Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Meyer FREIE WÄHLER vom 07.06.2016 Lehrermangel an der Werner-Porsch-Grundschule in Speichersdorf Ich frage die Staatsregierung: 1. Entspricht es den Tatsachen, dass die zweite Jahrgangsstufe an der Werner- Porsch-Grundschule in Speichersdorf aktuell von einer ehemaligen Lehramtsstudentin betreut wird, die ihre Ausbildung nicht abschließen konnte, und wenn ja, ist dies die gängige Vorgehensweise, wenn eine Lehrkraft an einer Schule ausfällt? 2. Entspricht es den Tatsachen, dass zum Schuljahresende vier weitere Lehrkräfte die Schule verlassen werden, und wenn ja, wie wird sichergestellt, dass alle Schulkinder von einer ausreichend qualifizierten Lehrkraft unterrichtet werden? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 04.07.2016 1. Entspricht es den Tatsachen, dass die zweite Jahrgangsstufe an der Werner -Porsch -Grundschule in Speichersdorf aktuell von einer ehemaligen Lehramtsstudentin betreut wird, die ihre Ausbildung nicht abschließen konnte, und wenn ja, ist dies die gängige Vorgehensweise, wenn eine Lehrkraft an einer Schule ausfällt? Zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung werden bayernweit beständig erhebliche Anstrengungen unternommen. Die Zahl der Mobilen Reserven wurde auch im Schuljahr 2015/2016 in gleichem Umfang wie in den Vorjahren bereitgestellt (1.900 Vollzeitplanstellen für Lehrkräfte des Lehramts an Grundschulen bzw. an Mittelschulen zuzüglich 20 Stellen aus Mitteln im Rahmen der Sprachförderung und 212 Vollzeitplanstellen aus dem Bereich der Fachlehrer) und in bewährter Weise in den Monaten November und Januar um weitere 230 Stellen erhöht. Im Februar wurde zusätzlich jeweils der gesamte Ersatzbedarf für die im ersten Schulhalbjahr in den Ruhestand eingetretenen oder anderweitig ausgeschiedenen Lehrkräfte durch zusätzliche Einstellungen abgedeckt. Die Aufstockungen werden jeweils bedarfsorientiert auf der Grundlage regelmäßiger Stichtagserhebungen vorgenommen, d. h. aktuelle Entwicklungen der Vertretungssituation (z. B. längerfristige Erkrankungen, Schwangerschaften, etc.) werden bei der jeweiligen Zuweisung der zusätzlichen Stellenkontingente an die Regierungen berücksichtigt. Damit kann die Mobile Reserve unter Bezugnahme auf die konkreten Vertretungssituationen dem unterschiedlich steigenden Bedarf während des Schuljahres angepasst werden. Auf Nachfrage des Staatsministeriums teilten die zuständigen Staatlichen Schulämter in der Stadt und im Landkreis Bayreuth mit, dass in der vierten Klasse der Werner-Porsch- Grundschule Speichersdorf zunächst die Klassenlehrkraft längerfristig zu ersetzen war und auch die Vertretungslehrkraft der Mobilen Reserve krankheitsbedingt seit 15. Februar 2016 ausgefallen war. In Kooperation mit dem Schulleiter konnte erfreulicherweise kurzfristig ein pensionierter, sehr bewährter Lehrer der Grundschule Speichersdorf gewonnen und für den Zeitraum vom 18.02.2016 bis zum 08.04.2016 mit 20 Wochenstunden als flexible Mobile Reserve beschäftigt werden. Die Lehrkraft war in der Vergangenheit überwiegend in der 3. und 4. Jahrgangsstufe beschäftigt und mit der Vorbereitung auf den Übertritt gut vertraut. Das Beschäftigungsverhältnis endete zum 08.04.2016, da eine Weiterbeschäftigung bis zum Schuljahresende aus privaten Gründen nicht möglich war. Als Ersatz konnte unmittelbar im Anschluss eine Lehrkraft gewonnen werden, mit der ein Vertrag im Umfang von 20 Wochenstunden als flexible Mobile Reserve im Zeitraum vom 11.04.2016 bis zum 29.07.2016 abgeschlossen wurde. Die Lehrkraft hat 2006 das 1. Staatsexamen für das Lehramt an Grundschulen abgelegt, ihre weitere Ausbildung dann allerdings aus familiären Gründen nicht fortgesetzt. Da diese Lehrerin wegen der besonderen Situation des Übertritts nicht in der 4. Jahrgangsstufe eingesetzt werden sollte, wurde schulintern ein Ringtausch vorgenommen. Die Klassenleiterin einer 2. Klasse erklärte sich dazu bereit, die 4. Klasse zu übernehmen , sodass die Mobile Reserve in der Klasse 2 eingesetzt werden konnte. Nach Auskunft der Schulleitung wird sie an der Schule von der Lehrkraft der Parallelklasse sehr gut unterstützt und beraten. Damit konnte in enger Kooperation mit der Schule der langfristige Vertretungsbedarf gelöst werden. Für die Bildung und Aufstockung der Mobilen Reserve sind im Bereich der Grund- und Mittelschulen in erster Linie Lehrkräfte vorgesehen, die die Befähigung für das Lehramt an Grund- oder Mittelschulen durch das erfolgreiche Bestehen zweier Staatsexamina erworben haben. Für die Aufstockungen während des Schuljahres kommen auch Personen in Betracht, die derzeit auf der Warteliste stehen oder die Möglichkeit einer Beurlaubung wahrnehmen bzw. Elternzeit in Anspruch nehmen. Alle Interessenten aus dieser Personengruppe erhalten ein Beschäftigungsangebot und werden prioritär eingestellt. Sollten diese nicht ausreichen, um notwendige Vertretungen abzudecken, ist nach KMBek vom 26.09.2007 (Az. IV.3 – 5 S 7401 – 4.94914) vorgesehen, Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 01.09.2016 17/12437 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12437 weitere für eine befristete Vertretung infrage kommende Lehrkräfte einzubeziehen. Hierzu gehören beispielsweise Lehrkräfte auch anderer Lehrämter, im Anerkennungsverfahren befindliche Lehrkräfte aus anderen Bundesländern ohne Beschäftigung, pensionierte Lehrkräfte oder Lehrkräfte, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden. Daneben können auch andere geeignete Personen beschäftigt werden; hier kommen insbesondere Lehramtsabsolventen mit bestandenem 1. Staatsexamen und möglicherweise Personen mit fachbezogenen Qualifikationen (z. B. für Englisch) infrage. 2. Entspricht es den Tatsachen, dass zum Schuljahresende vier weitere Lehrkräfte die Schule verlassen werden, und wenn ja, wie wird sichergestellt, dass alle Schulkinder von einer ausreichend qualifizierten Lehrkraft unterrichtet werden? Zwei Lehrkräfte an dieser Schule werden zum Ende des Schuljahres bzw. zum nächsten Schulhalbjahr in den Ruhestand versetzt werden. Eine weitere Lehrkraft wird im nächsten Schuljahr eine Funktionsstelle an einer anderen Schule übernehmen. Diese Bedarfe werden im Rahmen des Einstellungs- und Versetzungsverfahrens 2016 erfasst und analog zu den Vorjahren durch Neueinstellungen oder Versetzungsbewerber gedeckt. Die Unterrichts- und Personalversorgung an der Werner-Porsch-Grundschule Speichersdorf wird somit auch zum Schuljahresbeginn 2016/2017 in vollem Umfang sichergestellt.