Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 27.06.2016 1. a) Wie hoch war der Bruttounterrichtsausfall in den staatlichen Gymnasien in Bayern (gesamt und aufgegliedert nach den Regierungsbezirken, im Schuljahr 2014/15)? b) Wie wurde dieser Ausfall im Einzelnen aufgefangen ? c) Wie hoch war der tatsächliche Unterrichtsausfall (= Nettounterrichtsausfall) in den staatlichen Gymnasien in Bayern (gesamt und aufgegliedert nach den Regierungsbezirken, im Schuljahr 2014/15)? Die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung auch beim Ausfall einer Lehrkraft ist dem Staatsministerium ein zentrales Anliegen. Die beiden Personalplanungen zum Schuljahresbeginn und zum Halbjahreswechsel ermöglichen den staatlichen Gymnasien die vollumfängliche Einrichtung des Unterrichts zu diesen beiden Terminen. Sofern eine Elternzeit zum Schuljahresbeginn oder Halbjahreswechsel oder kurz darauf beginnt oder bereits andauert und den größeren Teil des Halbjahres andauert, werden durch entsprechende Zuweisungen (in der Regel Studienreferendare oder Lehrkräfte der Mobilen Reserve) die ausfallenden Stunden vollumfänglich ersetzt. Bei Ausfällen, die während eines Schulhalbjahres beginnen , werden anderweitige Maßnahmen ergriffen, die die Fortführung des Unterrichts sichern. Jedes staatliche Gymnasium hat mittlerweile eigenständig ein schulinternes Konzept entwickelt, wie Unterrichtsausfall minimiert und Vertretung sinnvoll gestaltet werden kann. Maßnahmen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall sind insbesondere: • die Bereitstellung von Mitteln für befristete Aushilfsverträge durch das Staatsministerium bei Ausfällen von langer Dauer; die Schule kann mit diesen Mitteln eigenständig eine Aushilfslehrkraft für die Dauer des Ausfalls befristet beschäftigen; • der Einsatz der jedem staatlichen Gymnasium zustehenden sog. Mittel zur eigenen Bewirtschaftung: Jedem staatlichen Gymnasium stehen Mittel im Umfang von 20.000 bis 40.000 Euro (abhängig von der Schulgröße) zur Verfügung. Diese können ohne weitere Rücksprache mit dem Staatsministerium beim Ausfall einer Lehrkraft zur Beschäftigung einer Aushilfslehrkraft eingesetzt werden. 17. Wahlperiode 31.08.2016 17/12263 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 13.05.2016 Unterrichtsausfall an den Gymnasien in Bayern und Oberfranken im Schuljahr 2014/15 Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie hoch war der Bruttounterrichtsausfall in den staatlichen Gymnasien in Bayern (gesamt und aufgegliedert nach den Regierungsbezirken, im Schuljahr 2014/15)? b) Wie wurde dieser Ausfall im Einzelnen aufgefangen? c) Wie hoch war der tatsächliche Unterrichtsausfall (= Nettounterrichtsausfall) in den staatlichen Gymnasien in Bayern (gesamt und aufgegliedert nach den Regierungsbezirken, im Schuljahr 2014/15)? 2. a) Wie verteilte sich der Bruttounterrichtsausfall in Bayern auf die einzelnen Jahrgangsstufen im Schuljahr 2014/15 (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken )? b) Wie verteilte sich der Nettounterrichtsausfall in Bayern auf die einzelnen Jahrgangsstufen im Schuljahr 2014/15 (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken )? 3. a) Wie hoch war der Bruttounterrichtsausfall in den staatlichen Gymnasien in Oberfranken im Schuljahr 2014/15, (gesamt und aufgegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie wurde der Unterrichtsausfall an staatlichen Gymnasien in Oberfranken im Schuljahr 2014/15 im Einzelnen aufgefangen und c) wie hoch war der tatsächliche Unterrichtsausfall (=Nettounterrichtsausfall ), (gesamt und aufgegliedert nach den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten)? 4. a) Wie verteilte sich der Bruttounterrichtsausfall in Oberfranken auf die einzelnen Jahrgangsstufen im Schuljahr 2014/15 (statistisch erfasst nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie verteilte sich der Nettounterrichtsausfall in Oberfranken auf die einzelnen Jahrgangsstufen im Schuljahr 2014/15, (statistisch erfasst nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12263 • der Einsatz der integrierten Lehrerreserve: Zum Schuljahr 2013/2014 wurde an allen staatlichen Gymnasien eine integrierte Lehrerreserve eingerichtet; diese kann direkt vor Ort ohne weitere Rücksprache mit dem Staatsministerium bei kurz- oder längerfristigen Ausfällen eingesetzt werden. Zum Schuljahr 2014/2015 wurde die integrierte Lehrerreserve weiter ausgebaut, sodass nun bereits zu Schuljahresbeginn ein Gymnasium durchschnittlicher Größe über den regulären Stundenbedarf hinaus Personalzuweisungen im Umfang von ca. einer Lehrerstelle erhält. • die Zuweisung einer Lehrkraft der Mobilen Reserve: Zum Schuljahr 2011/2012 wurde für die staatlichen Gymnasien eine Mobile Reserve eingerichtet. Diese konnte durch die Bereitstellung von zusätzlichen Ressourcen zum Schuljahr 2012/2013 ausgebaut werden, sodass derzeit 165 Lehrkräfte zur Verfügung stehen, um bei längerfristigen Ausfällen (z. B. Mutterschutz, Elternzeit) den Ausfall von Unterricht abzuwenden. • Teilzeitänderungen bei anderen Stammlehrkräften; • Anordnung von Mehrarbeit oder Mehrung/Minderung bei anderen Stammlehrkräften; • geänderte Gruppenbildungen: z. B. Aufhebungen von Klassenteilungen für einen bestimmten Zeitraum. Im Regelfall wird beim Ausfall einer Lehrkraft durch eine Kombination mehrerer dieser Maßnahmen die Fortführung des Pflichtunterrichts erreicht und damit Unterrichtsausfall abgewendet. Im Rahmen der statistischen Erhebung wird jedoch nicht jede der aufgeführten Maßnahmen einzeln erfasst , sondern lediglich zwischen Vertretungen und organisatorischen Maßnahmen unterschieden. Näheres geht aus der folgenden Erläuterung des Erhebungskonzeptes hervor, in der auch eine Zuordnung der in der Frage verwendeten Begriffe „Bruttounterrichtsausfall“ und „Nettounterrichtsausfall “ auf Kategorien der Erhebung erfolgt. Um die in der Öffentlichkeit, den Medien und der Bildungspolitik intensiv geführte Diskussion zum Thema Unterrichtsausfall auf eine sachliche Grundlage zu stellen, wurde zum Schuljahr 2005/2006 das Konzept einer 1999/2000 im Auftrag des Landtags durchgeführten Erhebung zum Unterrichtsausfall aufgegriffen und kontinuierlich weitergeführt. Mit Beginn des Kalenderjahres 2012 wurde diese auf sämtliche staatliche Gymnasien ausgeweitet, sodass statistisch belastbare regionalisierte Auswertungen für diese Schulart möglich sind. Als Bezugsgröße für den Anteil ausgefallener Unterrichtsstunden werden stets die im gesamten Erhebungszeitraum gemäß Stundenplan regulär zu unterrichtenden Stunden herangezogen . Ausgehend vom Anteil derjenigen Lehrerstunden , die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht so erteilt werden konnten wie im Stundenplan vorgesehen („Bruttounterrichtsausfall “), umfasst die Quote des ersatzlosen Unterrichtsausfalls („Nettounterrichtsausfall“) ausschließlich diejenigen Stunden, die nicht durch organisatorische Maßnahmen (Aufhebung von Klassenteilungen, Mitführung von Klassen etc.) oder Vertretungen (durch Aushilfslehrkräfte, Lehrkräfte der integrierten Lehrerreserve, Lehrkräfte der Mobilen Reserve, Teilzeiterhöhungen bei Stammlehrkräften, Mehrarbeit bzw. Mehrung/Minderung bei Stammlehrkräften) aufgefangen werden konnten. Die Tabelle zu den Fragen 1 a, 1 b und 1 c gibt den Anteil der nicht planmäßigen Lehrerstunden, den Anteil des durch organisatorische Maßnahmen oder durch Vertretungen abgewendeten Unterrichtsausfalls und den Anteil der ersatzlos ausgefallenen Unterrichtsstunden an staatlichen Gymnasien aufgegliedert nach Regierungsbezirken im Schuljahr 2014/2015 an. 2. a) Wie verteilte sich der Bruttounterrichtsausfall in Bayern auf die einzelnen Jahrgangsstufen im Schuljahr 2014/15 (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken )? b) Wie verteilte sich der Nettounterrichtsausfall in Bayern auf die einzelnen Jahrgangsstufen im Schuljahr 2014/15 (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken )? 4. a) Wie verteilte sich der Bruttounterrichtsausfall in Oberfranken auf die einzelnen Jahrgangsstufen im Schuljahr 2014/15 (statistisch erfasst nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie verteilte sich der Nettounterrichtsausfall in Oberfranken auf die einzelnen Jahrgangsstufen im Schuljahr 2014/15 (statistisch erfasst nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Nach Jahrgangsstufen differenzierte Daten liegen nicht vor. 3. a) Wie hoch war der Bruttounterrichtsausfall in den staatlichen Gymnasien in Oberfranken im Schuljahr 2014/15 (gesamt und aufgegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie wurde der Unterrichtsausfall an staatlichen Gymnasien in Oberfranken im Schuljahr 2014/15 im Einzelnen aufgefangen? c) Wie hoch war der tatsächliche Unterrichtsausfall (= Nettounterrichtsausfall), (gesamt und aufgegliedert nach den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten)? Bei der Veröffentlichung der Daten zum Unterrichtsausfall kommt dem Staatsministerium im Rahmen der staatlichen Schulaufsicht nach Art. 111 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) die besondere Verantwortung zu, Einzelschulen vor einer Beeinträchtigung ihrer Erziehungs- und Unterrichtsarbeit durch Veröffentlichungen sensibler statistischer Daten auf Schulebene zu schützen. So könnten beispielsweise Tabellen, die ein unmittelbares Ranking einzelner Schulen enthalten oder ermöglichen, unter Umständen großen Druck auf einzelne Schulen entstehen lassen, ohne dabei jedoch die genauen Voraussetzungen und Einflussfaktoren vor Ort in die Betrachtung einbeziehen zu können. Aus diesen Gründen unterbleiben Angaben auf Kreisebene ggf. vollständig, wenn Rückschlüsse auf Einzelschulen nicht ausgeschlossen werden können. Zudem ist bei einer Interpretation der Daten zu beachten, dass aufgrund der z.T. geringen Fallzahlen die statistische Aussagekraft derselben stark eingeschränkt ist, sodass aus dem Vergleich einzelner Kreise keine allgemeinen Schlüsse gezogen werden können. Die Tabelle zu den Fragen 3 a, 3 b und 3 c gibt den Anteil der nicht planmäßigen Lehrerstunden, den Anteil des durch organisatorische Maßnahmen oder durch Vertretungen abgewendeten Unterrichtsausfalls und den Anteil der ersatzlos ausgefallenen Unterrichtsstunden an staatlichen Gymnasien in Oberfranken aufgegliedert nach einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten im Schuljahr 2014/2015 an. Drucksache 17/12263 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage Tabelle zu 1 a, 1 b und 1 c Unterrichtsausfall an staatlichen Gymnasien nach Regierungsbezirken im Schuljahr 2014/2015 Regierungsbezirk Ergebnisse der Erhebung zum Unterrichtsausfall an allen staatlichen Gymnasien (Jgst. 5–10) im Schuljahr 2014/2015 Anteil der nicht planmäßigen Lehrerstunden Abgewendeter Unterrichtsausfall durch Anteil der ersatzlos ausgefallenen Unterrichtsstunden organisatorische Maßnahmen Vertretungen Oberbayern 9,1 % 1,4 % 5,2 % 2,5 % Niederbayern 8,9 % 0,9 % 5,9 % 2,0 % Oberpfalz 8,7 % 1,7 % 5,2 % 1,9 % Oberfranken 9,2 % 1,3 % 5,9 % 2,0 % Mittelfranken 9,2 % 1,1 % 5,5 % 2,7 % Unterfranken 8,1 % 1,1 % 5,4 % 1,5 % Schwaben 8,9 % 1,1 % 5,4 % 2,5 % insgesamt 9,0 % 1,3 % 5,4 % 2,3 % Tabelle zu 3 a, 3 b und 3 c Unterrichtsausfall an staatlichen Gymnasien in Oberfranken nach Kreisen im Schuljahr 2014/2015 Kreis Ergebnisse der Erhebung zum Unterrichtsausfall an allen staatlichen Gymnasien (Jgst. 5–10) in Oberfranken im Schuljahr 2014/2015 Anteil der nicht planmäßigen Lehrerstunden Abgewendeter Unterrichtsausfall durch Anteil der ersatzlos ausgefallenen Unterrichtsstunden organisatorische Maßnahmen Vertretungen Bamberg/Stadt 9,7 % 2,7 % 4,9 % 2,2 % Bayreuth/Stadt 7,3 % 0,5 % 5,4 % 1,4 % Coburg/Stadt 9,9 % 1,3 % 6,3 % 2,4 % Hof/Stadt 9,2 % 1,3 % 6,4 % 1,6 % Bamberg/Land ● ● ● ● Bayreuth/Land X X X X Coburg/Land X X X X Forchheim 9,2 % 1,1 % 5,9 % 2,2 % Hof/Land X X X X Kronach X X X X Kulmbach X X X X Lichtenfels X X X X Wunsiedel i. Fichtelgebirge 9,6 % 1,1 % 6,3 % 2,1 % insgesamt 9,2 % 1,3 % 5,9 % 2,0 % X Angaben unterbleiben, da Rückschlüsse auf Einzelschulen nicht auszuschließen sind. ● Schulart im betreffenden Gebiet nicht vorhanden.