Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 31.01.2014 Lernplattform Landesmedienzentrum Mit der Lernplattform mebis stellt das Kultusministerium eine Plattform für digitales Lernen zur Verfügung, welche stetig ausgebaut wird. Dazu frage ich die Staatsregierung: 1. Wie vielen Schulen steht noch kein DSL-Breitbandanschluss mit mehr als 1MBit/sec-Datenübertragungsrate für eine effektive Nutzung der Plattform zur Verfügung? 2. Wie stellt man sicher, dass allen Schülern und Lehrern das Portal auch bei nicht vorhandenem Breitbandausbau ohne Einschränkungen zur Verfügung steht? 3. Warum wurde auf den Anschluss der Schulen an das Breitbandnetz als ein Förderkriterium im aktuellen Breitbandprogramm verzichtet, obwohl vom Kultusministerium immer mehr auf die Nutzung des Internets gesetzt wird? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 25.03.2014 Zu 1.: Welche Bandbreite den Schulen an den verschiedenen Standorten zur Verfügung steht, wird in der jährlich stattfindenden Umfrage zur EDV-Ausstattung an Schulen nicht erhoben. Erhoben wird lediglich, welche Bandbreite von den Schulen genutzt wird. Demnach nutzen 1.115 von 6.045 Schulen einen Internetanschluss mit einer Bandbreite von höchstens 1 MBit/s (Stand: August 2013). Zu 2.: Die Angebote von „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“ können ab einer Bandbreite von 1,6 MBit/s optimal genutzt werden. Diese Bandbreite ist jedoch nur für das Streamen von Filmen notwendig. Alle anderen Funktionen von mebis benötigen eine wesentlich geringere Bandbreite, sodass alle bayerischen Schulen diese problemlos nutzen können. Damit auch Schulen, die bisher nur über eine geringe Bandbreite verfügen, die Videos der mebis-Mediathek nutzen können, steht für Lehrkräfte zusätzlich eine Downloadmöglichkeit zur Verfügung. Darüber können die benötigten Filme auf einen geeigneten Datenträger geladen und im Klassenzimmer über einen Beamer abgespielt werden. Um die Nutzung von mebis über niedrige Bandbreiten noch weiter zu verbessern, wird aktuell daran gearbeitet, die Filme zusätzlich auch noch in einer geringeren Auflösung bereitzustellen. Darüber hinaus können die Angebote von mebis nicht nur an den Schulen genutzt werden, sondern auch an jedem internetfähigen Computer. Zu 3.: Die vom seinerzeit zuständigen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie im Jahr 2012 erarbeitete Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten hat den Zweck, die in Gewerbe- und Kumulationsgebieten angesiedelten Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die Attraktivität dieser Räume als Wirtschaftsstandorte zu steigern. Die Förderrichtlinie wird derzeit vom nun zuständigen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat überarbeitet. Zukünftig soll ein geförderter Breitbandausbau ganz unabhängig vom Gebietscharakter überall da erfolgen können, wo Bedarf besteht. Eine verpflichtende Vorgabe des Anschlusses der Schulen an das Breitbandnetz als Förderkriterium würde die beabsichtigte Flexibilität der Förderung unnötig einschränken. Unabhängig davon soll digitales Lernen an den Schulen im Rahmen des Projekts „Digitales Bildungsnetz Bayern“ unterstützt werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.05.2014 17/1227 Bayerischer Landtag