Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 09.03.2016 Rückführung von Flüchtlingen Nachdem die einzelnen Bundesländer bei der Rückführung von abgelehnten Asylsuchenden höchst unterschiedlich verfahren und in Bayern vorrangig von Sammelrückführungen am Flughafen München zu hören ist, frage ich die Staatsregierung : 1. Wie viele ausreisepflichtige Asylsuchende ohne Duldung gibt es derzeit in Bayern? 2. a) Wie viele ausreisepflichtige Asylsuchende ohne Duldung haben im Jahr 2015 das Land nachweislich verlassen ? b) Wie viele ausreisepflichtige Asylsuchende ohne Duldung haben durch sogenannte Sammelrückführungen das Land verlassen? c) Welche Kosten sind dabei entstanden ? 3. a) Wie viele ausreisepflichtige Asylsuchende ohne Duldung haben das Land freiwillig verlassen b) Welche Kosten sind dabei entstanden? 4. Wie arbeiten die Rückkehrberatungszentralen in Bayern ? 5. a) Wie viele ausreisepflichtige Asylsuchende ohne Duldung wurden im letzten Jahr in den Zentren in Bayern beraten? b) und wie viele ausreisepflichtige Asylsuchende ohne Duldung sind daraufhin freiwillig ausgereist? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 17.06.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integ ration wie folgt beantwortet: 1. Wie viele ausreisepflichtige Asylsuchende ohne Duldung gibt es derzeit in Bayern? Nach einer Sonderauswertung des Ausländerzentralregisters (AZR) durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge betrug die Zahl der ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerber ohne Duldung zum Stichtag 29.02.2016 in Bayern insgesamt 2.737. Diese statistische Zahl lässt allerdings keinen Rückschluss auf die Abschiebbarkeit zu. So entsteht im Fall der Unzulässigkeit oder offensichtlichen Unbegründetheit eines Asylantrags die Ausreisepflicht bereits mit der ablehnenden Asylentscheidung und wird vom Bundesamt bereits zu diesem Zeitpunkt in das AZR eingetragen. Ausreisefrist sowie die Zeiten des einstweiligen Rechtsschutzes, der Organisation der freiwilligen Ausreise, der Abschiebung oder der Dublin-Überstellung schließen sich an. Außerdem können freiwillige Ausreisen oft erst mit einer Verzögerung von einigen Monaten verifiziert und im AZR nachvollzogen werden. 2. a) Wie viele ausreisepflichtige Asylsuchende ohne Duldung haben im Jahr 2015 das Land nachweislich verlassen? Hierzu liegen keine spezifischen statistischen Angaben vor. Insgesamt erfolgten im Jahr 2015 4.195 Abschiebungen und 14.015 freiwillige Ausreisen aus Bayern (einschließlich Nacherfassung zum Stichtag 31.03.2016). b) Wie viele ausreisepflichtige Asylsuchende ohne Duldung haben durch sogenannte Sammelrückführungen das Land verlassen? Im Jahr 2015 wurden insgesamt 2.835 vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Drittstaatsangehörige im Wege von Sammelrückführungen in ihre jeweiligen Herkunftsländer abgeschoben . Voraussetzung hierfür war u. a., dass sie nicht im Besitz einer Duldung waren. c) Welche Kosten sind dabei entstanden? Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 4.1 der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Kamm vom 21.01.2016 betreffend freiwillige Rückkehr in Bayern wird verwiesen (LT-Drs. 17797). 3. a) Wie viele ausreisepflichtige Asylsuchende ohne Duldung haben das Land freiwillig verlassen Auf die Antwort zu Frage 2 a wird verwiesen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.09.2016 17/12069 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12069 b) und welche Kosten sind dabei entstanden? Auf die Antwort zu Frage 2 c wird verwiesen. 4. Wie arbeiten die Rückkehrberatungszentralen in Bayern? Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 6.1 bis 6.3 der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Kamm vom 07.12.2015 betreffend Abschiebungen in Bayern 2015 wird verwiesen (LT-Drs. 17/10703). 5. a) Wie viele ausreisepflichtige Asylsuchende ohne Duldung wurden im letzten Jahr in den Zentren in Bayern beraten? Das Beratungsangebot der Zentralen Rückkehrberatungsstellen und von Coming Home wurden im Jahr 2015 von insgesamt 3.694 Personen in 5.068 persönlichen Beratungsgesprächen (ohne rein telefonische/schriftliche Kontakte) in Anspruch genommen. Eine Aufschlüsselung nach dem jeweiligen Aufenthaltsstatus, wie z. B. Duldung, wird statistisch nicht erfasst. Außerdem erfolgten Beratungsgespräche durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Ausländerbehörden , deren Zahl statistisch nicht erfasst wird. b) Wie viele ausreisepflichtige Asylsuchende ohne Duldung sind daraufhin freiwillig ausgereist? Auf die Antworten zu den Fragen 2 a und 2 c wird verwiesen. Eine Aufschlüsselung nach dem jeweiligen Aufenthaltsstatus , wie z. B. Duldung, wird statistisch nicht erfasst.