Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.04.2016 Unbesetzte Stellen in der Finanzverwaltung Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Stellen in Vollzeitäquivalenten waren in den Jahren 2012 bis 2015 jeweils durchschnittlich wegen der Wiederbesetzungssperre nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 Haushaltsgesetz a) in den Finanzämtern, b) im Landesamt für Finanzen, c) im Landesamt für Steuern nicht besetzt? 2. Wie viele Stellen für planmäßige Beamte aus dem Kap. 06 05 waren in den Jahren 2012 bis 2015 jeweils mit Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst besetzt? 3. Wie viele Beamtinnen und Beamte auf Planstellen aus dem Kap. 06 05 (Finanzämter) waren in den Jahren 2012 bis 2015 – aufgeschlüsselt nach Qualifizierungsebenen – jeweils in a) das Landesamt für Finanzen und das Landesamt für Steuern, b) das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, c) andere Dienststellen innerhalb der Staatsverwaltung abgeordnet? 4. Wie viele Beamtinnen und Beamte auf Planstellen aus den Kap. 06 04 (Landesamt für Steuern) und 06 15 (Landesamt für Finanzen) waren in den Jahren 2012 bis 2015 – aufgeschlüsselt nach Qualifizierungsebenen – jeweils a) in das Staatsministerium der Finanzen, b) in andere Dienststellen innerhalb der Staatsverwaltung abgeordnet? 5. a) Wie viele Beamtinnen und Beamte auf Planstellen im Einzelplan 06 – ohne Schlösser- und Seenverwaltung und ohne Landesentwicklung – waren in den Jahren 2012 bis 2015 – aufgeschlüsselt nach Qualifizierungsebenen – jeweils in Dienststellen außerhalb der Staatsverwaltung abgeordnet? b) An welche Dienststellen sind diese Beamtinnnen und Beamten im Einzelnen abgeordnet? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 06.07.2016 1. Wie viele Stellen in Vollzeitäquivalenten waren in den Jahren 2012 bis 2015 jeweils durchschnittlich wegen der Wiederbesetzungssperre nach Art 6 Abs. 2 Satz 2 Haushaltsgesetz a) in den Finanzämtern, b) im Landesamt für Finanzen, c) im Landesamt für Steuern nicht besetzt? Da die Berechnung der durchschnittlich wegen der Wiederbesetzungssperre nicht besetzbaren Stellen eines jeden Jahres einen enormen Auswertungsaufwand bedeutet hätte , erfolgte die Ermittlung der gesperrten Stellen jeweils zum Stichtag 01.01. Hinsichtlich der Frage 1 a wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vom 03.03.2016 betreffend „Steuerverwaltung “ (Drs. 17/11416) verwiesen. Darin ist unter der Antwort zu Frage 2 die Anzahl der an den Finanzämtern wegen der haushaltsrechtlichen Wiederbesetzungssperre gesperrten Stellen ab dem Stichtag 01.01.2012 aufgeführt. Beim Landesamt für Finanzen (Kap. 06 15) waren zum Stichtag 01.01.2012 rund 41, zum Stichtag 01.01.2013 rund 20, zum Stichtag 01.01.2014 rund 35 und zum Stichtag 01.01.2015 rund 26 Stellen für planmäßige Beamte und Arbeitnehmer aufgrund der Wiederbesetzungssperre nicht besetzbar. Beim Landesamt für Steuern (Kap. 06 04) waren zum Stichtag 01.01.2012 rund 24, zum Stichtag 01.01.2013 rund 11, zum Stichtag 01.01.2014 rund 7 und zum Stichtag 01.01.2015 rund 13 Stellen für planmäßige Beamte und Arbeitnehmer aufgrund der Wiederbesetzungssperre gesperrt. 2. Wie viele Stellen für planmäßige Beamte aus dem Kap. 06 05 waren in den Jahren 2012 bis 2015 jeweils mit Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst besetzt? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage vom 03.03.2016 betreffend „Steuerverwaltung“ (Drs. 17/11416) verwiesen. 3. Wie viele Beamtinnen und Beamte auf Planstellen aus dem Kap. 06 05 (Finanzämter) waren in den Jahren 2012 bis 2015 – aufgeschlüsselt nach Qualifizierungsebenen – jeweils in a) das Landesamt für Finanzen und das Landesamt für Steuern, b) das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, c) andere Dienststellen innerhalb der Staatsverwaltung abgeordnet? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 01.09.2016 17/12429 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12429 Zur Anzahl an Abordnungen ist zunächst auszuführen, dass Abordnungen an andere Dienststellen in der Regel der Erprobung des Beamten vor Versetzung bzw. der vorübergehenden Geschäftsaushilfe dienen. Zum Stichtag 01.01.2012 waren insgesamt 86 Beschäftigte der Finanzämter (Kap. 06 05) an das Landesamt für Steuern (davon 29 mit Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene , 48 mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene und 9 mit Einstieg in der vierten Qualifikationsebene), insgesamt 24 Beschäftigte an das Staatsministerium der Finanzen (davon 1 mit Einstieg in der ersten Qualifikationsebene, 3 mit Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene, 6 mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene und 14 mit Einstieg in der vierten Qualifikationsebene) und insgesamt 11 Beschäftigte an andere Dienststellen innerhalb der Staatsverwaltung (davon 1 mit Einstieg in der ersten Qualifikationsebene, 1 mit Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene, 4 mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene und 5 mit Einstieg in der vierten Qualifikationsebene) abgeordnet. Zum Stichtag 01.01.2013 waren insgesamt 93 Beschäftigte der Finanzämter (Kap. 06 05) an das Landesamt für Steuern (davon 26 mit Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene , 60 mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene und 7 mit Einstieg in der vierten Qualifikationsebene), insgesamt 22 Beschäftigte an das Staatsministerium der Finanzen (davon 1 mit Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene, 11 mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene und 10 mit Einstieg in der vierten Qualifikationsebene) und insgesamt 10 Beschäftigte an andere Dienststellen innerhalb der Staatsverwaltung (davon 1 mit Einstieg in der ersten Qualifikationsebene , 7 mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene und 2 mit Einstieg in der vierten Qualifikationsebene) abgeordnet . Zum Stichtag 01.01.2014 waren insgesamt 119 Beschäftigte der Finanzämter (Kap. 06 05) an das Landesamt für Steuern (davon 29 mit Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene , 80 mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene und 10 mit Einstieg in der vierten Qualifikationsebene), insgesamt 27 Beschäftigte an das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (davon 2 mit Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene, 10 mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene und 15 mit Einstieg in der vierten Qualifikationsebene) und insgesamt 18 Beschäftigte an andere Dienststellen innerhalb der Staatsverwaltung (davon 1 mit Einstieg in der ersten Qualifikationsebene, 1 mit Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene, 9 mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene und 7 mit Einstieg in der vierten Qualifikationsebene) abgeordnet. Zum Stichtag 01.01.2015 waren insgesamt 151 Beschäftigte der Finanzämter (Kap. 06 05) an das Landesamt für Steuern (davon 43 mit Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene , 98 mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene und 10 mit Einstieg in der vierten Qualifikationsebene), insgesamt 20 Beschäftigte an das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (davon 1 mit Einstieg in der ersten Qualifikationsebene, 5 mit Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene, 7 mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene und 7 mit Einstieg in der 4. Qualifikationsebene ) und insgesamt 14 Beschäftigte an andere Dienststellen innerhalb der Staatsverwaltung (davon 4 mit Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene, 4 mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene und 6 mit Einstieg in der 4. Qualifikationsebene) abgeordnet. An das Landesamt für Finanzen waren zu den genannten Stichtagen keine Beschäftigten der Finanzämter abgeordnet . 4. Wie viele Beamtinnen und Beamte auf Planstellen aus den Kap. 06 04 (Landesamt für Steuern) und 06 15 (Landesamt für Finanzen) waren in den Jahren 2012 bis 2015 – aufgeschlüsselt nach Qualifizierungsebenen – jeweils a) in das Staatsministerium der Finanzen b) in andere Dienststellen innerhalb der Staatsverwaltung abgeordnet? Beim Landesamt für Steuern waren zum Stichtag 01.01.2014 insgesamt 3 Beamte/Beamtinnen mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene und zum Stichtag 01.01.2015 insgesamt 6 Beamte/Beamtinnen (davon 1 mit Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene, 3 mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene und 2 mit Einstieg in der vierten Qualifikationsebene ) an das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat abgeordnet. Zu den Stichtagen 01.01.2012 und 01.01.2013 gab es keine Abordnungen vom Landesamt für Steuern an das Staatsministerium der Finanzen. Beim Landesamt für Finanzen waren zum Stichtag 01.01.2012 insgesamt 2 Beamte/Beamtinnen mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene, zum Stichtag 01.01.2013 ebenfalls 2 Beamte/Beamtinnen mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene sowie ein/e Beamte/Beamtinnen mit Einstieg in der vierten Qualifikationsebene an das Staatsministerium der Finanzen abgeordnet. Zum Stichtag 01.01.2014 war jeweils ein/e Beamter/Beamtin mit Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene an das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat abgeordnet und zum Stichtag 01.01.2015 insgesamt drei Beamte/Beamtinnen mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene . Beim Landesamt für Steuern waren zum Stichtag 01.01.2012 insgesamt 5 Beschäftigte der Finanzämter (davon 1 mit Einstieg in der ersten Qualifikationsebene, 1 mit Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene, 2 mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene und 1 mit Einstieg in der vierten Qualifikationsebene), zum Stichtag 01.01.2013 ein Beschäftigter mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene, zum Stichtag 01.01.2014 insgesamt 3 Beschäftigte (davon 2 mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene und 1 mit Einstieg in der vierten Qualifikationsebene) und zum Stichtag 01.01.2015 jeweils ein Beschäftigter mit Einstieg in der zweiten und in der dritten Qualifikationsebene zu anderen Dienststellen innerhalb der Staatsverwaltung abgeordnet. Beim Landesamt für Finanzen war zum Stichtag 01.01.2014 ein/e Beamter/Beamtin mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene zu anderen Dienststellen innerhalb der Staatsverwaltung abgeordnet. Zu den übrigen Stichtagen gab es keine Abordnungen von Beamte/Beamtinnen des Landesamts für Finanzen an andere Dienststellen innerhalb der Staatsverwaltung. 5. a) Wie viele Beamtinnen und Beamte auf Planstellen im Einzelplan 06 – ohne Schlösser- und Seenverwaltung und ohne Landesentwicklung – waren in den Jahren 2012 bis 2015 – aufgeschlüsselt nach Qualifizierungsebenen – jeweils in Dienststellen außerhalb der Staatsverwaltung abgeordnet? Drucksache 17/12429 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Zum Stichtag 01.01.2012 waren insgesamt 7 Beschäftigte auf Planstellen des Einzelplans 06 – ohne Schlösser- und Seenverwaltung und ohne Landesentwicklung – (davon 1 mit Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene, 4 mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene und 2 mit Einstieg in der vierten Qualifikationsebene) an Dienststellen außerhalb der Staatsverwaltung abgeordnet. Zum Stichtag 01.01.2013 gab es insgesamt 11 Abordnungen (davon 1 mit Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene, 6 mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene und 4 mit Einstieg in der vierten Qualifikationsebene ) und zu den Stichtagen 01.01.2014 und 01.01.2015 insgesamt jeweils 12 Abordnungen (davon jeweils 6 mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene und 6 mit Einstieg in der vierten Qualifikationsebene) an Dienststellen außerhalb der Staatsverwaltung. b) An welche Dienststellen sind diese Beamtinnnen und Beamten im Einzelnen abgeordnet? Die unter Frage 5a genannten Abordnungen erfolgten an das Bundesministerium der Finanzen, den Bundesfinanzhof , das Bundeszentralamt für Steuern, außerbayerische Finanzämter oder außerbayerische Justizverwaltungen.