Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Isabell Zacharias SPD vom 19.01.2016 Lehrverpflichtung an den Hochschulen Laut Lehrverpflichtungsverordnung (LUFV) berichtet die Hochschule dem Staatsministerium bis zum Ende jede Jahres über die Erfüllung der Lehrverpflichtung in den vo rangegangenen beiden Semestern. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Lehrveranstaltungsstunden wurden (bitte auf geschlüsselt nach den einzelnen Universitäten, Hoch schulen für angewandte Wissenschaften und den Musik und Kunsthochschulen) in den vorangegangenen beiden Semestern erbracht? 2. Wie viele Lehrveranstaltungsstunden des Lehrdeputats musste das wissenschaftliche und künstlerische Perso nal (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Universitä ten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, den Musik und Kunsthochschulen und nach den Arten der Anrechnung der Lehrveranstaltungen im Rahmen ihrer Lehrverpflichtung laut Lehrverpflichtungsordnung) in den vorangegangenen beiden Semestern erbringen? 3. Wie viele Lehrveranstaltungsstunden sind (bitte aufge schlüsselt nach den einzelnen Universitäten, Hochschu len für angewandte Wissenschaften und den Musik und Kunsthochschulen) in den vorangegangenen beiden Se mestern ausgefallen? 4. Wie viele Lehrveranstaltungsstunden sind (bitte aufge schlüsselt nach den Universitäten, Hochschulen für ange wandte Wissenschaften und den Musik und Kunsthoch schulen) in den vorangegangenen beiden Semestern wegen Krankheit ausgefallen? 5. In welcher Form erfolgt die Dokumentation der individuell erbrachten Lehrveranstaltungsstunden Lehrdeputat des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals? 6. In welchem Ausmaß werden (bitte aufgeschlüsselt nach den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissen schaften und den Musik und Kunsthochschulen) Ermä ßigungen der Lehrveranstaltungsstunden des Lehrdepu tats gewährt? 7. In welchem Ausmaß werden Mehr und Minderleistungen der Lehrveranstaltungsstunden des Lehrdeputats ausge glichen? 8. Inwieweit umfasst die verpflichtende Dokumentation der Hochschulen die internen Regelungen, wie beispielswei se den Ausgleich von Mehr und Minderleistungen, oder der Ermäßigung der Lehrveranstaltungsstunden? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 27.06.2016 Vorbemerkung: Die im Vorspruch benannte Berichtspflicht nach § 8 der Verordnung über die Lehrverpflichtung des wissenschaftli chen und künstlerischen Personals an Universitäten, Kunst hochschulen und Fachhochschulen (Lehrverpflichtungs verordnung – LUFV) bezieht sich gemäß § 1 LUFV auf die staatlichen Hochschulen und das an diesen beschäftigte hauptberufliche wissenschaftliche und künstlerische Perso nal gemäß Art. 2 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Hochschullehrer und Hochschulleh rerinnen sowie des weiteren wissenschaftlichen und künstle rischen Personals an den Hochschulen (Bayerisches Hoch schulpersonalgesetz – BayHSchPG). Die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage ist entsprechend auf den Geltungs bereich der LUFV beschränkt. Zeitlich bezieht sie sich auf den Berichtszeitraum des Wintersemesters 2014/2015 (WS 2014/2015) und des Sommersemesters 2015 (SS 2015). Zu den Fragen im Einzelnen basierend auf den zum Teil auf Schätzungen beruhenden Angaben der Hochschulen wie folgt geantwortet: 1. Wie viele Lehrveranstaltungsstunden wurden (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und den Musik- und Kunsthochschulen) in den vorangegangenen beiden Semestern erbracht? Im Berichtszeitraum wurden in folgendem Umfang Lehrver anstaltungsstunden (in Semesterwochenstunden – SWS) erbracht: Hochschule WS 2014/2015 SS 2015 Universitäten Universität Augsburg 6.783,59 6.945,04 Universität Bamberg 4.270,67 4.148,34 Universität Bayreuth 7.476,00 7.062,00 FAU ErlangenNürnberg 14.327,78 13.811,51 LMU München 20.876,61 20.766,31 TU München 14.333,02 14.333,02 Universität Passau 3.751,35 3.642,74 Universität Regensburg k.A. k.A. JMU Würzburg 7.920,76 8.672,21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.09.2016 17/12321 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12321 Hochschule WS 2014/2015 SS 2015 OTH AmbergWeiden 1.459,67 1.379,66 HAW Ansbach1 k.A. k.A. HAW Aschaffenburg 1.251,78 1.335,28 HAW Augsburg 2.488,25 2.680,85 HAW Coburg 2.524,28 2.502,60 TH Deggendorf 1.958,50 1.967,60 HAW Hof 1.853,00 1.908,50 TH Ingolstadt 2.437,57 2.559,42 HAW Kempten 1.947,16 1.846,85 HAW Landshut 1.987,60 1.920,10 HAW München 7.421,11 7.133,57 HAW NeuUlm 1.274,00 1.309,00 TH Nürnberg GSO 6.132,10 6.159,50 OTH Regensburg 3.682,70 3.558,50 HAW Rosenheim 2.393,00 2.359,00 HAW WeihenstephanTriesdorf 2.465,00 2.533,00 HAW WürzburgSchweinfurt 3.374,00 3.204,00 Kunsthochschulen AdbK München 838,99 882,46 AdbK Nürnberg 687,20 725,20 HFF München 3.826,50 2.848,00 HfMT München 2.777,05 2.718,80 HfM Nürnberg 1.072,51 1.097,25 HfM Würzburg 1.187,25 1.169,65 1Die Hochschule Ansbach verfügt über zwei Fakultäten. Es liegen derzeit nur Angaben für die Fakultät Ingenieurwissenschaften vor: WS 2014/2015: 750,50; SS 2015: 723,00 Eine Aufschlüsselung der erbrachten Lehrveranstaltungs stunden nach den Arten der Anrechnung gemäß § 3 LUVF liegt an den Hochschulen auf zentraler Ebene nicht standar disiert vor und könnte dort – unter Auswertung der individu ellen Dokumentationen der Lehrverpflichtungen (vgl. hierzu auch Frage 5) – nur mit erheblichem Mehraufwand erhoben werden. Überschlägig kann festgestellt werden, dass im Be reich der Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften durchschnittlich rund 85 Prozent der Lehr leistung nach § 3 Abs. 2 LUFV, im Bereich der Kunsthoch schulen durchschnittlich rund 90 Prozent der Lehrleistung nach § 3 Abs. 4 LUVF angerechnet werden. 2. Wie viele Lehrveranstaltungsstunden des Lehrdeputats musste das wissenschaftliche und künstlerische Personal (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften , den Musik- und Kunsthochschulen und nach den Arten der Anrechnung der Lehrveranstaltungen im Rahmen ihrer Lehrverpflichtung laut Lehrverpflichtungsordnung ) in den vorangegangenen beiden Semestern erbringen? Der Wert berechnet sich aus der tatsächlichen Anzahl der Lehrpersonen je Personalkategorie multipliziert mit dem Lehrdeputat gem. §§ 4, 5 bzw. 6 LUFV. Er erhöht sich um die Summe der höheren Festsetzungen des Lehrdeputats gem. § 7 Abs. 7 Satz 1 LUFV und vermindert sich um die Summe der zu einem niedrigeren Lehrdeputat führenden Ermäßi gungen bzw. Abweichungen nach § 7 LUFV (vgl. auch u. die Antwort zu Frage 6) sowie aufgrund weiterer Umstände (Forschungs bzw. Praxisfreisemester, Altersteilzeit). Im Berichtszeitraum musste folgendes Lehrdeputat (in Semesterwochenstunden – SWS) erbracht werden: Hochschule WS 2014/2015 SS 2015 Universitäten Universität Augsburg 6.496,69 6.494,30 Universität Bamberg 4.136,91 4.085,49 Universität Bayreuth 5.915,00 5.553,00 FAU ErlangenNürnberg 14.328,56 14.174,00 LMU München 20.876,61 20.766,31 TU München 13.647,42 13.647,42 Universität Passau 3.285,28 3.301,84 Universität Regensburg 8.502,91 8.351,61 JMU Würzburg 8.021,47 9.086,64 Hochschulen für angewandte Wissenschaften OTH AmbergWeiden 1.352,00 1.330,50 HAW Ansbach2 k.A. k.A. HAW Aschaffenburg 1.502,40 1.493,40 HAW Augsburg 2.369,00 2.340,15 HAW Coburg 2.236,15 2.239,75 TH Deggendorf 1.729,70 1.787,70 HAW Hof 1.853,00 1.908,50 TH Ingolstadt 2.366,00 2.296,00 HAW Kempten 2.372,10 2.357,00 HAW Landshut 2.131,00 2.080,00 HAW München 8.950,00 8.902,00 HAW NeuUlm 912,00 892,00 TH Nürnberg GSO 4.966,00 4.705,60 OTH Regensburg 3.503,00 3.442,40 HAW Rosenheim 2.855,81 2.848,02 HAW WeihenstephanTriesdorf 2.306,00 2.311,00 HAW WürzburgSchweinfurt 3.394,00 3.335,00 Kunsthochschulen AdbK München 725,40 797,04 AdbK Nürnberg 687,20 725,20 HFF München 3.438,25 2.604,00 HfMT München 2.833,88 2.820,71 HfM Nürnberg 1.034,86 1.074,36 HfM Würzburg 1.180,60 1.207,10 1Die Hochschule Ansbach verfügt über zwei Fakultäten. Es liegen derzeit nur Angaben für die Fakultät Ingenieurwissenschaften vor: WS 2014/2015: 532,00; SS 2015: 503,00 Zur erbetenen Differenzierung nach Arten der Anrechnung vgl. o. die Antwort zu Frage 1. 3. Wie viele Lehrveranstaltungsstunden sind (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und den Musik- und Kunsthochschulen) in den vorangegangenen beiden Semestern ausgefallen? 4. Wie viele Lehrveranstaltungsstunden sind (bitte aufgeschlüsselt nach den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und den Musik- und Kunsthochschulen) in den vorangegangenen beiden Semestern wegen Krankheit ausgefallen? Hierzu liegen an den Hochschulen auf zentraler Ebene im Regelfall keine standardisierten Daten vor. Die entspre chend nur zum Teil vorliegenden Werte sind daher weitge hend geschätzt und nicht aussagekräftig. Die Hochschulen haben darauf hingewiesen, dass Lehrveranstaltungen im Falle einer Verhinderung der Lehrperson in der Regel und nach Möglichkeit nachgeholt bzw. von einer anderen Lehr person übernommen werden. 5. In welcher Form erfolgt die Dokumentation der individuell erbrachten Lehrveranstaltungsstunden Lehr- Drucksache 17/12321 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 deputat des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals? Die Erfüllung der Lehrverpflichtung obliegt den einzelnen an den Hochschulen tätigen Lehrpersonen. Dementsprechend wird die erbrachte Lehrverpflichtung von der jeweiligen Lehrperson in Form eines Einzelnachweises dokumentiert. Hierfür werden an den Hochschulen jeweils Vorlagen, ver einzelt auch in digitalen Verfahren, vorgehalten. Die Prüfung und Archivierung der individuellen Dokumentationen erfolgt zumeist auf Fakultätsebene. 6. In welchem Ausmaß werden (bitte aufgeschlüsselt nach den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und den Musik- und Kunsthochschulen ) Ermäßigungen der Lehrveranstaltungsstunden des Lehrdeputats gewährt? Im Berichtszeitraum wurden folgende Ermäßigungen gem. § 7 LUFV (in Semesterwochenstunden – SWS) gewährt: Hochschule WS 2014/2015 SS 2015 Universitäten Universität Augsburg 328,75 295,50 Universität Bamberg 169,00 158,00 Universität Bayreuth 255,75 293,50 FAU ErlangenNürnberg 986,62 927,19 LMU München 4.498,00 4.470,50 TU München 685,60 685,60 Universität Passau 86,00 85,00 Universität Regensburg 293,50 265,00 JMU Würzburg 785,73 611,10 Hochschulen für angewandte Wissenschaften OTH AmbergWeiden 196,50 196,50 HAW Ansbach3 k.A. k.A. HAW Aschaffenburg 184,60 184,60 HAW Augsburg 346,50 341,00 HAW Coburg 370,60 366,00 TH Deggendorf 295,20 299,70 HAW Hof 203,50 200,50 TH Ingolstadt 278,00 281,50 HAW Kempten 386,20 321,70 HAW Landshut 269,50 269,50 HAW München 1.115,50 1.154,50 HAW NeuUlm 218,00 220,00 Hochschule WS 2014/2015 SS 2015 TH Nürnberg GSO 803,00 840,49 OTH Regensburg 570,00 586,00 HAW Rosenheim 459,85 476,51 HAW WeihenstephanTriesdorf 409,00 418,00 HAW WürzburgSchweinfurt 664,00 701,00 Kunsthochschulen AdbK München k.A. k.A. AdbK Nürnberg k.A. k.A. HFF München 170,25 199,50 HfMT München 62,94 71,76 HfM Nürnberg 46,00 46,00 HfM Würzburg 50,50 33,50 3 Die Hochschule Ansbach verfügt über zwei Fakultäten. Es liegen derzeit nur Angaben für die Fakultät Ingenieurwissenschaften vor: WS 2014/2015: 71,50; SS 2015: 100,50 Bei den Universitäten mit Universitätsklinikum (FAU Erlan genNürnberg, LMU München, TU München, Universität Re gensburg, JMU Würzburg) ist darauf hinzuweisen, dass ein wesentlicher Anteil der Ermäßigungen für die Wahrnehmung der Aufgaben in der Krankenversorgung (§ 7 Abs. 3 LUFV) erfolgt; bei der LMU München macht dieser Anteil (Human medizin) beispielsweise ca. 3.800,00 im Vergleich zu den gemeldeten Gesamtzahlen 4.498,00 (WS 2014/2015) und 4.470,50 (SS 2015) aus. Zudem wurden im dargestellten Zeitraum im Bereich der Universitäten durchschnittlich rund 9,5 Prozent, im Bereich der Hochschulen für angewandte Wissenschaften durchschnittlich rund 21 Prozent und im Be reich der Kunsthochschulen durchschnittlich rund 8,5 Pro zent der gewährten Ermäßigungen ausgeglichen (§ 7 Abs. 7 Sätze 2 ff., Abs. 8 Sätze 1 bis 6 LUFV). 7. In welchem Ausmaß werden Mehr- und Minderleistungen der Lehrveranstaltungsstunden des Lehrdeputats ausgeglichen? An den Hochschulen liegen hierzu auf zentraler Ebene zum Teil keine standardisierten Daten vor und könnten dort – un ter Auswertung der individuellen Dokumentationen der Lehr verpflichtungen (vgl. hierzu auch o. die Antwort zu Frage 5) – nur mit erheblichem Mehraufwand erhoben werden. So weit Daten vorliegen, wurden Mehr und Minderleistungen (in Semesterwochenstunden – SWS) im Berichtszeitraum wie folgt ausgeglichen: Hochschule Ausgleich Mehrleistungen Ausgleich Minderleistungen WS 2014/2015 SS 2015 WS 2014/2015 SS 2015 Universitäten Universität Augsburg 160,82 181,52 108,34 106,21 Universität Passau 162,67 172,98 104,30 108,31 Universität Regensburg 470,95 456,39 130,38 123,62 Hochschulen für angewandte Wissenschaften OTH AmbergWeiden 82,36 90,42 22,06 18,79 HAW Aschaffenburg 78,51 49,58 4,40 10,83 HAW Augsburg 299,95 428,24 170,10 145,20 HAW Coburg 350,48 296,85 113,18 78,38 TH Deggendorf 134,75 120,80 21,00 15,00 HAW Hof 78,90 78,45 27,60 15,00 TH Ingolstadt 44,96 66,29 k.A. k.A. HAW Kempten 67,70 57,70 0,00 0,00 HAW Landshut 257,50 233,50 100,90 45,80 HAW München 205,73 42,59 17,95 3,14 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12321 Hochschule Ausgleich Mehrleistungen Ausgleich Minderleistungen WS 2014/2015 SS 2015 WS 2014/2015 SS 2015 HAW NeuUlm 56,2 68,22 0,00 0,00 TH Nürnberg GSO 480,34 307,08 1,23 0,00 OTH Regensburg 216,10 212,40 27,70 9,00 HAW WeihenstephanTriesdorf 309,00 339,00 160,00 117,00 HAW WürzburgSchweinfurt 453,00 430,00 258,00 302,00 Kunsthochschulen HfMT München 90,99 87,65 127,75 146,59 HfM Nürnberg 58,62 58,64 21,00 35,60 HfM Würzburg 64,40 69,50 52,25 86,00 8. Inwieweit umfasst die verpflichtende Dokumentation der Hochschulen die internen Regelungen, wie beispielsweise den Ausgleich von Mehr- und Minderleistungen , oder der Ermäßigung der Lehrveranstaltungsstunden ? Die o. in der Antwort auf Frage 5 genannte Dokumentation enthält alle die Erfüllung der Lehrverpflichtung betreffenden Angaben.