Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 27.06.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: 1. Wie viele Blutentnahmen wurden in Bayern seit 2010 jedes Jahr angeordnet? Aus Zeitgründen wurde die Abfrage auf das Jahr 2015 beschränkt . In der Vorgangsverwaltung der Polizei (IGVP) sind ca. 27.500 vermerkt. Dies betrifft sowohl die durch die Polizei bzw. Richter und Staatsanwaltschaften angeordneten als auch die freiwillig durchgeführten Blutentnahmen. Da jedoch keine Pflicht zur Eintragung besteht, können keine abschließenden Zahlen angegeben werden. Beim Polizeiverwaltungsamt liegen folgende Zahlen vor: Jahr Anzahl der Blutentnahmeabrechnungen 2010 31.871 2011 30.229 2012 30.829 2013 29.606 2014 28.138 Diese Zahlen müssen sich jedoch nicht mit den von den Präsidien durchgeführten Blutentnahmen decken, z. B. da die Rechnungen erst mit zeitlichem Verzug erstellt werden. Für das Jahr 2015 liegen noch keine Abrechnungszahlen vor. 2. a) In welchen Einrichtungen und Laboren werden die entnommenen Blutproben analysiert? Blutproben, die lediglich auf den Blutalkoholwert analysiert werden, werden bayernweit einheitlich vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit durchgeführt. Blutproben, die zusätzlich oder ausschließlich auf Drogen oder Medikamente hin analysiert werden, werden je nach Präsidium an folgende Einrichtungen versandt: – Forensisch Toxikologisches Centrum München – Institut für Rechtsmedizin der Universität München – Institut für Rechtsmedizin der Universität Erlangen-Nürnberg – Institut für Rechtsmedizin der Universität Bonn – Institut für Rechtsmedizin der Universität Ulm – Labor Krone in Bad Salzuflen Das Bayerische Landeskriminalamt führt außerdem jährlich bis zu 1.200 Analysen durch. 17. Wahlperiode 31.08.2016 17/12247 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 17.05.2016 Blutentnahmen und Blutanalysen in Bayern Bei Beschuldigten und Betroffenen sind ohne ihre Einwilligung die körperliche Untersuchung sowie die Blutentnahme zur Feststellung von Tatsachen zulässig, die für das Verfahren von Bedeutung sind, wenn kein Nachteil für ihre Gesundheit zu befürchten ist (§ 81 a Abs. 1 Strafprozessordnung , § 46 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz). Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Blutentnahmen wurden in Bayern seit 2010 jedes Jahr angeordnet? 2. a) In welchen Einrichtungen und Laboren werden die entnommenen Blutproben analysiert? b) Welche Kriterien sind maßgebend für die Vergabe der Analyseaufträge? 3. Welche Kosten entstehen pro Analyse beziehungsweise insgesamt? 4. a) Wie wird in diesen Fällen der Datenschutz gewährleistet ? b) Wie lange und wie werden die Daten gespeichert und wie sind diese gesichert? c) Wie wird sichergestellt, dass die Proben keinen weitergehenden Analysen unterzogen werden? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12247 Soweit bei Straftaten, insbesondere Tötungs- oder Sexualdelikten , bereits eine anderweitige Einbindung von rechtsmedizinischen Instituten erfolgt ist, werden im Einzelfall Blutuntersuchungen direkt dort veranlasst. b) Welche Kriterien sind maßgebend für die Vergabe der Analyseaufträge? Aufträge werden gemäß der vergaberechtlichen Vorgaben an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen erteilt. Jedes Präsidium hat diesbezüglich eine eigene Ausschreibung durchgeführt. 3. Welche Kosten entstehen pro Analyse beziehungsweise insgesamt? Die Kosten hängen vom Analyseauftrag, Untersuchungsumfang und der Dringlichkeit ab. Eine genaue Darstellung der Kosten pro Analyse ist deswegen nicht möglich. Beim Polizeiverwaltungsamt wurden in Bezug auf die Blutentnahmeabrechnungen folgende Haushaltsmittel verausgabt : Jahr Verausgabte Haushaltsmittel (in EUR) 2010 1.804.553,92 2011 1.686.171,09 2012 1.726.018,62 2013 1.694.640,06 2014 1.617.272,06 4. a) Wie wird in diesen Fällen der Datenschutz gewährleistet ? Gemäß den in der Leistungsbeschreibung festgelegten Vorgaben besteht die Möglichkeit, den Laborleiter und seine mit Polizeiaufträgen befassten Mitarbeiter gem. § 11 Abs. 1 Nr. 4 Strafgesetzbuch (StGB) förmlich nach dem Verpflichtungsgesetz zu verpflichten. Daneben ist auch eine förmliche Verpflichtung der Mitarbeiter des Auftragnehmers nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vorgesehen . Mitarbeiter des Instituts mit Zugang zu den Blutproben werden außerdem polizeilicherseits auf Zuverlässigkeit und Unbedenklichkeit überprüft. b) Wie lange und wie werden die Daten gespeichert und wie sind diese gesichert? Die Daten werden in der Regel 10 Jahre gespeichert. Proben werden in der Regel zwei Jahre aufbewahrt, mindestens jedoch bis zum Abschluss des Verfahrens. Bei Kapitaldelikten erfolgt eine unbegrenzte Aufbewahrung. c) Wie wird sichergestellt, dass die Proben keinen weitergehenden Analysen unterzogen werden? Untersuchungen werden nur auf Antrag bzw. Weisung der Polizei oder Staatsanwaltschaft oder Anordnung durch einen Richter durchgeführt.