Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 01.06.2016 Umwandlung der Justizvollzugsanstalt Eichstätt in ein Abschiebungsgefängnis II Bezug nehmend auf die Antworten des Staatsministeriums der Justiz auf meine Schriftliche Anfrage vom 16.11.2015, Drs. 17/9571 zur Umwandlung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Eichstätt in ein Abschiebungsgefängnis frage ich die Staatsregierung: 1. Konnte der auf Anfang März 2016 datierte mögliche Baubeginn eingehalten werden, und falls nein, wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen? 2. Bleibt das angesetzte Ende der Bauarbeiten bei Herbst 2016 oder ergeben sich hier Änderungen, und falls ja, welche? 3. Wurde die JVA Eichstätt wie geplant bis zum 1. März 2016 geräumt, und falls nein, wann wurden bzw. werden die letzten Insassen in andere JVAs verlegt? 4. Reichen die im Nachtragshaushalt 2016 bei Kapitel 04 05 Titel 519 01 (Bauunterhalt) mit 4 Mio. EUR veranschlagten Kosten für die Umbaumaßnahmen der JVA Eichstätt aus, und falls nein, wie hoch werden die zu erwartenden Kosten sein? 5. Wie viele Abschiebegefangene können maximal im dazu umgebauten Abschiebegefängnis Eichstätt untergebracht werden? 6. Inwieweit lassen sich die Auswirkungen des Rückgangs der Flüchtlingszahlen auf die Belegung des neuen Abschiebegefängnisses in Eichstätt abschätzen? 7. Kann inzwischen die personelle Auswirkung für die für die neue Abschiebungshaftanstalt zuständige Polizeiinspektion Eichstätt abgeschätzt werden? 8. Welche personellen Auswirkungen ergeben sich durch die Umwandlung der JVA Eichstätt in ein Abschiebegefängnis für das bisherige und das zukünftige Personal? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 06.07.2016 Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Eva Gottstein wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folg beantwortet: 1. Konnte der auf Anfang März 2016 datierte mögliche Baubeginn eingehalten werden, und falls nein, wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen? Der Baubeginn erfolgte entsprechend dem Bauzeitenplan im März 2016 mit Gerüstarbeiten und dem Ausräumen der Justizvollzugsanstalt Eichstätt. 2. Bleibt das angesetzte Ende der Bauarbeiten bei Herbst 2016 oder ergeben sich hier Änderungen und falls ja, welche? Das Ende der Bauarbeiten ist laut dem Bauzeitenplan auf den 31. Dezember 2016 festgesetzt. 3. Wurde die JVA Eichstätt wie geplant bis zum 1. März 2016 geräumt, und falls nein, wann wurden bzw. werden die letzten Insassen in andere JVAs verlegt? Die Justizvollzugsanstalt Eichstätt wurde bis Ende Februar 2016 geräumt. Drei Gefangene verblieben bis zum 11. März 2016 als Freigänger in der Anstalt und halfen beim Ausräumen des Gebäudes. 4. Reichen die im Nachtragshaushalt 2016 bei Kapitel 04 05 Titel 519 01 (Bauunterhalt) mit 4 Mio. EUR veranschlagten Kosten für die Umbaumaßnahmen der JVA Eichstätt aus, und falls nein, wie hoch werden die zu erwartenden Kosten sein? Die geschätzten Gesamtkosten für den Umbau bzw. die Instandsetzung der Justizvollzugsanstalt Eichstätt belaufen sich auf ca. 7,7 Mio. EUR. Zusätzlich zu den ursprünglich geplanten Umbaumaßnahmen wurde eine dringend erforderliche Dachsanierung in die Planungen aufgenommen. Zudem haben Brandschutzmängel und statische Probleme, die sich erst nach Beginn der Umbaumaßnahmen gezeigt haben, zu einer Erhöhung der erwarteten Gesamtkosten geführt. 5. Wie viele Abschiebegefangene können maximal im dazu umgebauten Abschiebegefängnis Eichstätt untergebracht werden? Entsprechend den Planungen können zukünftig maximal 86 männliche und 10 weibliche Abschiebungsgefangene in der Justizvollzugsanstalt Eichstätt untergebracht werden. 6. Inwieweit lassen sich die Auswirkungen des Rückgangs der Flüchtlingszahlen auf die Belegung des neuen Abschiebegefängnisses in Eichstätt abschätzen ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.09.2016 17/12416 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12416 Die Zahl der künftig in der Justizvollzugsanstalt Eichstätt unterzubringenden Abschiebungsgefangenen ist vor allem von Faktoren abhängig, die nicht dem hiesigen Einflussbereich unterliegen. So spielt neben der absoluten Zahl Asylsuchender etwa die Anerkennungsquote im Asylverfahren und die Spruchpraxis der für die Anordnung der Abschiebungshaft zuständigen Gerichte eine entscheidende Rolle. Eine belastbare Abschätzung der künftigen Belegung der Justizvollzugsanstalt Eichstätt mit Abschiebungsgefangenen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt daher nicht möglich. 7. Kann inzwischen die personelle Auswirkung für die für die neue Abschiebungshaftanstalt zuständige Polizeiinspektion Eichstätt abgeschätzt werden? Die konkreten personellen Auswirkungen für die Polizeiinspektion Eichstätt lassen sich aufgrund der noch nicht bezifferbaren tatsächlichen Anzahl von künftigen Insassen der Abschiebungshafteinrichtung in Eichstätt und der somit noch nicht kalkulierbaren Betreuungsintensität zum aktuellen Zeitpunkt nicht belastbar abschätzen. Basierend auf den Erfahrungswerten im Zusammenhang mit der polizeilichen Betreuung der Abschiebungshafteinrichtung der JVA Mühldorf laufen derzeit in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Oberbayern Nord sowie der nachgeordneten Polizeiinspektion Eichstätt konzeptionelle Planungen zu den erforderlichen Maßnahmen, welche auch die Personalplanungen beinhalten. Stellenforderungen für die Polizeiinspektion Eichstätt zur künftigen personellen Abdeckung der Maßnahmen in Verbindung mit der Abschiebungshaft in der Justizvollzugsanstalt Eichstätt sind auf Basis der erwarteten Mindestaufwände in die Haushaltsaufstellung des Doppelhaushalts 2017/18 eingeflossen . Hinsichtlich eines entsprechenden Ergebnisses bleiben die Haushaltsverhandlungen und die Entscheidung des Landtags abzuwarten. 8. Welche personellen Auswirkungen ergeben sich durch die Umwandlung der JVA Eichstätt in ein Abschiebegefängnis für das bisherige und das zukünftige Personal? Durch Umwandlung der Justizvollzugsanstalt Eichstätt in eine Abschiebungshafteinrichtung ergeben sich für das dort eingesetzte Personal, das auch in der neuen Funktion für die Betreuung der Gefangenen zuständig sein wird, keine Auswirkungen. Darüber hinaus wird im Hinblick auf den erforderlichen zusätzlichen Betreuungsaufwand eine Verstärkung des bereits vor Ort vorhandenen Vollzugspersonals durch neu anzustellende Tarifbeschäftigte, insbesondere auch aus dem Bereich der Fachdienste, erfolgen, dessen genauer Umfang derzeit noch geprüft wird.