Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürgen Mistol BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30.05.2016 Abholzaktionen im Bereich von Trinkwasserquellen in der nördlichen Oberpfalz In der nördlichen Oberpfalz (Flossenbürg/Schnaittenbach) sind 50 Hektar Wald von der Rodung bedroht, darunter 10 Hektar im Freizeitzentrum Silberhütte und mindestens 7,5 Hektar an der Westseite des Fahrenbergs. Begründet wird die Rodung seitens des Wasserwirtschaftsamtes Weiden mit dem Trinkwasserschutz im Fassungsbereich von Trinkwasserquellen nach der seit 1979 geltenden Trinkwasserverordnung . Ich frage die Staatsregierung: 1. Teilt die Staatsregierung die Auffassung des Wasserwirtschaftsamtes Weiden, dass eine Rodung in diesen Dimensionen notwendig ist? a) Wie beurteilt die Staatsregierung diese Rodung im Bereich des Sport- und Freizeitzentrums Silberhütte und im Naherholungsbereich Fahrenberg? b) Teilt die Staatsregierung die Auffassung, dass durch die Auswaschung der durch die Rodung freigestellten Bereiche anfänglich die Nitratwerte steigen? 2. Warum werden andere Trinkwassererfassungbereiche in Waldgebieten wie in der Stadt Augsburg, der Stadt Nürnberg oder am Taubenberg für München nicht gerodet ? a) Worin besteht der Unterschied zu dem von der Rodung betroffenen Gebieten in der nördlichen Oberpfalz ? 3. Warum wird in Augsburg sogar in Trinkwassererfassungsbereichen gezielt aufgeforstet trotz sehr oberflächennahem Grundwasser? a) Was unterscheidet die oberflächennahen Trinkwasserquellen der nördlichen Oberpfalz von dem oberflächennahen Grundwasser in Augsburg? 4. Teilt die Staatsregierung die Augsburger Auffassung, dass gerade in Trinkwassererfassungsbereichen aus Sicht des Trinkwasserschutzes es sinnvoll ist, viele Laubbäume als vorherrschende Baumarten auf der Fläche wachsen zu lassen? a) Teilt die Staatsregierung die Auffassung, dass durch die intensiven Wurzelformationen der Laubhölzer der Boden eine höhere Wasserrückhalte- und Wasserspeicherfähigkeit aufweist? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 29.06.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: 1. Teilt die Staatsregierung die Auffassung des Wasserwirtschaftsamtes Weiden, dass eine Rodung in diesen Dimensionen notwendig ist? a) Wie beurteilt die Staatsregierung diese Rodung im Bereich des Sport- und Freizeitzentrums Silberhütte und im Naherholungsbereich Fahrenberg? Aus Sicht des Wasserwirtschaftsamts Weiden sind keine großflächigen Rodungen von Fassungsbereichen veranlasst . In den angesprochenen Wasserschutzgebieten haben bisher auch keine großflächigen Rodungen stattgefunden und sind auch künftig nicht notwendig. Der tief wurzelnde Bewuchs ist ausschließlich dort ein Risiko, wo einwachsende Wurzeln die Brunnen- und Quellbauwerke beschädigen könnten, d. h. in unmittelbarer Nähe der Fassungen. b) Teilt die Staatsregierung die Auffassung, dass durch die Auswaschung der durch die Rodung freigestellten Bereiche anfänglich die Nitratwerte steigen? Die Entnahme einzelner Bäume, wie sie in Fassungsbereichen zum Schutz von Brunnen und Quellen erforderlich sein kann, mobilisiert keine erheblichen Stickstoffmengen. Großflächige Rodungsmaßnahmen können dagegen zu spürbaren Stickstofffreisetzungen führen und sind daher aus wasserwirtschaftlicher Sicht in den Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen unerwünscht. 2. Warum werden andere Trinkwassererfassungbereiche in Waldgebieten wie in der Stadt Augsburg, der Stadt Nürnberg oder am Taubenberg für München nicht gerodet? a) Worin besteht der Unterschied zu dem von der Rodung betroffenen Gebieten in der nördlichen Oberpfalz ? Die Besonderheit der Quellfassungen in der nördlichen Oberpfalz liegt darin, dass die Sickerleitungen in einem weit verzweigten Netz angelegt und die Fassungsbereiche sehr großzügig bemessen wurden. 3. Warum wird in Augsburg sogar in Trinkwassererfassungsbereichen gezielt aufgeforstet trotz sehr oberflächennahem Grundwasser? a) Was unterscheidet die oberflächennahen Trinkwasserquellen der nördlichen Oberpfalz von dem oberflächennahen Grundwasser in Augsburg? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.09.2016 17/12331 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12331 Die Stadt Augsburg forstet die Einzugsgebiete ihrer Brunnen gezielt auf, da extensiv genutzter standortgerechter Wald grundsätzlich die aus Sicht des Grundwasserschutzes und der Trinkwassergewinnung günstigste Flächennutzung ist. Um Beschädigungen der Brunnen durch einwachsende Wurzeln zu vermeiden, erfolgt auch in Augsburg keine Aufforstung im unmittelbaren Brunnenumfeld. Quellen haben eine wesentlich größere laterale Verbreitung als die punktuellen Brunnenbauwerke. Dadurch sind die von tief wurzelndem Bewuchs frei zu haltenden Bereiche bei Quellen größer als bei Brunnen. 4. Teilt die Staatsregierung die Augsburger Auffassung , dass gerade in Trinkwassererfassungsbereichen aus Sicht des Trinkwasserschutzes es sinnvoll ist, viele Laubbäume als vorherrschende Baumarten auf der Fläche wachsen zu lassen? a) Teilt die Staatsregierung die Auffassung, dass durch die intensiven Wurzelformationen der Laubhölzer der Boden eine höhere Wasserrückhalteund Wasserspeicherfähigkeit aufweist? Extensiv genutzter standortgerechter Wald ist grundsätzlich die aus Sicht des Grundwasserschutzes und der Trinkwassergewinnung günstigste Flächennutzung. Ergänzender Hinweis: Auf Initiative von Herrn Landrat Meier (Neustadt a. d. Waldnaab ) fand kürzlich gemeinsam mit Vertretern der Bayerischen Staatsforsten und des Wasserwirtschaftsamts eine Ortseinsicht statt. Dabei wurde vonseiten des Wasserwirtschaftsamts nochmals festgestellt, dass kein akuter Handlungsbedarf vorliegt. Außerdem wurde vereinbart, weitere Gespräche zu führen, um einen optimalen Schutz der Quellfassungen bei möglichst geringen Auswirkungen auf die Waldflächen sicherzustellen.