Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.06.2016 Betrieb eines Steinbruchs in Hötzelsberg Zum Betrieb eines Steinbruchs in Hötzelsberg 1, 94530 Auerbach , durch die Hötzelsberger Hartsteinwerke M.Thiele GmbH & Co. KG frage ich die Staatsregierung: 1. Wie ist der Sachstand im Genehmigungsverfahren um die Erweiterung des Abbaugebietes? 2. Wurde im Rahmen der geplanten Erweiterung ein Antrag auf ordnungsgemäße Niederschlagswasserbeseitigung gestellt? 3. Wie wurde auf die im Laufe des Genehmigungsverfahrens festgestellten illegalen Rodungsarbeiten reagiert? Wurden Bußgeldbescheide erstellt? 4. Wie wurde mit den eingegangenen Einwendungen verfahren ? 5. Ist dem Landratsamt bekannt, dass südwestlich des Lagerplatzes (südlich des Steinbruchs) ein Granit-Sand- Teppich große Teile des Waldbodens bis hin zum Mapferdinger Bach bedeckt? 6. Wurde bei der Erteilung dieser Erlaubnis berücksichtigt, dass es sich beim Mapferdinger Bach und der Hengersberger Ohe nach Aussage von Helmut Bayerl, Perlmuschelbeauftragter der Technischen Universität München- Weihenstephan, um perlmuschelrelevante Gewässer handelt, nachdem laut eines Schreibens des Landratsamtes Deggendorf vom 13.02.2015 die Firma Thiele am 15.12.2010, geändert am 10.07.2012, eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser und von Abwasser aus dem Waschplatz erhielt? 7. Gibt es mittlerweile Erkenntnisse über die Mengen von Ausbauasphalt, die auf dem Gelände des Steinbruchs gelagert werden, und wie wurden diese Erkenntnisse gewonnen ? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 05.07.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: 1. Wie ist der Sachstand im Genehmigungsverfahren um die Erweiterung des Abbaugebietes? Beim Landratsamt Deggendorf läuft seit September 2014 ein immissionsschutzrechtlicher Antrag nach § 16 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Erweiterung der Abbaufläche um 6,4 ha nach Osten hin. Die Antragsunterlagen sind ergänzungsbedürftig. So fehlen z. B. noch Gutachten für die Prüffelder „Luftreinhaltung“, „Lärmschutz“ sowie „Erschütterungsschutz“. Eine abschließende Prüfung ist somit noch nicht möglich. 2. Wurde im Rahmen der geplanten Erweiterung ein Antrag auf ordnungsgemäße Niederschlagswasserbeseitigung gestellt? Für die geplante Erweiterung wurden bisher verschiedene Planungsentwürfe für die Niederschlagswasserbeseitigung vorgelegt. Ein prüffähiger Wasserrechtsantrag liegt bisher noch nicht vor, wurde jedoch zwischenzeitlich mit einer zwangsgeldbewehrten Anordnung angefordert (siehe auch Nr. 3 letzter Absatz). 3. Wie wurde auf die im Laufe des Genehmigungsverfahrens festgestellten illegalen Rodungsarbeiten reagiert ? Wurden Bußgeldbescheide erstellt? Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wurde Ende 2014/ Anfang 2015 beim Landratsamt Deggendorf aktenkundig, dass in Teilbereichen der geplanten Erweiterungsfläche bereits Rodungen erfolgt sind. Bei einem Vergleich von Luftbildaufnahmen wurde festgestellt, dass diese zwischen 2010 und 2013 erfolgt sein müssen. Die Rodungsflächen befanden sich zu dieser Zeit noch nicht im Eigentum des Steinbruchbetreibers. Mit Blick auf die Erfolgsaussichten eines Bußgeldverfahrens hat sich das Landratsamt Deggendorf entschieden, der eigentlichen Rodung nicht nachzugehen , sondern hinsichtlich der vermuteten Erweiterung der Abbaufläche durch den Betreiber ein Bußgeldverfahren gegen diesen einzuleiten. Dieses Verfahren ist noch anhängig. Da aber die gerodeten Flächen im Hinblick auf die Niederschlagswasserbeseitigung relevant sind, wurde die Niederschlagswasserbeseitigung von der Zurückstellung des Antrags ausgenommen und die Vorlage eines prüffähigen Wasserrechtsantrags angeordnet (vgl. Nr. 2). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.09.2016 17/12349 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12349 4. Wie wurde mit den eingegangenen Einwendungen verfahren? Die Antragsunterlagen lagen in der Zeit vom 10.12.2014 und 09.01.2015 zur Einsichtnahme aus. Die eingegangenen Einwendungen werden nach Vorliegen der Fachstellungnahmen bzw. Gutachten und einer ergänzten, überarbeiteten bzw. korrigierten Planung im Rahmen eines Erörterungstermins mit allen Beteiligten erörtert. 5. Ist dem Landratsamt bekannt, dass südwestlich des Lagerplatzes (südlich des Steinbruchs) ein Granit- Sand-Teppich große Teile des Waldbodens bis hin zum Mapferdinger Bach bedeckt? Südlich des Steinbruchs befindet sich ein Lagerplatz für Endprodukte des Betriebs. Bei der erfolgten Bestandsprüfung wurde im Anschluss an diesen Lagerplatz eine Inanspruchnahme weiterer Grundstücke festgestellt. Der Betreiber wurde aufgefordert, entsprechende Antragsunterlagen vorzulegen. Hinweis: Zwischen der beanspruchten Fläche und dem Mapferdinger Bach verläuft noch die B533. 6. Wurde bei der Erteilung dieser Erlaubnis berücksichtigt , dass es sich beim Mapferdinger Bach und der Hengersberger Ohe nach Aussage von Helmut Bayerl, Perlmuschelbeauftragter der Technischen Universität München-Weihenstephan, um perlmuschelrelevante Gewässer handelt, nachdem laut eines Schreibens des Landratsamtes Deggendorf vom 13.02.2015 die Firma Thiele am 15.12.2010, geändert am 10.07.2012, eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser und von Abwasser aus dem Waschplatz erhielt? Im Rahmen der besagten wasserrechtlichen Erlaubnis wurden die zu beteiligenden Fachstellen, die Fachberatung für Fischerei beim Bezirk Niederbayern, die Bezirksfinanzdirektion Landshut (Staatliches Fischereirecht – Wasserrecht) und auch der Pächter des staatlichen Fischereirechts, gehört . Ablehnende Einwendungen wurden nicht erhoben. Herr Bayerl sowie seine Aussagen hinsichtlich der Perlmuschelrelevanz waren dem Landratsamt Deggendorf nicht bekannt. Flussperlmuschelnachweise liegen dem Landratsamt in den betroffenen Gewässerabschnitten nicht vor. 7. Gibt es mittlerweile Erkenntnisse über die Mengen von Ausbauasphalt, die auf dem Gelände des Steinbruchs gelagert werden, und wie wurden diese Erkenntnisse gewonnen? Dem Landratsamt Deggendorf liegt ein (noch unvollständiger ) Änderungsantrag der Donauasphalt GmbH & Co. KG nach § 16 Abs. 1 BImSchG vor, der u. a. die Erhöhung der Lagermenge an Ausbauasphalt auf insgesamt 50.000 t beinhaltet . Entsprechend den derzeitigen Ausführungen im Antrag befinden sich ca. 19.000 t Asphaltfräsgut und ca. 15.000 m3 Asphaltschollen vor Ort. Die gemachten Angaben werden vom Landratsamt Deggendorf als plausibel bewertet.