Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 20.05.2016 Schmuggel mittels Drohnen Ich frage die Staatsregierung: 1. Hat die Staatsregierung Kenntnis davon, dass Drohnen in Grenzgebieten zum Schmuggel von Drogen, Schwarzgeld, Waffen etc. eingesetzt werden? a) Bejahendenfalls: Welche Grenzen sind betroffen? b) Wie häufig kommt dies vor? c) Was unternimmt die Polizei dagegen? 2. Hat die Staatsregierung Kenntnis von Schmuggel durch Drohnen in Haftanstalten in Bayern? a) Bejahendenfalls: Wie geht die Polizei dagegen vor? 3. Kommen in Bayern sogenannte „drone tracker“ zum Einsatz? 4. a) Wie schätzt die Staatsregierung das Gefährdungspotenzial durch gezielte Anschläge durch Drohnen (zum Beispiel bei Großveranstaltungen) ein? b) Welche Möglichkeiten haben die Sicherheitsbehörden, auf diese Art von Gefährdungen zu reagieren? c) Werden die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Sicherheitsbehörden auf derartige Gefährdungslagen vorbereitet und geschult? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 05.07.2016 Die Schriftliche Anfrage wird nach Einbindung der Verbände der Bayer. Polizei und im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: 1. Hat die Staatsregierung Kenntnis davon, dass Drohnen in Grenzgebieten zum Schmuggel von Drogen, Schwarzgeld, Waffen etc. eingesetzt werden ? a) Bejahendenfalls: Welche Grenzen sind betroffen? b) Wie häufig kommt dies vor? Der Staatsregierung sind keine dokumentierten Fälle bekannt , in denen Drohnen im Grenzgebiet zum Schmuggel eingesetzt worden wären. c) Was unternimmt die Polizei dagegen? Die Beantwortung der Frage 1 c erfolgt wegen des Sachzusammenhangs unter 4 b. 2. Hat die Staatsregierung Kenntnis von Schmuggel durch Drohnen in Haftanstalten in Bayern? a) Bejahendenfalls: Wie geht die Polizei dagegen vor? Bis dato kam es zu keinem verifizierbaren Einbringen von Gegenständen in Justizvollzugsanstalten durch Drohnen. Auf polizeilicher Seite wurden jedoch in den Jahren 2015 und 2016 zwei Fälle von Drohnenüberflügen an Bayerischen Justizvollzugsanstalten bekannt. In keinem der Fälle wurden Gegenstände auf das Gelände der Justizvollzugsanstalten eingebracht, nach wenigen Minuten verschwanden die Flugobjekte wieder. Verursacher der Störungen konnten nicht ermittelt werden. 3. Kommen in Bayern sogenannte „drone tracker“ zum Einsatz? In Bayern kommen keine sogenannten „drone tracker“ zum Einsatz. 4. a) Wie schätzt die Staatsregierung das Gefährdungspotenzial durch gezielte Anschläge durch Drohnen (zum Beispiel bei Großveranstaltungen) ein? Unbemannte Fluggeräte wie Modellflugzeuge und Drohnen , auch UAV (unmanned aerial vehicle) genannt, erfreuen sich in den letzten Jahren immer größerer Beliebtheit. Neue technische Entwicklungen führen zu immer leistungsfähigeren Modellen, die leichter zu fliegen und somit mittlerweile auch von wenig oder gar nicht ausgebildeten Personen beherrschbar und darüber hinaus günstig in der Anschaffung und im Betrieb sind. Insbesondere sogenannte Drehflügler, die ohne besondere Vorkenntnisse in Betrieb genommen werden und zu- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.09.2016 17/12427 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12427 dem Nutzlasten tragen können, bieten Möglichkeiten zur missbräuchlichen Nutzung. Hingegen erfordern Betrieb und Steuerung von Flächenflugzeugen mit höheren Geschwindigkeiten und längeren Flugzeiten von dem Piloten Kenntnisse , die nicht ohne Aufwand zu erwerben sind. Die Palette der kriminellen Einsatzmöglichkeiten für UAV ist breit gefächert. Bei missbräuchlicher Nutzung eines UAV resultiert eine Gefährdung bereits durch den eigentlichen Flugkörper, der durch Absturz als mechanische Waffe verwendet werden kann. Eine höhere Gefährdung tritt ein, sobald der Missbrauch unter Verwendung einer Nutzlast (z. B. Waffen oder sog. „Unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen – USBV“) durchgeführt wird. Hingegen erweist sich der daraus ergebende Handlungsbedarf hinsichtlich Detektion, Verifikation sowie ggf. Intervention als aufwendig und schwierig. Die Nutzung von UAV muss auch in oder mit Bezug zu Deutschland als mögliche Option bei Planung und Durchführung terroristischer Straftaten gegen Personen, aber auch gegen Sachen, in Betracht gezogen werden. UAV bieten außerdem die Gelegenheit der Ausspähung oder Überwachung z. B. schwer zugänglicher oder gesperrter Bereiche. Dennoch liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor, wonach in der Vergangenheit in Bayern bereits ein Anschlag mittels Drohnen geplant wurde. b) Welche Möglichkeiten haben die Sicherheitsbehörden , auf diese Art von Gefährdungen zu reagieren ? Bereits im Jahr 2014 wurde unterhalb der Ebene des Arbeitskreises II der Innenministerkonferenz (AK II) eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit der Detektion und Abwehr von Drohnen beschäftigt. Im Ergebnis konnte dabei festgestellt werden, dass es derzeit technisch schwierig bis unmöglich ist, anfliegende Drohnen zunächst als solche zu identifizieren, eine Gefährdungsbewertung vorzunehmen und innerhalb der extrem kurzen Reaktionszeit dementsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Anlässlich des G7-Einsatzes 2015 hat sich die Bayerische Polizei intensiv mit der Thematik Detektion und Abwehr von Drohnen beschäftigt und verschiedene Möglichkeiten vor und während des Gipfels getestet. Zum Detektieren von Drohnen sind Ansätze im Bereich Radarerkennung, Breitbandscanner bzw. Funkpeilung vorhanden. Die angebotenen Produkte und Lösungsansätze befinden sich jedoch in der Regel in einer frühen Vorserienphase und können bislang nicht als verlässliches Mittel zur Drohnendetektion bezeichnet werden, das den Anforderungen der Polizeipraxis in ausreichendem Maße gerecht wird. Im Bereich der Drohnenabwehr konzentriert sich die Forschung und Entwicklung im Bereich der Funkfrequenzübernahme/-störung. Eine mechanische Einwirkung auf Drohnen beispielsweise mit Waffen ist grundsätzlich möglich. Dabei muss aber immer auch die Sekundärwirkung einer solchen Maßnahme, also der daraus resultierende unkontrollierte Absturz der Drohne und dessen Folgen, in die Betrachtung mit einbezogen werden. Die Staatsregierung wird daher die technische Entwicklung in Bezug auf die Drohnenabwehr weiter sehr genau beobachten und geeignet erscheinende, neue Abwehroptionen auch künftig zeitnah im Hinblick auf deren Praxistauglichkeit überprüfen. Speziell im Zusammenhang mit Großveranstaltungen gibt es für die Sicherheitsbehörden verschiedene Optionen, um ein mögliches, von UAV ausgehendes Risiko zu minimieren. Zunächst ist anzumerken, dass der gewerblich wie privat veranlasste Aufstieg von Drohnen über Menschenansammlungen genehmigungspflichtig ist. Darüber hinaus wird bei jeder Großveranstaltung bereits in der Planungsphase unter Beteiligung der Polizei, der zuständigen Sicherheitsbehörden sowie des Veranstalters eine Risikobewertung erarbeitet . In diese wird einzelfallabhängig auch eine mögliche Gefährdung durch UAV einbezogen. Zum eigentlichen Schutz der Veranstaltungen kommen vonseiten der Polizei- und Sicherheitsbehörden verschiedene Maßnahmen in Betracht, die stark von der jeweiligen Veranstaltung sowie den örtlichen Gegebenheiten abhängig sind. Eine der wichtigsten Maßnahmen wird dabei in der polizeilichen Präsenz an und im Umfeld der Veranstaltung sowie offenen und verdeckten polizeilichen Aufklärungsmaßnahmen zu sehen sein. Ziel dieser Maßnahmen ist es unter anderem, bereits den Start eines UAV zu verhindern. Ein Restrisiko lässt sich dennoch nicht gänzlich ausschließen . c) Werden die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Sicherheitsbehörden auf derartige Gefährdungslagen vorbereitet und geschult? Verwendung und Einsatz von UAV stehen fortlaufend im Fokus der Sicherheitsbehörden. Dies beinhaltet auch eine bedarfsweise und einzelfallbezogene Sensibilisierung der Polizeibeamten im Hinblick auf eine mögliche Gefährdung durch UAV sowie erforderlichenfalls eine entsprechende Fortbildung bzw. Informationsweitergabe in Bezug auf Neuerungen im Bereich von UAV. Spezielle Lehrgänge oder Schulungen werden im Polizeibereich derzeit nicht angeboten, da hier die Ergebnisse diverser Forschungsprojekte abzuwarten sind.