Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 30.05.2016 Schließung von Banken und Sparkassen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele mitarbeiterbesetzte und SB-Stellen von Sparkassen und Raiffeisenbanken gibt (gab) es 2011–2016 (Ende Mai) in Bayern und wie lautet die Aufgliederung nach Regierungsbezirken bzw. Landkreisen und kreisfreien Städten? 2. Wie viele und welche (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten ) dieser „Banken“ wurden seit 2011 geschlossen (bitte nach Jahren aufgliedern)? 3. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten wurden „Banken“ geschlossen und in SB-Banken umgewandelt? 4. Wie beurteilt die Staatsregierung die zunehmende Schließung von Zweigstellen von Sparkassen und Raiffeisenbanken ? Welche Ursachen lassen sich dafür anführen? 5. Hält es die Staatsregierung für sinnvoll und notwendig, dass insbesondere in ländlichen Regionen möglichst flächendeckend zumindest SB-Banken (Geldautomaten) erhalten bleiben? 6. Wenn nein, wie soll dann die Versorgung mit Geld bei alten und kranken Menschen gewährleistet bleiben? 7. Nachdem viele Banken in Bayern (z. B. die Stadtsparkasse München) 2016 eine neue Gebührenordnung entwickelt haben, frage ich die Staatsregierung, wie sie die Tatsache beurteilt, dass Kunden dieser Bank 2,50 € zahlen müssen, um selbst einen Kontoauszug auszudrucken und nochmals 2,50 €, wenn sie Geldscheine am Automaten einbezahlen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 27.06.2016 Die Schriftliche Anfrage wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie wie folgt beantwortet: 1. Wie viele mitarbeiterbesetzte und SB-Stellen von Sparkassen und Raiffeisenbanken gibt (gab) es 2011–2016 (Ende Mai) in Bayern und wie lautet die Aufgliederung nach Regierungsbezirken bzw. Landkreisen und kreisfreien Städten? Die Zahlen der mitarbeiterbesetzten und SB-Stellen von Sparkassen für die Jahre 2011 bis 2015 (jeweils zum Stand Jahresende) können aus der Anlage 1 entnommen werden. Eine Aufteilung nach Landkreisen und kreisfreien Städten liegt nicht vor, da viele bayerische Sparkassen nicht auf das Gebiet eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt begrenzt sind. Für die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken sind die Zahlen aus der Anlage 2 ersichtlich. Zahlen zur Entwicklung auf Regierungsbezirks- und Kreisebene liegen nicht vor. 2. Wie viele und welche (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten) dieser „Banken“ wurden seit 2011 geschlossen (bitte nach Jahren aufgliedern)? Die Anzahl der Schließungen ist ebenfalls aus den Anlagen 1 und 2 ersichtlich. 3. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten wurden „Banken“ geschlossen und in SB-Banken umgewandelt ? Es liegen keine Daten auf Ebene von Landkreisen und kreisfreien Städten vor. 4. Wie beurteilt die Staatsregierung die zunehmende Schließung von Zweigstellen von Sparkassen und Raiffeisenbanken? Welche Ursachen lassen sich dafür anführen? Die Kunden agieren bei der Informationsbeschaffung für Finanzprodukte zunehmend selbstbestimmter und legen zugleich großen Wert auf eine umfassende persönliche Beratung. Auf das dahinter stehende gewandelte Informations - und Kommunikationsverhalten der Kunden reagieren die Institute. Der Sparkassenkunde von heute besucht z. B. im Durchschnitt nur mehr einmal pro Jahr seine Geschäftsstelle. Dies bedeutet, dass bei den Instituten elektronische Präsenz und örtliche Geschäftsstelle zunehmend enger verzahnt werden. Es bleibt den Kunden überlassen, auf welchem Weg sie im Bedarfsfall mit ihrem Institut Kontakt aufnehmen. Zudem erzeugt die anhaltende Niedrigzinsphase einen Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.09.2016 17/12323 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12323 hohen Ertragsdruck für die Institute, was Kostensenkungsmaßnahmen notwendig macht. 5. Hält es die Staatsregierung für sinnvoll und notwendig , dass insbesondere in ländlichen Regionen möglichst flächendeckend zumindest SB-Banken (Geldautomaten ) erhalten bleiben? Die Entscheidung, ob und welche Geschäftsstellen geschlossen werden müssen oder nur noch als Selbstbedienungs- Standort weitergeführt werden, ist eine geschäftspolitische Entscheidung, die alleine Vorstand und Verwaltungsrat der jeweiligen Sparkasse eigenverantwortlich treffen müssen. Hierbei handelt es sich jeweils um eine Einzelfallentscheidung , bei der stets auch die Aspekte der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit einfließen werden. Auch für den Genossenschaftsbereich gilt, dass dort, wo sich eine deutlich nachlassende Nutzung durch die Kunden abzeichnet, nach unternehmerischen und betriebswirtschaftlichen Erwägungen Dienstleistungen gegebenenfalls regional gebündelt werden müssen. Gleichwohl bleibt es Ziel der Institute, auch künftig eine regional möglichst breitgefächerte Infrastruktur anzubieten. 6. Wenn nein, wie soll dann die Versorgung mit Geld bei alten und kranken Menschen gewährleistet bleiben? Die Frage, wie die flächendeckende regionale Versorgung der Bevölkerung mit welchem Filialnetz sichergestellt werden kann, ist von dem jeweiligen Institut unter Würdigung der konkreten örtlichen Verhältnisse zu beurteilen. Hierbei sind auch die Möglichkeiten des Einsatzes von Geldautomaten , Telefonbanking, mobilen Geschäftsstellen, Hausbesuchen u. a. zu berücksichtigen. Staatliche Vorgaben hierzu gibt es nicht und wären auch verfehlt. 7. Nachdem viele Banken in Bayern (z. B. die Stadtsparkasse München) 2016 eine neue Gebührenordnung entwickelt haben, frage ich die Staatsregierung, wie sie die Tatsache beurteilt, dass Kunden dieser Bank 2,50 € zahlen müssen, um selbst einen Kontoauszug auszudrucken, und nochmals 2,50 €, wenn sie Geldscheine am Automaten einbezahlen? Die Entwicklung von Kontoführungsmodellen und deren Bepreisung liegt in der Verantwortung des jeweiligen Instituts. Die Modelle werden ausgehend vom Bedarf der Kunden entwickelt und unterliegen den Gesetzen des Marktes. Drucksache 17/12323 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage 1 Entwicklung der Geschäftsstellen der bayerischen Sparkassen Jahresende Mitarbeiter besetzt Veränd. ggü. Vorjahr SB-Stellen Veränd. ggü. Vorjahr Bayern 2011 2.442 -23 350 -8 2012 2.409 -33 368 18 2013 2.355 -54 392 24 2014 2.327 -28 402 10 2015 2.245 -82 408 6 Oberbayern 2011 648 -4 132 2 2012 645 -3 127 -5 2013 632 -13 134 7 2014 618 -14 142 8 2015 609 -9 141 -1 Niederbayern 2011 281 -9 35 7 2012 278 -3 37 2 2013 277 -1 37 0 2014 277 0 37 0 2015 272 -5 37 0 Oberpfalz 2011 228 0 25 -2 2012 217 -11 35 10 2013 218 1 34 -1 2014 216 -2 34 0 2015 213 -3 35 1 Oberfranken 2011 257 -1 36 -3 2012 254 -3 35 -1 2013 249 -5 39 4 2014 245 -4 41 2 2015 223 -22 40 -1 Mittelfranken 2011 348 -4 33 3 2012 340 -8 37 4 2013 324 -16 41 4 2014 324 0 40 -1 2015 313 -11 43 3 Unterfranken 2011 331 -2 30 0 2012 330 -1 28 -2 2013 328 -2 27 -1 2014 328 0 27 0 2015 321 -7 29 2 Schwaben 2011 349 -3 59 -15 2012 345 -4 69 10 2013 327 -18 80 11 2014 319 -8 81 1 2015 294 -25 83 2 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12323 Anlage 2 Entwicklung der Filialen der bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken Filialen Veränderungen zum Vorjahr SB-Stellen Veränderungen zum Vorjahr 2011 3066 467 2012 3037 -29 469 2 2013 2994 -43 465 -4 2014 2922 -72 478 13 2015 2782 -140 494 16