Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 27.05.2016 Broschüre der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft „Unkrautmanagement auf Wiesen und Weiden“ und Bienenschutz In der Broschüre der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft „Unkrautmanagement auf Wiesen und Weiden“ werden zahlreiche bienenfreundliche Pflanzen als „Minderwertige Platzräuber“ bezeichnet, die aus „Sicht der Tierernährung unerwünscht sind“. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Ist in nächster Zeit eine Neuauflage der Broschüre (3. überarbeitete Auflage aus 2012) geplant? b) Wenn ja, ist geplant, dass bei einer Überarbeitung auf „bienenfreundliche“ Pflanzen aufmerksam gemacht wird, und geschieht dies unter Einbeziehung der Experten für Imkerei in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau in Veitshöchheim? c) Wenn nein, warum nicht? 2. Ist bei einer Neuauflage geplant, auf eine bienenfreundliche Anwendung der chemischen Pflanzenschutzmaßnahmen oder alternative/nicht chemische Pflegemaßnahmen hinzuweisen? 3. Welche der aufgeführten „Wirkstoffe zur Unkrautbekämpfung im Dauergrünland“, die unter die Kategorie „B4“ fallen, sind vor 1994 noch als „B2“ eingestuft worden ? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 30.06.2016 Zu 1. a): Die Beratungsbroschüre „Unkrautmanagement auf Wiesen und Weiden“ befindet sich derzeit in der Überarbeitung. Die Veröffentlichung der fünften, vollständig überarbeiteten Auflage wird für das Jahr 2017 angestrebt. Zu 1. b): Ein Hinweis für entsprechende Pflanzenarten, die für blütenbefliegende Insekten von Bedeutung sind, ist vorgesehen. Dabei wird auch das Fachzentrum Bienen der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) entsprechend beteiligt werden. Zu 1. c): Siehe Antwort zu Frage 1 b. Zu 2.: Die für die chemische Unkrautregulierung zugelassenen Präparate sind ausnahmslos als nicht bienengefährlich eingestuft . Ungeachtet dessen werden im Ratgeber Maßnahmen zur chemischen oder nicht chemischen Bestandsregulierung gleichwertig berücksichtigt. Zu 3.: Die im Jahr 1993 bereits zugelassenen und heute noch vorhandenen Herbizide zur Unkrautregulierung auf Wiesen und Weiden sind als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.09.2016 17/12320 Bayerischer Landtag