c) Wie viele Asylbewerber- und Flüchtlingskinder beziehungsweise -jugendliche im schulpflichtigen Alter, die derzeit nicht beschult werden, müssten auf eine Grund- oder Mittelschule gehen (bitte aufgeschlüsselt nach den Grund- und Mittelschulen angeben)? 5. a) Wie viele Asylbewerber- oder Flüchtlingskinder beziehungsweise -jugendliche im schulpflichtigen Alter, die derzeit nicht beschult werden, werden nicht beschult, weil sie zurückgestellt wurden? b) Wie viele Asylbewerber- und Flüchtlingskinder beziehungsweise -jugendliche im schulpflichtigen Alter, die derzeit nicht beschult werden, werden nicht beschult, weil sie erst zum neuen Schuljahr eingeschult werden? c) Aus welchen anderen Gründen werden die Asylbewerber - und Flüchtlingskinder beziehungsweise -jugendlichen nicht beschult? 6. a) Wie viele dieser schulpflichtigen Asylbewerber- und Flüchtlingskinder beziehungsweise -jugendlichen besuchen in Bayern die Grundschule, die Mittelschule, die Realschule oder die Berufsschule (bitte aufgeschlüsselt nach Schulart und Regierungsbezirk angeben)? b) Wie viele Grundschul-, Mittelschul-, Realschul- oder Berufsschulklassen müssten eingerichtet werden, wenn der Schulpflicht bis 21 Jahre nachgekommen würde (bitte aufgeschlüsselt nach Grundschul-, Mittelschul -, Realschul- oder Berufsschulklassen angeben )? c) Wie viele Grundschul-, Mittelschul-, Realschul- oder Berufsschulklassen werden derzeit eingerichtet (bitte aufgeschlüsselt nach Grundschul-, Mittelschul-, Realschul - oder Berufsschulklassen angeben)? 7. a) Wo werden die Modelle an Realschulen und Gymnasien ausgeweitet und um welche Schulen handelt es sich (bitte aufgeschlüsselt nach Standort und Schulart angeben)? b) An welchen Schulen wird islamischer Unterricht unter Berücksichtigung der Erweiterung der Modelle unterrichtet (bitte aufgeschlüsselt nach Standort und Schulart angeben)? c) An welchen Schulen wird islamischer Unterricht anstelle der Erweiterung der Modelle unterrichtet (bitte aufgeschlüsselt nach Standort und Schulart angeben)? 17. Wahlperiode 31.08.2016 17/12092 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr SPD vom 13.04.2016 Schule und Migration IV: Schulpflicht der minderjährigen Asylbewerber- und Flüchtlingskinder beziehungsweise -jugendlichen Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele minderjährige Asylbewerber- und Flüchtlingskinder beziehungsweise -jugendliche sind derzeit in Bayern untergebracht? b) Wie viele minderjährige Asylbewerber- und Flüchtlingskinder beziehungsweise -jugendliche werden bis Ende 2016 in Bayern prognostiziert? c) Wie viele werden davon voraussichtlich bis Ende 2016 eine Schule besuchen können? 2. a) Ab wann greift die Schulpflicht in Bayern für Asylbewerber - und Flüchtlingskinder beziehungsweise -jugendliche (bitte aufgeschlüsselt nach Flüchtlingskindern und Asylbewerberkindern angeben)? b) Wie wird die Schulpflicht der Asylbewerber- und Flüchtlingskinder beziehungsweise -jugendlichen festgestellt ? c) Was bedeutet „nach dem Zuzug aus dem Ausland“ im Sinne des Art. 35 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BayEUG? 3. a) Wird die Schulpflicht bei Asylbewerber- und Flüchtlingskindern beziehungsweise -jugendlichen tatsächlich durchgesetzt? b) Wie wird die Schulpflicht bei Asylbewerbern und Flüchtlingskindern beziehungsweise -jugendlichen durchgesetzt? 4. a) Wie viele schulpflichtige Asylbewerber- und Flüchtlingskinder beziehungsweise -jugendliche werden derzeit beschult? b) Wie viele Asylbewerber- und Flüchtlingskinder beziehungsweise -jugendliche im schulpflichtigen Alter werden derzeit nicht beschult (bitte im Prozentsatz im Verhältnis zu den schulpflichtigen Asylbewerber- oder Flüchtlingskindern beziehungsweise -jugendlichen insgesamt angeben)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12092 Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 17.06.2016 Die Schriftliche Anfrage wird unter Einbeziehung eines Beitrags des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wie folgt beantwortet: 1. a) Wie viele minderjährige Asylbewerber- und Flüchtlingskinder beziehungsweise -jugendliche sind derzeit in Bayern untergebracht? Derzeit sind 40.860 minderjährige Asylbewerber- und Flüchtlingskinder beziehungsweise -jugendliche in Bayern untergebracht (Stand 30.04.2016). Dabei handelt es sich um die im integrierten Migrantenverwaltungssystem registrierten Leistungsberechtigten nach Asylbewerberleistungsgesetz einschließlich der Anerkannten und Bleibeberechtigten in staatlichen Unterkünften. b) Wie viele minderjährige Asylbewerber- und Flüchtlingskinder beziehungsweise -jugendliche werden bis Ende 2016 in Bayern prognostiziert? Eine Zugangsprognose für 2016 wurde weder von der Bundesregierung noch vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgegeben. c) Wie viele werden davon voraussichtlich bis Ende 2016 eine Schule besuchen können? Da eine Zugangsprognose nicht vorhanden ist, kann hierzu keine belastbare Aussage getroffen werden. 2. a) Ab wann greift die Schulpflicht in Bayern für Asylbewerber - und Flüchtlingskinder beziehungsweise -jugendliche (bitte aufgeschlüsselt nach Flüchtlingskindern und Asylbewerberkindern angeben)? b) Wie wird die Schulpflicht der Asylbewerber- und Flüchtlingskinder beziehungsweise -jugendlichen festgestellt? Das Einsetzen der Schulpflicht ist in Art. 35 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) geregelt. Dort ist derzeit Folgendes bestimmt: Wer die altersmäßigen Voraussetzungen erfüllt und in Bayern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder in einem Berufsausbildungsverhältnis oder einem Beschäftigungsverhältnis steht, unterliegt der Schulpflicht (Schulpflichtiger). Schulpflichtig im Sinn des Satzes 1 ist auch, wer 1. eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzt, 2. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 oder § 24 wegen des Krieges in seinem Heimatland oder nach § 25 Abs. 4 Satz 1 oder Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes besitzt, 3. eine Duldung nach § 60 a des Aufenthaltsgesetzes besitzt, 4. vollziehbar ausreisepflichtig ist, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist, unabhängig davon, ob er selbst diese Voraussetzungen erfüllt oder nur einer seiner Erziehungsberechtigten; in den Fällen der Nummern 1 und 2 beginnt die Schulpflicht drei Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland. Völkerrechtliche Abkommen und zwischenstaatliche Vereinbarungen bleiben unberührt. Anhand dieser gesetzlichen Voraussetzungen, die nicht nach den Begrifflichkeiten Asylbewerberkinder und Flüchtlingskinder unterscheiden, ist das Bestehen von Schulpflicht für jeden konkreten Einzelfall zu prüfen. Geplant ist, Art. 35 Abs. 1 BayEUG im Zusammenhang mit dem Entwurf der Staatsregierung vom 10.05.2016 für ein Bayerisches Integrationsgesetz an die veränderten asylrechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen (vgl. LT-Drs. 17/11362). Den Schulen werden Daten durch die zuständigen Meldebehörden gem. § 28 der Meldedatenverordnung (MeldDV) übermittelt. c) Was bedeutet „nach dem Zuzug aus dem Ausland im Sinne des Art. 35 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BayEUG? Von einem „Zuzug aus dem Ausland“ ist auszugehen, wenn jemand aus dem Ausland einreist und beabsichtigt, sich hier nicht nur vorübergehend aufzuhalten. Im Zusammenhang mit Art. 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 BayEUG hat der Zuzug aus dem Ausland aber keine Bedeutung. Nach Art. 35 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 beginnt in den Fällen des Art. 35 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 Nr. 1 und 2 die Schulpflicht drei Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland. Dieser Halbsatz ist damit auf Art. 35 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 Nr. 1 und 2 BayEUG beschränkt. 3. a) Wird die Schulpflicht bei Asylbewerber- und Flüchtlingskindern beziehungsweise -jugendlichen tatsächlich durchgesetzt? b) Wie wird die Schulpflicht bei Asylbewerbern und Flüchtlingskindern beziehungsweise -jugendlichen durchgesetzt? Ist anhand der o. g. Vorgaben des Art. 35 Abs. 1 BayEUG das Bestehen von Schulpflicht festgestellt worden und sind die Kinder und Jugendlichen an zur Erfüllung der Schulpflicht geeigneten Schulen angemeldet, haben sie wie alle anderen Schülerinnen und Schüler insbesondere die Pflicht, am Unterricht teilzunehmen und die sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen zu besuchen, vgl. Art. 56 Abs. 4 Satz 2 BayEUG; entsprechend besteht für die Erziehungsberechtigten auch die Verpflichtung, für diese Teilnahmepflicht Sorge zu tragen, vgl. Art. 76 Satz 2 BayEUG. Wird gegen diese Pflichten verstoßen, kann die Schulpflicht ggf. nach den Maßgaben der Art. 118 f. BayEUG (insb. Geldbuße) durchgesetzt werden. In welchem Umfang und mit welchen Maßnahmen die Schulen und die Kreisverwaltungsbehörden die Schulpflicht konkret durchsetzen, wird im Staatsministerium nicht zentral erfasst. Von einer für die Beantwortung erforderlichen Abfrage bei allen bayerischen Schulen und Kreisverwaltungsbehörden wurde zur Vermeidung des diesen sonst entstehenden zusätzlichen Verwaltungsaufwands abgesehen. 4. a) Wie viele schulpflichtige Asylbewerber- und Flüchtlingskinder beziehungsweise -jugendliche werden derzeit beschult? 6. a) Wie viele dieser schulpflichtigen Asylbewerberund Flüchtlingskinder beziehungsweise -jugendlichen besuchen in Bayern die Grundschule, die Mittelschule, die Realschule oder die Berufsschule (bitte aufgeschlüsselt nach Schulart und Regierungsbezirk angeben)? Da das Merkmal „Asylbewerber“ bzw. „Flüchtlingskind“ nicht mit den Allgemeinen Schuldaten erhoben wird, kann hierzu keine Aussage getroffen werden. 4. b) Wie viele Asylbewerber- und Flüchtlingskinder beziehungsweise -jugendliche im schulpflichtigen Alter werden derzeit nicht beschult (bitte im Drucksache 17/12092 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Prozentsatz im Verhältnis zu den schulpflichtigen Asylbewerber- oder Flüchtlingskindern beziehungsweise -jugendlichen insgesamt angeben)? c) Wie viele Asylbewerber- und Flüchtlingskinder beziehungsweise -jugendliche im schulpflichtigen Alter, die derzeit nicht beschult werden, müssten auf eine Grund- oder Mittelschule gehen (bitte aufgeschlüsselt nach den Grund- und Mittelschulen angeben)? 5. a) Wie viele Asylbewerber- oder Flüchtlingskinder beziehungsweise -jugendliche im schulpflichtigen Alter, die derzeit nicht beschult werden, werden nicht beschult, weil sie zurückgestellt wurden? b) Wie viele Asylbewerber- und Flüchtlingskinder beziehungsweise -jugendliche im schulpflichtigen Alter, die derzeit nicht beschult werden, werden nicht beschult, weil sie erst zum neuen Schuljahr eingeschult werden? c) Aus welchen anderen Gründen werden die Asylbewerber - und Flüchtlingskinder beziehungsweise -jugendlichen nicht beschult? Alle Kinder und Jugendlichen, die nach obigen Angaben vollzeitschulpflichtig sind und entsprechend an einem Staatlichen Schulamt oder einer Schule angemeldet wurden, konnten bisher an Grund- bzw. Mittelschulen aufgenommen werden. 6. b) Wie viele Grundschul-, Mittelschul-, Realschuloder Berufsschulklassen müssten eingerichtet werden, wenn der Schulpflicht bis 21 Jahre nachgekommen würde (bitte aufgeschlüsselt nach Grundschul-, Mittelschul-, Realschul- oder Berufsschulklassen angeben)? Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ist bemüht, auch jedem schulpflichtigen Asylbewerber bzw. Flüchtling ein passendes Beschulungsangebot bieten zu können. Im Bereich der Vollzeitschulpflicht wird dies erreicht. Im Bereich der Berufsschulpflicht stehen derzeit rund 650 Berufsintegrationsklassen mit ca. 12.000 Plätzen sowie weitere rund 120 Sprachintensivklassen mit ca. 2.200 Plätzen zur Verfügung. Laut Meldung des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 31.03.2016 befinden sich in Bayern 39.222 Kinder und Jugendliche im berufsschulpflichtigen Alter. Von diesen sind allerdings nicht alle berufsschulpflichtig, etwa weil sie erst seit Kurzem in Deutschland sind oder weil sie sich in einer anderen Maßnahme als den Berufsintegrationsklassen, beispielweise einer Berufsausbildung oder einem Integrationskurs , befinden. Auf der anderen Seite nehmen die Berufsschulen immer wieder auch junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr in die Berufsintegrationsklassen auf. Neben den Berufsintegrationsklassen weitet auch das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration seine Plätze in der Sprachförderung deutlich aus. Diese Angebote stehen auch Asylbewerbern und Flüchtlingen ab 18 Jahren zur Verfügung. Daneben hat auch die Bundesagentur für Arbeit berufsvorbereitende Maßnahmen bzw. Sprachförderangebote für die Zielgruppe der über 16-jährigen eingerichtet. c) Wie viele Grundschul-, Mittelschul-, Realschuloder Berufsschulklassen werden derzeit eingerichtet (bitte aufgeschlüsselt nach Grundschul-, Mittelschul-, Realschul- oder Berufsschulklassen angeben)? 7. a) Wo werden die Modelle an Realschulen und Gymnasien ausgeweitet und um welche Schulen handelt es sich (bitte aufgeschlüsselt nach Standort und Schulart angeben)? Im Bereich der Grundschulen und Mittelschulen gab es zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 471 Übergangsklassen. Diese Zahl wurde bedarfsgerecht während des Schuljahres auf nun rund 640 Übergangsklassen erhöht. Daneben findet eine spezielle Sprachförderung noch in einer Vielzahl von Deutschförderkursen und Deutschförderklassen statt. Im Bereich der beruflichen Schulen gab es zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 448 Berufsintegrationsklassen. Aktuell ist diese Zahl auf rd. 650 Berufsintegrationsklassen gestiegen . Hinzu kommen noch rund 120 Sprachintensivklassen . Zum Schuljahresbeginn 2016/2017 ist ein Aufwuchs auf bis zu 1.200 Berufsintegrationsklassen geplant. An Realschulen und Gymnasien gibt es Modellversuche, die einen schulartspezifischen Weg der Integration von besonders leistungsfähigen und leistungsbereiten Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache erproben, die kurzfristig zugewandert sind und über eine Vorbildung auf dem Niveau der jeweiligen Schulart, nicht aber über ausreichend Sprachkenntnisse im Deutschen verfügen. Im Schuljahr 2016/2017 sind im Bereich der Realschule folgende Standorte mit dem SPRINT-Modell geplant: •   wie bisher: München II und Nürnberg III •   neu zum Schuljahr 2016/2017: München III, Nürnberg II,  Fürstenfeldbruck, Neubiberg, Rosenheim, Ergolding, Passau , Fürth, Aschaffenburg, Würzburg I, Augsburg II, Neu- Ulm, Ismaning, Coburg I, Regensburg II Im Bereich des Gymnasiums wurde im Schuljahr 2015/2016 zunächst an den Standorten Nürnberg und München das Pilotprojekt InGym erprobt. Zum Halbjahr kamen zudem die Standorte Augsburg, Regensburg und Würzburg hinzu. Eine Zwischenbilanz der Erprobung wird im Laufe des Jahres 2016 gezogen. Dann wird u. a. geprüft, ob, in welcher Weise und wo ggf. eine zweite Ausweitung des Pilotprojekts erfolgt. Hinzu kommen bei beiden Schularten bayernweit bedarfsorientiert individuelle Sprachfördermaßnahmen. 7. b) An welchen Schulen wird islamischer Unterricht unter Berücksichtigung der Erweiterung der Modelle unterrichtet (bitte aufgeschlüsselt nach Standort und Schulart angeben)? c) An welchen Schulen wird islamischer Unterricht anstelle der Erweiterung der Modelle unterrichtet (bitte aufgeschlüsselt nach Standort und Schulart angeben)? Die beiliegende Tabelle zu den Fragen 7 b und 7 c enthält in Aufgliederung nach Schulart, Regierungsbezirk und Kreis alle Schulen mit Schülern, die im Schuljahr 2015/2016 islamischen Religionsunterricht besuchen. In der Tabelle sind auch Schulen aufgeführt, deren Schüler den islamischen Religionsunterricht an anderen Schulen besuchen. Das Personal des laufenden Modellversuchs Islamischer Unterricht wird bis zum Schuljahr 2016/2017 um 35 Vollzeitkapazitäten im Bereich der Grund- und Mittelschulen ausgeweitet . Damit kann die Zahl der Schulen hochgerechnet von derzeit 260 auf über 400 an Grund- und Mittelschulen erhöht werden. Zusätzlich ist der Einsatz von 3 Vollzeitkapazitäten an Berufsschulen ab Schuljahr 2016/2017 in Planung. Eine genaue Angabe der Schulen wird erst im Verlauf des Schuljahres 2016/2017 möglich sein. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12092 Anlage Schulart Ort Schulnummer Schulname Grund- und Mittel-/ Hauptschule Aichach 8593 Ludwig-Steub-Grundschule Aichach Aichach 8594 Geschwister-Scholl-Mittelschule Aichach Altdorf b.Nürnberg 6828 Grundschule Altdorf b. Nürnberg Alzenau 7594 Erich-Kästner-Grundschule Alzenau Amberg 4500 Albert-Schweitzer-Grundschule Amberg Amberg 4501 Barbara-Grundschule Amberg Amberg 4503 Dreifaltigkeits-Mittelschule Amberg Amberg 4506 Max-Josef-Grundschule Amberg Aschaffenburg 7511 Schiller-Grundschule Aschaffenburg Aschaffenburg 7513 Gutenberg-Grundschule Aschaffenburg Augsburg 8501 Werner-von-Siemens-Mittelschule Augsburg-Hochzoll Augsburg 8503 Mittelschule Augsburg-Bärenkeller Augsburg 8506 Luitpold-Grundschule Augsburg-Lechhausen Augsburg 8508 Löweneck-Mittelschule Augsburg-Oberhausen Augsburg 8512 Grundschule Augsburg-Herrenbach Augsburg 8513 Mittelschule Augsburg-Herrenbach Augsburg 8518 Elias-Holl-Grundschule Augsburg Augsburg 8521 Grundschule Augsburg Vor dem Roten Tor Augsburg 8525 Goethe-Mittelschule Augsburg-Lechhausen Augsburg 8526 Birkenau-Grundschule Augsburg-Lechhausen Augsburg 8528 Grundschule Augsburg-Kriegshaber Augsburg 8529 Kerschensteiner-Mittelschule Augsburg-Hochfeld Augsburg 8530 Friedrich-Ebert-Grundschule Augsburg-Göggingen Augsburg 8532 Friedrich-Ebert-Mittelschule Augsburg-Göggingen Augsburg 8533 Johann-Strauß-Grundschule Augsburg-Haunstetten Augsburg 8534 Albert-Einstein-Mittelschule Augsburg-Haunstetten Augsburg 8536 Fröbel-Grundschule Augsburg-Haunstetten Augsburg 8542 Drei-Auen-Grundschule Augsburg-Oberhausen Augsburg 8553 Grundschule Augsburg-Centerville-Süd Augsburg 8556 Grundschule Augsburg-Bärenkeller Augsburg 8560 Löweneck-Grundschule Augsburg-Oberhausen Augsburg 8669 Mittelschule Augsburg-Centerville-Süd Bamberg 5502 Gangolf-Grundschule Bamberg Bamberg 5505 Mittelschule Bamberg Am Heidelsteig Bamberg 5513 Wunderburgschule Bamberg (Grundschule) Bamberg 5590 Grundschule Bamberg Am Heidelsteig Bayreuth 5526 Graser-Grundschule Bayreuth Bayreuth 5527 Albert-Schweitzer-Mittelschule Bayreuth Bayreuth 5533 Luitpold-Grundschule Bayreuth Bayreuth 5536 Grundschule Bayreuth-St.-Georgen Beilngries 2473 Grundschule Beilngries Beilngries 2474 Mittelschule Beilngries Bessenbach 7625 Grundschule Bessenbach Bobingen 8628 Laurentius-Grundschule Bobingen Bobingen 8629 Dr.-Jaufmann-Mittelschule Bobingen Buchbach 2698 Mittelschule Buchbach Burglengenfeld 4828 Hans-Scholl-Grundschule Burglengenfeld Burglengenfeld 4829 Sophie-Scholl-Mittelschule Burglengenfeld Coburg 5553 Jean-Paul-Grundschule Coburg Coburg 5560 Rückert-Mittelschule Coburg Deggendorf 3577 St.-Martin-Mittelschule Deggendorf Dollnstein 2478 Bgm.-Wagner-Grundschule Dollnstein Dorfen 2199 Grundschule Dorfen, am Mühlanger Dorfen 2518 Mittelschule Dorfen Eggenfelden 3860 Grundschule Eggenfelden Eggenfelden 3861 Mittelschule Eggenfelden Eichstätt 2479 Grundschule Eichstätt, Am Graben Tabelle zu den Fragen 7 b und 7 c, Schulen mit Schülern, die im Schuljahr 2015/2016 islamischen Religionsunterricht besuchen Drucksache 17/12092 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Anlage Schulart Ort Schulnummer Schulname Grund- und Mittel-/ Hauptschule Eichstätt 2480 Grundschule St. Walburg Eichstätt Eichstätt 2498 Mittelschule Eichstätt-Schottenau Elsenfeld 7801 Mozart-Grundschule Elsenfeld Erding 2059 Grundschule Erding, am Ludwig-Simmet-Anger Erding 2513 Carl-Orff-Grundschule Altenerding in Erding Erding 2514 Grundschule Klettham in Erding Erding 2515 Mittelschule Altenerding in Erding Erding 2521 Grundschule Erding, am Grünen Markt Erding 2522 Grundschule Erding, am Lodererplatz Erding 2523 Mittelschule Erding Erlangen 6522 Grundschule Erlangen an der Brucker Lache Erlangen 6523 Mittelschule Erlangen Eichendorffschule Erlangen 6533 Pestalozzi-Grundschule Erlangen Erlenbach a. Main 7803 Barbarossa-Mittelschule Erlenbach a. Main Erlenbach a. Main 7804 Dr.-Ernst-Hellmut-Vits-Grundschule Erlenbach a. Main Feucht 6835 Grundschule Feucht Forchheim 5585 Adalbert-Stifter-Grundschule Forchheim Forchheim 5725 Martin-Grundschule Forchheim Forstern 1228 Grundschule Forstern Forstern 2525 Mittelschule Forstern Freising 1234 Mittelschule Neustift in Freising Freising 2083 Mittelschule Lerchenfeld in Freising Freising 2557 Grundschule Neustift in Freising Freystadt 4617 Martini-Grundschule Freystadt Freystadt 4691 Martini-Mittelschule Freystadt Friedberg 8589 Grundschule Friedberg-Süd Friedberg 8601 Mittelschule Friedberg Fürstenfeldbruck 2594 Richard-Higgins-Grundschule Fürstenfeldbruck Fürth 6545 Grundschule Fürth, Frauenstraße Fürth 6547 Grundschule Fürth, Friedrich-Ebert-Straße Fürth 6552 Grundschule Fürth, Kirchenplatz Fürth 6553 Grundschule Fürth, Maistraße Fürth 6554 Mittelschule Fürth Otto-Seeling-Schule Fürth 6558 Grundschule Fürth, Kapellenstraße Fürth 6560 Grundschule Fürth, Soldnerstraße Fürth 6674 Grundschule Fürth, Schwabacher Straße Fürth 6698 Grundschule Fürth, John-F.-Kennedy-Straße Füssen 8822 Grundschule Füssen-Schwangau Füssen 8823 Anton-Sturm-Mittelschule Füssen Gaimersheim 2485 Mittelschule Gaimersheim Geisenfeld 2799 Irlanda-Riedl-Grundschule Geisenfeld Germering 2598 Theresen-Grundschule Germering Gersthofen 8639 Pestalozzi-Grundschule Gersthofen Goldbach 7600 Grundschule Goldbach Großheubach 7615 Grundschule Großheubach Großmehring 1223 Grundschule Großmehring Großmehring 2486 Mittelschule Großmehring Großostheim 7789 Anne-Frank-Grundschule Großostheim-Ringheim Haar 2726 Grundschule Haar, am Jagdfeldring Hallstadt 5561 Grundschule Hallstadt Hallstadt 5607 Mittelschule Hallstadt Hersbruck 6843 Grete-Schickedanz-Grundschule Hersbruck Höchberg 7722 Grundschule Höchberg Illertissen 8747 Bischof-Ulrich-Grundschule Illertissen Illertissen 8748 Erhard-Vöhlin-Mittelschule Illertissen Ingolstadt 2100 Grundschule Ingolstadt, Auf der Schanz Ingolstadt 2101 Mittelschule Ingolstadt, Auf der Schanz Ingolstadt 2102 Grundschule Gotthold Ephraim Lessing, Ingolstadt Ingolstadt 2103 Gotthold-Ephraim-Lessing-Mittelschule Ingolstadt Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12092 Anlage Schulart Ort Schulnummer Schulname Grund- und Mittel-/ Hauptschule Ingolstadt 2106 Grundschule Ingolstadt, an der Pestalozzistraße Ingolstadt 2107 Mittelschule Ingolstadt, an der Pestalozzistraße Ingolstadt 2108 Wilhelm-Ernst-Grundschule Ingolstadt Ingolstadt 2110 Christoph-Kolumbus-Grundschule Ingolstadt Karlstadt 7847 Grundschule Karlstadt Kelheim 3663 Wittelsbacher-Mittelschule Kelheim Kelheim 3664 Grundschule Kelheim-Hohenpfahl Kelheim 3665 Grundschule Kelheim-Nord Kempten (Allgäu) 8563 Grundschule Kempten (Allgäu) an der Fürstenstraße Kempten (Allgäu) 8566 Grundschule Kempten (Allgäu) am Haubenschloß Kempten (Allgäu) 8571 Grundschule Kempten (Allgäu)-Nord Kempten (Allgäu) 8573 Grundschule Kempten (Allgäu) an der Sutt Kipfenberg 2490 Mittelschule Kipfenberg, Am Limes Kipfenberg 2583 Grundschule Kipfenberg, Am Limes Kitzingen 7767 St.-Hedwig-Grundschule Kitzingen Kitzingen 7769 Grundschule Kitzingen-Siedlung Kitzingen 7771 Mittelschule Kitzingen-Siedlung - Kleinostheim 7642 Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Grundschule Kleinostheim Klingenberg a. Main 7591 Dr.-Konrad-Wiegand-Grundschule Klingenberg a. Main Klingenberg a. Main 7824 Dr.-Konrad-Wiegand-Mittelschule Klingenberg a. Main Kösching 1224 Rudolf-Winterstein-Grundschule Kösching Kulmbach 5820 Grundschule Kulmbach-Burghaig Kulmbach 5822 Johann-Georg-Wilhelm-Meußdoerffer-Grundschule Kulmbach Kulmbach 5824 Pestalozzi-Grundschule Kulmbach Kulmbach 5825 Grundschule Kulmbach-Ziegelhütten Küps 5545 Grundschule Küps Langweid a. Lech 8720 Grundschule Langweid a. Lech Lauf a. d. Pegnitz 6847 Bertlein-Grundschule II Lauf a. d. Pegnitz Lauf a. d. Pegnitz 6848 Mittelschule Lauf a. d. Pegnitz II Lauingen (Donau) 8689 Carolina-Frieß-Grundschule Lauingen (Donau) Lauingen (Donau) 8690 Hyazinth-Wäckerle-Mittelschule Lauingen (Donau) Mainaschaff 7541 Ascapha-Grundschule Mainaschaff Mainaschaff 7618 Ascapha-Mittelschule Mainaschaff Mainburg 3668 Grundschule Mainburg Mainburg 3669 Hallertauer Mittelschule Mainburg Manching 2807 Grundschule Manching, im Lindenkreuz Mantel 4742 Grundschule Mantel Markt Schwaben 2458 Grundschule Markt Schwaben Marktheidenfeld 7860 Friedrich-Fleischmann-Grundschule Marktheidenfeld Marktheidenfeld 7880 Mittelschule Marktheidenfeld Marktoberdorf 8830 Mittelschule Marktoberdorf Memmingen 8582 Elsbethenschule Grundschule Memmingen Memmingen 8583 Edith-Stein-Schule, Grundschule Memmingen Memmingen 8585 Theodor-Heuss-Grundschule Memmingen-West Moosburg a. d. Isar 2573 Theresia-Gerhardinger-Grundschule Moosburg a. d. Isar Mühldorf a. Inn 2679 Grundschule Mühldorf a. Inn – Altmühldorf München 2061 Grundschule München, Astrid-Lindgren-Straße 11 München 2084 Grundschule München, Lehrer-Wirth-Straße 31 München 2141 Grundschule München, Bernaysstraße 35 München 2142 Mittelschule München, Bernaysstraße 35 München 2173 Grundschule München, Führichstraße 53 München 2175 Mittelschule München, Führichstraße 53 München 2183 Grundschule München, Grafinger Straße 71 München 2206 Grundschule München, Ittlingerstraße 36 München 2215 Grundschule München, Hildegard-von-Bingen-Anger 4 München 2230 Grundschule München, Paulckestraße 10 München 2234 Grundschule München, Pfanzeltplatz 10 München 2239 Mittelschule München, Ridlerstraße 26 München 2245 Grundschule München, Sankt-Martin-Straße 30 Drucksache 17/12092 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Anlage Schulart Ort Schulnummer Schulname Grund- und Mittel-/ Hauptschule München 2250 Mittelschule München, Schleißheimer Straße 275 München 2271 Grundschule München, Toni-Pfülf-Straße 30 München 2283 Grundschule München, Weißenseestraße 45 München 2285 Grundschule München, Wiesentfelser Straße 53 München 2294 Grundschule München, Thelottstraße 20 München 2295 Grundschule München, Kafkastraße 9 München 2299 Grundschule München, Theodor-Heuss-Platz 6 München 2608 Grundschule München, Keilberthstraße 6 Neufahrn b. Freising 2578 Grundschule Neufahrn b. Freising, am Jahnweg Neumarkt i. d. OPf. 4702 Theo-Betz-Grundschule Neumarkt i. d. OPf. Neumarkt-Sankt Veit 2709 Grundschule Neumarkt-Sankt Veit Neunburg vorm Wald 4842 Grundschule Neunburg vorm Wald Neustadt b. Coburg 5689 Grundschule Neustadt b. Coburg an der Heubischer Straße Neutraubling 4768 Josef-Hofmann-Grundschule Neutraubling Neutraubling 4769 Mittelschule Neutraubling Neu-Ulm 8753 Peter-Schöllhorn-Mittelschule Neu-Ulm-Mitte Neu-Ulm 8757 Grundschule Neu-Ulm-Stadtmitte Nürnberg 6514 Holzgarten-Grundschule Nürnberg Nürnberg 6591 Kopernikus-Grundschule Nürnberg Nürnberg 6599 Friedrich-Wilhelm-Herschel-Grundschule Nürnberg Nürnberg 6639 Grundschule Nürnberg, St. Leonhard Nürnberg 6641 Mittelschule Nürnberg, St. Leonhard Nürnberg 6652 Friedrich-Wanderer-Grundschule Nürnberg Nürnberg 6654 Grundschule Nürnberg, Wiesenschule Pappenheim 6970 Grundschule Pappenheim-Solnhofen Pentling 4784 Grundschule Großberg Pfaffenhofen a. d. Ilm 1257 Mittelschule Pfaffenhofen a. d. Ilm Pfaffenhofen a. d. Ilm 2811 Josef-Maria-Lutz-Grundschule Pfaffenhofen a. d. Ilm Polling 2714 Grundschule Polling Pommelsbrunn 6857 Grundschule Pommelsbrunn am Lichtenstein Puchheim 2619 Grundschule Puchheim-Süd Redwitz a. d. Rodach 5710 Albert-Blankertz-Grundschule Redwitz a. d. Rodach Redwitz a. d. Rodach 5859 Albert-Blankertz-Mittelschule Redwitz Regensburg 4513 Grundschule Hohes Kreuz Regensburg Regensburg 4524 Grundschule am Sallerner Berg Regensburg Regensburg 4527 Grundschule der Vielfalt und Toleranz Regensburg Regensburg 4528 Willi-Ulfig-Mittelschule Regensburg Regensburg 4530 Konrad-Grundschule Regensburg Regensburg 4533 Grundschule am Napoleonstein Regensburg Regensburg 4534 Pestalozzi-Grundschule Regensburg Regensburg 4535 Pestalozzi-Mittelschule Regensburg Regensburg 4540 Von-der-Tann-Grundschule Regensburg Regensburg 4542 St.-Wolfgang-Grundschule Regensburg Regensburg 4544 Grundschule Königswiesen in Regensburg Regensburg 4778 Grundschule Burgweinting in Regensburg Reichertshofen 1259 Mittelschule Reichertshofen Reichertshofen 2817 Grundschule Reichertshofen Röthenbach a. d. Pegnitz 6860 Grundschule Röthenbach a. d. Pegnitz am Forstersberg Röthenbach a. d. Pegnitz 6873 Geschwister-Scholl-Mittelschule Röthenbach a. d. Pegnitz Schernfeld 2505 Grundschule Schernfeld Schnaittach 6863 Grundschule Schnaittach Schöllkrippen 7644 Mittelschule Schöllkrippen Schwandorf 4775 Kreuzberg-Grundschule Schwandorf Schwandorf 4830 Mittelschule Dachelhofen Schwandorf 4856 Kreuzberg-Mittelschule Schwandorf Schwandorf 4857 Linden-Grundschule Schwandorf Schweinfurt 7523 Albert-Schweitzer-Grundschule Schweinfurt Schweinfurt 7526 Auen-Grundschule Schweinfurt Schweinfurt 7529 Friedrich-Rückert-Grundschule Schweinfurt Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12092 Anlage Schulart Ort Schulnummer Schulname Grund- und Mittel-/ Hauptschule Schweinfurt 7532 Körner-Grundschule Schweinfurt Senden 8767 Bürgermeister-Engelhart-Grundschule Senden Siegenburg 3547 Herzog-Albrecht-Grundschule Siegenburg Steinbach a. Wald 5684 Grundschule Windheim Steinbach a. Wald 5809 Mittelschule Windheim Stockstadt a. Main 7634 Grundschule Stockstadt a. Main Stockstadt a. Main 7635 Mittelschule Stockstadt a. Main Taufkirchen 2764 Mittelschule Taufkirchen, am Lindenring Taufkirchen 2793 Grundschule Taufkirchen, am Wald Tettau 5802 Grundschule Tettau Treuchtlingen 6978 Grundschule Treuchtlingen Veitshöchheim 7972 Grundschule Veitshöchheim Viereth-Trunstadt 5633 Grundschule Viereth-Trunstadt Vilsbiburg 3733 Grundschule Vilsbiburg Vilsbiburg 3734 Mittelschule Vilsbiburg Vöhringen 8775 Grundschule Vöhringen-Süd Vöhringen 8776 Uli-Wieland-Mittelschule Vöhringen Waldkraiburg 2720 Grundschule Waldkraiburg, an der Beethovenstraße Waldkraiburg 2721 Grundschule Waldkraiburg, an der Dieselstraße Waldkraiburg 2723 Mittelschule Waldkraiburg, an der Franz-Liszt-Straße Waldkraiburg 2724 Grundschule Waldkraiburg, am Goetheplatz Waldkraiburg 2725 Grundschule Waldkraiburg, an der Graslitzer Straße Weiden i. d. OPf. 4566 Gerhardinger-Grundschule Weiden i. d. OPf. Weiden i. d. OPf. 4568 Max-Reger-Mittelschule Weiden i. d. OPf. Weiden i. d. OPf. 4570 Pestalozzi-Mittelschule Weiden i. d. OPf. Weißenburg i. Bay. 6984 Grundschule Weißenburg i. Bay. Weißenburg i. Bay. 6986 Mittelschule Weißenburg Wolnzach 2822 Grundschule Wolnzach Wolnzach 2823 Mittelschule Wolnzach Würzburg 7554 Gustav-Walle-Grundschule Würzburg Würzburg 7566 Steinbachtal-Burkarder-Grundschule Würzburg Würzburg 7567 Walther-Grundschule Würzburg Würzburg 7571 Mittelschule Würzburg-Zellerau Würzburg 7856 Leonhard-Frank-Grundschule Würzburg-Heuchelhof/Rottenbauer Zapfendorf 5636 Mittelschule Zapfendorf Realschule Erlangen 0459 Werner-von-Siemens-Realschule Staatliche Realschule Erlangen I Realschule Nürnberg 0689 Peter-Henlein-Realschule Staatl. Realschule Nürnberg I Realschule Nürnberg 0746 Johann-Pachelbel-Realschule, Staatl. Realschule Nürnberg III Realschule Nürnberg 0775 Geschwister-Scholl-Realschule Staatl. Realschule Nürnberg II Gymnasium Nürnberg 0234 Dürer-Gymnasium Nürnberg Gymnasium Nürnberg 0237 Pirckheimer-Gymnasium Nürnberg