Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 22.06.2016 Vorbemerkung: Naturparke sind Erlebnisregionen für den sanften Tourismus . Sie sind Motoren für die Regionalentwicklung und fördern die Attraktivität des ländlichen Raums als Naherholungsgebiete . Die Naturparke sind auch wichtige Partner im Naturschutz. Sie erhalten und entwickeln die für die Regionen typische Arten- und Biotopvielfalt in großräumigen Kulturlandschaften . Um keine Rückschlüsse auf vertrauliche personenbezogene Daten zu ermöglichen, wird auf die Fragen zu den Nrn. 1 und 2 b jeweils eine zusammenfassende Antwort gegeben werden. 1. a) Wie viele Personen sind aktuell in den 18 bayerischen Naturparken beschäftigt, bitte aufgeschlüsselt nach Voll- und Teilzeitstellen sowie nach befristeten und unbefristeten Stellen? Anzahl der NP-Beschäftigten Vollzeit 24 Teilzeit 15,6 befristet 9 unbefristet 30,6 b) Wie viele Personen sind in den Geschäftsstellen der bayerischen Naturparke beschäftigt, bitte aufgeschlüsselt nach Voll- und Teilzeitstellen sowie nach befristeten und unbefristeten Stellen? Anzahl der NP-Beschäftigten in den Geschäftsstellen Vollzeit 15 Teilzeit 12,2 befristet 4,5 unbefristet 22,7 c) Wie hoch sind die jährlichen Personalkosten der bayerischen Naturparke? Die jährlichen Personalkosten der Naturparke belaufen sich im Jahr 2015 auf insgesamt rund 2 Mio. €. 2. a) In welcher Höhe erhalten die einzelnen Naturparke aktuell nach den LNPR-Richtlinien eine Verwaltungspauschale für Personal und Sachmittel? Die Verwaltungen der Naturparkvereine erhalten gemäß den Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien gegen Vorlage eines jährlichen Arbeitsprogramms eine jährliche Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 10.000 €. Die Pauschale erhöht sich für Naturparke, deren Gebiet die Fläche von 100.000 ha überschreitet, auf 15.000 € und für Naturparke mit mehr als 200.000 ha auf 20.000 €. Die Zuwendungen werden als Festbetrag gewährt und betrugen im Jahr 2015 insgesamt 255.000 €. 17. Wahlperiode 31.08.2016 17/12152 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benno Zierer FREIE WÄHLER vom 23.05.2016 Förderung der bayerischen Naturparke Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Personen sind aktuell in den 18 bayerischen Naturparken (NP) beschäftigt, bitte aufgeschlüsselt nach Voll- und Teilzeitstellen sowie nach befristeten und unbefristeten Stellen? b) Wie viele Personen sind in den Geschäftsstellen der bayerischen Naturparke beschäftigt, bitte aufgeschlüsselt nach Voll- und Teilzeitstellen sowie nach befristeten und unbefristeten Stellen? c) Wie hoch sind die jährlichen Personalkosten der bayerischen Naturparke? 2. a) In welcher Höhe erhalten die einzelnen Naturparke aktuell nach den Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR-Richtlinien) eine Verwaltungspauschale für Personal und Sachmittel? b) Hat sich die Zahl der Beschäftigten in den Geschäftsstellen der Naturparke seit der letzten Erhöhung der Verwaltungspauschale im Jahr 2014 verändert? 3. a) In welcher Höhe standen 2014 und 2015 Mittel für die projektbezogene Förderung nach den Landschaftspflege - und Naturparkrichtlinien zur Verfügung? b) In welcher Höhe wurden in den Jahren 2014 und 2015 projektbezogene Fördermittel von den Trägern der einzelnen Naturparke abgerufen? 4. a) In welcher Höhe erhielten einzelne Naturparkvereine im Jahr 2015 sonstige Zuschüsse? b) Für welche Zwecke wurden diese Zuschüsse gewährt ? 5. a) In welcher Höhe und mit welchem Fördersatz bezuschusst der Freistaat die geplante Wanderausstellung „Naturparke in Bayern“? b) Wie hoch sind die gesamten Kosten der geplanten Wanderausstellung? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12152 b) Hat sich die Zahl der Beschäftigten in den Geschäftsstellen der Naturparke seit der letzten Erhöhung der Verwaltungspauschale im Jahr 2014 verändert? Anzahl der NP-Beschäftigten in den Geschäftsstellen 2014 2016 Änderung Vollzeit 10 15 plus 5 Teilzeit 19,1 12,2 minus 6,9 befristet 8,4 4,5 minus 3,9 unbefristet 20,7 22,7 plus 2 3. a) In welcher Höhe standen 2014 und 2015 Mittel für die projektbezogene Förderung nach den Landschaftspflege - und Naturparkrichtlinien zur Verfügung ? In den Jahren 2014 und 2015 standen Mittel für die projektbezogene Förderung nach denLandschaftspflege- und Naturparkrichtlinien in Höhe von rund 13,7 Mio. € bzw. 15,7 Mio. € zur Verfügung. b) In welcher Höhe wurden in den Jahren 2014 und 2015 projektbezogene Fördermittel von den Trägern der einzelnen Naturparke abgerufen? In den Jahren 2014 und 2015 wurden projektbezogene Fördermittel von den Trägern der Naturparke in Höhe von rund 1,9 Mio. € bzw. 2,2 Mio. € (ohne Verwaltungskostenpauschale ) abgerufen. Die Beträge für die einzelnen Naturparke (inkl. Verwaltungskostenpauschale ) sind der als Anlage beigefügten Übersicht zu entnehmen. 4. a) In welcher Höhe erhielten einzelne Naturparkvereine im Jahr 2015 sonstige Zuschüsse? Die Naturparkvereine erhielten 2015 sonstige Zuschüsse in Höhe von insgesamt rund 1 Mio. €. Die Beträge für die einzelnen Naturparke sind der als Anlage beigefügten Übersicht zu entnehmen. b) Für welche Zwecke wurden diese Zuschüsse gewährt ? Die einzelnen Naturparke erhielten 2015 sonstige Zuschüsse für die Umsetzung von Naturparkmaßnahmen außerhalb der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien , insbesondere für Umweltstationen, Gebietsbetreuung, Regionalentwicklung, Instandsetzungen, Wanderwege, Lehrpfade, Öffentlichkeitsarbeit und Aktualisierung der Homepage. 5. a) In welcher Höhe und mit welchem Fördersatz bezuschusst der Freistaat die geplante Wanderausstellung „Naturparke in Bayern“? Die geplante Wanderausstellung „Naturparke in Bayern“ soll mit einem Fördersatz von 60 % der förderfähigen Gesamtkosten nach den Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien bezuschusst werden. Für die Erstellung der Konzeption für die Wanderausstellung wurden von der zuständigen Bewilligungsstelle förderfähige Kosten in Höhe von rund 15.000 € bereits anerkannt. b) Wie hoch sind die gesamten Kosten der geplanten Wanderausstellung? Erst nach Vorlage der Konzeption und der Angebotseinholung für die Umsetzung (Materialien und Erstellung der Ausstellungsgegenstände) können die Gesamtkosten der Maßnahme konkret benannt werden. Drucksache 17/12152 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage Übersicht „Förderung der bayerischen Naturparke“ in EURO Frage 3b – NP-Fördermittel Frage 3b – NP-Fördermittel Frage 4a – sonstige Zuschüsse Naturpark 2014 * 2015 * 2015 1. Bayerischer Odenwald 10.000 – – 2. Spessart 91.000 137.000 18.000 3. Bayerische Rhön 96.000 32.000 17.000 4. Haßberge 12.000 38.000 28.000 5. Steigerwald 77.000 52.000 21.000 6. Frankenhöhe 26.000 23.000 – 7. Fränkische Schweiz-Veld. 79.000 202.000 – 8. Frankenwald 186.000 118.000 669.000 9. Fichtelgebirge 77.000 245.000 61.000 10. Steinwald 38.000 45.000 – 11. Nördl. Opf. Wald 178.000 147.000 – 12. Oberpfälzer Wald 125.000 114.000 62.000 13. Oberer Bayer. Wald 107.000 100.000 – 14. Bayerischer Wald 803.000 847.000 94.000 15. Altmühltal 96.000 107.000 41.000 16. Augsburg West. Wälder 127.000 139.000 – 17. Hirschwald 41.000 54.000 1.000 18. Nagelfluhkette 20.000 33.000 – Gesamt 2.189.000 2.433.000 1.014.015 * Verwaltungskostenpauschalen der Naturparke von insg. 255.000 € sind enthalten.