird. In diesem Zusammenhang finden Aspekte wie eine verantwortliche Unternehmensführung , interkulturelle Kompetenz und Erfahrung bei der Betreuung von Einrichtungen mit Asylsuchenden Berücksichtigung. 5.1 Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Arbeit der Sicherheitsdienste in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren? Neben einer engen Kommunikation zwischen externem Sicherheitsdienstleister und regierungseigenem Personal überprüft das in den Einrichtungen vor Ort eingesetzte (staatliche) Personal der Regierungen die ordnungsgemäße Leistungserfüllung der eingesetzten Sicherheitsdienstmitarbeiter . Dies erfolgt insbesondere durch unangekündigte, stichprobenartige Überprüfungen durch die zuständigen Einrichtungsleiter. 5.2 Gibt es in Bayern Ankunftszentren, Aufnahmeeinrichtungen oder Unterkünfte, in denen dieselben Unternehmen für Sicherheitsdienst und Sozialarbeit zuständig sind, und wenn ja, in welchen Einrichtungen ist dies der Fall? Bei der Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass unter Sozialarbeit Asylsozialberatung im Sinne der Asylsozialberatungsrichtlinie zu verstehen ist. In Bayern gibt es keinen Sicherheitsdienst in Ankunftszentren, Aufnahmeeinrichtungen oder sonstigen Unterkünfte, der zugleich für die Sozialarbeit zuständig ist. Unabhängig davon können sich die Asylbewerber mit ihren Anliegen aber jederzeit an die Mitarbeiter der Sicherheitsdienste wenden, die in vielen Einrichtungen rund um die Uhr vor Ort sind. 5.3 Welche Formen von Beschwerdemanagement werden in bayerischen Flüchtlingsunterkünften ermöglicht ? Zentraler Dreh- und Angelpunkt des Beschwerdemanagements bildet die Unterkunftsverwaltung und die vor Ort tätige Asylsozialberatung. Vor Ort werden verschiedene Formen des Beschwerdemanagements (Einzel- und Gruppengespräche , Bewohnerversammlungen) mit verschiedenen Kommunikationswegen (schriftlich, mündlich/telefonisch, persönlich) genutzt. Bei Bedarf können auch Dolmetscher und/oder weitere interne und externe Vertrauenspersonen zu vertraulichen Beratungsgesprächen hinzugezogen werden . Zudem stehen die Verantwortlichen der Asylsachgebiete 14 bei den Regierungen als Ansprechpartner zur Verfügung . 6.1 Ist es zulässig, das in den Flüchtlingsunterkünften Sicherheitsdienste nächtlich in die Zimmer der Bewohner/-innen hineindrängen und nach den Personalien fragen? Zimmerkontrollen und das Fragen nach Personalien sind zulässig. 6.2 Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies? Zimmerkontrollen finden im Rahmen der geltenden Hausordnung statt. 7.1 Ist es zulässig, das in den Zügen, die zwischen Kufstein – München und Salzburg – München verkehren , private Sicherheitsdienste in Kufstein und Salzburg Asylbewerber/-innen und Flüchtlinge vom Einsteigen in Züge abhalten? Über die Tätigkeiten privater Sicherheitsdienste in Österreich liegen keine Erkenntnisse vor. Die Frage ist bitte an die zuständigen Behörden in Österreich zu richten. Drucksache 17/12066 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 7.2 Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies? Siehe Antwort auf Frage 7.1. Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12066