Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Ritter SPD vom 25.04.2016 Einsatz von Sicherheitsdiensten in Einrichtungen für Geflüchtete Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche Sicherheitsfirmen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen /Ankunftszentren, sogenannten Balkanzentren , und Gemeinschaftsunterkünften tätig (bitte Auflistung nach Ort, Regierungsbezirk, Name der Unterkunft , Firmenname, Anzahl eingesetzte Mitarbeiter/ -innen)? b) Welche spezifischen Aufgaben übernehmen Sicherheitsfirmen (bitte Auflistung der Aufgaben, keine Zuordnung von Firmen und Ort notwendig)? c) Welche Aufgaben in den Einrichtungen definiert die Staatsregierung als hoheitliche Aufgaben, die nicht an externe Dienstleister vergeben werden? 2. a) In welchen Fällen haben die Bezirksregierungen oder die Staatsregierung Sicherheitsfirmen damit beauftragt , Teile des Registrierungsprozesses zu übernehmen ? b) Wenn ja, welche spezifischen Aufgaben wurden vergeben ? c) Gehört die Kontrolle und Abnahme von Barmitteln und Wertgegenständen (inkl. monetärer Bewertung) über 750 € dazu? 3. a) Welche Qualifikationen werden für die unter Frage 2 genannten Tätigkeiten vorausgesetzt? b) Wie wird sichergestellt, dass alle Ausführenden diese Qualifikationen besitzen? 4. a) Welche Einträge im Führungszeugnis verhindern eine Tätigkeit in einer Einrichtung wie unter Frage 1 beschrieben ? b) Wie werden die Führungszeugnisse kontrolliert? 5. a) In welchen Fällen können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sicherheitsfirmen auf die Registrierungssysteme für Geflüchtete zugreifen? b) Mit welcher Begründung? c) In welchem Umfang? 6. a) Ist zur Löschung von Datensätzen von registrierten Geflüchteten eine besondere Berechtigung über normale Schreibrechte hinaus notwendig? b) Unter welchen Umständen erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sicherheitsfirmen diese Berechtigung ? c) Gibt es eine Vier-Augen-Kontrolle durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirks- bzw. Staatsregierung ? 7. a) Wie wird die Abnahme von Wertgegenständen und Barmitteln dokumentiert? b) Erhalten die betroffenen Geflüchteten eine Quittung? 8. a) Wie werden von Geflüchteten mitgeführte Wertgegenstände oder Barmittel in den jeweiligen Einrichtungen erfasst? b) Wie werden abgenommene Wertgegenstände oder Barmittel in den Einrichtungen aufbewahrt? c) Welche Personen haben Zugang zu den Stellen, an denen Wertgegenstände sowie Unterlagen, die die Abnahme belegen sollen, aufbewahrt werden? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 06.07.2016 1. a) Welche Sicherheitsfirmen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen /Ankunftszentren, sogenannten Balkanzentren, und Gemeinschaftsunterkünften tätig (bitte Auflistung nach Ort, Regierungsbezirk, Name der Unterkunft, Firmenname, Anzahl eingesetzte Mitarbeiter/-innen)? Vorbemerkung: In der Anschlussunterbringung in Gemeinschaftsunterkünften werden grundsätzlich keine Sicherheitsdienste eingesetzt . Lediglich in Ausnahmefällen wird bei Vorliegen besonderer Gründe für eine einzelne Gemeinschaftsunterkunft zeitlich befristet ein Sicherheitsdienstleister engagiert. Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Sicherheitsgründen die jeweilige Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter in der Antwort auf eine Schriftliche Anfrage, die veröffentlicht wird, nicht nennen können. Vonseiten der Betreiber der Unterkünfte wird auf eine adäquate Ausstattung Wert gelegt. Art der Unterkunft (Aufnahmeeinrichtung – AE/Dependance), Ort Firmenname 1. Regierungsbezirk Oberbayern AE Bayernkaserne München Siba security service GmbH, Karlsruhe Ankunftszentrum Verwaltungsund Transferzentrum München Siba security service GmbH, Karlsruhe Ankunftszentrum Bettenhaus München Siba security service GmbH, Karlsruhe Ankunftszentrum Container München VDHS GmbH, München AE-Dependance Funkkaserne München A.S. Advanced Security GmbH, München AE-Dependance McGraw München Security 24 e.K., Unterschleißheim Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.09.2016 17/12417 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12417 Art der Unterkunft (Aufnahmeeinrichtung – AE/Dependance), Ort Firmenname AE-Dependance Moosfeld München Security 24, Unterschleißheim AE-Dependance St.-Veit-Straße München ACS Advanced Corporate Security GmbH, Oberhaching AE-Dependance Eichstätt Jonas Better Place, München AE-Dependance Unterhaching SIBA Security Service GmbH, Karlsruhe AE-Dependance Fürstenfeldbruck ACS Advanced Corporate Security GmbH, Oberhaching AE-Dependance Waldkraiburg ESD Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Mühldorf Aufnahme- und Rückführungseinrichtung (ARE) I Max-Immelmann-Kaserne Ingolstadt / Manching ESD Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Mühldorf ARE I Manchinger Straße Ingolstadt ESD Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Mühldorf ARE I Marie-Curie-Straße Ingolstadt ESD Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Mühldorf ARE I Neuburger Straße Ingolstadt ESD Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Mühldorf Not-AE Garmisch Abrams Kaserne AR Sicherheitsdienst GmbH, Garmisch Für die Gemeinschaftsunterkünfte im Raum München ist ein mobiler Dienst eingerichtet, der bei technischen Defekten nachts und am Wochenende behilflich ist (z. B. Schließdienst ), der die Gemeinschaftsunterkünfte in Stadt und Umland München unregelmäßig anfährt und je nach Bedarf zur besonderen Beobachtung oder nächtlichen Kontrolle einzelner Unterkünfte (z. B. auch während der Bauphase) eingesetzt wird. Art der Unterkunft (AE/Dependance /Gemeinschaftsunterkunft – GU), Ort Firmenname 1. Regierungsbezirk Oberbayern Aufnahmeeinrichtung Deggendorf Distelkam Dienstleistungsgruppe , Chemnitz Notunterkunft (NUK) Metten ESD Sicherheitsdienst GmbH, Mühldorf am Inn NUK Hengersberg ESD Sicherheitsdienst GmbH, Mühldorf am Inn NUK Elsendorf Firmeneigenes Pers. des Betreibers ROSKO Asyl- und Sonderbauten GmbH Dependance Freyung TWS – Group, Freyung Gemeinschaftsunterkunft Landshut IV Distelkam Dienstleistungsgruppe , Chemnitz 3. Regierungsbezirk Oberpfalz AE Regensburg SD Sicherheitsdienst GmbH, Neumarkt i. d. O. Dependance Schwandorf Bavarian Guards, Maxhütte- Haidhof Dependance Amberg Fa. Kostell, Amberg Dependance Neutraubling AF Security, Neutraubling 4. Regierungsbezirk Oberfranken Aufnahmeeinrichtung Bayreuth (und in allen Dependancen) GSB Security Gesellschaft für Sicherheitsdienste Bayreuth mbH, Bayreuth Art der Unterkunft (AE/Dependance /Gemeinschaftsunterkunft – GU), Ort Firmenname 5. Regierungsbezirk Mittelfranken GU Ansbach Feuerbachstr. Sicherheitsdienst Feiler, Bruckberg GU Ansbach Naglerstr. Vip´s, Pyrbaum Dependance Feucht, Am Tower Vip´s, Pyrbaum GU Feucht, Schwabacher Str. el amparo GmbH, Lauf an der Pegnitz GU Vorra el amparo GmbH, Lauf an der Pegnitz Dep. Fürth, Seeackerstr. Vip´s, Pyrbaum GU Eckenthal, Eckenbachweg el amparo GmbH, Lauf an der Pegnitz GU Nürnberg, Höfenerstr. SIOSS, Nürnberg GU Fürth, Karolinenstr. SIOSS, Nürnberg GU Nürnberg, Kleinreutherweg NWS Sicherheitsservice, Nürnberg GU Nürnberg, Kohlenhof SIOSS, Nürnberg Dep. Nürnberg, Leyher Str. Vip´s, Pyrbaum GU Nürnberg, Welserstr. el amparo GmbH, Lauf an der Pegnitz GU Nürnberg, Wertachstr. Nürnberger S&S, Nürnberg Dep. Nürnberg Witschelstr. el amparo GmbH, Lauf an der Pegnitz Dep. Roth OLK ESD, Unterföhring GU Schopfloch Vip´s, Pyrbaum Dependance Schwabach, Nördlinger Str. Vip´s, Pyrbaum Dependance Veitsbronn Nürnberger S&S, Nürnberg Dependance Wilburgstetten Vip´s, Pyrbaum ZAE SIBA, München Dependance Zirndorf, Rudolf- Diesel-Str. Guardian/SIBA, München 6. Regierungsbezirk Unterfranken AE Schweinfurt Secura Protect (Secura Protect Süd GmbH, Langenselbold) Dependance Conn Barracks Geldersheim Secura Protect (Secura Protect Süd GmbH, Langenselbold) Dependance Nordheim SF Franken Catering (SD Sicherheitsdienst GmbH, Langenselbold ) Dependance BNK Veitshöchheim Fair Guards Security (Secura Protect Süd GmbH, Langenselbold ) Dependance Technikum Würzburg HS Security (Secura Protect Süd GmbH, Langenselbold) Dependance Uni Hubland Würzburg MFK Mainfranken Security GmbH, Schweinfurt Dependance Hammelburg Fa. Janus, Schweinfurt GU Geldersheim Secura Protect GU Würzburg Veitshöchheimer Str. Secura Protect GU Aschaffenburg Schweinfurter Str. Secura Protect GU Kitzingen Corlette Circle Secura Protect 7. Regierungsbezirk Schwaben AE Donauwörth – ADK Scherlin Sicherheitsdienst, Donauwörth Dependance Augsburg Zusamstraße BWS Sicherheitsdienst, Thaining Dependance Augsburg Berliner Allee BWS Sicherheitsdienst, Thaining Drucksache 17/12417 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Art der Unterkunft (AE/Dependance /Gemeinschaftsunterkunft – GU), Ort Firmenname Dependance Augsburg Mühlmahdweg BWS Sicherheitsdienst, Thaining Dependance Augsburg Kobelweg BWS Sicherheitsdienst, Thaining Dependance Bad Wörishofen S.D.H – Sicherheitsdienst, Kaufbeuren /Bayern Dependance Günzburg Kalka Dienstleistungs GmbH Günzburg Dependance Sonthofen BWS Sicherheitsdienst, Thaining Dependance Wertingen BWS Sicherheitsdienst, Thaining Dependance Mindelheim S.D.H – Sicherheitsdienst, Kaufbeuren /Bayern b) Welche spezifischen Aufgaben übernehmen Sicherheitsfirmen (bitte Auflistung der Aufgaben, keine Zuordnung von Firmen und Ort notwendig)? Von den Sicherheitsdiensten werden je nach Einrichtungsstandort u. a. folgende Aufgaben wahrgenommen: 1. Zufahrts-/Zugangskontrolle und sonstige Kontrolldienste – Kontrolle der Zugangsberechtigung – Sicherstellung des geregelten Zugangs zu Behörden und Dienststellen in der Einrichtung – Insassenkontrolle der Fahrzeuge – Dokumentation der nicht angemeldeten Fremdfahrzeuge und Insassen mit Dokumentation der Ein- und Ausfahrzeiten – Überprüfung der Dienstausweise der zugangsberechtigten Personen – Kontrolle der Besucher (Ausweise, Dokumente, Termine ) und Dokumentation der Besuche – Weiterleitung von Besuchern zu Termingesprächen mit Behörden – Begleitung von Personen ohne Aufenthaltsberechtigung bis zum Verlassen des Areals – Einlass und Einweisung von Rettungswagen, Feuerwehr , Polizei, Anlieferung, Shuttlebussen, Regierungsmitarbeitern , Bereitschaftsärzten, Bauarbeitern, Sozialarbeitern u.a. – Ausweiskontrolle der Bewohner, ob eine Zugangsberechtigung besteht – Taschenkontrolle der Bewohner auf Waffen und verbotene Gegenstände – Steuerung der Brandmeldezentrale und Notrufzentrale – Kontrolle und Einhaltung der Hausverbote – Kontrolle der Anfahrtszone von Feuerwehr, Rettungsdienst , Polizei 2. Mitwirkung bei der Aufnahme, insbesondere an Wochen- enden, Feiertagen, nach Dienstschluss – Einweisung der Aufzunehmenden außerhalb der Dienstzeiten der Aufnahmeeinrichtung – Ausgabe der Selbstauskunft, ggf. und soweit möglich Hilfestellung bei lese- und schreibunkundigen Personen – Ausfüllen des Aufnahmescheines – Führung des Aufnahmebuches – Ausgabe von Essenspaketen, Bettwäsche und Zuteilung eines Schlafplatzes außerhalb der Dienstzeiten – Ausgabe von Versorgungsmaterial bei Zugang in den Nachtstunden – Beantwortung von Alltagsfragen 3. Ordnungsdienste – Objektschutz und Schutz der technischen Einrichtungen , insbesondere Schutz vor Sachbeschädigung, Vandalismus und Brandstiftung, Verhinderung von Sabotage , Diebstahl und Sachbeschädigung – Alarmierung bei Brand und sonstigen Notfällen – Alarmierung der Polizei bei Verdacht von Straftaten (z. B. Konsum von Drogen), bei Feststellung von Waffen sowie bei Tätlichkeiten – Vollzug der Hausordnung, insbesondere Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in der jeweiligen Liegenschaft – Erläuterung des Wegs zur gesuchten Stelle im Haus – Alarmierung der Polizei bei begründetem Verdacht von Straftaten sowie bei Tätlichkeiten 4. Ordnungsdienst in der Kantine – Sicherstellung des geregelten Einlasses zu den Essenszeiten und der Einhaltung der Ordnung bei der Essensausgabe – Kontrolle der Zugangs- und Essensberechtigung – Sicherstellung der ordnungsgemäßen Rückgabe des Geschirrs 5. Bewachung des Geländes – Regelmäßiges Bestreifen des Geländes – Kontrolle des Areals der Unterkunft auf ordnungsgemäßen Zustand, auch im Hinblick auf Zäune und sonstige Absperrvorrichtungen – Kontrolle des Verschlusses aller Fenster und Türen von Büro- und Versorgungsräumen – Kontrolle bezüglich Wasser-, Frost- und Schneeschäden , Rohrbrüchen, Feuer und Umweltschäden – Meldung von erhöhter Brandlast z. B. durch abgestellte Gegenstände – Sicherstellung von Gegenständen, von denen eine erhöhte Unfall- oder Brandgefahr ausgehen kann – Überprüfungen im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes (Freihalten von Flucht- und Rettungswegen und Kontrolle, Brandschutztüren geschlossen, etc.) – Bei Bedarf Verständigung des Rettungsdienstes / Notarztes – Verhinderung von Sabotage, Diebstahl und Sachbeschädigung – Sicherstellung der Zufahrtsmöglichkeit für Einsatzkräfte – Schlüssel- und Schließdienst – Tätigkeit als Brandschutzhelfer 6. Berichtswesen – Führen des Wachbuchs – Führen der nächtlichen Zugangsliste – Mängelmeldung an den Leiter der Hausverwaltung 7. Sonstiges – Zuführen von Asylbewerbern bei Transporten zu Gesundheitsuntersuchungen , Einkleidung, Transfer in andere Einrichtungen und in die Anschlussunterbringung – Schutz von Leben und Gesundheit der Bewohner, der Mitarbeiter der beteiligten Behörden und der zuständigen Verbände – Schutz der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse – Ständige Ansprechpartner für die Asylbewerber Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12417 c) Gehört die Kontrolle und Abnahme von Barmitteln und Wertgegenständen (inkl. monetärer Bewertung ) über 750 € dazu? Die Leitung der Einrichtung sowie die Registrierung in amtlichen Systemen haben stets in der Hand der Bezirksregierungen zu verbleiben. Ebenso die Weiterleitung, der Ablauf des Verfahrens und die Organisation der Unterbringung. 2. a) In welchen Fällen haben die Bezirksregierungen oder die Staatsregierung Sicherheitsfirmen damit beauftragt, Teile des Registrierungsprozesses zu übernehmen? 1. Regierungsbezirk Oberbayern a) Amtlicher Registrierungsprozess Mitarbeitern von Sicherheitsdienstleistern wurde in der Vergangenheit zu keiner Zeit Zugang zu den amtlichen Systemen „EASY“ (Bundesweites System zur „Erstverteilung von Asylbegehrenden“), „iMVS“ (das Bayerische System für die Registrierung im „integrierten Migranten-Verwaltungssystem“) und dem Kerndatensystem , mit dem seit 19.05.2016 Ankunftsnachweise entsprechend § 63 a des Asylgesetzes erstellt werden, eingeräumt. Auch zukünftig wird Mitarbeitern von Sicherheitsdienstleistern kein Zugang auf die EDV-Systeme „EASY“, „iMVS“ sowie das Kerndatensystem gewährt werden. b) Vorfeld des amtlichen Registrierungsprozesses Vor dem Hintergrund hoher Zugangszahlen wurden Mitarbeiter der Sicherheitsdienstleister allerdings zu Hilfstätigkeiten im organisatorischen Vorfeld des amtlichen Registrierungsprozesses herangezogen. Deren Aufgaben waren hierbei insbesondere die Unterstützung bei der Zuführung der Asylbewerber zum Registrierungsprozess, die Suche nach noch nicht registrierten Personen in der Unterkunft, das Erstellen von Fotos und Hilfestellungen beim Ausfüllen der der Registrierung vorgelagerten Selbstauskunft, das Ausfüllen des Aufnahmescheins, sowie im Rahmen der Gesamtverantwortung der Regierung bei der Abnahme und Verwahrung von Dokumenten sowie der Befragung nach mitgeführten Vermögenswerten. Nach dem Bekanntwerden der Vorfälle im Ankunftszentrum der Aufnahmeeinrichtung München am 20.04.2016 wurde die Befragung nach und ggf. Einbehalt von mitgeführten Barmitteln durch Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes beendet und diese Aufgaben seit 21.04.2016 Mitarbeiter(inne)n der Regierung von Oberbayern übertragen. 2. Regierungsbezirk Niederbayern In der Aufnahmeeinrichtung Deggendorf werden die täglichen Neuzugänge von Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes in einer Excel-Tabelle erfasst; die Registrierung in EASY und iMVS erfolgt durch Mitarbeiter der Regierung. 3. Regierungsbezirk Oberfranken In der Notsituation ab September 2015 bis November 2015 wurde der Sicherheitsdienst zu Hilfstätigkeiten herangezogen . Dabei handelte es sich um Hilfestellung beim Ablauf der Registrierungstätigkeiten wie z. B. Suche nach noch nicht registrierten Flüchtlingen in der Unterkunft. 4. Regierungsbezirk Unterfranken Der Sicherheitsdienst erfüllt keine Aufgaben bei der Registrierung von Asylsuchenden. Beim Eintreffen von Asylsuchenden am Tor der Aufnahmeeinrichtung (AE) Schweinfurt wird ein Aufnahmeschein vom Sicherheitsdienst ausgefüllt. 5. Regierungsbezirk Schwaben Seit Inbetriebnahme der Personalisierungsinfrastrukturkomponenten (PIK) übernehmen die Sicherheitsdienste keine Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Registrierung stehen. Sie sind im Prozess lediglich unterstützend tätig (z. B. bei der Abnahme von Fingerabdrücken, Abnahme von Barmitteln und Wertgegenständen). Ein Zugang zu den amtlichen Registrierungssystemen bestand zu keinem Zeitpunkt . 6. Regierungsbezirk Mittelfranken Im Regierungsbezirk Mittelfranken werden keine Aufgaben des Registrierungsprozesses an Sicherheitsfirmen vergeben . 7. Regierungsbezirk Oberpfalz In den Einrichtungen der Regierung werden die Sicherheitsfirmen nicht für den Registrierungsprozess eingesetzt. b) Wenn ja, welche spezifischen Aufgaben wurden vergeben? Siehe Antwort zu Frage 2 a. c) Gehört die Kontrolle und Abnahme von Barmitteln und Wertgegenständen (inkl. monetärer Bewertung ) über 750 € dazu? 1. Regierungsbezirk Oberbayern Vor dem Hintergrund der hohen Zugangszahlen wurden Mitarbeiter von Sicherheitsdienstleistern im Rahmen der Gesamtverantwortung der Regierung von Oberbayern im organisatorischen Vorfeld des amtlichen Registrierungsprozesses eingesetzt. Sie haben dabei Asylbewerber gemäß § 7 a des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) nach mitgeführten Barmitteln befragt und aufgefordert, Geldbeträge über EUR 750 abzugeben, und solche Barmittel ggf. einbehalten. Wertgegenstände werden grundsätzlich nicht sichergestellt. Am 20.04.2016 wurde die Befragung und ggf. Einbehalt von Sicherheitsleistungen beendet. Seit dem 21.04.2016 dürfen diese Aufgaben nur noch durch Mitarbeiter/-innen der Regierung von Oberbayern wahrgenommen werden. Seit 25.05.2016 wird die Einbehaltung von Barmitteln nochmals neu geordnet und ist deshalb vorübergehend ausgesetzt , bis ein neues Verfahren festgelegt ist. 2. Regierungsbezirk Schwaben Siehe Antwort zu Frage 2 a. 3. Die Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken , Mittelfranken und Unterfranken betrauen die Sicherheitsdienste weder mit der Kontrolle noch mit der Abnahme von Barmitteln und Wertgegenständen. 3. a) Welche Qualifikationen werden für die unter Frage 2 genannten Tätigkeiten vorausgesetzt? Die Sicherheitsdienstleister dürfen nur volljähriges, fachkundiges und zuverlässiges Personal unter Beachtung aller gesetzlichen und vertraglich zugesicherten Anforderungen Drucksache 17/12417 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 und Vorschriften einsetzen. Die Regierungen veranlassen zudem seit November 2014 eine Sicherheitsüberprüfung der vom Sicherheitsdienstleister eingesetzten Mitarbeiter durch Polizei/Bayerisches Landeskriminalamt (LKA) und Verfassungsschutz. In die jüngsten Bewachungsverträge sowie die neu auszuschreibenden Bewachungsaufträge sind zudem Regelungen aufgenommen, wonach die Sicherheitsdienstleister verpflichtet sind bzw. verpflichtet werden, für das von ihnen eingesetzte Bewachungspersonal insbesondere eine Kopie eines Führungszeugnisses nicht älter als sechs Monate, eine Einwilligungserklärung für eine Zuverlässigkeitsüberprüfung bei Polizei- und Verfassungsschutzbehörden, den Nachweis der Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34 a Gewerbeordnung, eine unterschriebene Verschwiegenheitserklärung , den Nachweis einer Qualifikation zum Ersthelfer sowie den Nachweis einer intensiven Unterweisung vorzulegen. Personal kann von der Regierung jederzeit bei Verdacht, es sei für den Einsatz in Einrichtungen für Flüchtlinge nicht geeignet, abgelehnt werden. b) Wie wird sichergestellt, dass alle Ausführenden diese Qualifikationen besitzen? Grundsätzlich muss das Personal den Voraussetzungen § 2 des Bewachungsdienstleistungsvertrags entsprechen. Es ist vertraglich festgelegt, dass nur die Mitarbeiter eingesetzt werden dürfen, für die die erforderlichen Nachweise und Qualifikationen durch das Dienstleistungsunternehmen vorgelegt worden sind. Die Regierungen überprüfen die vorgelegten Führungszeugnisse umfassend, die übrigen Nachweise werden stichprobenweise geprüft. Zudem muss das Personal über eine Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren im Bewachungsgewerbe verfügen , jederzeit korrektes, freundliches und sicheres Auftreten an den Tag legen, sowie psychisch und physisch belastbar sein. Die Regierungen lehnen Mitarbeiter von Sicherheitsdienstleistern in der Praxis ab, sobald Erkenntnisse vorliegen , die einem Einsatz in einer Einrichtung zur Unterbringung von Asylbewerbern entgegenstehen. Es erfolgen regelmäßige Kontrollen des Sicherheitspersonals. 4. a) Welche Einträge im Führungszeugnis verhindern eine Tätigkeit in einer Einrichtung wie unter Frage 1 beschrieben? Einträge im Führungszeugnis werden im Hinblick auf die Art der abgeurteilten Straftat, das Strafmaß und die Anzahl der Eintragungen im Einzelfall gewichtet. Erkenntnisse, aus denen sich Hinweise auf eine extremistische Gesinnung oder die Begehung schwerwiegender Straftaten ergeben, führen in jedem Fall zum Ausschluss. Da die Führungszeugnisse allerdings nur strafrechtliche Verurteilungen ab 90 Tagessätzen ausweisen (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 des Bundeszentralregistergesetzes), nicht aber ggf. laufende strafrechtliche Ermittlungen, wird zudem seit November 2014 eine Sicherheitsüberprüfung der vom Sicherheitsdienstleister eingesetzten Mitarbeiter durch Polizei/LKA und Verfassungsschutz vorgenommen. Hierfür müssen vor Dienstantritt alle Security-Mitarbeiter/ -innen eine Einverständniserklärung unterschreiben, dass die Regierungen sie dort überprüfen lassen dürfen. Wenn diese Erklärung nicht vorliegt, ist der Einsatz dieser Person nicht möglich. Bei der Sicherheitsüberprüfung werden grundsätzlich alle Straftaten, die geeignet sind, eine Gefahr für den zu schützenden Personenkreis und / oder das jeweilige Schutzobjekt darzustellen, übermittelt. Insbesondere gilt dies für vorsätzlich begangene Straftaten, soweit sie sich gegen das Leben, die Gesundheit, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung und die Freiheit einer oder mehrerer Personen gerichtet haben oder auf dem Gebiet des unerlaubten Waffen- und Sprengstoffbesitzes und -handels oder des unerlaubten Betäubungs-, Arznei- bzw. Medikamentenhandels begangen wurden. Ebenso übermittelt werden vorsätzlich begangene Straftaten , soweit sie einen staatsschutzmäßigen Hintergrund aufweisen oder soweit es sich um gemeingefährliche Straftaten (wie beispielsweise Brandstiftungsdelikte) handelt und sich die Tat gegen bedeutende Sach- oder Vermögenswerte gerichtet hat. Die durch die Sicherheitsbehörden mitgeteilten Erkenntnisse werden in die Beurteilung einbezogen. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgt stets einzelfallbezogen unter Einbeziehung der übermittelten Auskünfte und/oder Erkenntnisse und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Bei Begehung insbesondere eines der oben genannten Delikte erfolgt eine Entbindung der betroffenen Person von den Aufgaben des Sicherheitsdienstes, soweit die Einzelfallüberprüfung dies nicht als unverhältnismäßig erscheinen lässt oder aus anderen Gründen eine abweichende Entscheidung pflichtgemäßem Ermessen entspricht . Gleiches gilt, wenn eine Vielzahl von verschiedenen Straftaten vorliegt, welche zusammen das Profil eines unzuverlässigen Lebenswandels ergibt. b) Wie werden die Führungszeugnisse kontrolliert? Siehe Antwort zu Frage 4 a. 5. a) In welchen Fällen können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sicherheitsfirmen auf die Registrierungssysteme für Geflüchtete zugreifen? Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sicherheitsfirmen haben keinen Zugang zu Registrierungssystemen, diese werden ausschließlich durch Mitarbeiter des Freistaates Bayern bedient und geführt. b) Mit welcher Begründung? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 5 a. c) In welchem Umfang? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 5 a. 6. a) Ist zur Löschung von Datensätzen von registrierten Geflüchteten eine besondere Berechtigung über normale Schreibrechte hinaus notwendig? Ja. Die Löschung von Datensätzen im „iMVS“ ist nur durch den Beauftragten des Freistaates Bayern für die Aufnahme und Verteilung ausländischer Flüchtlinge und unerlaubt eingereister Ausländer (LABEA) und die iMVS-Koordinierungsstelle bei der Regierung von Schwaben möglich. Sonstige bei den Regierungen beschäftigte Mitarbeiter verfügen nicht über diese Berechtigung. Entsprechendes gilt für „EASY“ und das Kerndatensystem. Sonstige bei den Regierungen beschäftigte Mitarbeiter können Datensätze lediglich anlegen . b) Unter welchen Umständen erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sicherheitsfirmen diese Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12417 Berechtigung? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 6 a. c) Gibt es eine Vier-Augen-Kontrolle durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirks- bzw. Staatsregierung ? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 6 a. 7. a) Wie wird die Abnahme von Wertgegenständen und Barmitteln dokumentiert? Werden Wertgegenstände oder Barmittel einbehalten, so wird dies dokumentiert. Die Dokumentation kann dabei auf unterschiedliche Weise erfolgen. In manchen Aufnahmeeinrichtungen wird durch die Zahlstelle ein Bescheid beziehungsweise ein Protokoll erstellt. In anderen Aufnahmeeinrichtungen wird die Einbehaltung von Barmitteln im Sinne des § 7 a AsylbLG auf dem Aufnahmeschein mit zwei Unterschriften dokumentiert. Parallel dazu wird in der Regel die Einbehaltung in einer Liste vermerkt. b) Erhalten die betroffenen Geflüchteten eine Quittung ? Die Betroffenen erhalten eine Quittung. Dies kann zum Beispiel der Durchschlag des Aufnahmescheins oder eine Ausfertigung des gefertigten Protokolls sein. 8. a) Wie werden von Geflüchteten mitgeführte Wertgegenstände oder Barmittel in den jeweiligen Einrichtungen erfasst? Die Asylbewerber werden von regierungseigenem Personal (Ausnahme siehe Frage 2 c) gefragt, ob sie Barmittel und Wertgegenstände, die einen Wert von 750 € pro Person übersteigen, mit sich führen. Sollte dies der Fall sein, werden sie aufgefordert, diese abzugeben. Im Übrigen wird auf die Beantwortung von Frage 7 verwiesen. Sonderfall Regierungsbezirk Niederbayern: Bisher wurde dort mitgeführtes Bargeld in den Bearbeitungsstraßen der Bundespolizei auf deren Laufzettel dokumentiert. Dieser Laufzettel diente als Grundlage für die Erfassung in der Aunfnahmeeinrichtung, so dass das Sozialamt die Möglichkeit hatte, den festgestellten Bargeldbetrag bei der Gewährung von Leistungen bis zur Freigrenze anzurechnen. Dies wird momentan neu organisiert. b) Wie werden abgenommene Wertgegenstände oder Barmittel in den Einrichtungen aufbewahrt? Barmittel und ggf. Wertgegenstände werden mit den in Frage 7 a genannten Nachweisen versehen und in geeigneter Weise sicher verwahrt, in der Regel in Tresoreinrichtungen bzw. verschließbaren Stahlschränken der Aufnahmeeinrichtung . c) Welche Personen haben Zugang zu den Stellen, an denen Wertgegenstände sowie Unterlagen, die die Abnahme belegen sollen, aufbewahrt werden? Zugang zu den Tresoreinrichtungen haben ausschließlich dafür vorgesehene Mitarbeiter der Regierung: Dies können Verwalter der Zahlstelle, Tresorverantwortliche oder die Leiter der Aufnahmeeinrichtung sein.