Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bernhard Roos, Günther Knoblauch SPD vom 23.05.2016 Förderung eigener Gleisanschlüsse für transportintensive bayerische Betriebe Am 23.03.2016 feierte die Krones AG in Neutraubling ihren eigenen Gleisanschluss. Seitdem können die in Neutraubling gefertigten Güter vor Ort aufgeladen und zum Umschlag in Richtung des Hamburger Hafens transportiert werden. Dadurch wird die Logistik des Unternehmens künftig unabhängig von Verkehrsknotenpunkten der deutschen Autobahnen und auch ökologisch effizienter. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. a) In welchem Umfang wurde der eigene Gleisanschluss der Krones AG seitens des Freistaates Bayern gefördert ? b) Welche Förderinstrumente stellt der Freistaat Bayern allgemein für derartige Infrastrukturprojekte zur Verfügung ? 2. a) Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, zukünftig auch andere transportintensiven Unternehmen an das Schienennetz anzubinden? b) Welche Rolle könnten dabei bislang stillgelegte Schienenverbindungen spielen? 3. In welchem Umfang wird durch bayerische Unternehmen von den Zuwendungen der Gleisanschlussförderrichtlinie Gebrauch gemacht? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 27.06.2016 Zu 1. a): Der Gleisanschluss der Krones AG wurde vom Freistaat Bayern nicht gefördert. Zu 1. b): Im Staatshaushalt stehen für die Jahre 2015 und 2016 Mittel zur Förderung von Gemeinden und Gemeindeverbänden für die Planung und Konzeptionierung von Güterverkehrszentren und für infrastrukturelle Investitionen zur Errichtung von Güterverkehrszentren bereit. Ferner stehen Mittel für Zuschüsse und sonstige Ausgaben für Pilotprojekte und Demonstrationsvorhaben zur Förderung innovativer Logistikkonzepte und des (Schienen-)Güterverkehrs sowie auch für Zuschüsse an Sonstige für Investitionen zur Förderung innovativer Logistikkonzepte und des (Schienen-)Güterverkehrs zur Verfügung. Aus den Titeln können somit auch Zuschüsse für Pilotprojekte des regionalen Schienengüterverkehrs und Einzelmaßnahmen zur Optimierung im Güterverkehr gefördert werden. Insgesamt stellt die Staatsregierung aktuell jährlich 3,2 Millionen Euro zur Verfügung. Es existiert ein Förderprogramm des Bundes für die Herstellung /Reaktivierung privater Gleisanschlüsse. Gefördert werden im Rahmen der sog. Gleisanschlussförderrichtlinie sowohl der Neu- als auch der Ausbau von Anschlussgleisen . Der Freistaat unterstützt regelmäßig Unternehmen im Vorfeld der Förderung des Bundes durch eine finanzielle Förderung z. B. bei der Erstellung von Gleisanschlusskonzeptionen . Durch diese Förderung konnten in Bayern in den letzten Jahren mehr als 20 neue Gleisanschlüsse hergestellt werden. Zu 2. a): Um einen möglichst großen Teil des Verkehrszuwachses auf Schiene und Wasserstraße zu verlagern, ist ein reibungsloser Übergang zwischen den Verkehrsträgern entscheidend. Die Staatsregierung begleitet daher seit vielen Jahren die Schaffung und Erweiterung von Güterverkehrszenten/Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs in Bayern. Die Inhaber von eigenen Gleisanschlüssen sind überwiegend Industrieunternehmen, die den Betrieb des Gleisanschlusses nur im Nebengeschäft erledigen. Deshalb besteht ein erheblicher Bedarf, ohne großen Zeitaufwand einen Wissensaustausch zu ermöglichen. Insbesondere die Deutsche Bahn erfüllt als maßgeblicher Infrastrukturbetreiber diese Aufgabe inzwischen nicht mehr und überlässt es den Unternehmen, die von ihnen genutzten Gleisanschlüsse eigenständig zu betreuen. Noch immer werden in Bayern daher Gleisanschlüsse stillgelegt. Dies beruht einerseits auf der geringen Akzeptanz in den betroffenen Unternehmen oder der zu geringen Auslastung des vorhandenen Gleises. Durch gezielte Einzelmaßnahmen ist dieser Trend zumindest zu verlangsamen. Zur Erhöhung der Anzahl an bayerischen Unternehmen, welche über einen eigenen Gleisanschluss verfügen, hat das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr bereits zwei Projekte des Fraunhofer-Instituts für Materialfluss und Logistik (Prien), der LKZ Prien GmbH sowie der AnschlussBahnProfis Ingenieurbüro GmbH zur Implementierung und Weiterentwicklung einer Erfahrungsaustauschgruppe (kurz: ERFA)-Gleisanschluss gefördert. Zu 2. b): Das Vorhandensein von lediglich stillgelegten, aber noch vorhandenen Gleisen kann die Reaktivierung von Gleisanschlüssen erleichtern. Die Reaktivierung solcher Strecken erfolgt in unternehmerischer Initiative. Zu 3.: Nach Mitteilung des Eisenbahnbundesamtes (EBA) wurden im Rahmen der Gleisanschlussförderrichtlinie von 2004 bis Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.09.2016 17/12267 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12267 heute 27 Zuwendungsbescheide an Unternehmen in Bayern mit einer Mittelbindung von 21 Millionen Euro erlassen. Es wurden 23 Projekte umgesetzt. Damit gehen Gesamtinvestitionen in Höhe von ungefähr 45 Millionen Euro einher.