Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 15.06.2016 Personalsituation in den bayerischen Wasserwirtschaftsämtern Seit dem Jahr 2004 sind an den bayerischen Wasserwirtschaftsämtern 600 Stellen abgebaut worden. Bis zum Jahr 2022 sollen weitere 600 Stellen wegfallen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie stellen sich die Zahlen der personellen Ist- und Sollstärke und die Personalbedarfsberechnung in den bayerischen Wasserwirtschaftsämtern insgesamt (und aufgeteilt nach Regierungsbezirken und Wasserwirtschaftsämtern inklusive Außenstellen) zum 31. Dezember 2015 dar? 2. Wie viele Überstunden sind bei den Wasserwirtschaftsämtern im Jahr 2015 angefallen und wie hoch war die durchschnittliche Überstundenbelastung je Mitarbeiterin und Mitarbeiter (bitte insgesamt und aufgeteilt nach Regierungsbezirken und Wasserwirtschaftsämtern inkl. Außenstellen)? 3. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Wasserwirtschaftsämtern werden in den nächsten fünf Jahren in den Ruhestand gehen (bitte insgesamt und aufgeteilt nach Regierungsbezirken und Wasserwirtschaftsämtern inkl. Außenstellen)? 4. a) Plant die Staatsregierung, die Stellen der in den Ruhestand gehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den bayerischen Wasserwirtschaftsämtern adäquat nachzubesetzen? b) Wenn ja, in welcher Größenordnung sollen sich diese Nachbesetzungen der Stellen belaufen? c) Welche Wasserwirtschaftsämter (inkl. Außenstellen) profitieren von den Stellenneubesetzungen? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 12.07.2016 Der Hochwasserschutz hat in allen Regionen Bayerns Priorität . Die Wasserwirtschaftsämter (WWA) sind hierbei kompetente Ansprechpartner vor Ort. Sie arbeiten mit viel Engagement und hoher Fachkompetenz zum Schutz der Menschen in Bayern. Für neue Aufgaben, die sich beispielsweise als Folge des Klimawandels ergeben, werden auch in Zukunft ausreichend Stellen an den Wasserwirtschaftsämtern benötigt. Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz führt dazu regelmäßig Gespräche im Rahmen der Haushaltsverhandlungen. Seit dem Jahr 2004 wurden an den WWA rund 500 Stellen abgebaut, im Wesentlichen infolge der Abbauverpflichtungen aus den vorangegangenen Verwaltungsreformen. Bis zum Jahr 2022 sollen rund 290 weitere Stellen abgebaut werden, einschließlich der erst nach dem Hochwasser 2013 geschaffenen 150 Stellen mit kw-Vermerk bis Ende 2022. 1. Wie stellen sich die Zahlen der personellen Ist- und Sollstärke und die Personalbedarfsberechnung in den bayerischen Wasserwirtschaftsämtern insgesamt (und aufgeteilt nach Regierungsbezirken und Wasserwirtschaftsämtern inklusive Außenstellen) zum 31. Dezember 2015 dar? Zur Verteilung der bayernweit zur Verfügung stehenden Stellen werden regelmäßig für jedes WWA die dauerhaft und vorübergehend zu erledigenden Aufgaben ermittelt. Für die Ermittlung der dauerhaften Aufgaben werden gebietsspezifische Parameter, hydrologische Kenngrößen sowie Art und Anzahl dauernd zu betreuender wasserwirtschaftlicher Anlagen herangezogen. Für vorübergehende Aufgaben werden Anzahl und Umfang der wasserwirtschaftlichen Vorhaben, z. B. Hochwasserschutzmaßnahmen, sowie von den WWA betreute Projekte Dritter berücksichtigt. Durch die Berücksichtigung von vorübergehend sehr personalintensiven Projekten bei der Personalzuteilung ergeben sich ständig Verschiebungen zwischen den einzelnen WWA. Die Zuteilung des Personals innerhalb eines WWA auf die Abteilungen und Fachbereiche erfolgt durch die Behördenleitung . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.09.2016 17/12584 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/12584 Nachfolgend ist die Stellenverteilung an den 17 WWA inklusive den zugehörigen Dienststellen dargestellt: In der Grafik sind alle Beschäftigten an allen WWA einschließlich ihrer Dienststellen (z. B. Fluss- und Seemeisterstellen ) mit ihren Voll- und Teilzeitanteilen aufgeführt. Die hier dargestellten 2.100 Vollzeitäquivalente entsprechen ca. 2.400 Personen. Nicht enthalten sind Auszubildende, Referendare, Anwärter , Beurlaubte und an andere Dienststellen abgeordnete Personen. 2. Wie viele Überstunden sind bei den Wasserwirtschaftsämtern im Jahr 2015 angefallen und wie hoch war die durchschnittliche Überstundenbelastung je Mitarbeiterin und Mitarbeiter (bitte insgesamt und aufgeteilt nach Regierungsbezirken und Wasserwirtschaftsämtern inkl. Außenstellen)? Die Erhebung der angefragten Überstunden je WWA einschließlich der Außenstellen ist im Beantwortungszeitraum nicht zu leisten. Qualitativ lässt sich festhalten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WWA bei Bedarf Überstunden leisten. Dies trifft insbesondere bei Hochwasserereignissen zu. In der Regel können die Überstunden jedoch mittelfristig durch Freizeitausgleich abgebaut werden. 3. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Wasserwirtschaftsämtern werden in den nächsten fünf Jahren in den Ruhestand gehen (bitte insgesamt und aufgeteilt nach Regierungsbezirken und Wasserwirtschaftsämtern inkl. Außenstellen)? Aus heutiger Sicht gehen in den nächsten fünf Jahren (2017–2021) ca. 340 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ruhestand. Die Aufteilung nach Regierungsbezirken und WWA stellt sich folgendermaßen dar: 4. a) Plant die Staatsregierung, die Stellen der in den Ruhestand gehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den bayerischen Wasserwirtschaftsämtern adäquat nachzubesetzen? b) Wenn ja, in welcher Größenordnung sollen sich diese Nachbesetzungen der Stellen belaufen? c) Welche Wasserwirtschaftsämter (inkl. Außenstellen ) profitieren von den Stellenneubesetzungen? Die Staatsregierung plant im Rahmen der Einstellungsmöglichkeiten , die sich aufgrund der Abbauverpflichtungen ergeben , die Stellen der in den Ruhestand gehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachzubesetzen. Infolge der eingangs beschriebenen Abbauverpflichtungen können in den nächsten fünf Jahren rund 170 von 340 Stellen nachbesetzt werden. Berücksichtigt man die Jahre 2016 und 2022, können über 200 von rund 500 Stellen nachbesetzt werden. Außerplanmäßig frei werdende Stellen können ohne Einschränkung wiederbesetzt werden. Alle WWA werden von Stellenneubesetzungen profitieren. Die Verteilung auf die einzelnen WWA erfolgt entsprechend den Ausführungen zu Frage 1. Obb. Ndb. Opf. Ofr. Mfr. Ufr. Schw. BY IN M RO TS WM DEG LA R WEN HO KC AN N AB KG DON KE 12 17 19 10 26 27 21 17 16 19 17 20 24 21 17 26 31 340