Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 24.06.2016 Vorbemerkung: Das Angebot von Sprachkursen für Asylbewerber ist Aufgabe des Bundes. Bereits seit 2013 nimmt sich der Freistaat Bayern dieser Aufgabe überobligatorisch unter Verwendung eigener Haushaltsmittel an, da die Sprachkursangebote des Bundes für Asylbewerber bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausreichend sind. Die Anstrengungen, die der Freistaat Bayern hierfür seit 2013 unternommen hat, sind bundesweit einzigartig . Die Öffnung der Integrationskurse des Bundes für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive erfolgte erst im Oktober 2015 auf Druck der Länder, insbesondere des Freistaats Bayern. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf Personen, die nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) leistungsberechtigt sind. Dies ist gleichzeitig auch der Teilnehmerkreis der Sprachförderungsangebote des Freistaats Bayern für Asylbewerber. Soweit anerkannte Asylbewerber (Flüchtlinge) betroffen sind, schafft der Bund Angebote, insbesondere die Integrationskurse . Diese wurden im Oktober 2015 auch für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive aus den Herkunftsländern Iran, Irak, Syrien und Eritrea geöffnet. Soweit die Anfrage sich auf diese vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angebotenen Integrationskurse bezieht, kann die Staatsregierung mangels Zuständigkeit keine Auskünfte geben. Die nachfolgenden Ausführungen können auch Teilnehmer ehrenamtlicher Deutschkurse nicht berücksichtigen, da diesbezüglich kein belastbares Zahlenmaterial im Hinblick auf die Teilnehmer und insbesondere auf deren Geschlecht vorliegt. Der Freistaat Bayern unterstützt ehrenamtlich durchgeführte Deutschkurse unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Aufwandspauschale von je 500 Euro. Die Durchführung und Organisation der ehrenamtlichen Deutschkurse und Sprachpatenprojekte übernimmt die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Bayern e. V. (lagfa Bayern e. V.). Voraussichtlich werden auf dieser Basis im Jahr 2016 rund 1.500 ehrenamtliche Sprachkurse gefördert und damit weit mehr als 15.000 Asylbewerber erreicht. Nach Auskunft der lagfa ist es häufig so, dass einmal durch die Aufwandspauschale finanzierte Projekte wiederholt durchgeführt werden, ohne dass weitere Aufwandspauschalen abgerufen würden. 1. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten (bitte einzeln aufzählen) fanden 2015 und 2016 Deutschkurse für Asylbewerber statt? In den nachfolgenden Landkreisen und kreisfreien Städten fanden bzw. finden im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016 hauptamtliche Deutschkurse für Asylbewerber nach dem Modellkonzept „Deutsch lernen und Erstorientierung für Asylbewerber“ statt. Darüber hinaus werden seit Mai 2016 durch das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, 17. Wahlperiode 31.08.2016 17/12108 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 25.04.2016 Deutschkurse für Asylbewerber Ich frage die Staatsregierung: 1. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten (bitte einzeln aufzählen) fanden 2015 und 2016 Deutschkurse für Asylbewerber statt? 2. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten fanden noch keine Kurse statt? 3. Wie viele Teilnehmer besuchten jeweils diese Kurse (bitte Teilnehmer pro Kurs aufzählen) und wie war das Verhältnis männlich zu weiblich? 4. Wurde eine Untergliederung der Kurse vorgenommen, z. B. in Alphabetisierungskurse, Deutschkurse, berufsbezogene Sprachkurse usw. (wenn ja, bitte diese Untergliederung auch in die Beantwortung der Frage 1 einbeziehen )? 5. Wie viel Prozent der Asylbewerber haben dann also an Sprachkursen teilgenommen? 6. Gibt es eine Absprache mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das auch Kurse anbietet, dass zusammen mit den vom Bund finanzierten Deutschkursen eine flächendeckende Versorgung mit Deutschkursen erreicht wird und möglichst alle Asylbewerber die Chance erhalten, an einem Kurs teilzunehmen? 7. Kann die Staatsregierung garantieren, dass (unter Einbeziehung der Kurse, die vom Bund finanziert werden) alle Asylbewerber in Bayern die Chance haben, 2016 und auch später einen Deutschkurs zu besuchen? 8. Wenn bei 7. nein, wie sollen dann die Vorgaben im geplanten Integrationsgesetz umgesetzt werden, wo von einer Deutschpflicht die Rede ist? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12108 Familie und Integration (StMAS) Alphabetisierungskurse für Asylbewerber im Rahmen des Modellprojekts „Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende“ gefördert. Deutschkurse für Asylbewerber im Jahr 2015 und ersten Halbjahr 2016 Regierungsbezirk Landkreise/kreisfreie Städte Oberbayern München (Kreisfreie Stadt – KS) Ingolstadt (KS) Rosenheim (KS) Landkreis Altötting Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen Landkreis Berchtesgadener Land Landkreis Dachau Landkreis Ebersberg Landkreis Eichstätt Landkreis Erding Landkreis Freising Landkreis Fürstenfeldbruck Landkreis Garmisch-Partenkirchen Landkreis Landsberg am Lech Landkreis Miesbach Landkreis Mühldorf am Inn Landkreis München Landkreis Neuburg-Schrobenhausen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm Landkreis Rosenheim Landkreis Starnberg Landkreis Traunstein Landkreis Weilheim-Schongau Niederbayern Landshut (KS) Passau (KS) Straubing (KS) Landkreis Dingolfing-Landau Landkreis Freyung-Grafenau Landkreis Kelheim Landkreis Landshut Landkreis Passau Landkreis Regen Landkreis Rottal-Inn Landkreis Straubing-Bogen Oberpfalz Amberg (KS) Regensburg (KS) Weiden (KS) Landkreis Amberg-Sulzbach Landkreis Cham Landkreis Neumarkt Landkreis Neustadt an der Waldnaab Landkreis Regensburg Landkreis Schwandorf Landkreis Tirschenreuth Schwaben Augsburg (KS) Kaufbeuren (KS) Kempten (KS) Memmingen (KS) Landkreis Aichach-Friedberg Landkreis Augsburg Landkreis Dillingen an der Donau Landkreis Donau-Ries Landkreis Günzburg Landkreis Lindau Landkreis Neu-Ulm Regierungsbezirk Landkreise/kreisfreie Städte Landkreis Oberallgäu Landkreis Ostallgäu Landkreis Unterallgäu Mittelfranken Ansbach (KS) Erlangen (KS) Fürth (KS) Nürnberg (KS) Schwabach (KS) Landkreis Ansbach Landkreis Erlangen-Höchstadt Landkreis Nürnberger Land Landkreis Roth Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Oberfranken Bamberg (KS) Bayreuth (KS) Coburg (KS) Hof (KS) Landkreis Bamberg Landkreis Forchheim Landkreis Hof Landkreis Kulmbach Landkreis Lichtenfels Landkreis Wunsiedel Unterfranken Aschaffenburg (KS) Schweinfurt (KS) Würzburg (KS) Landkreis Aschaffenburg Landkreis Bad Kissingen Landkreis Haßberge Landkreis Kitzingen Landkreis Main-Spessart Landkreis Miltenberg Landkreis Rhön-Grabfeld Landkreis Schweinfurt Landkreis Würzburg Alphabetisierungskurse für Asylbewerber (seit Mai 2016) Regierungsbezirk Landkreise/kreisfreie Städte Oberbayern München (KS) Landkreis Dachau Landkreis Erding Landkreis Fürstenfeldbruck Landkreis Garmisch-Partenkirchen Landkreis Landsberg am Lech Landkreis München Landkreis Rosenheim Landkreis Starnberg Niederbayern Landkreis Landshut Oberpfalz Regensburg (KS) Landkreis Cham Landkreis Regensburg Schwaben Kaufbeuren (KS) Kempten (KS) Landkreis Augsburg Landkreis Oberallgäu Landkreis Ostallgäu Mittelfranken Erlangen (KS) Oberfranken Hof (KS) Landkreis Bamberg Landkreis Kronach Landkreis Wunsiedel Drucksache 17/12108 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 2. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten fanden noch keine Kurse statt? Im Landkreis Deggendorf, Landkreis Fürth, Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, Landkreis Bayreuth und im Landkreis Coburg fanden im Jahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016 keine Sprachkurse für Asylbewerber statt. 3. Wie viele Teilnehmer besuchten jeweils diese Kurse (bitte Teilnehmer pro Kurs aufzählen) und wie war das Verhältnis männlich zu weiblich? Im Jahr 2015 haben insgesamt 4.170 Teilnehmer an einem hauptamtlichen Deutschkurs teilgenommen. Die Teilnehmerzahlen für das erste Halbjahr 2016 können erst nach Abschluss der Kurse Ende Juni 2016 ermittelt werden. 1. Halbjahr 2015 Regierungsbezirk Deutschkurse Teilnehmer Verhältnis (w) Verhältnis (m) Oberbayern Ingolstadt 20 0 % 100 % Altötting 25 24 % 76 % Bad Tölz 22 23 % 77 % Bad Reichenhall 27 4 % 96 % Berchtesgaden 33 15 % 85 % Freilassing 21 5 % 95 % Dachau 1 27 37 % 63 % Dachau 2 26 19 % 81 % Eichstätt 25 40 % 60 % Freising 30 27 % 73 % Bad Kohlgrub 26 19 % 81 % Garmisch- Partenkirchen 23 4 % 96 % Landsberg am Lech 24 13 % 88 % Miesbach 19 74 % 26 % Mühldorf 34 3 % 97 % Oberschleißheim 28 11 % 89 % Grasbrunn 25 28 % 72 % Unterhaching 28 29 % 71 % Neuburg an der Donau 1 27 7 % 93 % Neuburg an der Donau 2 29 10 % 90 % Stephanskirchen 18 39 % 61 % Engelsberg 15 27 % 73 % München 1 30 23 % 77 % München 2 33 9 % 91 % München 3 29 10 % 90 % Rosenheim 20 0 % 100 % Niederbayern Landshut 23 35 % 65 % Grafenau 22 50 % 50 % Riedenburg 27 33 % 67 % Geisenhausen 26 38 % 62 % Wegscheid 22 0 % 100 % Pfarrkirchen 29 14 % 86 % Passau 28 18 % 82 % Straubing 38 3 % 97 % Oberpfalz Amberg 18 22 % 78 % Cham 26 31 % 69 % Neumarkt 30 17 % 83 % Beratzhausen 54 19 % 81 % Regierungsbezirk Deutschkurse Teilnehmer Verhältnis (w) Verhältnis (m) Schwandorf 29 10 % 90 % Tirschenreuth 21 33 % 67 % Weiden 28 25 % 75 % Schwaben Augsburg 1 24 4 % 96 % Augsburg 2 25 0 % 100 % Kaufbeuren 27 96 % 4 % Kempten 26 15 % 85 % Friedberg 26 8 % 92 % Zusmarshausen 24 0 % 100 % Jettingen 34 29 % 71 % Mindelheim 28 14 % 86 % Memmingen 30 7 % 93 % Durach 18 0 % 100 % Füssen 17 0 % 100 % Mittelfranken Ansbach 21 19 % 81 % Erlangen 20 50 % 50 % Fürth 1 25 4 % 96 % Fürth 2 25 40 % 60 % Rohr 21 43 % 57 % Heidenheim 24 38 % 63 % Nürnberg 1 20 30 % 70 % Nürnberg 2 20 20 % 80 % Nürnberg 3 18 33 % 67 % Nürnberg 4 21 19 % 81 % Nürnberg 5 20 35 % 65 % Oberfranken Bamberg 29 24 % 76 % Bayreuth 42 43 % 57 % Coburg 17 24 % 76 % Hof 22 32 % 68 % Forchheim 30 20 % 80 % Weismain 27 19 % 81 % Wunsiedel 26 15 % 85 % Unterfranken Aschaffenburg 50 8 % 92 % Münnerstadt 22 14 % 86 % Volkers (Gemeinde Bad Brückenau) 26 23 % 77 % Gemünden am Main 26 31 % 69 % Wörth am Main 28 39 % 61 % Bad Königshofen 30 63 % 37 % Schweinfurt 40 40 % 60 % Würzburg 26 50 % 50 % 2. Halbjahr 2015 Regierungsbezirk Deutschkurse Teilnehmer Verhältnis (w) Verhältnis (m) Oberbayern Altötting 1 27 26 % 74 % Ingolstadt 23 22 % 78 % Altötting 2 28 21 % 79 % Bad Tölz 20 55 % 45 % Berchtesgaden 21 10 % 90 % Freilassing 23 9 % 91 % Dachau 26 12 % 88 % Eichstätt 25 20 % 80 % Garmisch-Partenkirchen 1 21 14 % 86 % Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12108 Regierungsbezirk Deutschkurse Teilnehmer Verhältnis (w) Verhältnis (m) Garmisch-Partenkirchen 2 24 21 % 79 % Mühldorf 1 28 7 % 93 % Mühldorf 2 27 4 % 96 % Planegg 1 61 5 % 95 % Planegg 2 51 2 % 98 % Neuburg an der Donau 1 22 18 % 82 % Neuburg an der Donau 2 16 19 % 81 % Stephanskirchen 20 35 % 65 % Bergen 25 4 % 96 % Ruhpolding 32 0 % 100 % Weilheim 23 4 % 96 % München 1 25 4 % 96 % München 2 25 8 % 92 % München 3 16 19 % 81 % München 4 14 29 % 71 % Rosenheim 21 52 % 48 % Niederbayern Landshut 20 25 % 75 % Wallersdorf 22 0 % 100 % Ergoldsbach 19 0 % 100 % Fürstenzell 30 23 % 77 % Böbrach 23 0 % 100 % Geiselhöring 23 4 % 96 % Passau 34 26 % 74 % Mainburg 15 0 % 100 % Oberpfalz Amberg 46 20 % 80 % Bad Kötzting 33 27 % 73 % Neutraubling 56 18 % 82 % Tirschenreuth 22 9 % 91 % Weiden 1 35 20 % 80 % Weiden 2 30 7 % 93 % Regensburg 24 17 % 83 % Schwaben Augsburg 1 25 28 % 72 % Augsburg 2 24 8 % 92 % Augsburg 3 26 12 % 88 % Kempten 34 18 % 82 % Dasing 22 14 % 86 % Gersthofen 26 12 % 88 % Dillingen a. d. Donau 36 22 % 78 % Wemding 27 37 % 63 % Neu-Ulm 46 0 % 100 % Lauben 33 0 % 100 % Memmingen 29 3 % 97 % Mittelfranken Ansbach 23 30 % 70 % Erlangen 27 48 % 52 % Fürth 1 43 23 % 77 % Fürth 2 31 10 % 90 % Roth 25 36 % 64 % Treuchtlingen 24 29 % 71 % Nürnberg 1 21 29 % 71 % Nürnberg 2 20 35 % 65 % Nürnberg 3 21 43 % 57 % Regierungsbezirk Deutschkurse Teilnehmer Verhältnis (w) Verhältnis (m) Nürnberg 4 22 36 % 64 % Nürnberg 5 27 22 % 78 % Oberfranken Bamberg 26 27 % 73 % Bayreuth 42 43 % 57 % Coburg 19 26 % 74 % Hof 21 43 % 57 % Forchheim 26 38 % 62 % Röslau 7 % 93 % Unterfranken Aschaffenburg 101 14 % 86 % Eltmann 12 67 % 33 % Kitzingen 25 8 % 92 % Lohr am Main 28 50 % 50 % Miltenberg 33 33 % 67 % Fladungen 19 47 % 53 % Geldersheim 38 5 % 95 % Würzburg 22 55 % 45 % 4. Wurde eine Untergliederung der Kurse vorgenommen , z. B. in Alphabetisierungskurse, Deutschkurse, berufsbezogene Sprachkurse usw., (wenn ja, bitte diese Untergliederung auch in die Beantwortung der Frage 1 einbeziehen)? Neben den seit dem Jahr 2013 geförderten hauptamtlichen Deutschkursen, die nach dem Konzept „Deutsch lernen und Erstorientierung für Asylbewerber“ durchgeführt werden, und den ehrenamtlichen Deutschkursen werden seit Mai 2016 auch Alphabetisierungskurse für Asylbewerber durch das StMAS gefördert (siehe oben). 5. Wie viel Prozent der Asylbewerber haben dann also an Sprachkursen teilgenommen? Ausgehend von insgesamt 159.765 Asylbewerbern (Neuzugänge ) im Jahr 2015 und bislang 26.514 Asylbewerbern im Jahr 2016 (Neuzugänge zum Stand 30.04.2016) haben an den hauptamtlichen Deutschkursen für Asylbewerber, die unmittelbar durch die Staatsregierung gefördert werden, rund 3 % im Jahr 2015 (4.170 Teilnehmer) teilnehmen können . Im ersten Halbjahr 2016 werden an rund 210 Standorten hauptamtliche Deutschkurse durchgeführt. Es handelt sich hierbei um eine Steigerung von rund 36 % im Vergleich zum Jahr 2015 mit 154 Standorten. Davon ausgehend wird für das erste Halbjahr 2016 eine Teilnahme an hauptamtlichen Deutschkursen von rund 21 % (ca. 1.501 Teilnehmer mehr als 2015 = ca. 5.671 Teilnehmer im 1. Halbjahr 2016) erwartet. Bei der Betrachtung dieser Werte muss allerdings berücksichtigt werden, dass der Gipfel der Zugänge im Jahr 2015 erst gegen Ende des Jahres war. Mit den für das Jahr 2015 zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln (3,75 Mio. €) konnten nicht noch zusätzliche Kurse finanziert werden, die aufgrund des enormen Anstiegs der Zugangszahlen benötigt worden wären. Um das benötigte Angebot an Sprachkursen ausbauen zu können, hat sich die Staatsregierung für eine deutliche Erhöhung der Haushaltsmittel für das Jahr 2016 eingesetzt. Es konnte erreicht werden, dass im Jahr 2016 für das Angebot zur Sprachförderung für Asylbewerber rund 17 Mio. € an Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt werden. Im Jahr 2015 haben an den von der Staatsregierung finanziell unterstützten rund 1.300 ehrenamtlichen Deutsch- Drucksache 17/12108 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 kursen konservativ geschätzt wenigstens 15.000 Asylbewerber teilgenommen; im Jahr 2016 wurden bislang 935 solcher Kurse mit einer konservativ geschätzten Teilnehmerzahl von 11.000 durchgeführt. Prozentual entspricht dies einem Anteil von 10 % der Asylbewerber im Jahr 2015 und bislang 42 % im Jahr 2016. Darüber hinaus kann weder zu den zahlreichen Angeboten von Kommunen, anderen öffentlichen und privaten Trägern noch den ehrenamtlichen Kursleitern Stellung genommen werden. 6. Gibt es eine Absprache mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das auch Kurse anbietet , dass zusammen mit den vom Bund finanzierten Deutschkursen eine flächendeckende Versorgung mit Deutschkursen erreicht wird und möglichst alle Asylbewerber die Chance erhalten, an einem Kurs teilzunehmen? Selbstverständlich befindet sich die Staatsregierung mit dem BAMF aber in regem Austausch, um zu gewährleisten, dass die Angebote auf Bundes- und Landesebene bestmöglich aufeinander abgestimmt sind. So richten sich insbesondere die Integrationskurse des Bundes in erster Linie an anerkannte Asylbewerber und wurden im Oktober 2015 zudem für Asylbewerber aus den Herkunftsländern Syrien, Iran, Irak und Eritrea geöffnet. Da die Sprachförderung von Asylbewerbern Aufgabe des Bundes ist, werden die Angebote des Bundes auch von der Staatsregierung als vorrangig zu den Landesprogrammen gesehen. Entsprechend ist in sämtlichen hauptamtlichen Sprachförderprogrammen Bayerns dafür gesorgt, dass die Teilnehmer (Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG) bei tatsächlichem Zugang zu anderweitigen Sprachförderungsangeboten insbesondere zu Angeboten des Bundes auch diese Angebote vorrangig wahrnehmen können. Es ist zudem ausschließlich die Pflicht des Bundes, für ein flächendeckendes Sprachkursangebot für möglichst alle Asylbewerber zu sorgen. Der Freistaat Bayern hat zur Unterstützung dieses Zwecks bereits seit 2013 überobligatorisch Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2013 wurden bis zu 1,5 Mio. Euro, im Jahr 2014 bis zu 3,0 Mio. Euro und im Jahr 2015 bis zu 3,75 Mio. Euro an Haushaltsmitteln freiwillig zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2016 hat die Staatsregierung aufgrund der exorbitanten Zugangszahlen im Jahr 2015 Haushaltsmittel in Höhe von 17,0 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. 7. Kann die Staatsregierung garantieren, dass (unter Einbeziehung der Kurse, die vom Bund finanziert werden) alle Asylbewerber in Bayern die Chance haben, 2016 und auch später einen Deutschkurs zu besuchen? Nein. Dies ist originäre Aufgabe des Bundes, namentlich des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. 8. Wenn bei 7. nein, wie sollen dann die Vorgaben im geplanten Integrationsgesetz umgesetzt werden, wo von einer Deutschpflicht die Rede ist? Der Entwurf des Bayerischen Integrationsgesetzes (BayIntG) sieht eine „Deutschpflicht“ nicht vor. Gem. Art. 4 Abs. 3 Satz 1 BayIntG unterstützt der Staat beim Erlernen der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Dies ist bereits geübte Praxis (s.o.). Art. 4 Abs. 3 Satz 3 BayIntG betrifft lediglich Asylbewerber, denen bereits die Teilnahme an einem Sprachförderungsprogramm gewährt wurde. Auf das Integrationsgesetz des Bundes hat die Staatsregierung keinen unmittelbaren Einfluss. Da die Zuständigkeit für die Sprachförderung von Asylbewerbern originär beim Bund liegt, ist es auch Sache des Bundes, eine etwaig avisierte Deutschpflicht mit eigenen Mitteln umzusetzen.