Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 20.06.2016 1. a) Welche nichtstaatlichen Museen betreiben in Bayern Provenienzforschung (bitte aufgeschlüsselt nach Standort und Höhe der Fördermittel)? Die Entscheidung darüber, ob in einem Museum Provenienzforschung erforderlich ist und ggf. betrieben wird, obliegt dem jeweiligen Trägers des Museums. Es besteht insoweit keine Meldepflicht gegenüber öffentlichen Stellen. Daher ist eine Aussage darüber, welche der über 1.200 nichtstaatlichen Museen Provenienzforschung betreiben, nicht möglich . b) Welche dieser Museen erhalten für ihre Provenienzforschung derzeit Fördermittel vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste (DZK) (bitte aufgeschlüsselt nach Standort und Höhe der Fördermittel )? Alle von der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste geförderten Projekte sind im Internetportal der Stiftung – einschließlich Ansprechpartner und Laufzeit – einsehbar (http://www.kulturgutverluste.de/de/projektinformationen/ geografische-verteilung). Es handelt sich derzeit um die Häuser −  Jüdisches Museum München −  Kunstsammlung/Museen Stadt Augsburg −  Museum im Kulturspeicher Würzburg −  Museen der Stadt Bamberg −  Veste Coburg −  Münchner Stadtmuseum −  Museum der Phantasie Buchheim 2. a) Welche Maßnahmen sind geplant, um die Fördermöglichkeiten durch das DZK bei den Trägern der nichtstaatlicher Museen bekannter zu machen? Die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern  berichtet regelmäßig in ihrer Zeitschrift „Museum Heute“ über das Thema Provenienzforschung, wobei auch auf das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste hingewiesen wird. Eine Steigerung der Antragszahlen soll darüber hinaus durch die unter 2b und 3b dargestellten Projekte der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen erreicht werden. b) Welche Maßnahmen sind geplant, um die Verpflichtung zur Provenienzforschung bei den Verwaltungen nichtstaatlicher Museen bekannter zu machen? Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass eine rechtliche Verpflichtung   zur  Provenienzforschung  nicht  besteht.  Bund,  Länder und Kommunen haben sich jedoch im Rahmen der 17. Wahlperiode  31.08.2016 17/12098 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg Rosenthal SPD vom 11.05.2016 Förderung der Provenienzforschung nichtstaatlicher Museen Ich frage die Staatsregierung: 1. a)  Welche  nichtstaatlichen  Museen  betreiben  in  Bayern Provenienzforschung (bitte aufgeschlüsselt nach Standort)?   b)  Welche dieser Museen erhalten für ihre Provenienzforschung derzeit Fördermittel vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste (DZK) (bitte aufgeschlüsselt nach Standort und Höhe der Fördermittel)? 2. a)  Welche Maßnahmen sind geplant, um die Fördermöglichkeiten durch das DZK bei den Trägern der nichtstaatlichen Museen bekannter zu machen?   b)  Welche Maßnahmen  sind  geplant,  um  die  Verpflichtung   zur Provenienzforschung  bei  den Verwaltungen  nichtstaatlicher Museen bekannter zu machen? 3. a) Gedenkt die Staatsregierung den nichtstaatlichen Museen   Personal-  bzw.  Sachmittel  für  die  externe  Vergabe  von Vor- oder Erstrecherchen zur Verfügung zu  stellen?   b)  Wie gedenkt die Staatsregierung darüber hinaus nichtstaatliche Museen in ihrer Provenienzforschung zu unterstützen ? 4.    Wie viele nichtstaatliche Museen befinden sich derzeit  in Verhandlungen oder Rechtsstreitigkeiten mit den Erben  der  früheren Besitzer von Kunstwerken, die sich  nun im Besitz der jeweiligen Museen befinden? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag    ·    17. Wahlperiode  Drucksache 17/12098 Erklärung  der  Bundesregierung  der  Länder  und  der  kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und Zurückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere  aus jüdischem Besitz vom Dezember 1999 in Vollzug  der Washingtoner-Erklärung  vom  03.12.1998  politisch  zur  Provenienzforschung verpflichtet. Insoweit besteht für staatliche und kommunale Museen eine Selbstverpflichtung zur Provenienzforschung. Gleichwohl sieht es die Landesstelle für die nichtstaatlichen  Museen in Bayern als ihre Aufgabe an, die nichtstaatlichen Museen für diese Aufgabe zu sensibilisieren und sie bei entsprechenden Vorhaben zu unterstützen. Im Mai 2016  wurden alle nichtstaatlichen Museen von der Landesstelle angeschrieben und zur Provenienzforschung ermuntert. Die Landesstelle bietet im Rahmen ihrer eigenen Fortbildungsreihe „Museumspraxis“ sowie im Rahmen der u. a. von der Landesstelle inhaltlich konzipierten bayerischen Museumsakademie 2016 kontinuierlich Informationsveranstaltungen und Seminare zum Thema Provenienzforschung an. Diese Veranstaltungen sollen vor allem praktische Kenntnisse vermitteln , wie z. B. den Umgang mit und das Interpretieren von  Archivdokumenten, das Finden von verdächtigen Einlieferungen   im eigenen  Inventar, das Benutzen von Datenbanken usw. Ziel ist es, den Museen die praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die sie in die Lage versetzen, sich selbst mit der Provenienz ihrer Sammlung zu beschäftigen . 3. a) Gedenkt die Staatsregierung den nichtstaatlichen Museen Personal- bzw. Sachmittel für die externe Vergabe von Vor- oder Erstrecherchen zur Verfügung zu stellen? Die Staatsregierung hat der Landesstelle für die nichtstaatlichen  Museen  in  Bayern  zusätzliche Mittel  zur  Verfügung gestellt, um im Rahmen eines Förderprojektes des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste zwei Provenienzforscherinnen zu beschäftigen, deren Aufgabe unter 3 b beschrieben wird. Eine projektbezogene Förderung der Provenienzforschung in nichtstaatlichen Museen ist darüber hinaus weiterhin über die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen möglich. b) Wie gedenkt die Staatsregierung darüber hinaus nichtstaatliche Museen in ihrer Provenienzforschung zu unterstützen? Die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern  unterstützt die Museen bei der Provenienzforschung zum einen durch das von ihr initiierte Projekt mit eigenem Personal . Zum anderen hilft sie den Häusern bei der Antragstellung bei der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste sowie bei der Vermittlung von praktischen Kenntnissen und  Fertigkeiten durch Informationsveranstaltungen und Seminare . Die Landesstelle hat proaktiv diejenigen Museen kontaktiert , die zwischen 1933 und 1945 Objekte bei dem  in die  Verwertung von jüdischem Kulturgut involvierten Kunsthaus  Adolf Weinmüller (München) gekauft hatten. Die beiden Provenienzforscherinnen der Landesstelle haben im Anschluss vor Ort tiefer gehende Recherchen durchgeführt (hauseigene Inventare, Korrespondenzen, Ankaufslisten etc.) sowie in Stadt- oder Staatsarchiven und einschlägigen Datenbanken nach weiterführenden Informationen gesucht. Ziel war es herauszufinden, ob sich ein Anfangsverdacht erhärtet oder  nicht  und ob  vor Ort weitere  verdächtige Objekte  zu  finden sind. Mindestens sieben der bislang kontaktierten elf Häuser werden von der Landesstelle ermutigt, einen Antrag auf langfristige Projektanträge bei der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste zu stellen (mit einer Projektlaufzeit   von ein  bis meistens  zwei, maximal  drei  Jahren). Bei  einem Haus genügt es, das verdächtige Objekt auf Lost Art  einzustellen bzw. das Objekt an die zuständige jüdische Gemeinde  zu restituieren. Bei anderen Häusern sind Restitutionsverfahren zu erwarten, für die aber noch weitergehende Recherchen notwendig sind, die  in der Verantwortung der  Museumsträger liegen. 4. Wie viele nichtstaatliche Museen befinden sich derzeit in Verhandlungen oder Rechtsstreitigkeiten mit den Erben der früheren Besitzer von Kunstwerken , die sich nun im Besitz der jeweiligen Museen befinden? Da insoweit keine Meldepflicht besteht, liegen der Staatsregierung hierzu keine Erkenntnisse vor.