Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Josef Zellmeier CSU vom 01.06.2016 Überdurchschnittliche Finanzierung des Bundes durch den Freistaat Bayern Aufgrund seiner hohen Wirtschaftsleistung und der guten Haushaltszahlen sind die Zahlungen des Freistaates Bayern an die anderen Bundesländer im Zuge der Umverteilungsmechanismen ständig gestiegen. Dennoch liegt auch der Anteil Bayerns an den Einnahmen des Bundes höher, als die Bevölkerungszahl es vermuten lässt. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Wie hoch war der finanzielle Abfluss im Rahmen des Länderfinanzausgleiches in den letzten fünf Jahren, aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren? 2. Welchen Umsatzsteuerausgleich musste der Freistaat Bayern in den letzten fünf Jahren leisten, aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren? 3. Wie hoch war der Anteil Bayerns an allen Steuereinnahmen des Bundes im Vergleich zum Einwohneranteil Bayerns in den letzten fünf Jahren, aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 11.07.2016 Zu 1.: Die Ausgleichsbeiträge des Freistaates Bayern im Länderfinanzausgleich haben sich für die vergangenen fünf Ausgleichsjahre wie folgt entwickelt: Ausgleichsjahr 2011 2012 2013 2014 2015*) Ausgleichsbeitrag im Länderfinanzausgleich (Beträge in Millionen Euro) 3.621 3.797 4.307 4.856 5.449 *) Für das Ausgleichsjahr 2015 liegt bislang nur eine vorläufige Abrechnung des Bundesministeriums der Finanzen vor. Zu 2.: Die Belastung des Freistaates Bayern im Rahmen des Umsatzsteuerausgleichs entwickelte sich für die vergangenen fünf Ausgleichsjahre wie folgt: Ausgleichsjahr 2011 2012 2013 2014 2015*) Belastung im Umsatzsteuerausgleich (Beträge in Millionen Euro) 1.695 1.728 1.786 1.998 2.082 *) Für das Ausgleichsjahr 2015 wurde der Berechnung die aktuelle vorläufige Abrechnung des Bundesministeriums der Finanzen zugrunde gelegt. Zu 3.: Die in den Bundeshaushalt eingehenden Steuereinnahmen setzen sich zusammen aus den reinen Bundessteuern, deren Aufkommen allein dem Bund zusteht, und aus dem jeweiligen Anteil des Bundes an den Gemeinschaftssteuern , deren Aufkommen Bund und Ländern (und teilweise Gemeinden) gemeinsam zusteht. Statistische Daten, wie sich die Steuereinnahmen auf die einzelnen Länder verteilen , liegen (neben den Ländersteuern) lediglich für die Gemeinschaftssteuern (u. a. Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaftsteuer) vor. Der Anteil der Umsatzsteuer sowie der vom Bund (Zoll) verwalteten Bundessteuern kann nur mittels Hilfsgrößen geschätzt werden. Als eine plausible Schätzannahme kann für die Verbrauchsteuern (inkl. Umsatzsteuer ) das Verhältnis der Konsumausgaben Bayerns zum Bundesgebiet verwendet werden, wie sie in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Länder ausgewiesen werden. Für die übrigen Bundessteuern kann das Verhältnis des Bruttoinlandsprodukts Bayerns zum Bundesgebiet herangezogen werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.09.2016 17/12536 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12536 Auf dieser Grundlage ergeben sich folgende Schätzwerte: Haushaltsjahr 2011 2012 2013 2014 2015 Steuereinnahmen im Bundeshaushalt (in Milliarden Euro) 248,1 256,1 259,8 270,8 281,7 geschätzter Anteil der von Bürgern und Unternehmen Bayerns erbrachten Steuereinnahmen im Bundeshaushalt 18,3 % 18,1 % 18,5 % 18,6 % 18,7 % Einwohneranteil Bayerns 15,5 % 15,5 % 15,6 % 15,6 % 15,7 %