Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Ritter SPD vom 25.04.2016 Durchsuchung im Ankunftszentrum für Flüchtlinge in München Bezug nehmend auf die Presseberichte über die Razzia im Ankunftszentrum für Geflüchtete in München aufgrund von mutmaßlichen Erpressungen durch das Personal der Sicherheitsfirma frage ich die Staatsregierung: 1. a) Welche Aufgaben und Tätigkeiten übernehmen einzelne Sicherheitsfirmen im Ankunftszentrum und in der Erstaufnahmeeinrichtung Euroindustriepark und Bayernkaserne ? 2. a) Sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsfirmen , die die Überprüfung auf Barmittel/Wertgegenstände und/oder die Registrierung im Ankunftszentrum für Geflüchtete in München durchführen, als Wachpersonal angestellt? b) Wie wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Sicherheitsfirma vor der Beschäftigung im Einzelnen überprüft? c) Welche unterschiedlichen Abstufungen bei der Überprüfung für unterschiedliche durch Sicherheitsfirmen übernommene Tätigkeiten gibt es? 3. a) Wurden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gegen die im Rahmen der Durchsuchung und den daraus gewonnenen Erkenntnissen ermittelt wird, in Untersuchungshaft genommen? b) Wenn nicht, aus welchen Gründen? 4. a) War die Registrierung oder ein Teil davon und der damit verbundene Zugriff auf die Registrierungsdaten im aktuellen Fall im Ankunftszentrum Euroindustriepark München Teil des Auftrages der betroffenen Sicherheitsfirma ? b) Welche Ausbildung und Qualifikation benötigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sicherheitsfirmen im aktuellen Fall im Ankunftszentrum Euroindustriepark München zur Übernahme dieser Tätigkeiten? c) Müssen die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsfirmen im aktuellen Fall im Ankunftszentrum Euroindustriepark München Datenschutzerklärungen bzw. Datenschutzverpflichtungen abgeben? 5. a) Für welche Datenbestände hatten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Sicherheitsfirma im aktuellen Fall im Ankunftszentrum Euroindustriepark München Zugriff sowie Lese- oder Schreibrechte? b) Benötigten sie alle diese Zugriffsrechte jeweils für ihren Arbeitsauftrag? c) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsfirmen im Ankunftszentrum für Geflüchtete in München haben Lese- bzw. Schreibrechte für die Datensätze ? 6. a) Gibt es im Ankunftszentrum für Geflüchtete in München eine Vier-Augen-Kontrolle durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierung von Oberbayern bei der Löschung oder Erfassung von Datensätzen? b) Gibt es im Ankunftszentrum für Geflüchtete in München eine Vier-Augen-Kontrolle durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierung von Oberbayern bei der Erfassung und gegebenenfalls Abnahme von Wertgegenständen bzw. Barmitteln, die Geflüchtete mit sich führen? 7. a) Wie werden im Ankunftszentrum für Geflüchtete in München von Geflüchteten mitgeführte Wertgegenstände und Barmittel vor Ort erfasst? b) Wie werden abgenommene Wertgegenstände oder Barmittel im Ankunftszentrum für Geflüchtete in München aufbewahrt und wie waren diese Aufbewahrungsorte gesichert? c) Welche Personen haben im Ankunftszentrum für Geflüchtete in München Zugang zu den Stellen, an denen Wertgegenstände und Barmittel sowie Unterlagen, die die Abnahme belegen sollen, aufbewahrt werden? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 07.07.2016 Die Schriftliche Anfrage wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Justiz und dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: 1. a) Welche Aufgaben und Tätigkeiten übernehmen einzelne Sicherheitsfirmen im Ankunftszentrum und in der Erstaufnahmeeinrichtung Euroindustriepark und Bayernkaserne? Sicherheitsunternehmen nehmen in der Bayernkaserne und im Ankunftszentrum aktuell insbesondere folgende Aufgaben wahr: • Zugangskontrolle, Streifen- und Kontrolldienst innerhalb der jeweiligen Liegenschaft, Kontrolle des ordnungsgemäßen Zustands auch im Hinblick auf Zäune und sonstige Absperrvorrichtungen • Schutz von Leben und Gesundheit der Asylbewerber, der Mitarbeiter der beteiligten Behörden und der zuständigen Verbände Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.09.2016 17/12438 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12438 • Objektschutz und Schutz der technischen Einrichtungen, insbesondere Schutz vor Sachbeschädigung, Vandalismus und Brandstiftung, Verhinderung von Sabotage, Diebstahl und Sachbeschädigung • Alarmierung bei Brand und sonstigen Notfällen • Alarmierung der Polizei bei Verdacht von Straftaten (z. B. Konsum von Drogen), bei Feststellung von Waffen sowie bei Tätlichkeiten In der Aufnahmeeinrichtung Bayernkaserne sind an den Sicherheitsdienstleister darüber hinaus aktuell insbesondere folgende Aufgaben übertragen: • Zuführung der Asylbewerber zu Terminen, wie Gesundheitsuntersuchung , Einkleidung und Individualterminen • Vollzug der Hausordnung, insbesondere Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in der jeweiligen Liegenschaft • Schlüssel- und Schließdienst • Überwachung der technischen Sicherheitseinrichtungen und Überprüfungen im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes (Vorhandensein von Feuerlöschern, Freihalten von Flucht- und Rettungswegen, etc.) • Belegungskontrollen • Zuweisung von Betten bei Zugang in den Nachtstunden • Ausgabe von Versorgungsmaterial bei Zugang in den Nachtstunden Darüber hinaus ist das im Verwaltungsbereich des Ankunftszentrums als Sicherheitsdienst tätige Sicherheitsunternehmen seit dem 01.04.2016 zusätzlich mit der Erbringung der Dienstleistungen der niederschwelligen Sozialbetreuung im Verwaltungsbereich des Ankunftszentrums und seit dem 15.04.2016 im gesamten Ankunftszentrum (Verwaltungsbereich , Bettenhaus und Unterkunftscontainer) mit Aufgaben des Objektmanagements betraut. Bei der niederschwelligen Sozialbetreuung sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen: • Ausgabe von Informationsmaterial an die Asylbewerber • Unterstützung der Asylbewerber beim Ausfüllen der Selbstauskunft • Beantwortung von Alltagsfragen • Betreuung der Asylbewerber innerhalb des Verwaltungsbereichs des Ankunftszentrums, beispielsweise von Schwangeren oder Familien. Bei dieser Tätigkeit handelt es sich um keine Asylsozialberatung i. S. d. Asylsozialberatungsrichtlinie. Die Asylsuchenden verbringen regelmäßig nur eine sehr kurze Zeit im Ankunftszentrum , deshalb findet die Asylsozialberatung erst in der nach der Registrierung zugewiesenen Unterkunft statt. Im Rahmen des Objektmanagements sind für den Verwaltungsbereich , das Bettenhaus und die Unterkunftscontainer insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen: • Gebäudemanagement, d. h. insbesondere die gesamten Hausmeistertätigkeiten • Zimmerzuteilung und Führen der Belegungslisten • Ausgabe von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen • Koordinierung der übrigen Dienstleistungen, insb. Reinigung und Catering 2. a) Sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsfirmen , die die Überprüfung auf Barmittel/ Wertgegenstände und/oder die Registrierung im Ankunftszentrum für Geflüchtete in München durchführen, als Wachpersonal angestellt? Hier ist zu differenzieren zwischen einer Tätigkeit innerhalb des amtlichen Registrierungsprozesses und einer solchen im Vorfeld des Registrierungsprozesses: Amtlicher Registrierungsprozess: Mitarbeiter von Sicherheitsdienstleistern haben keinen Zugang zu den amtlichen Registrierungssystemen „EASY“ (Bundesweites System zur „Erstverteilung von Asylbegehrenden “), „iMVS“ (das Bayerische System für die Registrierung im „integrierten Migranten-Verwaltungssystem“) und dem Kerndatensystem, mit dem seit 19.05.2016 Ankunftsnachweise entsprechend § 63 a des Asylgesetzes erstellt werden. Vorfeld des amtlichen Registrierungsprozesses: Vor dem Hintergrund der hohen Zugangszahlen wurden Mitarbeiter von Sicherheitsdienstleistern im Rahmen der Gesamtverantwortung der Regierung von Oberbayern im organisatorischen Vorfeld des amtlichen Registrierungsprozesses eingesetzt. Sie haben dabei Asylbewerber gemäß § 7 a des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) nach mitgeführten Barmitteln befragt und aufgefordert, Geldbeträge über EUR 750 abzugeben und solche Barmittel ggf. einbehalten. Wertgegenstände werden grundsätzlich nicht sichergestellt. Nach dem Bekanntwerden der Vorfälle im Ankunftszentrum am 20.04.2016 wurde die Befragung nach und ggf. Sicherstellung von mitgeführten Barmitteln durch Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes beendet und diese Aufgaben seit 21.04.2016 den Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der Regierung von Oberbayern übertragen. Seit 25.05.2016 wird die Einbehaltung von Barmitteln nochmals neu geordnet und ist deshalb vorübergehend ausgesetzt , bis ein neues Verfahren festgelegt ist. b) Wie wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Sicherheitsfirma vor der Beschäftigung im Einzelnen überprüft? Die Sicherheitsdienstleister dürfen nur volljähriges, fachkundiges und zuverlässiges Personal unter Beachtung aller gesetzlichen und vertraglich zugesicherten Anforderungen und Vorschriften (Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses , Nachweis gemäß § 34 a der Gewerbeordnung – GewO) einsetzen. Die Regierung von Oberbayern veranlasst zudem seit November 2014 eine Sicherheitsüberprüfung der vom Sicherheitsdienstleister eingesetzten Mitarbeiter durch Polizei/Bayerisches Landeskriminalamt und Verfassungsschutz . In den jüngsten Bewachungsverträgen sowie den neu auszuschreibenden Bewachungsaufträgen sind zudem Regelungen aufgenommen, wonach die Sicherheitsdienstleister verpflichtet sind bzw. verpflichtet werden, für das von ihnen eingesetzte Bewachungspersonal insbesondere eine Kopie eines Führungszeugnisses nicht älter als sechs Monate , eine Einwilligungserklärung für eine Zuverlässigkeitsüberprüfung bei Polizei- und Verfassungsschutzbehörden, den Nachweis der Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34 a GewO, eine unterschriebene Verschwiegenheitserklärung , den Nachweis einer Qualifikation zum Erst- Drucksache 17/12438 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 helfer sowie den Nachweis einer intensiven Unterweisung vorzulegen. Die Regierung von Oberbayern lehnt Mitarbeiter des Sicherheitsdienstleisters , sobald Erkenntnisse vorliegen, die einem Einsatz in einer Einrichtung zur Unterbringung von Asylbewerbern entgegenstehen, für den Einsatz in der Einrichtung oder für die Erfüllung spezifischer Aufgaben ab. c) Welche unterschiedlichen Abstufungen bei der Überprüfung für unterschiedliche durch Sicherheitsfirmen übernommene Tätigkeiten gibt es? Für die Überprüfung der Bewachungstätigkeit siehe Antwort auf Frage 2 b. Im Rahmen der Vertragsabwicklung im Hinblick auf das Objektmanagement und die niederschwellige Sozialbetreuung überprüft die Regierung von Oberbayern, ob die erforderlichen mitarbeiterbezogenen Nachweise bis zum jeweils vertraglich geschuldeten Zeitpunkt eingereicht wurden. Des Weiteren erfolgt auch in diesen Bereichen eine sicherheitsrechtliche Überprüfung analog der Überprüfung von Wachpersonal . 3. a) Wurden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gegen die im Rahmen der Durchsuchung und den daraus gewonnenen Erkenntnissen ermittelt wird, in Untersuchungshaft genommen? Bislang wurden in diesem Ermittlungsverfahren nach Kenntnis der Staatsregierung keine Personen in Untersuchungshaft genommen. b) Wenn nicht, aus welchen Gründen? Haftgründe gemäß § 112 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) lagen bei keinem der Beschuldigten vor. 4. a) War die Registrierung oder ein Teil davon und der damit verbundene Zugriff auf die Registrierungsdaten im aktuellen Fall im Ankunftszentrum Euroindustriepark München Teil des Auftrages der betroffenen Sicherheitsfirma? Nein, auf die Antwort zu Frage 2 a wird verwiesen. b) Welche Ausbildung und Qualifikation benötigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sicherheitsfirmen im aktuellen Fall im Ankunftszentrum Euroindustriepark München zur Übernahme dieser Tätigkeiten? Entfällt, da kein Zugriff auf amtliche Registrierungssysteme eingeräumt wurde, vgl. Antwort auf Frage 2 a. c) Müssen die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsfirmen im aktuellen Fall im Ankunftszentrum Euroindustriepark München Datenschutzerklärungen bzw. Datenschutzverpflichtungen abgeben? Ja. Im Bewachungsvertrag ist festgelegt, dass vom Sicherheitsdienstleister vor Leistungsbeginn für das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal jeweils eine Verschwiegenheitserklärung vorzulegen ist. Zudem verpflichtet bereits § 8 der Bewachungsverordnung (BewachV) sowohl das gewerbetreibende Sicherheitsunternehmen als auch das von ihm beschäftigte Bewachungspersonal zur Einhaltung der Datenschutzvorschriften. Insbesondere hat das Sicherheitsunternehmen gem. § 8 Abs. 2 BewachV die in seinem Gewerbebetrieb beschäftigten Personen schriftlich zu verpflichten, auch nach ihrem Ausscheiden, Geschäftsund Betriebsgeheimnisse Dritter, die ihnen in Ausübung des Dienstes bekannt geworden sind, nicht unbefugt zu offenbaren . 5. a) Für welche Datenbestände hatten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Sicherheitsfirma im aktuellen Fall im Ankunftszentrum Euroindustriepark München Zugriff sowie Lese- oder Schreibrechte? Für den Gesamtregistrierungsprozess gibt es im Ankunftszentrum verschiedene EDV-Systeme für das Vorfeld der amtlichen Registrierungsprozesse bzw. für den amtlichen Registrierungsprozess. Für den amtlichen Registrierungsprozess wird auf die Beantwortung der Frage 2 a verwiesen. Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes haben daher weder Lese- noch Schreibrecht für die Datenbestände der amtlichen Registrierungssysteme . In der Vergangenheit hatten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Sicherheitsfirma lediglich Zugriff auf den Laufwerkordner des Ankunftszentrums: Der Laufwerkordner des Ankunftszentrums ist insbesondere für die Erstellung der Excel-Liste (Tageszugangsliste) des Dienstleisters von Bedeutung, in der dieser den Ablauf im Ankunftszentrum begleitend dokumentiert, und an die Regierung von Oberbayern übermittelt; diese dient der Regierung von Oberbayern im Abgleich mit den Durchschlägen der Aufnahmescheine zur Überwachung und Steuerung der Abläufe im Ankunftszentrum und der Kontrolle des Dienstleisters , aber auch um eine eigene zu statistischen Zwecken erforderliche Gesamtübersicht zu erstellen. In diesem Ordner wurden auch die gefertigten Lichtbilder, die zur Vorbereitung der amtlichen Registrierung zwischengespeichert werden, hinterlegt. Diesen eingeschränkten Zugriff hat die Regierung von Oberbayern angesichts der Vorfälle noch weiter beschränkt: Aktuell haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Sicherheitsfirma lediglich eingeschränkt Zugriff auf einen gesonderten Laufwerkordner, in dem die durch sie gefertigten Lichtbilder bis zur weiteren Verwendung im Rahmen der amtlichen Registrierung zwischengespeichert werden und die jeweilige Zugangsliste, die gerade in Bearbeitung ist, abgelegt ist. b) Benötigten sie alle diese Zugriffsrechte jeweils für ihren Arbeitsauftrag? Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten benötigen keinen Zugriff auf die amtlichen Registrierungssysteme. Deshalb wurde dieser auch nie eingeräumt. Da die Daten in der durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Sicherheitsfirma geführten Zugangsliste und die Lichtbilder, die durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Sicherheitsfirma gefertigt werden, sofort und unmittelbar auch den Mitarbeitern der Regierung von Oberbayern für die Kontrolle der Abläufe im Ankunftszentrum und die weitere Verwendung der Lichtbilder im weiteren Registrierungsprozess zur Verfügung stehen müssen, ist das Abspeichern in einem Dateiordner, auf den sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsfirma, als auch der Regierung von Oberbayern Zugriff haben, als auch die Zugriffsrechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsfirma für deren Arbeitsauftragserfüllung erforderlich . Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12438 c) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsfirmen im Ankunftszentrum für Geflüchtete in München haben Lese- bzw. Schreibrechte für die Datensätze? Keinem Mitarbeiter der Sicherheitsfirmen wurde Lese- bzw. Schreibrecht für die amtlichen Registrierungssysteme eingeräumt (siehe auch Antwort auf Frage 2 a und 5 a). Für die Erstellung der Zugangsliste und das Abspeichern der Lichtbilder ist für die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma an drei Arbeitsplätzen jeweils eine Funktionskennung eingerichtet , die je Schicht in der Regel von einem der durch die Sicherheitsfirma zu diesem Zweck eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genutzt wird. Die Gesamtzahl des grundsätzlich hierfür eingesetzten Personals unterliegt durch Personalwechsel beim Sicherheitsunternehmen Schwankungen. 6. a) Gibt es im Ankunftszentrum für Geflüchtete in München eine Vier-Augen-Kontrolle durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierung von Oberbayern bei der Löschung oder Erfassung von Datensätzen? Die Anlage von Datensätzen im Rahmen der amtlichen Registrierung in „iMVS“ erfolgt ausschließlich durch eigene Mitarbeiter der Regierung von Oberbayern und unterliegt keiner Vier-Augen-Kontrolle. Die Löschung von Datensätzen im „iMVS“ ist nur durch den Beauftragten des Freistaates Bayern für die Aufnahme und Verteilung ausländischer Flüchtlinge und unerlaubt eingereister Ausländer (LABEA) und die iMVS-Koordinierungsstelle bei der Regierung von Schwaben möglich. Bei der Regierung von Oberbayern beschäftigte Mitarbeiter verfügen nicht über diese Berechtigung. Entsprechendes gilt für „EASY“ und das Kerndatensystem . b) Gibt es im Ankunftszentrum für Geflüchtete in München eine Vier-Augen-Kontrolle durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierung von Oberbayern bei der Erfassung und gegebenenfalls Abnahme von Wertgegenständen bzw. Barmitteln, die Geflüchtete mit sich führen? Der Arbeitsbereich, an dem nach Barmitteln gefragt wurde, war nach der Arbeitsplatzbeschreibung des Sicherheitsunternehmens grundsätzlich mit zwei Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern besetzt. Zudem waren die Mitarbeiter des Sicherheitsunternehmens durch interne Weisungslage des Sicherheitsunternehmens vom 30.07.2015, die von der Regierung von Oberbayern gebilligt war, angewiesen, bei der Einbehaltung von Barmitteln den jeweils diensthabenden Schichtleiter des Unternehmens hinzuzuziehen. Am 20.04.2016 wurden die Abläufe dahingehend umgestellt , dass seit 21.04.2016 die Erfassung und gegebenenfalls Abnahme von Barmitteln immer durch ein aus zwei Mitarbeitern der Regierung von Oberbayern bestehendes Team (Vier-Augen-Prinzip) erfolgt. 7. a) Wie werden im Ankunftszentrum für Geflüchtete in München von Geflüchteten mitgeführte Wertgegenstände und Barmittel vor Ort erfasst? Wertgegenstände werden grundsätzlich nicht sichergestellt. Sicherzustellende Barmittel wurden bis zum 20.04.2016 durch die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma einbehalten und an den Schichtleiter des Dienstleisters übergeben. Dieser erfasste den einbehaltenen Betrag in einem dafür vorgesehenen Kassenbuch und übergab ihn zum nächstmöglichen Zeitpunkt, d. h. zu den gewöhnlichen Bürozeiten, an die Leitung des Ankunftszentrums. Die Leitung des Ankunftszentrums erfasste die übergebenen Beträge ebenfalls in einem Kassenbuch. Seit 21.04.2016 werden nur noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierung von Oberbayern mit der Befragung , Erfassung und gegebenenfalls Sicherstellung von Barmitteln betraut. Zur Gewährleistung des Vier-Augen- Prinzips wurden dazu Teams aus zwei Mitarbeitern der Regierung von Oberbayern gebildet und instruiert, die Selbstauskünfte der Asylbewerber entgegenzunehmen, diese hinsichtlich mitgeführter Vermögenswerte zu befragen, Geldbeträge über der Freigrenze von EUR 750 sicherzustellen und die Sicherstellung auf dem Aufnahmeschein mit zwei Unterschriften zu dokumentieren. Ein Durchschlag des Aufnahmescheins verbleibt beim Asylbewerber und dient als Quittung. Eine Kopie des Aufnahmescheins hat im weiteren Verfahren beim einbehaltenen Geld zu verbleiben. Parallel dazu wird jede Einbehaltung in einer Liste vermerkt. Seit 25.05.2016 wird die Einbehaltung von Barmitteln nochmals neu geordnet und ist deshalb vorübergehend ausgesetzt , bis ein neues Verfahren festgelegt ist. b) Wie werden abgenommene Wertgegenstände oder Barmittel im Ankunftszentrum für Geflüchtete in München aufbewahrt und wie waren diese Aufbewahrungsorte gesichert? Wertgegenstände werden und wurden grundsätzlich nicht sichergestellt. Barmittel wurden mit einer Kopie des Aufnahmescheins bis zur Einzahlung bei der Staatsoberkasse in den Tresoreinrichtungen des Ankunftszentrums verwahrt. Hierzu erfolgte zunächst eine Verwahrung in einem Tresor, zu dem nur die jeweiligen Schichtleitungen – vor dem 21.04.2016 die des Auftragnehmers, ab dem 21.04.2016 die der Regierung von Oberbayern – Zugang haben, anschließend erfolgte baldmöglichst, d. h. während der üblichen Bürozeiten , eine Übergabe durch die jeweilige Schichtleitung an die Leitung des Ankunftszentrums, die sichergestellte Barmittel in einem nur ihr zugänglichen Tresor verwahrte und die Einzahlung bei der Staatsoberkasse veranlasste. c) Welche Personen haben im Ankunftszentrum für Geflüchtete in München Zugang zu den Stellen, an denen Wertgegenstände und Barmittel sowie Unterlagen , die die Abnahme belegen sollen, aufbewahrt werden? Zugang zu den Tresoreinrichtungen, in denen die eingezogenen Barmittel verwahrt wurden (auf die Antwort auf Frage 7 b wird verwiesen) hatten vor dem 21.04.2016 die Schichtleitungen des Auftragnehmers. Nach der Umstellung des Verfahrens ab dem 21.04.2016 haben darauf ausschließlich die Schichtleiter der Regierung von Oberbayern Zugriff. Zugang zu den Tresoreinrichtungen, in denen die eingezogenen Barmittel nach Übergabe an die Leitung des Ankunftszentrums aufbewahrt werden, hat ausschließlich die Leitung des Ankunftszentrums.