Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Nikolaus Kraus FREIE WÄHLER vom 01.06.2016 Schutzmechanismen zur Verhinderung der Einfuhr von gentechnisch verändertem Lachs Nach seiner Zulassung in den USA wurde nun mehr auch aktuell in Kanada der „AquAdvantage Salmon“ der US- Firma AquaBounty Technologies als unbedenklich freigegeben . Er soll von herkömmlichem Lachs nicht zu unterscheiden sein. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Welche Schutzmechanismen bestehen in Bayern, um das Inverkehrbringen von gentechnisch verändertem Lachs aus Kanada und den USA auf unseren Märkten zu verhindern? 2. Ist der Staatsregierung bekannt, welche Schutzmechanismen in Deutschland und Europa bestehen, um das Inverkehrbringen von gentechnisch verändertem Lachs aus Kanada und den USA auf unseren Märkten zu verhindern ? 3. Ist der Staatsregierung bekannt, inwieweit bei der Einfuhr von Lachs in die Europäische Union sichergestellt werden kann, dass es sich tatsächlich um kein gentechnisch verändertes Produkt handelt, und ist die Staatsregierung von der Effektivität der Schutzmechanismen überzeugt? 4. Gibt es für den Import von gentechnikfreiem Lachs schon vergleichbare Vereinbarungen, wie es sie etwa analog dazu im Bereich des Hormoneinsatzes in der Rinderzucht mit dem Non-Hormone Treated Cattle (NHTC) Programm zwischen der EU und den USA gibt, oder sind solche in Planung? 5. Ist der Staatsregierung bekannt, welche Regelungen CETA auf Basis des endgültigen Vertragstextes vom 29. Februar 2016 für den Handel mit Lachs vorsieht, und inwieweit würde allgemein der Handel mit Lachs durch CETA erleichtert werden? 6. Inwieweit wäre es durch CETA möglich, dass gentechnisch veränderter Lachs auf unseren Markt gelangt? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 04.07.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie wie folgt beantwortet: 1. Welche Schutzmechanismen bestehen in Bayern, um das Inverkehrbringen von gentechnisch verändertem Lachs aus Kanada und den USA auf unseren Märkten zu verhindern? 2. Ist der Staatsregierung bekannt, welche Schutzmechanismen in Deutschland und Europa bestehen, um das Inverkehrbringen von gentechnisch verändertem Lachs aus Kanada und den USA auf unseren Märkten zu verhindern? Im Herbst 2015 wurde der gentechnisch veränderte (gv) Lachs (AquAvantage-Lachs) der kanadischen Fa. Aqua- Bounty Technologies als erster tierischer gentechnisch veränderter Organismus (GVO) für die Verwendung als Lebensmittel von der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) zugelassen. Für die Europäische Union besteht nach wie vor keine Zulassung. Nach der aktuellen Liste der in der EU-Beantragten GVO wurde eine solche bisher nicht beantragt: s. http://www.bfr.bund.de/cm/343/ antraege-gvo-lm-fm-vo-1829.pdf. Die Einfuhr in die bzw. das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen als Lebensmittel oder Futtermittel in der Europäischen Union ist nur möglich, wenn der jeweilige Organismus in der Europäischen Union zugelassen ist. Das gilt auch für gv-Lachs. Eine Einfuhr und ein Inverkehrbringen von gv-Lachs in die EU wäre demnach legal nicht möglich. Um tierische Lebensmittel aus Drittstaaten (nicht EU- Staaten wie USA und Kanada) effektiv kontrollieren zu können, dürfen diese in die EU nur an dafür benannten Grenzkontrollstellen eingeführt werden. An den Grenzkontrollstellen erfolgt eine Dokumenten- und Nämlichkeitskontrolle , im Bedarfsfall werden Proben entnommen. Bayern verfügt am Flughafen München über eine derartige Grenzkontrollstelle. Einfuhren von Lachs fanden am Flughafen München im fraglichen Zeitraum (Herbst 2015 bis heute) nicht statt. Zusätzlich zu diesen „Flaschenhalskontrollen“ an den Grenzkontrollstellen werden tierische Lebensmittel, die sich in Verkehr befinden, durch die amtliche Lebensmittelüberwachung risikoorientiert beprobt und untersucht. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.09.2016 17/12414 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12414 3. Ist der Staatsregierung bekannt, inwieweit bei der Einfuhr von Lachs in die Europäische Union sichergestellt werden kann, dass es sich tatsächlich um kein gentechnisch verändertes Produkt handelt, und ist die Staatsregierung von der Effektivität der Schutzmechanismen überzeugt? Es gibt keine Hinweise, dass die unter Nummern 1 und 2 dargestellten Maßnahmen nicht ausreichend seien. 4. Gibt es für den Import von gentechnikfreiem Lachs schon vergleichbare Vereinbarungen, wie es sie etwa analog dazu im Bereich des Hormoneinsatzes in der Rinderzucht mit dem Non-Hormone Treated Cattle (NHTC) Programm zwischen der EU und den USA gibt, oder sind solche in Planung? Über derartige Planungen liegen keine Erkenntnisse vor. Auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6 wird verwiesen. 5. Ist der Staatsregierung bekannt, welche Regelungen CETA auf Basis des endgültigen Vertragstextes vom 29. Februar 2016 für den Handel mit Lachs vorsieht, und inwieweit würde allgemein der Handel mit Lachs durch CETA erleichtert werden? Für Zollfragen ist das Bundesministerium der Finanzen zuständig . Nach öffentlich zugänglichen Informationen der EU- Kommission werden die EU und Kanada in CETA alle Zölle auf Fischereierzeugnisse vollständig abschaffen. 76,4 % der Einfuhren Kanadas genießen bereits einen Meistbegünstigungszollsatz von null Prozent, und Kanada stimmte einer Beseitigung der übrigen Zölle bei Inkrafttreten des Abkommens zu. Die EU hat einer Abschaffung von 95,5 % ihrer Zölle auf diese Erzeugnisse bei Inkrafttreten des Abkommens und von 4,5 % innerhalb von 3, 5 oder 7 Jahren zugestimmt. Die Liberalisierung der Zölle für Fisch ist Bestandteil eines breiter angelegten Fischereipakets, das außerdem die folgenden Elemente enthält: Vereinfachungen bei Ursprungsregeln, ein verbesserter Hafenzugang der EU zu Kanada, Abbau von Ausfuhrbeschränkungen Kanadas und die Vereinbarung einer nachhaltigen Entwicklung im Fischereibereich. Im Detail wird verwiesen auf den 22-seitigen deutschsprachigen Bericht der EU-Kommission zum Verhandlungsergebnis CETA: http://trade.ec.europa.eu/ doclib/docs/2015/february/tradoc_153081.pdf. 6. Inwieweit wäre es durch CETA möglich, dass gentechnisch veränderter Lachs auf unseren Markt gelangt ? Die bestehenden europäischen Schutzniveaus werden über CETA nicht abgesenkt. So ist z. B. die Einfuhr in die EU und das Inverkehrbringen von gv-Lebens- und Futtermitteln in der EU streng reguliert und nur nach dem Durchlaufen eines Zulassungsverfahrens möglich (s. Antwort zu den Fragen 1 und 2). Daran wird sich im Rahmen von CETA nichts ändern. CETA gibt den Vertragspartnern weiterhin das Recht, eigene Regeln mit dem Ziel des Umwelt-, Gesundheits- oder Verbraucherschutzes etc. beizubehalten (wie z. B. das Vorsorgeprinzip der EU) bzw. neu einzuführen. Die gegenseitige Anerkennung von Maßnahmen und die Harmonisierung von Risikobewertungsmaßstäben und Risikomanagementvoraussetzungen werden in CETA nicht vorgeschrieben.