Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 24.06.2016 1. In welchen Regierungsbezirken sind Popularmusikbeauftragte (oder andere mit diesem kulturellen Bereich Befasste) installiert (bitte aufgeteilt nach Regierungsbezirken)? Mit Ausnahme von Schwaben sind in allen bayerischen Regierungsbezirken Popularmusikbeauftragte installiert. 1.1 In welchem Stellenumfang sind diese beschäftigt (bitte aufgeteilt nach Regierungsbezirken)? 1.2 Mit welchem finanziellen Budget sind diese derzeit ausgestattet (bitte aufgeteilt nach Regierungsbezirken )? Regierungsbezirk Stellenumfang Budget in Euro (ohne Personalkosten ) Mittelfranken hauptamtlich Teilzeit (50 %) 20.000 Niederbayern nebenamtlich auf 400 Euro Basis 20.000 Oberbayern hauptamtlich Vollzeit 50.000 Oberfranken ehrenamtlich 17.176 Oberpfalz nebenamtlich 4 Std./Woche 9.000 Schwaben – – Unterfranken hauptamtlich Vollzeit 32.340 2. Welche Aufgaben bekleiden die Popularmusikbeauftragten ? Der Aufgabenbereich der Popularmusikbeauftragten erstreckt sich auf die gesamte Popularmusik, zu der Rock, Pop, Heavy Metal, Hip Hop, Rap, Techno, Ethno oder Country ebenso zählen wie Jazz oder Blues. Mit den Aufgaben der Popularmusikbeauftragten hat sich im Jahr 1998 eine eigene Arbeitstagung beim Bayerischen Musikrat befasst. Der Tätigkeitsbereich soll demnach grundsätzlich weit zu fassen und zudem abhängig von regionalen Gegebenheiten sein, beispielsweise dem Bestehen eigener Strukturen in den Großstädten. Ihre Hauptaufgabe ist der Aufbau von Netzwerken zwischen allen Akteuren der Popularmusik sowie die Unterstützung vor allem von jungen Musikerschaffenden bei Auftritten und Projekten. Die Popularmusikbeauftragten sind Kontaktstelle für ausübende Musiker , insbesondere für Jugendliche, aber auch für Lehrer/ -innen, für Veranstalter und Kommunen. Sie geben Impulse bei Veranstaltungen, bieten Workshops und Fortbildungsveranstaltungen an. Im Rahmen der finanziellen und personellen Ressourcen und unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten können die Popularmusikbeauftragten auch eigene Festivals oder Wettbewerbe durchführen. Zu den Aufgaben zählt 17. Wahlperiode 31.08.2016 17/12248 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Klaus Adelt SPD vom 21.04.2016 Popularmusikbeauftragte und (Sub-)Kulturförderung Neben hochkulturellen Institutionen, traditionellen und volkstümlichem Brauchtum und Einrichtungen etablierter Kunst und Musik lebt die Vielfalt Bayerns auch durch (sub-) kulturelle Einrichtungen, Veranstaltungen und Initiativen z. B. in den Bereichen Rock/Pop und anderen Szenen. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. In welchen Regierungsbezirken sind Popularmusikbeauftragte (oder andere mit diesem kulturellen Bereich Befasste) installiert (bitte aufgeteilt nach Regierungsbezirken )? 1.1 In welchem Stellenumfang sind diese beschäftigt (bitte aufgeteilt nach Regierungsbezirken)? 1.2 Mit welchem finanziellen Budget sind diese derzeit ausgestattet (bitte aufgeteilt nach Regierungsbezirken)? 2. Welche Aufgaben bekleiden die Popularmusikbeauftragten ? 2.1 Wie viele Initiativen, Musikgruppen und etwaige Besucher profitierten von deren Arbeit in den letzten 5 Jahren (bitte aufgeteilt nach Regierungsbezirken)? 3. Wie schätzt die Staatsregierung demnach den Wert dieser Stellen ein? 3.1 Welche Maßnahmen trifft die Staatsregierung zur Unterstützung dieser Stellen (Bsp. Qualifizierungsmaßnahmen )? 4. Wie schätzt die Staatsregierung den Wert (sub-)kultureller Initiativen in besagten Bereichen grundsätzlich ein? 5. Welche weiteren Fördermöglichkeiten hinsichtlich dieser gibt es aktuell seitens der Staatsregierung? 5.1 Wenn ja, welchen finanziellen Umfang hatten diese in den letzten 5 Jahren (bitte aufgeteilt nach Fördertöpfen)? 5.2 Inwieweit wurden diese Mittel in den letzten 5 Jahren ausgeschöpft (bitte aufgeteilt nach Fördertöpfen)? 6. Welche weiteren Fördermöglichkeiten hinsichtlich dieser gibt es aktuell seitens der Bezirksregierungen? 6.1 Wenn ja, welchen finanziellen Umfang hatten diese in den letzten 5 Jahren (bitte aufgeteilt nach Fördertöpfen)? 6.2 Inwieweit wurden diese Mittel in den letzten 5 Jahren ausgeschöpft (bitte aufgeteilt nach Fördertöpfen)? 7. Welche weiteren Fördermöglichkeiten erachtet die Staatsregierung als notwendig? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12248 auch die Vermittlung von Basiswissen zur GEMA, der Künstlersozialkasse oder zu Organisationsfragen. Die Popularmusikbeauftragten leisten also weniger in musikalischen Fragen Hilfestellung, sondern sind in erster Linie Lobbyisten für die Popularmusik als Musikgenre und hierbei auch Ansprechpartner für politische Gremien. Ihnen kommt die Funktion als Schnittstelle zwischen Musikern, Veranstaltern , Ausbildungsinstitutionen, Politik und Wirtschaft zu. 2.1 Wie viele Initiativen, Musikgruppen und etwaige Besucher profitierten von deren Arbeit in den letzten 5 Jahren (bitte aufgeteilt nach Regierungsbezirken)? Die tatsächliche Reichweite der bezirklichen Popularmusikberatertätigkeit lässt sich nicht in konkreten Zahlen messen. So kommt gerade die Netzwerkarbeit den unterschiedlichsten Initiativen, Institutionen, Gruppen oder Personen zugute . Die jährlichen Beratungskontakte bieten hier zumindest einen Anhaltspunkt. Regierungsbezirk Ungefähre Zahl der Beratungskontakte pro Jahr Mittelfranken 200 Niederbayern 200 Oberbayern 2001 Oberfranken Angabe nicht möglich2 Oberpfalz 140 Schwaben – Unterfranken 80 1 Im Bezirk Oberbayern wurden nur längerfristige und schwierige, meist persönliche Beratungen in die Zählung aufgenommen. 2 Auch der Popularmusikbeauftragte des Bezirks Oberfranken ist mit einer Vielzahl von Bands und Veranstaltern wie auch Politikvertretern in Kontakt. Eine konkrete Bezifferung war jedoch nicht möglich. 3. Wie schätzt die Staatsregierung demnach den Wert dieser Stellen ein? Der Bereich der Rock- und Popmusik zählt zu den vorherrschenden musikalischen Stilrichtungen in unserer Gesellschaft . Insbesondere die Jugendlichen haben ihre prägenden musikalischen Erfahrungen im Umgang mit der vielfältigen populären Musikkultur. Das aktive Musizieren leistet einen wesentlichen Beitrag zur Identitätsfindung, Persönlichkeitsbildung und Sozialisation von Jugendlichen. Die von Individualität geprägte Rock- und Popmusikszene ist in ihren vielfältigen Strukturen kaum zu bündeln. Die Staatsregierung erachtet die Installation spezieller, regional verorteter Beauftragter für den Bereich der Popkultur als eminent wichtig. Mit ihrer Arbeit leisten sie individuell zugeschnittene Unterstützung und spielen eine wichtige Rolle bei der Analyse dieses höchst facettenreichen Musikgenres. Diese Einblicke und Erfahrungen ermöglichen es erst, die erforderlichen , tiefenwirksamen Problemlösungen im verwobenen Kultur- und Kreativwirtschaftsbereich vornehmen zu können. Die im Jahr 1991 getroffene Entscheidung, in Bayern in den vorhandenen Netzwerkstrukturen der Bereiche Jazz und Rockmusik eigenverantwortlich agierende Fachstellen zu finanzieren, hat sich rückblickend als wegweisend und vorausschauend erwiesen. 3.1 Welche Maßnahmen trifft die Staatsregierung zur Unterstützung dieser Stellen (Bsp. Qualifizierungsmaßnahmen )? Die Stellen für die Popularmusikbeauftragten sind bei den Bezirken als kommunale Gebietskörperschaften verortet. Die Staatsregierung ist somit für deren unmittelbare Unterstützung – etwa in Form von Qualifizierungsmaßnahmen – nicht zuständig. Schon im Rahmen der Stellenbesetzung prüfen die Bezirke das Vorhandensein der erforderlichen fachlichen und persönlichen Eignung bei den Kandidaten. Die Stelleninhaber müssen daher für ihre Aufgabe nicht erst eigens qualifiziert werden. Sie nehmen aber selbstverständlich an diversen Fachveranstaltungen (Workshops, Seminare, Fortbildungen ) teil. 4. Wie schätzt die Staatsregierung den Wert (sub-)kultureller Initiativen in besagten Bereichen grundsätzlich ein? Nach Einschätzung der Staatsregierung haben die vielfältig ausgestalteten (sub-)kulturellen Initiativen einen sehr hohen Stellenwert. Der Popkultursektor zeichnet sich nicht nur durch einen besonders hohen Grad an Heterogenität aus, sondern ist gesellschaftlichen und demografischen Veränderungen gleichermaßen ausgesetzt, wie andere Musikgenres z. B. der Chor- oder Blasmusikbereich. Auf die Szeneveränderungen im subkulturellen Rock- und Popbereich muss man flexibel und kurzfristig reagieren können , was mit den verschiedenen – spezifisch an den jeweiligen Bedürfnissen ausgerichteten – Initiativen am besten gelingen kann. Die im tradierten Musikwesen sonst üblichen Strukturen von Zusammenschlüssen in Ortsvereinen und/ oder Regionalverbänden wären im Rock-/Popbereich nicht zielführend. Bei der sinnvollen Koordination und Vernetzung der bestehenden Initiativen spielt insbesondere der vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst geförderte „Verband für Popkultur in Bayern e.V. – VPBy“ mit dem an der Musikakademie Alteglofsheim angeschlossenen „Rock.Büro SÜD“, das von Bernd Schweinar in seiner Funktion als Bayerischer Rockintendant geleitet wird, eine bedeutende Rolle. Der VPBy wurde bereits 1989 von Musikerselbsthilfevereinen, sogenannten Musikinitiativen als „Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Musikinitiativen, e.V.“ (ABMI) gegründet. Im VPBy e.V. bündeln sich seither fast alle namhaften Musikklubs und Festivals in Bayern – ergänzt durch weitere Szeneförderer. Der überwiegende Anteil der heutigen Vereinsmitglieder aus Firmen und Vereinen verfügt über fest angestelltes Personal, mit dem auch eine kontinuierliche Zusammenarbeit bei der Umsetzung von Projekten gewährleistet ist. 5. Welche weiteren Fördermöglichkeiten hinsichtlich dieser gibt es aktuell seitens der Staatsregierung? Die seit 1991 bestehende institutionelle Förderung des VPBY e.V. durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) ist ein Schlüsselfaktor im Zusammenhang mit einer zielgerichteten und nachhaltigen Unterstützung der Popkulturszene. Auch bei der Förderung der Musikfestivals (Kap 15 05 TG 75) können nichtkommerzielle Veranstaltungen der Popularmusik bei Vorliegen der übrigen Fördervoraussetzungen grundsätzlich berücksichtigt werden. Derzeit werden beispielsweise das Popmusik-Festival „Umsonst und Draußen“ in Würzburg, die Jazzwoche in Burghausen, der Jazzfrühling Kempten, Nuejazz Nürnberg sowie das Jazzfestival Würzburg unterstützt. Die Staatsregierung fördert schließlich das Projekt „OHU- RA – MädchenMusikFörderprojekt Bayern“, das seit 1996 im Drucksache 17/12248 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Popularmusikbereich spezielle Angebote für Mädchen und junge Frauen bereithält. Ein Hauptanliegen ist, den Frauenanteil in der bayerischen Musiklandschaft zu vergrößern. Neben den bereits erwähnten Haushaltsmitteln der künstlerischen Musikpflege (Kap. 15 05 TG 75) des Kultusministeriums gibt es weitere staatliche Förderlinien, wie etwa über das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie – StMWi (Referat Kultur- und Kreativwirtschaft ). Es handelt sich hierbei um die landesweite Qualifizierungs -Workshopreihe „GO PROFESSIONAL“ und das Projekt zur Spitzenförderung „BY on“3. Daneben betätigen sich auch zahlreiche Vertreter aus der Wirtschaft (Banken, Industrie etc.) als Sponsoren. Institutionen wie der VPBy e.V. engagieren sich bei der Akquise solcher privater Fördergelder. 5.1 Wenn ja, welchen finanziellen Umfang hatten diese in den letzten 5 Jahren (bitte aufgeteilt nach Fördertöpfen )? Finanzdaten Projekt „OHURA“ (Angaben in EUR) Jahr Gesamtkosten Förderanteil Bezirke Förderanteil StMBW Einnahmen kommunale Partner 2015 39.486,32 15.856,00 11.911,66 9.450,86 2014 38.465,49 19.512,00 9.070,39 9.883,10 2013 43.841,10 18.312,00 9.819,10 15.710,00 2012 53.614,09 17.724,00 14.309,09 21.581,00 2011 43.361,59 17.768,00 9.713,59 15.880,00 Finanzdaten Projekt „BY on“ (Angaben in EUR) Jahr Künstlerförderung (Live & Coaching) für die Regionen Gesamtbudget Staatlicher Förderanteil 2016 71.000,00 120.000,00 100.000,00 2015 73.624,25 122.793,25 100.000,00 2014 67.374,93 116.960,28 100.000,00 2013 61.123,00 119.903,33 100.000,00 2012 59.693,62 119.548,05 100.000,00 Finanzdaten Projekt „GO PROFESSIONAL“ (Angaben in EUR) Jahr Gesamtetat Fördersumme Staatskanzlei bzw. StMWi Teilnehmereinnahmen Sponsoren u. sonstige Einnahmen 2015 19.291,33 10.397,13 7.953,00 97,00 2014 23.820,81 10.000,00 11.084,30 1.922,20 2013 26.981,23 10.000,00 13.351,00 3.630,00 2012 33.036,61 10.000,00 10.792,00 9.051,00 2011 33.414,83 10.000,00 11.376,13 12.021,00 3 Aktuell betreut „BY on“ in der Einsteiger-Phase I rd. 20 Bands/ Interpreten und in der Spitzen-Phase II fünf Bands. In der Phase I werden neben den Coachings insbesondere Auftritte in/bei bayerischen Klubs/Festivals akquiriert. Für die Phase II-Bands werden Support-Auftritte in ganz Deutschland sowie auch Tournee -Begleitungen in ganz Europa akquiriert. 5.2 Inwieweit wurden diese Mittel in den letzten 5 Jahren ausgeschöpft (bitte aufgeteilt nach Fördertöpfen )? Die dargestellten beantragten und bewilligten Fördermittel wurden laut Auskunft der Bezirke auch bestimmungsgemäß verwendet. 6. Welche weiteren Fördermöglichkeiten hinsichtlich dieser gibt es aktuell seitens der Bezirksregierungen ? Die Popularmusikbeauftragten sind nicht bei den staatlichen Bezirksregierungen, sondern bei den kommunalen Bezirken verortet. Diese übernehmen Sach- und Personalkosten. Insofern besteht keine zusätzliche staatliche Mitfinanzierung dieser Stellen. Weitere finanzielle Förderungen für die Popularmusik gibt es in keinem Bezirk. Alle Bezirke unterstützen ggf. aber Projekte im Rahmen der regulären Kulturförderung. 6.1 Wenn ja, welchen finanziellen Umfang hatten diese in den letzten 5 Jahren (bitte aufgeteilt nach Fördertöpfen )? Im Bezirk Mittelfranken gibt es eine eigene Haushaltsstelle für Musikförderung, bei der im Haushaltsjahr 2015 13.000 Euro ausbezahlt wurden, beim Bezirk Niederbayern wurden 2015 über 40.000 Euro ausbezahlt (die Gelder kommen hier, wie auch in Mittelfranken, aus der Kulturstiftung des Bezirks). 6.2 Inwieweit wurden diese Mittel in den letzten 5 Jahren ausgeschöpft (bitte aufgeteilt nach Fördertöpfen )? Nach Kenntnisstand des Staatsministeriums wurden die bewilligten Mittel auch stets vollständig ausgeschöpft. 7. Welche weiteren Fördermöglichkeiten erachtet die Staatsregierung als notwendig? Mit den bestehenden Förderstrukturen ist eine zielgerichtete Unterstützung der Popularmusikszene in ganz Bayern sichergestellt . Insbesondere die langfristig angelegte institutionelle Förderung des VPBy e.V. hat dazu beigetragen, dass in dieser besonders heterogenen Musikszene professionelle Strukturen und Netzwerke etabliert wurden, um flexibel und situationsspezifisch die jeweils geeigneten Unterstützungsmaßnahmen ergreifen und umsetzen zu können. Eine Erhöhung des insoweit einsetzbaren Budgets wäre aus Sicht der Staatsregierung zweifelsohne wünschenswert. Damit ließen sich die bestehenden Bemühungen intensivieren , was den Popularmusikbereich weiter stärken und neue Spielräume eröffnen würde. Die Staatsregierung wird sich hierfür im Rahmen der Haushaltsverhandlungen einsetzen.